Beiträge von Seph

    Trotzdem würde ich aber als Ergänzung auch immer ein "analoges" Whiteboard oder eine Tafel haben wollen, falls die Technik mal streikt oder es andere Gründe für old-school-Herangehensweisen gibt.

    Das ist das Problem an den Boards von u.a. Smart. Gut praktikabel sind daher Kombilösungen aus "normaler" Whiteboard-Tafel mit anmontiertem Kurzdistanzbeamer und Workstation. Das lässt sich dann auch gut kombieren, wenn man nur mal schnell eine Bemerkung noch in das eigentliche Beamer-Bild schreiben möchte. Und witzigerweise sind diese Lösungen teils günstiger als die (nicht beschreibbaren) Boards.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was so toll an den alten Kreidetafeln sein soll. Mich hatte das damals tierisch genervt, immer die verschmierten Tafeln zu sehen, Kreide an den Händen und Kreidestaub überall. Ich habe mich tierisch gefreut, als wir Whiteboards mit interaktiven Beamern erhalten hatten. Diese können dann sowohl digital als auch analog genutzt werden, sind deutlich einfacher zu säubern und das Beamerbild ist (auch aufgrund der kurzen Distanz zur Tafel) nicht selten deutlich heller als bei den älteren Beamern, die irgendwo im Raum aufgehangen oder - noch schlimmer - aufgestellt waren.

    hi, darf die Schulleitung die Lehrer zwingen einen Laptop zu benutzen? Er soll benutzt werden. Doch dann muss man einwilligen, dass man ihn bezahlt, wenn er kaputt geht oder repariert werden muss.

    Da ist ein E-Mail oder Chatprogramm drauf, welches man aber auch zu Hause an seinem Rechner nutzen könnte. Das darf ja evtl. aus Datenschutzgründen nicht. Habe ich noch nichts zu gefunden. Aber in der Schule könnte man einen PC ja dafür nutzen. Natürlich lästig würde das, weil die SL dann gewiss nichts mehr über E-Mail senden würde, nur noch über diese Laptop-Kommunikation.

    Muss man dem also einwilligen?

    Wie du siehst haben wir dich vermisst :) Das rechtlich entscheidende findest du aber direkt in der 1. Antwort von PeterKa : Die von dir beschriebene Einwilligung ist so gerade nicht erforderlich. Ausgenommen von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Tatbeständen haftest du natürlich nicht persönlich.

    Wahlversprechen können dann komplett umgesetzt werden, wenn eine Partei über 50 % der Stimmen erhält. Das war in (West-)Deutschland nie der Fall. Es müssen Kompromisse geschlossen werden (und ich habe bereits in der Schule gelernt, dass Kompromiss bedeutet, dass alle unzufrieden sind). Wir haben (zum Glück) keine Diktatur einer starken Partei. Das ist vielen Menschen nicht klar (und im Osten ist der Anteil vielleicht noch größer), weil sie nicht differenzieren und meinen, alle Parteien seien gleich. Nein, dass sind sie nicht, es gibt große Unterschiede, aber dazu muss man sich informieren. Meckern ist leichter, warum werden meine (!) Wünsche nicht umgesetzt?

    Ich bin manchmal geschockt, wie wenig Menschen über die Punkte der Parteien Bescheid wissen, manchen sind nur FakeNews bekannt.

    CSU in Bayern *hust*.

    Auf Bundesebene stimmt das aber natürlich und ist eine der (m.E. positiven) Besonderheiten der Bundesrepublik.

    Ich vermute, es wird an irgendwelche Inzidenzzahlen gekoppelt. Es könnte auch sein, dass die Supermärkte selbst entscheiden dürfen. Allerdings wäre ein 2G-Regel für einen solchen Supermarkt "Selbstmord".

    Im Fall der Supermärkte bin ich da bei dir, 2G in Supermärkten dürfte kritisch sein, da so Ungeimpfte (aus welchem Grund auch immer) weitgehend von der Grundversorgung abgeschnitten wären. Kein Verständnis hingegen habe ich für Restaurants, die Schilder der Form "Alle willkommen, auch ungeimpft und ohne Maske" vor die Tür stellen, wie sie auch in Sachsen teils zu beobachten sind. Ich persönlich würde jedenfalls in keine Restaurants mehr gehen, die grundlegende Hygieneregeln nicht einhalten wollen.

    In der Tat macht es vermutlich die Dosis.

