Beiträge von Seph

    Muss man das so verstehen, dass es nicht möglich ist, objektiv und valide zwischen einer 7-Punkte-Leistung und einer 8-Punkte-Leistung zu unterscheiden?

    Nein, warum denn? Sonst wäre die Notenskala mit 15 Punkten wohl kaum zu gebrauchen. Im Setting mündliche Prüfung muss man sich aber auch bewusst darüber sein, dass es eine gute Reihe von Beurteilungsfehlern gibt, die gut erforscht sind. Die Abgrenzung zwischen einer "befriedigenden" und einer "noch befriedigenden" Leistung ist zwar grundsätzlich möglich, aber bei weitem nicht so trennscharf wie zwischen einer "befriedigenden" und einer "ausreichenden" Leistung. Die Abgrenzung erfolgt manchmal schon durch Hinzufügen oder Weglassen von 1-2 beurteilenden Worten im Prüfungsprotokoll. Einen Prüfling deswegen durchfallen zu lassen, kann man machen, kann man aber auch lassen.

    Sinnvoller im Prüfungsverlauf ist dann eher, zur Abklärung der Prüfungsleistung noch eine weitere Frage zu stellen (hier aus dem AFB II), um deutlicher zu machen, ob die Leistung insgesamt befriedigend oder eher ausreichend ist.

    Verstehe ich nicht. Bei sieben Punkten ist sie doch durchgefallen. Wie will man sie da denn nicht durchfallen lassen?

    Das habe ich so nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, dass wenn ein Prüfling für das Bestehen eine befriedigende Leistung mit 08 Punkten benötigt und der Prüfling in der Prüfung auch tatsächlich eine befriedigende Leistung erbracht hat, man sich nicht mehr unbedingt darum streiten muss, ob das nun 07 oder 08 Punkte waren. Hat der Prüfling natürlich dennoch nur eine ausreichende Leistung gezeigt, wird er eben durchfallen.

    das habe ich auch schon gelesen. Aber: Was heißt denn mit hoher Wahrscheinlichkeit? Ich habe teilweise gelesen, dass auch Leute mit Morbus Cron, Diabetes oder so teilweise doch verbeamtet wurden. Und das sind ja wesentlich schwerwiegendere Erkrankungen…

    Das BVerwG hat 2013 klargestellt, dass eine gesundheitliche Eignung nur dann nicht gegeben ist, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist."

    Die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt dieses Ereignisses muss also bei über 50% liegen, was bei dir den bisherigen Schilderungen nach wohl kaum zutreffen dürfte.

    Auch interessant:

    Das "Reisekostengesetz des Landes" unterscheidet zwischen Lehrkräften und "normalen" Beamten. Letztere erhalten einen deutlich höheren Satz bei Hotelübernachtungen etc., zudem abhängig vom Land/Ort (z.B. teure Großstadt vs. günstige Kleinstadt) der Übernachtung. Bei Lehrkräften gibt es nur Inland vs. Ausland.

    Das wäre mir dann doch neu. Die NRKVO von 2017 macht hier keine Unterscheidung. Für Übernachtungen sind pauschal (ohne Nachweis) 20€ pro Nacht ansetzbar, mit Nachweis bis 80€. Darüber hinausgehende Kosten werden ebenfalls erstattet, wenn nachgewiesen wird, dass der Mehraufwand unvermeidbar war.

    Es gibt einen älteren Erlass von 2015, der sich noch auf die Sätze im BRKG bezieht, aber auch hier werden pauschal 20€ anerkannt. Die weiteren Ausführungen dort sind insofern irrelevant, da ohnehin das BVerwG 2018 klargestellt hat, dass die anfallenden Kosten für eine genehmigte Fahrt komplett vom Dienstherrn zu übernehmen sind.

    Dazu muss bspw. der Schulleiter (m/w/d) zu Beginn der Prüfung der Kommission mitteilen, dass er den Prüfungsvorsitz übernimmt, richtig? Ansonsten hätte diese Person doch kein Mitspracherecht bei der Benotung des Prüflings.

    Ja, genau. Es reicht nicht aus, dass der VPK (meist der Schulleiter, an Gesamtschulen teils auch der Oberstufenleiter) einfach nur dabei ist, sondern es muss aktiv angekündigt werden, dass der Vorsitz übernommen wird.

    PS: In der Regel wird dies in knappen Nachprüfungen so gehandhabt. Wenn ein Prüfling z.B. noch eine 8 Punkte Prüfung zum Bestehen des Abiturs benötigt, dann lässt man ihn bei befriedigender Leistung nicht gerade mit 7 Punkten durchfallen. Wenn die Leistung natürlich nur ausreichend war, dann ist das halt so.

    Auf genau die hatte ich ja verwiesen, oder nicht?

    Sorry, ich hatte nur den Link zur Kultusseite beachtet. Du hast natürlich Recht. *peinlich*

    Vll ist damit gemeint, dass der Fachlehrer das letzte Wort bei der Notenfindung hat?

