Beiträge von Seph

    Seph: Wenn man es an den Geräten nicht sperrt, bleibt aber immer noch die Option, daß man sich am Tablet dann einfach ein anderes WLAN sucht und einer der Schüler einen WLAN-Hotspot mit seinem Handy aufmacht.

    Ja klar bleibt diese Möglichkeit. Das erfordert technisch aber noch etwas mehr Know-How als einfach nur ein Handy in eine Prüfung zu schmuggeln und würde gerade deswegen eine besonders schwere Form der Täuschung darstellen. Im Abitur wäre damit z.B. nicht nur die Einzelprüfung mit "ungenügend" zu werten, sondern es könnte das gesamte Prüfungsverfahren für die Betreffenden abgebrochen werden.

    Im Übrigen ist es für die Aufsichtsführenden ja ziemlich einfach, weitere (normalerweise nicht existente) WLAN-Hotspots aufzuspüren.

    Seph

    Die KuK in der benachbarten Gesamtschule denken auch, daß sie die einzelnen Tablets fernsteuern können, was den Internet-Zugang angeht. Blöd nur, daß inzw. sogar die 6-Klässler das System umgehen können. Einfach das Tablet aus- und wieder einschalten und man kann fleißig im Internet zocken, ganz ohne Sperren.

    Da läuft unser System etwas anders: Die Geräte sind grundsätzlich für den Internetzugang über das schuleigene WLAN gesperrt. Dieser muss erst gezielt authorisiert werden, sonst ist zwar der Zugriff auf das interne Netz möglich, aber nicht auf das Internet. Es geht also nicht darum, auf Einzelgeräten Funktionen zu sperren, die dann resettet werden können, sondern in der Zwischenstation zwischen Einzelgerät und Internet Berechtigungen zu vergeben.

    Es ist halt nicht freiwillig bei uns und gleichzeitig macht man den Job als Prüfer als Ehrenamt.... Und man kann das leider meistens nicht komplett in der regulären Arbeitszeit erledigen.

    Das widerspricht sich irgendwie selbst. Ich kann mir kaum vorstellen bzw. kenne keinerlei rechtliche Grundlage, dass dich dein AG dazu verpflichten kann, dieses Ehrenamt auszuüben. Ein solches Konstrukt ist mir lediglich von den freiwilligen Feuerwehren bei Personalmangel bekannt. Dass ein Ehrenamt nicht zwangsläufig innerhalb der normalen Arbeitszeit stattfindet, liegt hingegen in der Natur der Sache.

    Auch in Prüfungen? glaube ich nicht, würde ich auch nicht zulassen. Taschenrechner ist auch um einiges günstiger.

    Warum denn nicht? Hier arbeiten bereits einige Schulen mit genau dieser Art von Lösung und wir werden wohl auch in Kürze darauf umsteigen. Das Tablet selbst mag zunächst etwas teurer in der Anschaffung sein, ist aber erheblich umfangreicher nutzbar als ein CAS-Handheld für 150€, sodass sich die Kosten bereits wieder relativieren.

    Ich kann mir aber auch sehr gut vorstellen, dass eben nicht jeder im Studium ein Überflieger war. Sind diese angehenden Lehrer wegen ihren Noten dann für immer Arbeitslos? Nach einigen Statistiken dürfte es aber kaum Arbeitslose Lehrer geben.

    Nein, sind sie in der Regel wirklich nicht. Die Top-Noten benötigt man dann v.a., um in sehr gefragten Gegenden an Wunsch-Schulen unterkommen zu können (und selbst das ist keine Garantie, sondern bringt lediglich bei auch wirklich vorhandenen Stellen den entsprechenden Vorteil mit). Diejenigen, die nicht bereits in der 1. Runde unterkommen, erhalten nicht selten in einer der folgenden Einstellungsrunde eine Stelle....diese ist dann ggf. nicht mehr in der eigenen Schulart angesiedelt oder liegt in Gegenden, in die es nicht ganz so viele Bewerber hinzieht.

    "Gezwungen" in einer sehr offensichtlichen Weise wird dazu hierzulande wirklich niemand mehr. Arbeiten können wir - und damit meine ich gerade uns Lehrkräfte - aber noch an impliziten Zuschreibungen von Berufen zu bestimmten Geschlechtern. Und dazu gehört auch die Verwendung von Sprache. So sehr ich mit den auch von mir umständlichen Schreibweisen an vielen Stellen hadere, so ist mir doch die Problematik bewusst, wenn man z.B. nur von "Ingenieur" und von "Erzieherin" spricht. Noch deutlicher wird das Problem für mich als MINT-Lehrer in der - auch in Familien tradierten - Zuschreibung von Mathematik als Fach für Jungen bzw. "Ist nicht schlimm, dass du Mathe nicht kannst, konnte ich doch auch nicht". Das haben unsere (v.a.) Schülerinnen und auch Schüler teils so stark verinnerlicht, dass da schwer gegen anzukämpfen ist.

