Beiträge von Ratatouille

    Mit gutem Willen gäbe es sicherlich Wege. Der besteht hier aber erkennbar nicht. Das überrascht mich nicht, es ist auch nichts Persönliches und hat mit den Umständen des Falls nicht wirklich viel zu tun. Offensichtlich gibt es rationale Gründe, kranke Kollegen zügig zu pensionieren. Es geschieht viel häufiger als man denkt.

    Emerald müsste daher mit dem Routineverfahren rechnen: Im letzten halben Jahr drei Monate krank gewesen? Innerhalb des kommenden halben Jahres nicht sicher wieder voll (= ohne Vorbedingungen) einsetzbar? Anhörungen, Mitteilung der Zuruhesetzung, Widerspruch ablehnen. (Emerald kann binnen eines Monats nach Erhalt der Zurruhesetzungsmitteilung Widerspruch einlegen und darlegen, dass es Alternativen zur Zurruhesetzung gibt. Dem muss der Dienstherr aber folgen wollen, und das scheint ja nicht der Fall zu sein.) Eine andere Beschäftigung steht für Lehrer in der Regel nicht zur Verfügung, daher Pension.

    Noch wäre es möglich, das BEM anzunehmen und die Dienstfähigkeit zu beweisen. (Je nach Lage des Falls muss wohl noch nichtmal unbedingt ein BEM angeboten werden.)

    Ich würde mich natürlich auch gründlich juristisch beraten lassen. Viel Geld würde ich aber nicht mehr einsetzen, sondern mich im Gegenteil darauf konzentrieren, keine unnötigen Fehler zu machen und möglichst gut wegzukommen.

    Möglicherweise ist es aussichtsreicher, sich auf die Anerkennung des qualifizierten Dienstunfalls zu fokussieren und einen höheren Ruhegehaltssatz zu erstreiten. Arbeiten als angestellte Lehrerin könntest du ja trotzdem, dein Gehalt würde zwar mit der Pension verrechnet, die hättest du aber sicher, auch wenn du vielleicht doch nicht mehr dauerhaft einsatzfähig wärst. Eventuell würdest du auch reaktiviert, was dir ja aber nur recht wäre.

    Dein Anwalt wird dir vermutlich leider sagen, dass dein Dienstherr ärztliche Gutachten zwar würdigen muss (was mit der Nennung des Datums geschehen ist), aber zu einer eigenen Einschätzung kommt - die Gutachten sind nicht bindend, auch amtsärztliche Gutachten nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Behörde die Klärung einer bestimmten medizinischen Sachfrage in Auftrag gegeben hat. Für das Verwaltungsgericht gilt das natürlich erst recht. Über die Dienstfähigkeit entscheidet dein Dienstherr, nicht ein Arzt. Du kannst zwar Widerspruch einlegen und ggf. klagen, deine Bezüge werden aber trotzdem direkt nach der Mitteilung der vorzeitigen Zurruhesetzung herabgesetzt. Die Chancen, dass das Verwaltungsgericht dem Dienstherrn widerspricht, sind wohl nicht groß. Wenn du definitiv nicht mehr an deiner Schule arbeiten kannst, könntest du versuchen, auf Zeit zu spielen, um deine vollen Dienstbezüge möglichst lange zu bekommen, also zusagen und weitersehen. Das ist absolut übel. Aber besser, du stellst dich darauf ein. Es tut mir sehr leid!! Wenn ich falsch läge, würde es mich freuen.

    enormen Aufwand

    Eben nicht. Und es lohnt sich auch noch so richtig. Und der Ehrliche ist nicht nur der Dumme, er hat u.U. handfeste Nachteile. Man müsste schon ein Heiliger sein, um da, auch noch in der Pubertät, Kurs zu halten und fragt sich dann die ganze Zeit, ob man es sich überhaupt leisten kann, ehrlich zu sein oder ob man seine Zukunft beschädigt. Und natürlich wissen die Eltern auch nicht, was sie den Jugendlichen jetzt raten sollen. Es hängt definitiv an uns, die Auswüchse halbwegs zu verhindern.

    Da sie [...] auch zahlreiche Vorteile hat, gilt es schlicht auch unsere SuS im Umgang zu schulen.

