Die grundsätzlich aufgeworfene Frage finde ich aus schulrechtlicher Perspektive aber durchaus interessant. Vielleicht können wir diese ja losgelöst vom TE noch etwas diskutieren. Im Kern geht es ja um 2 Ebenen:
1) Ist es für die Abizulassung der Schülerinnen und Schüler entscheidend, ob die Lehrkraft Klausuren hat schreiben lassen?
2) Was droht der Lehrkraft als Konsequenz dieser Dienstpflichtverletzung?
Ich habe - zumindest zu erstem Punkt - keine Präzedenzfälle gefunden. Vermutlich, weil allein die Vorstellung so absurd ist, dass das noch niemand umgesetzt hat. Ich nutze im Folgenden erst einmal die nds. Verordnungen. Vermutlich könnte man im Sinne der Schüler den Passus über entschuldigt verpasste Klausuren nutzen, die zur Ersatzleistung berechtigen, die wiederum eine Klausur sein kann, aber nicht muss. Damit wäre die Bewertbarkeit im Kurs trotz fehlender Klausuren dennoch möglich. Ob eine Mitwirkungspflicht der Schüler bei Meldung an die SL der von der Lehrkraft verweigerten Klausuren besteht, kann ich gerade nicht sicher sagen.
Noch übler wird ja der Fall, wenn die Lehrkraft generell jede Form von Bewertung des Kurshalbjahres verweigert. Dass davon nicht die Belegverpflichtung oder in der E-Phase die Versetzung abhängen darf, ist noch weitgehend klar. Welche Bewertung dann für die Abiturqualifikation anzusetzen ist, hingegen nicht. Wenn andersherum doch die Belegverpflichtung des Kurses dadurch gefährdet ist oder keine Bewertung angesetzt werden kann, so müssten die Schüler das Kurshalbjahr ja möglicherweise wiederholen. Damit kommen wir zu 2.):
Spätestens hier kann ich mir - neben den dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Lehrkraft - noch Regressforderungen der Schüler gegen die Lehrkraft vorstellen. Basis wäre der Verlust eines fiktiven Jahreseinkommens. Ich vermute aber eher, dass die Kursanrechnung dennoch erfolgt - notfalls auf Basis von 15 Punkten für alle. Arbeitsrechtlich dürfte das Verhalten der Lehrkraft zunächst zur Abmahnung und dann zur Kündigung führen, dienstrechtlich steht die ganze bekannte Palette von Maßnahmen zur Verfügung.