    Das Vorstellen von Fachlehrern beim Elternabendend gab es an meiner letzten Schule nicht und erst fand ich das etwas ungewohnt und befremdlich, im Endeffekt hat es aber null Unterschied (in Bezug auf den Elternsprechtag) gemacht. Fand ich sehr angenehm und mittlerweile frage ich mich eher,,was dieses unnötig den Abend verlängernde "Vorstellen" überhaupt soll.

    Dem kann ich auch nichts abgewinnen. Ähnlich empfinde ich manche Gesprächsanfragen bei Elternsprechtagen, die manchmal auch nur dem Kennenlernen dienen sollen. Daher vergebe ich hierfür Termine nur in Verbindung mit konkreten inhaltlichen Anfragen.

    Ja klar, wenn du dir das trotz des Bandscheibenvorfalls vorstellen kannst und du das ja sogar mit deinem Arzt abgestimmt hast, spricht m.E. überhaupt nichts dagegen. Lass dir von den Gerüchten in Lehrerzimmern - die nicht selten ohne Kenntnis der tatsächlichen Rechtslage geäußert werden - keine Angst machen. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung und gute Besserung!

    Bei uns dürftest du das Schulhaus nicht betreten. Passiert dann ein Unfall und du verletzt dich (Treppensturz oder so), wärst du nicht versichert. Meine Schulleiterin würde das daher nicht zulassen.

    Es braucht keine "Gesundschreibung", um die Arbeit wieder aufzunehmen....und sei es auch nur temporär. Eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar und selbstverständlich sind Arbeitnehmer auch bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Arbeit sowohl unfall- als auch krankenversichert.

    Zu Hause ist die Heizung noch aus, die Temperaturen im Inneren aber auch nicht viel anders als noch vor kurzem. Das Haus scheint recht gut gedämmt zu sein. Kalt duschen mag ich allerdings auch nicht, wir duschen dafür bewusst kurz und nicht mit vollem Strahl, um den Warmwasserverbrauch im Griff zu haben. Ansonsten bin ich noch einmal durchgegangen und ersetze gerade (längst überfällig) verbliebene konventionelle Leuchtmittel auch durch LEDs.

    Ein Studienrat muss ja auch nichts abgeben, wenn „A13 für alle“ käme…

    Weil das hier immer wieder kommt: Man schaue nach Thüringen. Dort wurden zeitgleich mit der Einführung von "A13 für alle" nahezu alle Funktionsstellen gestrichen. Der etwas subtilere Weg in anderen Bundesländern wäre die stark verzögerte bzw. nur geringere Anhebung der gesamten Besoldungstabelle, die damit weit hinter der Inflation und der Entwicklung der Löhne in der freien Wirtschaft zurückbleibt.

    Ich bin bei deinen sonstigen Ausführungen aber voll bei dir. Diese Abgrenzungsprobleme verschiedener Fallkonstellationen gibt es und ich teile auch den Schluss, dass das kein Gegenargument ist, um generell keine "Nachteilsausgleiche" zu gewähren.

    Inwiefern? Ich kenne eine ganze Reihe "Scheidungskinder", die nicht bei ihren Müttern sondern bei ihren Vätern wohnen. Teilweise haben die Väter das alleinige Sorgerecht.

    Und doch übertrugen z.B. 2018 Familienrichter in Scheidungsverfahren in 914 Fällen der Mutter alleine, in nur 251 Fällen beiden Eltern und nur in 102 Fällen dem Vater das Sorgerecht (Quelle: dpa/ Statistisches Bundesamt). 2021 waren lediglich 12% der Alleinerziehenden Männer (Quelle: BMFSFJ). Hier liegt durchaus eine Diskriminierung von Männern vor.

    Hier in BW geht das ZSL davon aus, dass 40% der Arbeitszeit Unterrichtszeit sind, 40% der Zeit in die Vor- und Nachbereitung inklusive Korrekturen fließen (sollten) und 20% der Arbeitszeit für Konferenzen, schulische Sondertermine, Fortbildungen aufzuwenden sind.

    Das scheint mir eine sinnvolle Einteilung zu sein und deckt sich etwa mit den Werten meiner mehrjährigen Arbeitszeiterfassung. Der 1x im Jahr stattfindende Termin des Tages der offenen Tür ist in den angesprochenen 20% ja problemlos unterzubringen.

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