    Die möglichen Regierungskonstellationen - ganz gleich unter welcher Kanzlerschaft - bereiten mir viel mehr Sorgen. Ich kann mir bei einer Dreierkoalition - darauf wird es ja wohl hinauslaufen - nicht so recht vorstellen, dass es zu einem "Aufbruch" kommt. Eine Regierungsbeteiligung von CDU und SPD - ob nun mit gelb oder grün - wird den Stillstand zementieren.

    Sind "Stillstand" und "Aufbruch" nicht letztlich auch nur Wahlkampffloskeln? Es ist ja nicht so, dass die Regierungen der letzten Jahre gar nichts gemacht haben. Und während es in einigen Bereichen gerne unter dem Motto "Aufbruch" Weiterentwicklungen geben darf, ist in anderen Bereichen das Beibehalten bewährter Prinzipien als "Stillstand" möglicherweise nicht so verkehrt.

    Und wo sind die Bundeskanzler*innenkandita*tinnen, die nicht von irgendeiner Partei nominiert werden?

    Das Grundgesetz sagt doch nur, dass jeder mit deutscher Staatsangehörigkeit ab vollendetem 40sten Lebensahr Bundeskanzler*inn kann, wenn vom Parlament gewählt (soweit ich mich richtig erinnere).

    In der Theorie ist das so, in der Praxis braucht es zur Wahl dann doch die erforderlichen Mehrheiten im Bundestag, die deutlich wahrscheinlicher durch KandidatInnen der stärksten Fraktionen erreicht werden können.

    Nebenbei: Auch wenn es bisher kein Gegenbeispiel gibt, so gibt es für das Amt des Bundeskanzlers anders als beim Bundespräsidenten keine Altersbeschränkung (außer der des passiven Wahlrechts).

    Ein Erwartungshorizont? Also Musterlösung und Geschwafel?

    Ich habe bei meinen Arbeiten noch nie eine Musterlösung gehabt. Jede Lösung ist dermaßen individuell, dass ich auf die richtigen Wege schaue und ob das Endergebnis funktioniert.

    Das wäre ein riesiger Mehraufwand, der weder mir noch den Schülern nützen würde. Ich muss dies bei Abschlussarbeiten machen und bin fast sicher, dass keiner der Prüfer in der Lage ist, meine Lösungen zu verstehen geschweige den zu beurteilen. Dazu habe ich zu oft in den Prüfungsgremien mitgearbeitet.

    Du missverstehst den Begriff des Erwartungshorizonts möglicherweise. Dieser muss keineswegs ausführlich sein oder jede Eventualität beinhalten, sondern soll lediglich kurz andeuten, auf welche Teilaspekte es Bewertungseinheiten gibt bzw. welche Aspekte für welche Notenbereiche erwartet werden. Es muss gerade keine "Musterlösung und Geschwafel" sein. Ohne eine solche Festlegung ist eine transparente und halbwegs objektive Beurteilung der Schülerleistungen kaum möglich.

    Ok vielen Dank für eure Hinweise! Mich ärgert daran hauptsächlich, dass kein Feedback zu erwarten ist… Die Unterlagen werden also für die Ablage produziert!

    Was denn für zusätzliche Unterlagen? Die Arbeiten liegen doch ohnehin vor und auch ein Erwartungshorizont muss ja in irgendeiner Form da sein, um Bewertungen überhaupt vornehmen zu können. Die einzigen Kosten für diese Maßnahme der Qualitätssicherung sind jeweils 1-2 Minuten am Kopierer.

    Guten Morgen - ich bin neu hier....gibt es eine rechtliche Grundlage für Klassen Team Sitzungen an Stadtteilschulen?

    Welche Art rechtlicher Grundlage interessiert dich denn bzw. was ist genau die Zielfrage? Klassenteamsitzungen sind anders als Klassenkonferenzen keine sich aus der Schulverfassung ergebenden Entscheidungsgremien. Gleichwohl können Klassenteams natürlich eingerichtet werden und Sitzungen durchführen. Diese können dann u.a. tagesaktuelle Gegebenheiten besprechen und ggf. in den Konferenzen zu treffende Entscheidungen vorbereiten. Die Teilnahme an solchen Sitzungen kann durch die SL auch angeordnet werden.

    Ich schreibe aber bewusst "sollen", weil unser ehemaliger Schulleiter sagte, rein rechtlich dürften wir die SuS darauf nicht "festnageln", d. h. wir müssten auch später eingereichte Entschuldigungen noch akzeptieren. Auf welche rechtliche Grundlage er sich dabei bezog, weiß ich allerdings leider nicht.

