Das ist keine abstruse Vorstellung, sondern folgt zwingend aus der Schadensminderungspflicht, die in fast allen Fällen vertraglicher Bindung als Nebenpflicht enthalten ist (manchmal sogar außerhalb von Vertragsverhältnissen). Wenn die Erledigung der Arbeit auch durch Verlegung, Verschiebung oder Tausch sichergetellt werdne kann, ist es nicht nötig, Arbeitnehmer zu finanziellen oder organisatorischen Verrenkungen zu zwingen, um die schematische Erfüllung eines Plans zu gewährleisten.
In jedem halbwegs ordentlich geführten Unternehmen wäre es eine Selbstverständlichkeit, in einer Ausnahmesituation wie dem Bahnstreik gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die allen Beteiligten gerecht werden. Nur bei Lehrers muss da wieder eine Grundsatzdiskussion draus gemacht werden. Das ist der Grund (ein Grund) für mangelndes Ansehen, nicht das, was Du als "abstruse Vorstellung" bezeichnest.
Das ist das erste Mal, dass ich den spannenden Versuch sehe, die Schadensminderungspflicht auf diese Weise anzuwenden. Diese funktioniert aber anders, als hier beschrieben. Die Schadensminderungspflicht betrifft den Geschädigten, der angemessene Maßnahmen einzuleiten hat, um den (eigenen) Schaden möglichst gering zu halten bzw.gar zu verhindern.
Einschlägig wäre das zum Beispiel, wenn durch Nichtantritt des Arbeitnehmers eine wichtige Frist nicht eingehalten werden kann und dadurch ein hoher Schaden für den Arbeitgeber entstehen würde. Dann wäre dieser durchaus verpflichtet, andere Möglichkeiten zur Schadensminderung zu ergreifen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Arbeitnehmer zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung verpflichtet ist. Und bei absehbaren Streiks heißt das mit Sicherheit, dass der Arbeitnehmer sich vorab darum zu kümmern hat, wie er diese erbringen kann.
Im Übrigen ist es auch in jeder halbwegs ordentlich geführten Schule selbstverständlich, in solchen Situationen nach gemeinsame Lösungen zu suchen. Für Grundsatzdiskussionen sind gerade solche Foren wie hier ganz sinnvoll, da es scheinbar doch Lehrkräfte gibt, die meinen man habe einen Rechtsanspruch auf (bezahlte) Freistellung aufgrund eines vorhersehbaren Streiks.