Daher machen so pauschale Aussage wenig Sinn.
Egal ob Garantenstellung oder nicht.
Die einzige pauschale Aussage von mir ist, dass es ein erheblicher Unterschied ist, ob man Garant ist oder nicht. Brauchst es ja nicht zu glauben.
Daher machen so pauschale Aussage wenig Sinn.
Egal ob Garantenstellung oder nicht.
Die einzige pauschale Aussage von mir ist, dass es ein erheblicher Unterschied ist, ob man Garant ist oder nicht. Brauchst es ja nicht zu glauben.
Klinger Meinst du meine Zitate oder den Text? Es wird der Unterschied zwischen der Pflicht zur Hilfeleistung als Privatperson und als Garant erklärt. Ich hatte den Eindruck, dass das in manchen Beiträgen nicht getrennt wird, daher fand ich die Klarstellung nützlich. Um Panikmache geht es mir nicht.
dass Zuschauen keine Option ist, gilt doch sicher für jeden von uns?
Ja. Was das im konkreten Fall genau bedeutet, entscheidet halt das Gericht.
"Ein 15-jähriger Schüler prügelt auf einen anderen, deutlich jüngeren Schüler ein. Als dieser
verletzt zu Boden geht, tritt der 15-jährige diesen in die Nieren und gegen den Kopf. Die daneben
stehende Aufsichtsperson, die sich darauf beschränkt hat, Schulleitung und Polizei zu informieren,
könnte am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung nach §224 i. v. m. §13 StGB verurteilt werden,
da ein aktives Eingreifen geboten gewesen wäre."
"So wird zum Beispiel von einem Polizeibeamten durchaus erwartet, in einer
Amoksituation in einer Schule kaum kalkulierbare Risiken für das eigene Leben einzugehen, um den
Täter an der Fortsetzung seiner Tat zu hindern. Beim Lehrpersonal wird hingegen nicht erwartet, „in
den sicheren Tod“ zu gehen. So muss sich die Lehrkraft in einer Messerstecherei unter Schülern also
nicht in Lebensgefahr bringen und dazwischen gehen."
"Die Strafandrohung liegt bei Unterlassener Hilfeleistung bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei Totschlag (durch Unterlassen) liegt die Strafandrohung bei mindestens 5 Jahren Freiheitsentzug!"
Auf dem Supermarktparkplatz wäre es allenfalls unterlassene Hilfeleistung, auf dem Schulhof ggf. Totschlag durch Unterlassen.
Können sie Tabellen nicht zu Hause üben? Das kann man nicht von KI erledigen lassen.
Doch, natürlich kann man das. Aber egal, was man von der KI abschreibt, bissl mehr lernt man schon, als wenn man gar nix macht.
Selbstverständlich bist in erster Linie du verantwortlich dafür, Gefahren einzuschätzen und entsprechend zu agieren. Es wird erwartet, dass man die geltenden Bestimmungen selbstständig zur Kenntnis nimmt. Lies dich also ein, was in diesem Fach in deinem Bundesland für Vorgaben zu erfüllen sind (Unfallkasse nicht vergessen) und denke selbst auch gründlich nach über dich, deine aktuellen Schüler, die Raumsituation, den Zustand der Maschinen etc. Du bist die Erwachsene im Raum. Natürlich wäre es wünschenswert, dass ein Sicherheitsverantwortlicher den Verbandskasten wartet und dass der SL die Kollegen an den Erste-Hilfe-Kurs erinnert, zuständig bist aber im Zweifel du selbst. Vorgeschriebene Fortbildungen sind dir natürlich auch in der laufenden Unterrichtszeit zu ermöglichen. Bis dahin machst du halt nur, was du verantworten kannst. Dumme Sprüche wären mir egal. Anweisungen der SL, denen du nicht folgen kannst, lässt du dir schriftlich geben und remonstrierst nötigenfalls. Dann bist nicht mehr du verantwortlich.
Wirklich ratsam ist es halt nicht. Ich würde den Bedenkenträgern zuhören und dann entscheiden. In welcher Rolle siehst du dich, wenn nur wenige Eltern mitfahren, z.B. nur die Elternvertreter? In welcher Rolle sehen dich die Eltern, die teilnehmen? Und die Eltern, die nicht teilnehmen? Wer konnte wissen und ist im Zweifel dafür verantwortlich, wenn die Kinder für eine Radtour in einer größeren Gruppe noch zu jung oder einzelne zu unreif waren? Wer konnte einschätzen, dass die Wegführung für einzelne Radfahrer in Ordnung, für eine Gruppe aber zu gefährlich war?
