Beiträge von Seph

    Um das mal etwas zu ordnen: bei Regressforderungen geht es mit Sicherheit nicht darum, ob alle Stunden ordnungsgemäß eingetragen wurden. Ich kann mir auf dieses Gerücht nur im Zusammenhang von Schadensereignissen und der Unterstellung nicht erfolgter Sicherheitsbelehrungen (Nachweis durch Klassenbucheinträge) einen Reim machen. Ich denke da an ein schief gegangenes Experiment im NW-Unterricht, dadurch verursachte Verletzung eines Schülers und bei der Ermittlung tauchen erhebliche Zweifel daran auf, dass die verantwortliche Lehrkraft entsprechende Sicherheitsvorschriften eingehalten hat. Indikatoren dafür können (nicht müssen!) fehlende Einträge zu Belehrungen, aber auch fehlende Gefährdungsbeurteilung des Versuchs sein. Dann kann u.U. von grober Fahrlässigkeit ausgegangen und in Regress genommen werden.

    Man kann als Ministerium schlecht ein Jahr lang propagieren wie unersetzlich der Präsenzunterricht ist und dann bei Bedrohungslage wie selbstverständlich den Distanzunterricht zelebrieren. Dafür ist die Digitalisierung auch nicht weit genug fortgeschritten. Ich rede hier von JEDEM Kind.

    Zudem gehe ich davon aus, dass der Erlass keinen Distanzunterricht vorsieht. Man sollte sich an Erlasse eben auch im Wortlaut halten. Sonst regiert die Willkür der/des gerade amtierenden Minsiterin/Ministers. Und wir haben jetzt zwei Jahre lang in NRW gesehen wohin Ministerinnenwillkür uns bringt.

    Den Widerspruch siehst du schon selbst, oder? Ansonsten bin ich gerne behilflich: Distanzunterricht mag weniger wirksam sein als Präsenzunterricht. Wirksamer als gar kein Unterricht ist er mit großer Sicherheit.

    Mal abgesehen davon auch ein schulrechtlicher Hinweis: Das Ministerium ist gerade durch Gesetz dazu ermächtigt, das Gesetz konkretisierende Verordnungen und Erlasse ohne Rücksprache mit dem Parlament auf den Weg zu bringen. Insofern ist ein Erlass per definitionem von der "Willkür" der übergeordneten Behörde bzw. des Ministeriums abhängig.

    Ein für mich wenig überraschendes Urteil. Natürlich kommt das Urteil viel zu spät, da die Testpflicht zumindest hier in NRW wieder sehr zurückgefahren wird.

    Da bin ich bei dir. Interessant finde ich an dem Urteil auch weniger die Bestätigung der Aufsichtspflicht von Tests an sich, sondern die Verankerung an deutlich über den Unterricht hinausgehenden Obliegenheiten und auch die Entgegnung zu datenschutzrechtlichen Bedenken. Hier scheiterte der Kläger bereits daran, dass er überhaupt nicht berechtigt ist, die - ohnehin in diesem Fall nicht verletzten - Rechte Dritter geltend zu machen.

    Da hier im Forum die ein oder andere Diskussion sehr emotional geführt wird - was ja durchaus seinen Reiz hat - und gleichzeitig sich nicht selten um unterschiedliches Verständnis der Rechte und Pflichten von Lehrkräften dreht, hatte ich schon länger überlegt, mal eine Reihe zu aktuellen schulrechtlichen Fragestellungen und Urteilen zu starten. Aus Anlass einer - zugegeben noch erstinstanzlicher - Entscheidung von gestern zu einem hier ebenfalls schon oft andiskutierten Thema, fange ich damit einfach mal an.

    Das VG Trier stellte mit gestern bekanntgegebenem Urteil (Az. 7 K 3107/21.TR) fest, dass die Testbeaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern bei Corona-Schnelltests jedenfalls für Lehrkräfte des Landes RLP eine amtsangemessene Aufgabe darstelle. Gegen die Anordnung einer solchen dienstlichen Verpflichtung klagte ein beamteter Gymnasiallehrer, der neben dem persönlichen Gesundheitsrisiko auch datenschutz- und haftungsrechtliche Bedenken vorbrachte. Zur Begründung führten die Trierer Richter unter anderem aus, dass sich der Aufgabenbereich von Lehrkräften neben dem Unterricht auch auf die organisatorische Unterstützung des allgemeinen Schulbetriebs erstrecke. Dazu gehöre in gewissem Umfang auch die Sicherstellung der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.