    Das auf jeden Fall, das sehe ich auch so.

    Aber wir müssen schon steuern, wann und wofür KI (im Unterricht) zur Verfügung steht. Tablets brauchen in Wiederholungs- und Erarbeitungsphasen zum Beispiel nicht an zu sein, Mitschriften kann man anders regeln. KI bei Hausaufgaben kann man nicht verhindern, aber möglichst unattraktiv machen. Und natürlich wäre es gut, darüber mit den Kollegen im Austausch zu sein.

    Aber das wäre dann wohl "gemein" - und wird eh nie passieren.

    Ich bin da nicht so pessimistisch. Wenn erst einmal verstanden wird, in welchem Ausmaß die KI die Bildung grade crasht, wird es Maßnahmen geben müssen.

    Wer weiß, langfristig setzt sich vielleicht zunächst die Vorstellung der sog. "Schule der Zukunft" durch (alle lernen individuell und digital in Modulsystemen, mit KI-Tutoren und digitalen Prüfungen), bevor man feststellt, dass das allein auch nicht funktioniert.

    Die KI fängt dann erst wirklich an zu "glänzen", wenn man ihr vorab Materialien gibt, auf die sie zurückgreifen kann.

    Oder sie sucht sie sich einfach selbst und glänzt ohne deine Arbeit. Die PDF dann in slideGPT, fertig ist die perfekt layoutete PPP (mit Bemerkungen zum mündlichen Vortrag übrigens). Dauer insgesamt vielleicht 4 Minuten, das meiste Rechenzeit von slideGPT.

    Wer schummelt, verrät sich früher oder später selbst.

    Früher wäre für alle besser. Und das deutlich zu machen ist unser Job. Ja, ist nervig, macht Ärger und Arbeit, man muss mitdenken und aufpassen und wird dennoch vieles nicht merken, aber es gibt niemand anderen. Das Problem zu rationalisieren und mit den Schultern zu zucken ist den Schülern gegenüber unfair - allen Schülern. Wir sind die Erwachsenen.

    Ein Kollege versucht, eine "KI-sichere" Klausur zu stellen.

    Die SUS kennen schnell die Tools, die in seinem Fach die Arbeit machen, er offensichtlich nicht. KI-sichere Klausuren gibt es (zumindest auf Schulebene) nicht.

    Wenn wir Lehrkräfte die KI nutzen sollen/können, um die Erwartungshorizonte zu entwickeln: warum sollten das (einzelne) Schüler*innen nicht auch können?

    Es ist extrem einfach: Foto der Klausur (samt Text/Materialien) machen, in die KI laden, Klick, Lösung abschreiben. Wer das heute noch nicht kann, kann es morgen.

    Die KI kann in der Regel die inhaltlich-methodische Bearbeitung gar nicht so hinbekommen wie das in einer Klausur sein soll. Insbesondere dann, wenn der Text nicht vorher der KI "gefüttert" wurde.

    Doch, sekundenschnell, kostenlos und je nach Fach und KI mit guten oder hervorragenden Ergebnissen, auch bei komplexen materialgebundenen Aufgaben. Völlig irre.

    Wenn der Prüfling angibt, alles auswendig gelernt zu haben - super. Dann gibt es nur Punkte für die EPA I-Aufgaben, der Rest kann nicht gewertet werden, da die geforderte Leistung nicht erbracht wurde. Das wären bis zu 50% der Punkte, also bis zu 5 Notenpunkten. Allerdings muss für 5 Punkte mindestens auch EPA II dabei sein, also höchstens 4 Punkte, Abzüge bei Sprachfehlern und fehlenden bzw. nicht zur Aufgabe passenden Passagen kommen noch dazu. Note drauf, fertig, keine weitere Diskussion nötig.

    Als ich mit meiner Tochter als Säugling das erste Mal wegen Atemproblemen in der Notaufnahme war, hatte sie angeblich Mukoviscidose. Mir kam das unwahrscheinlich vor. Habe es nicht geglaubt, wars auch nicht.

    Endokrine Lebertumore sind extrem selten. Komische Ärztin, die das im Ultraschall sehen will und nichtmal die Leberwerte nimmt. Ich würde das erstmal nicht glauben.

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