Beiträge von Ratatouille

    Aber was diskutieren wir dann in diesem Thread? Dann schreibe doch direkt als Antwort: Das kommt auf die konkrete Situation an. Dann brauchen wir nicht weiter reden.

    So steht es ja auch bereits auf Seite 1. 😉

    Zum Thema KI: Sie verwendet, was sie findet, und sie findet, was du sehen sollst. Das sind auf unser Thema bezogen hautsächlich die Ratschläge der Polizei an Privatpersonen, was zu tun ist, wenn man Zeuge einer Schlägerei wird. Was Garanten tun sollen, findet sie aus verschiedenen Gründen eben kaum, von Übungsfällen in sehr eindeutigen und anders gelagerten Fällen mal abgesehen. Das liegt daran, dass es erstens eben genau das Wesen von unechten Unterlassenstatbeständen ist, dass es auf eine Vielzahl von Umständen ankommt und es genau keine pauschale Antwort geben kann. (Dazu unten mehr.) Das könnte der Anwalt, den du (nicht) anrufen möchtest, schlicht auch nicht ändern. Zweitens hat es unechte Unterlassenstatbestände zwar schon immer gegeben, in den letzten Jahren sind sie aber verstärkt in den Fokus der Rechtssprechung geraten, d.h. das Feld entfaltet sich grade erst. Das kann man auch an überraschenden Unterschieden sehen, wenn man z.B. den Freispruch von Landrat Pföhler (Ahrflut) mit den Urteilen vergleicht, die in letzter Zeit gegen Lehrkräfte ergangen sind. Eine Glaskugel hat die KI aber halt nicht. Sie wird dir nicht sagen, wie sich die Rechtssprechung bei unechten Unterlassensdelikten entwickeln wird.

    Im Gegensatz zu einem Nichtgaranten muss ein Garant für einen "Erfolg" (Schaden/Straftat) geradestehen, als hätte er ihn selbst verursacht, wenn ein Eingreifen dazu hätte führen können, dass er nicht eintritt, das Eingreifen dem Garanten möglich gewesen und ihm zumutbar gewesen wäre und keine mindestens gleichrangigen Pflichten ihn davon abgehalten hätten. Zumutbar heißt bei Lehrkräften etwas anderes als bei Polizisten, man muss sein Leben nicht riskieren und auch keine schwere Verletzung. Es heißt aber auch etwas anderes als bei Nichtgaranten, die sich nicht selbst in Gefahr bringen, sondern die Polizei rufen sollen. Ein Garant muss auch selbst eingreifen (soweit möglich und zumutbar, wie gesagt). Was einem zumutbar gewesen wäre, entscheidet man halt nicht selbst. Natürlich kann man sich entscheiden, trotzdem lieber nicht einzugreifen und ggf. verklagt zu werden.

    Unechte Unterlassensdelikte können nur Garanten begehen. Daher ist alles, was die KI über unterlassene Hifeeistung findet, einfach irrelevant. Jetzt kannst du sagen, weiß ich doch, hab ich in meinem Prompt berücksichtigt. Dann weißt du vielleicht nicht, dass das beste Prompten nicht gegen Biases hilft.

    "Ein 15-jähriger Schüler prügelt auf einen anderen, deutlich jüngeren Schüler ein. Als dieser
    verletzt zu Boden geht, tritt der 15-jährige diesen in die Nieren und gegen den Kopf. Die daneben
    stehende Aufsichtsperson, die sich darauf beschränkt hat, Schulleitung und Polizei zu informieren,
    könnte am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung nach §224 i. v. m. §13 StGB verurteilt werden,
    da ein aktives Eingreifen geboten gewesen wäre."

    "So wird zum Beispiel von einem Polizeibeamten durchaus erwartet, in einer
    Amoksituation in einer Schule kaum kalkulierbare Risiken für das eigene Leben einzugehen, um den
    Täter an der Fortsetzung seiner Tat zu hindern. Beim Lehrpersonal wird hingegen nicht erwartet, „in
    den sicheren Tod“ zu gehen. So muss sich die Lehrkraft in einer Messerstecherei unter Schülern also
    nicht in Lebensgefahr bringen und dazwischen gehen."