    Da neben der eigentlichen Fragestellung auch auf allgemeine Aufgabenfelder von Lehrkräften, Datenschutz und Haftungsrecht Bezug genommen wird, lohnt sich sicher für den ein oder anderen ein Blick in die genaue Urteilsbegründung.

    PS: Besteht überhaupt Interesse am Einbringen und Diskussion aktueller Rechtsprechung im schulrechtlichen Umfeld?

    Mal ne Frage an alle, die sagen wir mal über 40 Lenze auf dem Buckel haben. Könnt Ihr Euch erinnern, dass die Schule in Eurer Schulzeit im ganzen Land wegen eines Sturms ausgefallen ist?

    Da kann ich sogar als U40 antworten, weil das noch gar nicht so lange her ist (zumindest partiell). Bei Friederike 2018 wurde die Schule bei uns auch früher abgebrochen und die geplante Dienstbesprechung ausgesetzt, damit es alle noch rechtzeitig heil nach Hause schaffen...das war durchaus knapp, da von beiden möglichen Straßen für mich eine bereits komplett gesperrt und die andere gerade wieder freigesägt war.

    Edit: Sorry, gerade erst die Betonung "im ganzen Land" gelesen. Nein, dann nicht.

    Wir sind angehalten in Distanz zu beschulen und anwesend zu sein. Ich persönlich würde die Mail anders auffassen... gerade auch, was die Präsenz angeht, denn meinen Dienst in Form einer VK antreten könnte ich auch von zu Hause aus. Aber nun gut, ich hinterfrage nix mehr.

    Das ist doch widersinnig. Distanzlernen bieten wir natürlich auch an, aber selbstverständlich von zu Hause aus. Es geht ja gerade darum, dass aufgrund des Sturms die Anfahrt zu gefährlich wäre.

    PS: Damit will ich nur sagen: ich kann deinen Ärger nachvollziehen!

    Die Idee "OHNE Lösungsvorschläge" finde ich schon einmal spitze! Bei mir ist es weniger der Unterricht, sondern eher die Auseinandersetzung mit einigen...ich nenne es mal "beratungsresistenten"....Kollegen. Ich finde es anstrengend, einigen immer wieder deutlich machen zu dürfen, dass bestimmte Vorgaben und Absprachen für alle gelten und nicht nur nach Gutdünken angewendet werden können. Das kommt nicht häufig vor und objektiv nimmt das wenig Zeit in Anspruch, anstrengend ist es dennoch.

    Ach, ich habe auch nach dem aktuellen G9-Lehrplan (NRW; "Die SuS beschreiben den Einfluss der naturräumlichen Bedingungen in den einzelnen Landschaftszonen auf die landwirtschaftliche Nutzung") in Lehrwerken (Plural!) Fragen gesehen, die darauf abzielen, ob z.B. Sibirien nicht Profiteur des Klimawandel sein könne, da dort ja mit weniger Permafrost ganz neue landwirtschaftliche Möglichkeiten erschlossen werden könnten...

    Ich frage mich offen gestanden, was an dieser Art Fragestellung falsch sein soll. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es Regionen der Welt geben wird, die vom Klimawandel eher profitieren werden, während es in vielen anderen Regionen massive Verwerfungen geben wird. Es geht dann doch auch nicht darum, den Klimawandel schön zu reden. Zensieren muss man solche Überlegungen jedoch auch nicht.

    PS: Hierzu gibt es (neben wahrscheinlich vielen anderen) z.B. eine in Nature veröffentlichte eher wirtschaftswissenschaftliche Studie der Universität San Diego (Katharina Ricke et al.) zu den voraussichtlichen öknomischen Schäden durch die Kohlendioxid-Emissionen. Einbezogen wurden direkte Kosten ökologischer Schäden, Vermeidungs- und Anpassungskosten und Abmilderungskosten. Während Länder wie Indien, die USA, Saudi-Arabien usw. deutlich schlecht wegkommen, stehen u.a. Deutschland und Russland da ziemlich gut da.