    Nein, denn das stimmt nicht. Der Fachprüfungsausschuss entscheidet wie verlinkt mit Mehrheit der (i.d.R. 3) Stimmen. Für den Fall, dass zusätzlich das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission leitend an der Prüfung teilnimmt, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme dieses Mitglieds den Ausschlag.

    Der Prüfer (meist der Fachlehrer) gibt lediglich als erstes einen Vorschlag zur Prüfungsnote ab (vgl. 10.5 EB-AVO-GOBAK).

    Noch etwas deutlicher steht es in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (....), der AVO-GOBAK.

    Dort heißt es u.a.:

    Mittlerweile lässt sich meine Situation also wie folgt zusammenfassen: Mathelehrerin mit toller Ordnungsgruppe verzweifelt an Schulen, die Lehrkräfte zur Vertretung suchen, während die eigentliche Wunschschule keine passende Stelle ausschreiben kann. Irgendwie skurril, nicht wahr? Mal abgesehen davon, dass das System generell etwas veraltet wirkt, frage ich mich doch ernsthaft, was sich Schulen wie A und C eigentlich denken.

    Aus deinem Eröffnungsbeitrag drängt sich für mich der Eindruck einer Haltung "Hier bin ich als Mathelehrerin, die Welt wird mir zu Füßen liegen" auf. So funktioniert nur unser System nicht. Nicht selten spielen dann doch Zweitfächer, die persönliche Passung zur Schule und leider auch schlicht die (Nicht-)Verfügbarkeit von Planstellen eine große Rolle.

    Wir hatten z.B. mal eine gut passende Lehrkraft mit "Traumkombi" Mathe/Physik an der Hand, die sehr gerne zu uns gekommen wäre. Da im Hintergrund aber 2 Versetzungswünsche von Kollegen nicht geklappt haben, hatten wir auf dem Papier schlicht keinen Lehrerbedarf und haben damit auch keine Stelle ausschreiben dürfen. Das hatte letztlich gar nichts mit der Lehrkraft zu tun, war aber für beide Seiten sehr ärgerlich. Insofern kann ich deinen Frust wiederum durchaus nachvollziehen. Ich möchte aber auch betonen, dass das nicht unbedingt an der bösen Schule X liegt.

    Ich bin zwar kein Profi, aber mrna Impfstoffe haben schon etwas mir " Gentechnik " zu tun.

    Nein, haben sie nicht. Gentechnik beschreibt Verfahren und Methoden, die gezielte Eingriffe in das Genom und damit in biochemische Steuerungsvorgänge von Lebewesen ermöglichen.

    mRNA-Impfstoffe hingegen liefern lediglich die Baupläne für Proteine (hier das Spike-Protein von SARS-CoV-2), die eine Immunreaktion provozieren sollen.

    Ich finde es immer schwierig manche Dinge genauer zu schreiben, da man dann so leicht zuzuordnen ist.

    Und nein, nicht in der Küche schon an der " Front".

    Eine Formulierung wie z.B. "mein Bruder ist Arzt" oder "mein Bruder ist Pfleger" führt in Anbetracht von über 400000 Ärzten und über 1 Mio Pflegern in Deutschland nicht zur leichten Zuordenbarkeit und ist dennoch im Sinne der Diskussion hier spezifischer als "mein Bruder arbeitet im Gesundheitswesen".

    Und ich bin auch bei den anderen hier: "einfach nur so" werden Kinder vlt. mal eine Nacht hospitalisiert, aber nicht zwei.

    Wieso kann Putin was dafür, das diejenigen, die das Gas kaufen, welches in den Gasspaeichern landet, nicht genug kaufen?

    Naja, ganz entkoppelt ist das nicht. Immerhin gehört etwas mehr als 1/4 der Speicherreserve in Deutschland Gazprom. Gerade Gazprom hat sich im vergangenen Jahr aber relativ marktfremd verhalten, indem die hohen Gaspreise gerade nicht genutzt wurden, um mehr Gas vorzuhalten und verkaufen zu können. Im Dezember 2021 war z.B. der größte Speicher in Deutschland (Rehden) nur zu ca. 7% gefüllt, die der anderen Betreiber aber im Mittel zu ca. 1/3. Rate mal, wer Rehden betreibt ;)

    Im Übrigen vermieten die Betreiber gerade keine Kapazitäten, sonst hätten sie ja gerade ein großes Interesse an viel höherer Auslastung. Sie machen - ähnlich wie Betreiber von z.B. Pumpspeicherkraftwerken - ihr Geld mit kurzfristigen Preisspreads.

    Wenn man bedenkt, auf welchem Niveau man sich fachlich in der GS bewegt, ist das schon etwas fragwürdig...

    Wenn es nur darum ginge, den zu vermittelnden Unterrichtsstoff nur auf diesem Niveau zu beherrschen, bräuchte es kein Studium. Wenn man wirklich fachlich durchdringen möchte, was man da genau unterrichtet, dann wird man sich durchaus etwas tiefer in die Materie begeben müssen.

    Ich kann die aufgeführten Punkte nicht nachvollziehen und schon gar nicht den Prozentbetrag von 45 %.