    "Die Strafandrohung liegt bei Unterlassener Hilfeleistung bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei Totschlag (durch Unterlassen) liegt die Strafandrohung bei mindestens 5 Jahren Freiheitsentzug!"

    Auf dem Supermarktparkplatz wäre es allenfalls unterlassene Hilfeleistung, auf dem Schulhof ggf. Totschlag durch Unterlassen.

    Selbstverständlich bist in erster Linie du verantwortlich dafür, Gefahren einzuschätzen und entsprechend zu agieren. Es wird erwartet, dass man die geltenden Bestimmungen selbstständig zur Kenntnis nimmt. Lies dich also ein, was in diesem Fach in deinem Bundesland für Vorgaben zu erfüllen sind (Unfallkasse nicht vergessen) und denke selbst auch gründlich nach über dich, deine aktuellen Schüler, die Raumsituation, den Zustand der Maschinen etc. Du bist die Erwachsene im Raum. Natürlich wäre es wünschenswert, dass ein Sicherheitsverantwortlicher den Verbandskasten wartet und dass der SL die Kollegen an den Erste-Hilfe-Kurs erinnert, zuständig bist aber im Zweifel du selbst. Vorgeschriebene Fortbildungen sind dir natürlich auch in der laufenden Unterrichtszeit zu ermöglichen. Bis dahin machst du halt nur, was du verantworten kannst. Dumme Sprüche wären mir egal. Anweisungen der SL, denen du nicht folgen kannst, lässt du dir schriftlich geben und remonstrierst nötigenfalls. Dann bist nicht mehr du verantwortlich.

    Wirklich ratsam ist es halt nicht. Ich würde den Bedenkenträgern zuhören und dann entscheiden. In welcher Rolle siehst du dich, wenn nur wenige Eltern mitfahren, z.B. nur die Elternvertreter? In welcher Rolle sehen dich die Eltern, die teilnehmen? Und die Eltern, die nicht teilnehmen? Wer konnte wissen und ist im Zweifel dafür verantwortlich, wenn die Kinder für eine Radtour in einer größeren Gruppe noch zu jung oder einzelne zu unreif waren? Wer konnte einschätzen, dass die Wegführung für einzelne Radfahrer in Ordnung, für eine Gruppe aber zu gefährlich war?

    Die Aufsicht ist
    • kontinuierlich, d.h. so regelmäßig und deutlich durchzuführen, dass sich die Kinder beaufsichtigt fühlen,
    • aktiv zu führen, d.h. dass die Aufsicht führende Person sofort eingreifen kann, wenn es geboten ist und
    • präventiv zu gestalten, d.h. auf erkennbare Gefahrenpunkte muss sofort reagiert werden.

    Gefahren auf dem Schulhof sind heikel. Stichwort Garantenpflicht und Remonstrationspflicht: Du solltest die Schulleitung unbedingt auf die Gefahren schriftlich hinweisen, wenn du der Ansicht bist, dass sie bei der Ausgestaltung der Aufsicht und der Gestaltung des Schulgeländes nicht ausreichend berücksichtigt wurden, und dich insbesondere als aufsichtsführende Person maximal umsichtig verhalten.

    Beispiel AV Aufsicht Berlin, §3

    (2) Die Aufsichtsführung umfasst Vorkehrungen, Anordnungen und andere Maßnahmen, die
    dazu geeignet sind, die Schülerinnen und Schüler vor Schäden zu bewahren und zu verhindern,
    dass andere Personen durch sie Schäden erleiden.

    (3) Art und Umfang der Aufsichtsführung richten sich nach dem Alter, der Reife, der Anzahl der
    Schülerinnen und Schüler und der Gruppenzusammensetzung sowie den sonstigen, bei sachgerechter
    Würdigung jeweils zu berücksichtigenden Umständen. Die sonstigen zu berücksichtigenden
    Umstände sind insbesondere die sich aus dem Schulbetrieb, der Art des Unterrichts oder
    der einzelnen schulischen Veranstaltung sowie der Beschaffenheit und des Gefährdungspotentials
    der Einrichtung oder des Geländes ergebenden Besonderheiten.