Die Aufsicht ist
• kontinuierlich, d.h. so regelmäßig und deutlich durchzuführen, dass sich die Kinder beaufsichtigt fühlen,
• aktiv zu führen, d.h. dass die Aufsicht führende Person sofort eingreifen kann, wenn es geboten ist und
• präventiv zu gestalten, d.h. auf erkennbare Gefahrenpunkte muss sofort reagiert werden.
Gefahren auf dem Schulhof sind heikel. Stichwort Garantenpflicht und Remonstrationspflicht: Du solltest die Schulleitung unbedingt auf die Gefahren schriftlich hinweisen, wenn du der Ansicht bist, dass sie bei der Ausgestaltung der Aufsicht und der Gestaltung des Schulgeländes nicht ausreichend berücksichtigt wurden, und dich insbesondere als aufsichtsführende Person maximal umsichtig verhalten.
Beispiel AV Aufsicht Berlin, §3
(2) Die Aufsichtsführung umfasst Vorkehrungen, Anordnungen und andere Maßnahmen, die
dazu geeignet sind, die Schülerinnen und Schüler vor Schäden zu bewahren und zu verhindern,
dass andere Personen durch sie Schäden erleiden.
(3) Art und Umfang der Aufsichtsführung richten sich nach dem Alter, der Reife, der Anzahl der
Schülerinnen und Schüler und der Gruppenzusammensetzung sowie den sonstigen, bei sachgerechter
Würdigung jeweils zu berücksichtigenden Umständen. Die sonstigen zu berücksichtigenden
Umstände sind insbesondere die sich aus dem Schulbetrieb, der Art des Unterrichts oder
der einzelnen schulischen Veranstaltung sowie der Beschaffenheit und des Gefährdungspotentials
der Einrichtung oder des Geländes ergebenden Besonderheiten.
[...]
(5) Die Anzahl der Aufsichtspersonen richtet sich nach den zu beaufsichtigenden Aktivitäten und
örtlichen Verhältnissen; es darf während der Pausen sowohl im Schulgebäude als auch auf dem
Schulhof keine aufsichtsfreien Bereiche geben. In Bereichen des Schulgebäudes oder -geländes
mit hohem Gefahrenpotential ist die Aufsicht besonders intensiv zu führen.
Ich auch. Der Tennisclub kam auch vor (wurde mir aber nur von der Kollegin erzählt, zu der das gesagt wurde):
"Meine Frau spielt mit der Frau vom Innenminister Tennis."
So verderbe ich es mir mit Lehrern:
https://www.pangloss.de/cms/index.php?…ang-mit-lehrern
![]()
Welche Entscheidung wäre hinzunehmen? Dass Täuschungsversuche nicht als solche zu ahnden wären? Das hätte eine SL schlicht nicht zu entscheiden. Das Risiko einer Klage hat man übrigens immer bei Bewertung, nur ist diese minimal.
Und fällt auch nicht, wenn man die Ahndung offensichtlicher Täuschungsversuche vermeidet, weil der Prüfling nicht in flagranti erwischt wurde oder die Täuschung nicht eingeräumt hat. Da faire und vergleichbare Prüfungsbedingungen sicherzustellen sind, darf KI-Nutzung die Chancengleichheit der Prüflinge nicht beeinträchtigen. Andernfalls könnten alle Prüflinge Widerspruch einlegen, die an einer solchen Prüfung teilgenommen haben und mit ihrem Ergebnis nicht zufrieden sind. Sie hätten sicherlich genauso wenig Erfolg wie die Betrüger, die mit den Konsequenzen nicht einverstanden sind. Aber who knows. Macht auf jeden Fall auch Wind.
wurden natürlich höhere Instanzen angerufen. Aber die haben die Schülerin "durchgewunken"
Tatsache ist, dass die da oben verantwortlich sind
könnten wir einfachen Lehrkräfte ja auch nichts tun und müssten die Entscheidungen hinnehmen
Stimmt. Sobald es anders ist, machst du es besser. Bei uns gings schnell.