    (vgl. https://www.nature.com/articles/s41558-018-0282-y) (Leider Paywall)

    Diese Beförderungsstellen werden mit A13 besoldet, weil die KollegInnen sonst nicht A13 bekommen.

    Auch diesen KollegInnen wird also trotz entsprechender Ausbildung samt Abschlüssen A13 vorenthalten, dazu die Beförderungsstelle ebenfalls geringer als an anderen Schulformen besoldet.

    An GS in Niedersachsen erhalten dann Schulleitungen A13,

    die dort eingesetzten Förderschullehrkräfte A13 und die an die GS abgeordneten Gymnasiallehrkräfte ggf. A14.

    Glaub mir, ich kann auch lesen und das ist mir vollkommen bewusst. Hier ging es doch aber ganz konkret um die Beförderungsstellen in NRW und gerade nicht wieder um die Diskussion "A13 für alle".

    anders gesagt: 95% der Grundschullehrkäften bleibt A13 vorenthalten.

    Nicht ganz: im Gesetzespaket sind nun auch Konrektorenstellen unabhängig von der Schulgröße zu finden, sodass die Gesamtquote von Beförderungsstellen mit Schulleitung zusammen ein gutes Stück über 5% liegen dürfte. Aber ja, das darf nur ein erster Schritt sein und ist sicher kein Grund für die Landesregierung, sich zu sehr auf die Schulter zu klopfen.

    Genau das meine ich ja. Der einzige Nachteil ist, dass man ohne Quali evtl. ein-höchstens zwei Jahre länger braucht...Das wars aber auch schon an „Nachteilen„. Wo ist denn hier die der echte Mehrwert der FOR-Q?...Ist es denn wirklich später DAS ausschlaggebende Kriterium ob ich ein, zwei Jahre früher oder später das Abi in der Tasche habe?

    1-2 Jahre früher die gleiche Qualifikation erreichen bedeutet auch 1-2 Jahre früher in den Beruf einsteigen zu können, 1-2 Jahreseinkommen mehr zu haben, 1-2 Jahre mehr Rentenbeiträge usw. Das ist ein deutlicher finanzieller Mehrwert.

    So weit ich weiß fordert kein Ungeimpfter, dass sich Geimpfte ihretwegen einschränken.

    Das Leben von uns allen wird durch politische Entscheidungen eingeschränkt, also richte deine Kritik doch bitte auch gegen diese politischen Entscheidungen und projiziere deinen Unmut nicht auf die Ungeimpften.

    Nur blöderweise hat die Entscheidung, sich nicht impfen lassen zu wollen, dennoch massive Auswirkungen auf alle anderen. Dazu gehört neben der unnötigen Verlängerung der notwendigen einschränkenden Maßnahmen auch der erhöhte Kostendruck im Gesundheitssystem durch ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Verläufe, der auf alle zurück fällt.

    Ich kenne einen jungen Kollegen, der das konsequent macht und dokumentiert. Er lässt aber auch den Stift nach den aufgebrauchten Stunden fallen. Die Schüler warten dann halt länger auf die Rückgabe von Klassenarbeiten. Ob das so optimal ist, weiß ich nicht. Irgendwann muss die Arbeit ja getan werden.

    Wie ich bereits schrieb, ist es in manchen Wochen nicht zu vermeiden, die Arbeitszeit auch mal etwas länger zu gestalten. Wichtig ist es nur, dann andere Wochen zu haben, in denen das ausgeglichen wird. Im Übrigen geht auch kein Schüler daran zu Grunde, wenn die Arbeiten erst eine Woche später fertig sind.

    Ich gebe dir da durchaus recht, allerdings ist das Problem, dass es bei diesen zusätzlichen Aufgaben keine vernünftige Reglung zu gibt, wann die 40/41 Stunden "aufgebraucht" sind.

