Beiträge von Seph

    Die christlichen Werte sind auch nichts anderes als was im Grundgesetz steht.

    Das Grundgesetz ist sicherlich auch von religiösen Vorstellungen mitgeprägt, was ja bereits in der Präambel deutlich wird. Eine Gleichsetzung von christlichen Werten und Artikeln des Grundgesetzes verbietet sich aber bereits aufgrund der Begriffsunschärfe von "christliche Werte". Viele dieser Werte sind im Übrigen auch in anderen Religionen zu finden und daher nicht spezifisch christlich und gleichzeitig werden unter christliche Werte auch Vorstellungen subsumiert, die unserer modernen, offenen Gesellschaft nicht immer entsprechen.

    Muss man nicht entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt werden? Gibt es da keine Regeln?

    Doch, die gibt es schon. Allerdings etwas anders, als hier möglicherweise erhofft. Beamte sind - bis auf wenige Ausnahmen z.B. bei eingeschränkter Dienstfähigkeit - grundsätzlich amtsangemessen zu beschäftigen. Die Ausgestaltung des konkret-funktionellen Amtes liegt dabei aber weitgehend im Ermessen des Dienstherrn.

    Die Erteilung fachfremden Unterrichts ist mit Sicherheit eine amtsangemessene Beschäftigung. Die Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten innerhalb seiner Dienststelle ist lediglich eine innerorganisatorische Maßnahme.

    Letztlich wähle ich aus und wäge ab. Und ich mache auch immer klar, dass alle sich auf alles vorbereiten müssen. Bisher bin ich damit immer gut gefahren.

    Das Problem ist doch dann gerade, dass du trotz vorliegender Vorinformation auswählst und damit letztlich doch steuerst, für wen die Prüfung besser geeignet ist und für wen nicht. Ich finde das im Sinne der Chancengleichheit arg bedenklich. Besser also gar nicht erst abfragen, welche Präferenzen es gibt.

    Auch damals haben sich mit hoher Sicherheit nicht die Kolleginnen und Kollegen dafür entschieden, dir Stunden zu geben oder eben auch nicht. Die SL wird mit Blick auf die gesamte Unterrichtsversorgung und anhand verschiedenster Kriterien einen sinnvollen Einsatzplan gebastelt haben. Stellenausschreibungen erfolgen nicht selten sehr taktisch und sind für das Kollegium nicht immer direkt nachvollziehbar. Das liegt aber auch daran, dass dem Kollegium selten alle Informationen, die zur Entscheidungsfindung beitragen, vorliegen dürften. Über Versetzungswünsche, die perspektivische Stellensituation in folgenden Halbjahren, die überhaupt verfügbaren Lehramtsanwärter, Schwangerschaften, Langzeiterkrankungen usw. weiß eine "normale" Lehrkraft i.d.R. nicht umfassend Bescheid, während die SL bei den Ausschreibungen auch so etwas im Blick behält.

    Der Unterschied besteht nur darin, dass Gymnasiallehrkräfte wie selbstverständlich in den Gesamtschulen in allen Lerngruppen von 5-13 eingesetzt werden können und auch werden, HRS-Lehrkräfte hingegen nur in der Sekundarstufe I. Gleichwertig im Sinne gleicher Einsatzbandbreite sind die Abschlüsse insofern nicht. Und bevor folgendes Strohmann-Argument wieder einmal kommt: das hat nichts mit der Gleichwertigkeit der Personen zu tun.

    Nur kurz als Hinweis: Leider hast du die - entscheidende - einleitende Zeile weggelassen:

    Zitat

    Bei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen / Kompetenzen dürfen das Fach Sport unterrichten:

    Die "Bestandsgarantie" ist davon allerdings tatsächlich losgekoppelt, was ich einerseits nachvollziehen kann, mich andererseits aber auch entsetzt: Hier wird aus einem Lehrermangel heraus von Lehrkräften, die die fachlichen Voraussetzungen nicht mitbringen, der Einsatz als Sportlehrkraft gefordert. Ich sehe in dem Absatz zunächst einmal die Erlaubnis für die Schulleitung, entsprechende Lehrkräfte einsetzen zu können.

    Problematisch daran finde ich das Haftungsrisiko für die eingesetzten Lehrkräfte, die die fachlichen Voraussetzungen nicht mitbringen. Die dahinter steckende Haltung "Bisher haben sie sich ja bewährt, wird schon nichts passieren" erfüllt ja geradezu die Definition von grob fahrlässigem Handeln.

    Es wird wohl kaum möglich sein, hier aus dem Forum heraus zu beurteilen, ob sich die Schülerzahlen einer uns unbekannten Schule erholen werden. Selbst aus Perspektive der eigenen Schule ist kaum zu beurteilen, ob in 1-2 Jahren ein Stellenbedarf oder -überhang vorliegen wird. Wir konnten z.B. durch den zeitlichen Ablauf von Versetzungswünschen (Zugänge und Abgänge) und eine Unwägbarkeiten bei der nun genauen Schülerzahl in den neuen Jahrgängen, die gerade so am Klassenteiler lag, bis zuletzt kaum sagen, ob wir nun noch Stellen ausschreiben können oder sogar abordnen müssen.

