Beiträge von Ratatouille

    Es mag ungeschickte oder mühsame Leute geben, die unnötig Unmut auf sich ziehen. Das hat aber mit Mobbing nichts zu tun.

    Dass Mobbing nicht an den Persönlichkeitseigenschaften der Gemobbten liegt, wird schnell klar, wenn man sich mal überlegt, wer alles nicht gemobbt wird in so einem System - die unmöglichsten Leute. Oft wurden schon lange Leute dort gemobbt, bevor man selbst ausgeguckt wurde.

    Da Mobbing einen relativ schnell sehr krank machen kann, kann es sehr sinnvoll sein, entschlossen die Flucht zu ergreifen, solange man noch gesund ist.

    Ich steh ja nicht so auf den Zwinkersmiley wie Wolfgang Autenrieth, aber vielleicht hätte er hier geholfen? Ich wollte niemanden beschimpfen oder beleidigen und niemanden triggern, sorry. Es sollte ein Hinweis sein, dass "dieses Internetz" 1993 sicherlich für die meisten Neuland war, is aber halt schon bisschen her. Hätte ich mir auch sparen können, aber es ist auch irgendwie interessant, ehrlich gesagt.

    Die Links waren schon hilfreich gemeint und bewusst ausgesucht. Wenn ich mich mit dem Gedanken beschäftigen würde, den Schuldienst zu verlassen, fände ich Isabel Probst interessant, ihr Expertenwissen und ihre eigenen Erfahrungen. Es gibt auch einige Fallbeispiele, die einem ein Gefühl vermitteln können, was realistisch ist. Man muss sich ja nicht gleich von ihr coachen lassen.

    Hast du hier schon geschaut?
    ]https://isabellprobst.de/typische-beruf…er-lehrkraefte/

    Es gibt immer wieder Chancen, auf die man nicht unbedingt kommt. Zum Beispiel konnte ich vor Jahrzehnten als technische Autorin im Sondermaschinenbau arbeiten, nur weil grade das Produkthaftungsgesetz erlassen worden war und dringend Leute gebraucht wurden, die adressatengerecht schreiben konnten. Heute gibt es dafür Studiengänge, das geht also nicht mehr. Aber irgendwas ist ja immer neu und sorgt für Disruptionen, die Chancen eröffnen. Eine Freundin setzt z.B. zur Zeit remote eine Ausgründung ihres Arbeitgebers komplett von Null an auf, während sie die Organisationsstrukturen und KI-Werkzeuge in einem Intensivkurs der Arbeitsagentur gleichzeitig grade erst Stück für Stück kennen lernt. Sie lernt (und arbeitet) natürlich unglaublich viel und kann selbst nicht fassen, dass sie das kann. Wenn sie das durchgezogen hat, wird sich ihr Chef nicht mehr trauen, sie schlecht zu behandeln und ihr zuwenig zu bezahlen wie bisher, sonst ist sie einfach weg und nimmt ihre KI-Agenten mit. Sie hat nicht studiert, ist aber eine Schlaue. Wenn grade was Neues passiert, kann es für einen Moment egal sein, welche Qualifikationen man (nicht) hat. Man muss halt einfach ja sagen und nicht rumzögern.

    Aber was diskutieren wir dann in diesem Thread? Dann schreibe doch direkt als Antwort: Das kommt auf die konkrete Situation an. Dann brauchen wir nicht weiter reden.