Ich würde mir das Problem nicht zuschieben lassen, sondern genau nachlesen, was in den Bestimmungen zum Umgang mit Täuschungshandlungen steht und danach handeln, sprich dem Oberstufenleiter jeden einzelnen Fall schriftlich (per E-Mail) anzeigen und begründen, warum ich von einer Täuschung ausgehe. Dann soll er entscheiden, wie zu verfahren ist. Wenn das von den Bestimmungen gedeckt wird, würde ich nicht diskutieren, sondern die Anweisung dokumentieren und umsetzen, andernfalls darauf hinweisen, wenn etwas nicht zulässig ist. (Ich sollte z.B. mal die Jacken der SuS nach Elektronik durchsuchen - äh nö, natürlich nicht!) Dann haben die SuS halt unplausibel hohe Punktzahlen. Diese Entscheidungsfeigheit von oben ist doch nur möglich, weil wir permanent darum ringen, die Lage auszubalancieren. Nicht nötig, es gibt recht bald Unruhe in der Schüler- und Elternschaft und damit den nötigen Handlungsdruck und siehe da, gangbare Wege.
Die Uhr ist eins von ganz wenigen Themen (Lesen in den ersten Wochen, kleines Einmaleins...), bei denen ich als Mutter von organisierten und recht schulaffinen Kindern zuhause mitgeholfen habe, weil es halt, zumindest der letzte Teil, wo es um alle Darstellungs- und Benennungsweisen geht, ganz schön unübersichtlich wird, selbst für behütete Mittelschichts-Muttersprachler.
Gleichzeitig erleben wir jeden Tag, wie Kinder und Jugendliche mit ganz anderen Voraussetzungen oft unauffällig in der Mitte mitschwimmen. Kinder der ersten und zweiten Einwanderergeneration sprechen nicht nur fließend Deutsch, sondern lernen teilweise mehrere andere indoeuropäische Sprachen, machen in der Regel einen Schulabschluss und lernen einen Beruf, machen Abitur, oft nach Jahren konstanten selbstständigen Lernens sogar ein gutes oder sehr gutes. Manche lernen auch noch die analoge Uhr oder die meisten Kommaregeln. Aber wenn sie sich pragmatisch auf für sie Wichtigeres konzentriert hätten, würde es mir nicht einfallen, sie deswegen zu kritisieren. Einen mittleren Notenschnitt in einem mittleren Schulabschluss geschafft zu haben, kann eine riesige Leistung sein! Das sollten wir ihnen öfter sagen.
Kann ich bestätigen @WillG. Ich rufe immer eine Uhr aus dem Browser auf, die die Zeit gleichzeitig analog und digital anzeigt (ohne Sekundenzeiger, wegen Stress). Vielleicht lernt der eine oder andre es ja noch.
Du bist im Ref und hast im bedarfdeckenden Unterricht 3 Korrekturen und davon eine im LK?
Sie schreibt "normale LK", das heißt vermutlich Lernkontrolle, also ist es wohl ein Test.
Als Lehrer/-in kann man problemlos in Teilzeit gehen, wenn man Kinder hat, und das abstufen, wie es zum Alter der Kinder passt, und genauso problemlos wieder in Vollzeit arbeiten. Die Arbeit in Teilzeit ist nicht weniger qualifiziert als in Vollzeit. In anderen Berufen haben insbesondere Akademikerinnen in aller Regel einen riesigen Teilzeitabschlag im Gehalt hinzunehmen. Eine verbeamtete Lehrerin in Teilzeit hat netto im Verhältnis zu anderen Akademikerinnen in Teilzeit vergleichsweise viel Geld. In meiner Alleinerzieherinnenzeit war ich oft erschöpft (arbeitsintensive Fächer und Schulform). aber heilfroh über meinen Beruf.
Wie sieht das denn gegenüber den Schülern aus? Meiner Meinung nach doch so, dass ich dämlich/gutmütig etc bin und von der Stufenleitung und anderen Kollegen, die bei den Schülern als kritisch/kleinlich gelten, gejagt werde. Kurz: lieb, aber inkompetent.
Wenn du einen KI-Fraud einfach mit Bestnote durchwinkst, weil du Angst hast, als kleinlich zu gelten, ist das nunmal der Eindruck, den du auf deine Schüler machst, unabhängig davon, ob du "von der Stufenleitung gejagt" wirst. Wenn du respektiert werden willst, mach halt deinen Job.
Werbung