    Miteinander sprechen hilft hier unglaublich. Im Gespräch lassen sich sehr gut Erwartungshaltungen, Umfang der Aufgaben und zur Verfügung stehende Zeitbudgets absprechen. Für die persönliche Steuerung der Arbeitszeit hilft auch deren konsequente Erfassung.

    Mit Überstundenausgleiche ist das so eine Sache. Viele dinge, die man in der freien Wirtschaft als "überstunden" bezeichnen würde, sind in deinem Gehalt mit inbegriffen und werden entsprechend nicht vergütet. Für Dinge, die vergütet werden können (zusätzliche Unterrichtsstunden) bekommst du entsprechend Ausgleich.

    Das was einige Lehrkräfte teils als Mehrarbeit auffassen (wenn man sich hier im Forum und in einigen Kollegien umhört: alles was über Unterricht hinausgeht), stellt oft gar keine Mehrarbeit dar, sondern lässt sich ganz gut in der durchschnittlichen Arbeitszeit von ca. 40-41h/Woche bei 45 Arbeitswochen oder eben 45-46h/Woche bei 40 Schulwochen unterbringen.

    Sollte die Arbeit nicht innerhalb dieser Zeit zu schaffen sein, so ist dies anzuzeigen und gerade nicht damit zu beantworten, auch tatsächlich Mehrarbeit zu leisten. Das ist ein entscheidender Unterschied zur freien Wirtschaft, in der dies ab bestimmten Gehaltsgruppen durchaus systematisch erwartet wird.

    PS: Ich rede bewusst von der durchschnittlichen Arbeitszeit. Uns allen ist klar, dass es im Schuljahr auch Wochen gibt, in denen man definitiv nicht mit 41h auskommen kann. Dazu gehört insbesondere die Korrekturzeit bei Abschlussprüfungen.

    Bitte nicht falsch verstehen: es gibt auch von den Fremdherstellern wirklich brauchbare Tinte und nicht selten merkt man die Unterschiede nur mit der Lupe. Es gibt aber in diesem breiten Markt auch Tinte mit deutlichen Qualitätseinbußen, insbesondere was Farbechtheit angeht. Insofern finde ich die Zuschreibung "Quali Mist -> Drucker schuld" etwas einseitig.

    Und ja, ich bin bei dir: Die Originaltintenpatronen sind i.d.R. vollkommen überteuert. Damit werden die zu günstigen Druckerpreise quersubventioniert. Daher nutze ich inzwischen lieber einen Drucker mit Tank.

    Im Anschluss habe ich einen Epson XP 710 gekauft und bin seither nur enttäuscht von dem Teil. Ich nehme halt Standardpapier, kein teures Epson-Spezialpapier und auch keine teuren Epson-Patronen, sondern günstigere von Fremdanbietern. Die meisten Fremdpatronen hat er nicht akzeptiert - Zusammenarbeit verweigert. Wenn er sich überlisten lässt, ist die Druckqualität miserabel. An Fotos drucken ist überhaupt nicht zu denken. Ich habe es einmal probiert und es war nur für die Tonne.

    Hast du schon einmal daran gedacht, dass die Tinte einen nicht ganz unerheblichen Teil zur Druckqualität, insbesondere bei Fotos, beiträgt? Wenn du den mit Billig-Tinte vom Fremdanbieter betreibst, ist nicht unbedingt der Drucker(-hersteller) am unzufriedenstellenden Druckergebnis schuld.

    Nur weil ich das zitiert habe, schließt du sofort daraus ,was ich als relevant einschätze und was nicht??...Ich sag dazu nichts mehr...Selten so etwas oberflächliches erlebt...Aber das scheint der Grundtenor hier in diesem Forum zu sein:autsch:

    Ich habe dir lediglich eine Frage gestellt, aber statt diese zu beantworten, kann man natürlich auch auf Empörung setzen. Ich halte es im Übrigen für einen grenzwertigen Gesprächsstil, wenn man hier Fragen und Provokationen einstellt und aus sachlichen Antworten anderer Forenmitglieder lediglich persönliches herausgreift anstatt auf die Sachargumente einzugehen.

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