    So steht es ja auch bereits auf Seite 1. 😉

    Zum Thema KI: Sie verwendet, was sie findet, und sie findet, was du sehen sollst. Das sind auf unser Thema bezogen hautsächlich die Ratschläge der Polizei an Privatpersonen, was zu tun ist, wenn man Zeuge einer Schlägerei wird. Was Garanten tun sollen, findet sie aus verschiedenen Gründen eben kaum, von Übungsfällen in sehr eindeutigen und anders gelagerten Fällen mal abgesehen. Das liegt daran, dass es erstens eben genau das Wesen von unechten Unterlassenstatbeständen ist, dass es auf eine Vielzahl von Umständen ankommt und es genau keine pauschale Antwort geben kann. (Dazu unten mehr.) Das könnte der Anwalt, den du (nicht) anrufen möchtest, schlicht auch nicht ändern. Zweitens hat es unechte Unterlassenstatbestände zwar schon immer gegeben, in den letzten Jahren sind sie aber verstärkt in den Fokus der Rechtssprechung geraten, d.h. das Feld entfaltet sich grade erst. Das kann man auch an überraschenden Unterschieden sehen, wenn man z.B. den Freispruch von Landrat Pföhler (Ahrflut) mit den Urteilen vergleicht, die in letzter Zeit gegen Lehrkräfte ergangen sind. Eine Glaskugel hat die KI aber halt nicht. Sie wird dir nicht sagen, wie sich die Rechtssprechung bei unechten Unterlassensdelikten entwickeln wird.

    Im Gegensatz zu einem Nichtgaranten muss ein Garant für einen "Erfolg" (Schaden/Straftat) geradestehen, als hätte er ihn selbst verursacht, wenn ein Eingreifen dazu hätte führen können, dass er nicht eintritt, das Eingreifen dem Garanten möglich gewesen und ihm zumutbar gewesen wäre und keine mindestens gleichrangigen Pflichten ihn davon abgehalten hätten. Zumutbar heißt bei Lehrkräften etwas anderes als bei Polizisten, man muss sein Leben nicht riskieren und auch keine schwere Verletzung. Es heißt aber auch etwas anderes als bei Nichtgaranten, die sich nicht selbst in Gefahr bringen, sondern die Polizei rufen sollen. Ein Garant muss auch selbst eingreifen (soweit möglich und zumutbar, wie gesagt). Was einem zumutbar gewesen wäre, entscheidet man halt nicht selbst. Natürlich kann man sich entscheiden, trotzdem lieber nicht einzugreifen und ggf. verklagt zu werden.

    Unechte Unterlassensdelikte können nur Garanten begehen. Daher ist alles, was die KI über unterlassene Hifeeistung findet, einfach irrelevant. Jetzt kannst du sagen, weiß ich doch, hab ich in meinem Prompt berücksichtigt. Dann weißt du vielleicht nicht, dass das beste Prompten nicht gegen Biases hilft.

    "Ein 15-jähriger Schüler prügelt auf einen anderen, deutlich jüngeren Schüler ein. Als dieser
    verletzt zu Boden geht, tritt der 15-jährige diesen in die Nieren und gegen den Kopf. Die daneben
    stehende Aufsichtsperson, die sich darauf beschränkt hat, Schulleitung und Polizei zu informieren,
    könnte am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung nach §224 i. v. m. §13 StGB verurteilt werden,
    da ein aktives Eingreifen geboten gewesen wäre."

    "So wird zum Beispiel von einem Polizeibeamten durchaus erwartet, in einer
    Amoksituation in einer Schule kaum kalkulierbare Risiken für das eigene Leben einzugehen, um den
    Täter an der Fortsetzung seiner Tat zu hindern. Beim Lehrpersonal wird hingegen nicht erwartet, „in
    den sicheren Tod“ zu gehen. So muss sich die Lehrkraft in einer Messerstecherei unter Schülern also
    nicht in Lebensgefahr bringen und dazwischen gehen."

    "Die Strafandrohung liegt bei Unterlassener Hilfeleistung bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei Totschlag (durch Unterlassen) liegt die Strafandrohung bei mindestens 5 Jahren Freiheitsentzug!"

    Auf dem Supermarktparkplatz wäre es allenfalls unterlassene Hilfeleistung, auf dem Schulhof ggf. Totschlag durch Unterlassen.