    Die Zahl ist im wahrsten Sinn des Wortes nicht nachvollziehbar. In deinem Link wird gerade erwähnt, dass diese lediglich aus einer Modellrechnung stammt und keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Im Übrigen liegt die Abbruchquote über alle Studiengänge hinweg bereits bei ca. 1/3, in dieser sind aber die ganzen Fachwechsel bereits mit erfasst.

    Als Gründe werden hauptsächlich der Faktor Zeit, fehlender Bezug zur Praxis und die späteren Verdienstmöglichkeiten angegeben.

    Auch das gibt die Quelle so nicht her. Das Wissenschaftsministerium nennt lediglich den fehlenden Bezug zur Praxis als zentrale Ursache. Die anderen Gründe kämen lediglich als plausibel infrage, sind aber nicht hinreichend untermauert.

    Ja natürlich. Für Kinder ab 12 gibt es eine offizielle Empfehlung.

    Nur anekdotisch..aus meiner Klasse hat sich ca 1/4 - 1/2 infiziert.

    Alle mit wenigen oder gar keinen Symptomen. Sprich nach wenigen Tagen ging es den Kindern wieder gut.

    Jupp, wie du schon sagst: nur anekdotisch und auch wenig überraschend, da die Häufigkeit schwerer Verläufe in dieser Altersgruppe nun einmal gering ist. Von meinen Oberstufenschülern hatten inzwischen auch ca. 1/5 schon einmal eine Infektion und meist relativ harmlos mit leichten Grippe-Symptomen für einige Tage, einige hatten aber auch deutlich länger - zum Glück nur milde - Symptome. Für diese Altersgruppe ist die Datenbasis schon früh deutlich größer gewesen, sodass hier eine Empfehlung ausgesprochen werden konnte.

    Für mich zeigt das, dass das Risiko von Long Covid bei Kindern deutlich gepusht wurde von den Medien.

    Wenn das RKI von 20% ausgingen, die hier durchaus im Raum standen, würden sie wohl die Empfehlung für alle 5-11 Jährigen aussprechen.

    Das würde ich zumindest von Experten erwarten.

    Das ist eine Fehldeutung. Es fehlen wie gesagt schlicht die Daten, um das Risiko für Kinder schon adäquat abzuschätzen. Bisher hatte man sich zu stark auf Erwachsene konzentriert. Derzeit laufen an einigen Unikliniken (u.a. Unikliniken Jena und Erlangen) entsprechende Studien, die hierzu genaueres liefern sollen. Diese deuten darauf hin, dass auch bei Kindern und Jugendlichen ohne schwere Verläufe noch Monate nach der Erkrankung pulmonale Veränderungen auftreten können. Noch sind aber Art und Häufigkeit der Spätfolgen bei Kindern und Jugendlichen nicht ganz klar, insbesondere zeigen verschiedene Studien noch sehr unterschiedliche Prävalenzen an. Hier ist also noch mehr Forschung nötig.

    Wenn der Wert bei 0 liegt..warum sollte ich dann ein Kind zwischen 5 und 11 impfen?

    Es ist erst einmal wichtig zu verstehen, warum der ausgewiesene Wert bei 0 liegt und wie die Berechnung der Werte überhaupt erfolgt. Wenn du deinem Link vom RKI folgst und dir tatsächlich den Wochenbericht (aktuell vom 14.04.) unter Impfeffektivität durchliest, dann wirst du das dort beschrieben finden.

    Dass es keine allgemeine Impfempfehlung für Kinder gibt, hängt mit dem relativ geringen Risiko schwerer Erkrankungen in dieser Altersgruppe und der aufgrund noch nicht so flächendeckenden Impfungen wie bei Erwachsenen geringeren Datenbasis zusammen, nicht jedoch mit einer manchmal kolportierten Nichtwirksamkeit oder gar Gefahr durch die Impfungen. Sowohl die STIKO als auch das RKI haben trotz der "nur" eingeschränkten Impfempfehlung betont, dass die Impfung auf Wunsch auch nicht vorerkrankten Kindern offen steht.

    Das dürfte problemlos möglich sein, die Ausschreibungen richten sich gerade nicht ausschließlich an Beamte im Eingangsamt. Die erforderliche dienstliche Beurteilung wird deine bisherige SL anfertigen müssen, während die SL der Zielschule die Auswahlentscheidung trifft. Insofern bietet es sich an, mit beiden vorab mal zu sprechen.

    Was ich gelernt habe: wer möchte, dass Ermittlungsbehörden tätig werden, muss denen auf die Nerven gehen, also jeden Sachverhalt zur Anzeige bringen, regelmäßig schriftlich Anfragen zum Verfahrensstand stellen, etc.

    Genau dieses Verhalten sorgt aber mit dafür, dass die Ermittlungsbehörden vollkommen überlastet sind, weil sie sich mit jedem zusätzlichen Schreiben beschäftigen müssen. Das vergrößert letztlich nur den Berg an zu bewältigenden Vorgängen und verzögert Verfahren noch weiter.

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