    Ausmisten ist eine verdammt gute Idee und wird mich im Sommer auch wieder beschäftigen. Der Aufwand, Dinge für 1-2€ bei Kleinanzeigen zu verkaufen, steht aber irgendwie in schlechtem Verhältnis zum Nutzen. Kleiner Hinweis noch: Bei Nutzung von Paypal Family&Friends für den Verkauf aufpassen, das widerspricht den Nutzungsbedingungen von Paypal und kann zur Accountsperre führen.

    Bei uns dauert es nur noch etwa 1,5 Wochen was sehr überschaubar ist. Der stressige Teil mit Abitur, Nachprüfungen usw. für dieses Jahr ist auch geschafft, heute haben wir unsere Abiturienten entlassen. Schöne Ferien schon einmal an alle!

    Sport geht auch, wenn man eine Trainerschein (in Hessen und evtl. auch wo anders :)) hat. Stimmt das für Religion wirklich? Kann ich mir gar nicht vorstellen.

    Es reicht doch aber nicht, irgendeinen Trainerschein zu haben, um komplett Sport unterrichten zu dürfen. Für Niedersachsen ist z.B. normiert, dass die Personen, die Angebote im Schulsport erteilen, für die jeweiligen Bewegungsfelder bzw. Inhaltsbereiche die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen besitzen müssen.

    Ich möchte ja ungern wieder der Bösewicht sein aber wenn Studentinnen deine Stunden bekommen würde ich mir mal ganz ernsthaft Gedanken darüber machen warum das so ist.

    Deine Aussage, dass dir etwas zusteht und du dienstälter bist zeigen mehrere Dinge:
    1. Bei Dienstrecht und co. hast du anscheinend geschlafen, als es behandelt wurde

    2. Älter bedeutet nicht mehr Rechte. Gruselig was für ein Denken scheinbar bei einigen vorherrscht.

    3. Mieses Verhältnis zur SL

    Die TE hat lediglich vermutet, die neuen Kolleginnen seien möglicherweise noch nicht mit dem Studium fertig. Sie kennt aber offenbar weder eine der neuen Lehrkräfte noch hat sie Einblick in die Personalakten. Dass neue Lehrkräfte auch tatsächlich Stunden übernehmen und nicht nur im Lehrerzimmer abhängen sollen, liegt auf der Hand. Dass dafür bisherige Lehrkräfte auch mal Klassen abgeben müssen, ist ebenso offensichtlich und hat erst einmal überhaupt nichts mit der Kompetenz dieser Lehrkräfte zu tun. Ich finde es daher unglaublich dreist, der TE hier ihre generelle Kompetenz als Lehrkraft streitig zu machen. Dass die Einstellung "Dienstälter bedeutet mehr Rechte" nicht passt, wurde ja bereits hinreichend bearbeitet.

    Der Logik kann ich nicht folgen. Es kann ja trotzdem jede Lehrerstunde gebraucht werden. Wenn der/die TE versetzt wird und das Fach nicht mehr fachfremd abdecken kann, müsste jemand anderes das übernehmen und dann fehlen evtl. wieder Stunden in einem anderen Fach.

    Mit Blick darauf, dass nahezu keine Schule eine Unterrichtsversorgung von deutlich über 100% haben dürfte, wären deiner Argumentation nach nahezu keine Versetzung mehr möglich. Dass eine Schule grundlegend Bedarf an beliebigen Lehrkräften hat, ist noch kein Hinderungsgrund für eine Versetzung. Die Verweigerung der Freigabe geschieht daher i.d.R. mit Verweis auf den konkreten Fachbedarf, z.B. bei Lehrkräften mit Mangelfächern. Wir achten dann andersherum auch darauf, dass diese Lehrkräfte auch wirklich so eingesetzt werden.

    Ich bin nach dem Referendariat auch etwas weiter von zu Hause weggezogen, da es ähnlich wie bei dir vor Ort wenig Perspektiven gab. Das war und ist auch soweit ok und wirklich bereut habe ich das nie, im Gegenteil. Einen Wermutstropfen gibt es aber schon. Die große Distanz zur Familie merke ich, seitdem ich eigene Kinder habe, schon.

    Bei uns würde folgendes passieren: Schüler oder deren Eltern zweifeln Noten an, fordern die Überprüfung ihrer Arbeiten durch „kompetente Kollegen“, entweder direkt über die Kollegen oder über die Schulleitung. Diskussion um Noten. Respektloses Verhalten allgemein. Die Situation wird wissentlich ausgenutzt bei Bedarf ( zum Beispiel bei gefährdeter Versetzung).

    Fordern können Eltern viel, vieles davon bleibt vollkommen folgenlos und ist nicht selten unbegründet. Dass bei Versetzungsgefährung auch mal Noten angezweifelt werden, passiert auch bei "kompetenten" Kollegen.

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