    Selbstverständlich bist in erster Linie du verantwortlich dafür, Gefahren einzuschätzen und entsprechend zu agieren. Es wird erwartet, dass man die geltenden Bestimmungen selbstständig zur Kenntnis nimmt. Lies dich also ein, was in diesem Fach in deinem Bundesland für Vorgaben zu erfüllen sind (Unfallkasse nicht vergessen) und denke selbst auch gründlich nach über dich, deine aktuellen Schüler, die Raumsituation, den Zustand der Maschinen etc. Du bist die Erwachsene im Raum. Natürlich wäre es wünschenswert, dass ein Sicherheitsverantwortlicher den Verbandskasten wartet und dass der SL die Kollegen an den Erste-Hilfe-Kurs erinnert, zuständig bist aber im Zweifel du selbst. Vorgeschriebene Fortbildungen sind dir natürlich auch in der laufenden Unterrichtszeit zu ermöglichen. Bis dahin machst du halt nur, was du verantworten kannst. Dumme Sprüche wären mir egal. Anweisungen der SL, denen du nicht folgen kannst, lässt du dir schriftlich geben und remonstrierst nötigenfalls. Dann bist nicht mehr du verantwortlich.

    Wirklich ratsam ist es halt nicht. Ich würde den Bedenkenträgern zuhören und dann entscheiden. In welcher Rolle siehst du dich, wenn nur wenige Eltern mitfahren, z.B. nur die Elternvertreter? In welcher Rolle sehen dich die Eltern, die teilnehmen? Und die Eltern, die nicht teilnehmen? Wer konnte wissen und ist im Zweifel dafür verantwortlich, wenn die Kinder für eine Radtour in einer größeren Gruppe noch zu jung oder einzelne zu unreif waren? Wer konnte einschätzen, dass die Wegführung für einzelne Radfahrer in Ordnung, für eine Gruppe aber zu gefährlich war?

    Die Aufsicht ist
    • kontinuierlich, d.h. so regelmäßig und deutlich durchzuführen, dass sich die Kinder beaufsichtigt fühlen,
    • aktiv zu führen, d.h. dass die Aufsicht führende Person sofort eingreifen kann, wenn es geboten ist und
    • präventiv zu gestalten, d.h. auf erkennbare Gefahrenpunkte muss sofort reagiert werden.

    Gefahren auf dem Schulhof sind heikel. Stichwort Garantenpflicht und Remonstrationspflicht: Du solltest die Schulleitung unbedingt auf die Gefahren schriftlich hinweisen, wenn du der Ansicht bist, dass sie bei der Ausgestaltung der Aufsicht und der Gestaltung des Schulgeländes nicht ausreichend berücksichtigt wurden, und dich insbesondere als aufsichtsführende Person maximal umsichtig verhalten.

    Beispiel AV Aufsicht Berlin, §3

    (2) Die Aufsichtsführung umfasst Vorkehrungen, Anordnungen und andere Maßnahmen, die
    dazu geeignet sind, die Schülerinnen und Schüler vor Schäden zu bewahren und zu verhindern,
    dass andere Personen durch sie Schäden erleiden.

    (3) Art und Umfang der Aufsichtsführung richten sich nach dem Alter, der Reife, der Anzahl der
    Schülerinnen und Schüler und der Gruppenzusammensetzung sowie den sonstigen, bei sachgerechter
    Würdigung jeweils zu berücksichtigenden Umständen. Die sonstigen zu berücksichtigenden
    Umstände sind insbesondere die sich aus dem Schulbetrieb, der Art des Unterrichts oder
    der einzelnen schulischen Veranstaltung sowie der Beschaffenheit und des Gefährdungspotentials
    der Einrichtung oder des Geländes ergebenden Besonderheiten.

    [...]
    (5) Die Anzahl der Aufsichtspersonen richtet sich nach den zu beaufsichtigenden Aktivitäten und
    örtlichen Verhältnissen; es darf während der Pausen sowohl im Schulgebäude als auch auf dem
    Schulhof keine aufsichtsfreien Bereiche geben. In Bereichen des Schulgebäudes oder -geländes
    mit hohem Gefahrenpotential ist die Aufsicht besonders intensiv zu führen.

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