Muss man das so verstehen, dass es nicht möglich ist, objektiv und valide zwischen einer 7-Punkte-Leistung und einer 8-Punkte-Leistung zu unterscheiden?
Nein, warum denn? Sonst wäre die Notenskala mit 15 Punkten wohl kaum zu gebrauchen. Im Setting mündliche Prüfung muss man sich aber auch bewusst darüber sein, dass es eine gute Reihe von Beurteilungsfehlern gibt, die gut erforscht sind. Die Abgrenzung zwischen einer "befriedigenden" und einer "noch befriedigenden" Leistung ist zwar grundsätzlich möglich, aber bei weitem nicht so trennscharf wie zwischen einer "befriedigenden" und einer "ausreichenden" Leistung. Die Abgrenzung erfolgt manchmal schon durch Hinzufügen oder Weglassen von 1-2 beurteilenden Worten im Prüfungsprotokoll. Einen Prüfling deswegen durchfallen zu lassen, kann man machen, kann man aber auch lassen.
Sinnvoller im Prüfungsverlauf ist dann eher, zur Abklärung der Prüfungsleistung noch eine weitere Frage zu stellen (hier aus dem AFB II), um deutlicher zu machen, ob die Leistung insgesamt befriedigend oder eher ausreichend ist.