    [...]
    (5) Die Anzahl der Aufsichtspersonen richtet sich nach den zu beaufsichtigenden Aktivitäten und
    örtlichen Verhältnissen; es darf während der Pausen sowohl im Schulgebäude als auch auf dem
    Schulhof keine aufsichtsfreien Bereiche geben. In Bereichen des Schulgebäudes oder -geländes
    mit hohem Gefahrenpotential ist die Aufsicht besonders intensiv zu führen.

    Welche Entscheidung wäre hinzunehmen? Dass Täuschungsversuche nicht als solche zu ahnden wären? Das hätte eine SL schlicht nicht zu entscheiden. Das Risiko einer Klage hat man übrigens immer bei Bewertung, nur ist diese minimal.

    Und fällt auch nicht, wenn man die Ahndung offensichtlicher Täuschungsversuche vermeidet, weil der Prüfling nicht in flagranti erwischt wurde oder die Täuschung nicht eingeräumt hat. Da faire und vergleichbare Prüfungsbedingungen sicherzustellen sind, darf KI-Nutzung die Chancengleichheit der Prüflinge nicht beeinträchtigen. Andernfalls könnten alle Prüflinge Widerspruch einlegen, die an einer solchen Prüfung teilgenommen haben und mit ihrem Ergebnis nicht zufrieden sind. Sie hätten sicherlich genauso wenig Erfolg wie die Betrüger, die mit den Konsequenzen nicht einverstanden sind. Aber who knows. Macht auf jeden Fall auch Wind.

    Ich würde mir das Problem nicht zuschieben lassen, sondern genau nachlesen, was in den Bestimmungen zum Umgang mit Täuschungshandlungen steht und danach handeln, sprich dem Oberstufenleiter jeden einzelnen Fall schriftlich (per E-Mail) anzeigen und begründen, warum ich von einer Täuschung ausgehe. Dann soll er entscheiden, wie zu verfahren ist. Wenn das von den Bestimmungen gedeckt wird, würde ich nicht diskutieren, sondern die Anweisung dokumentieren und umsetzen, andernfalls darauf hinweisen, wenn etwas nicht zulässig ist. (Ich sollte z.B. mal die Jacken der SuS nach Elektronik durchsuchen - äh nö, natürlich nicht!) Dann haben die SuS halt unplausibel hohe Punktzahlen. Diese Entscheidungsfeigheit von oben ist doch nur möglich, weil wir permanent darum ringen, die Lage auszubalancieren. Nicht nötig, es gibt recht bald Unruhe in der Schüler- und Elternschaft und damit den nötigen Handlungsdruck und siehe da, gangbare Wege.

    Die Uhr ist eins von ganz wenigen Themen (Lesen in den ersten Wochen, kleines Einmaleins...), bei denen ich als Mutter von organisierten und recht schulaffinen Kindern zuhause mitgeholfen habe, weil es halt, zumindest der letzte Teil, wo es um alle Darstellungs- und Benennungsweisen geht, ganz schön unübersichtlich wird, selbst für behütete Mittelschichts-Muttersprachler.

    Gleichzeitig erleben wir jeden Tag, wie Kinder und Jugendliche mit ganz anderen Voraussetzungen oft unauffällig in der Mitte mitschwimmen. Kinder der ersten und zweiten Einwanderergeneration sprechen nicht nur fließend Deutsch, sondern lernen teilweise mehrere andere indoeuropäische Sprachen, machen in der Regel einen Schulabschluss und lernen einen Beruf, machen Abitur, oft nach Jahren konstanten selbstständigen Lernens sogar ein gutes oder sehr gutes. Manche lernen auch noch die analoge Uhr oder die meisten Kommaregeln. Aber wenn sie sich pragmatisch auf für sie Wichtigeres konzentriert hätten, würde es mir nicht einfallen, sie deswegen zu kritisieren. Einen mittleren Notenschnitt in einem mittleren Schulabschluss geschafft zu haben, kann eine riesige Leistung sein! Das sollten wir ihnen öfter sagen.

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