Eine Lehrkraft beschult zwei Klassen gleichzeitig und rennt zwischen den Klassensälen hin und her.
Rechtlich fragwürdig, trotzdem immer wieder gern gemacht (besonders mit Berufsanfängern). Für die Vertetungsplaner recht leicht zu handeln ("Müller ist krank, du müsstest seine Klasse mitführen.") und das Sahnehäubchen: Es fällt offiziell keine Mehrarbeit an.
Das ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern schon seit langem höchstinstanzlich für unzulässig erklärt worden. Der BGH hat bereits 1972 entschieden, dass die Anordnung einer Mitbeaufsichtigung einer Schulklasse im Nachbarraum während der Unterrichtsstunde bereits eine durch die SL begangene Amtspflichtverletzung darstellt (vgl. BGH AZ III ZR 80/70 v. 19.06.1972).
Nachdem ich unseren Stundenplaner darauf hinwies, kam eine solche Anweisung nie wieder vor.
Edit: Du hast es ja bereits selbst als unzulässig erkannt und benannt. Den Verweis auf das Urteil daher bitte nur als Ergänzung der entsprechenden Rechtsgrundlage sehen, um etwas "handfestes" zu haben.