    Hierzu gab es mal einen Fachaufsatz zu den von dir verlinkten Ergänzenden Bestimmungen, der sich u.a. mit der Schulbesuchspflicht und dem Umgang mit Fehlzeiten auseinandergesetzt hat. Demnach können auch zu spät entschuldigte Fehlzeiten als unentschuldigt gelten, sofern die Schule in Übereinstimmung mit 3.3 der Ergänzenden Bestimmungen zu §63 NSchG eindeutige Regelungen hierzu getroffen hat und diese gegenüber SchülerInnen und Erziehungsberechtigten bekannt gegeben hat.

    Wir haben in Anwendung dieser Möglichkeit auf einer Gesamtkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst und diesen dann schulöffentlich gemacht. Unbegrenzte Entschuldigungsmöglichkeiten sind nicht nur nervig, sondern können insbesondere bei der Frage der Bewertbarkeit echte Hürden darstellen. Man tut sich doch kaum einen Gefallen, wenn man zulässt, dass Schüler am Ende des Schuljahres auf einmal Entschuldigungen für Fehlzeiten bei Klausuren im Herbst aus dem Hut zaubern. Zum Glück muss man das auch nicht.

    Ich kenne mich, wenn ich was mache, dann mache ichs auch richtig. Nur verwaltend tätig sein, das könnte ich nicht.

    Was meinst du denn damit genau? Natürlich leitet man dann die Konferenz richtig und verwaltet die zugehörigen Dokumente. Es spricht auch nichts dagegen, Impulse zur Weiterarbeit im Fachbereich zu setzen, was aber nicht einmal an den Vorsitz gekoppelt sein muss. Die eigentliche Entwicklungsarbeit des Unterrichts im Fachbereich muss ohnehin von allen Lehrkräften ausgehen und darf nicht nur bei der Vorsitz führenden Lehrkraft verankert sein.

    Wenn man sich das bewusst macht, entsteht durch den Vorsitz auch keine Mehrarbeit, da der Aufwand ganz gut durch die zu gewährende Entlastung von 0,5 Deputatstunden wird. // Sorry...anderes Berechnungsmodell an Hauptschulen. Dort stehen für alle FK-Vorsitze zusammen 6 Stunden zur Verfügung. Man müsste also mal konkret fragen, was denn als Entlastung vorgesehen ist.

    So ist es m. E. in Niedersachsen auch. Ich finde nur gerade den entsprechenden Abschnitt im NSchG nicht.

    Oh, dann wäre ich fein raus, denn gewählt worden bin ich definitiv nicht.

    Hierzu gibt es ergänzend zum NSchG einen älteren Erlass von 2005 "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen", der die Geschäftsordnung von Konferenzen regelt. Dieser ist inzwischen zwar außer Kraft gesetzt, was aber nur heißt, dass er nicht mehr zwingend anzuwenden ist, wenn sich die Gesamtkonferenz der Schule in Anwendung des NSchG eine eigene Geschäftsordnung gibt. Ansonsten ist der Erlass nach wie vor maßgeblich bei der Durchführung von Konferenzen.

    Den Vorsitz führt eine Lehrkraft, die als Inhaber eines höherwertigen Amtes damit betraut oder damit beauftragt wurde. Gibt es keine solche, wird ein Mitglied der Fachkonferenz für 2 Jahre gewählt. Findet sich auch dadurch keine Lehrkraft, die den Vorsitz übernimmt, wird die Schulleitung halt jemanden beauftragen. Eine solche Dienstanweisung wäre m.E. weder unzulässig noch unverhältnismäßig. Besonders geschickt ist das jedoch auch nicht und tut der Schule selten gut. Manchmal kann aber genau dieses Vorgehen offene Konflikte innerhalb der Fachgruppe auch etwas beruhigen.

    PS. Wenn man es denn darauf anlegen möchte: Grundsätzlich ist die einzige aus dem NSchG und dem Erlass ableitbare Aufgabe der Vorsitz führenden Lehrkraft - nun ja - den Vorsitz in der Konferenz zu führen. Ok...und eine Sammlung der Protokolle und Beschlüsse, die noch gegenzuzeichnen sind. Alle anderen Aufgaben in der Fachgruppe lassen sich wunderbar untereinander aufteilen, notfalls durch Anweisung der SL.

    Es kann sich durchaus lohnen, sich direkt an einigen Schulen der Wunschregion initiativ zu bewerben.

    Wir schreiben nicht selten Stellen gezielt aus, um bereits bekannte KandidatInnen einstellen zu können,

    wenn sich im Erstgespräch abzeichnet, dass das für beide Seiten passt.

    Ich würde es, insbesondere im Falle des öffentlichen Dienstes, eher Willkür nennen. Dass das rechtlich nicht nur fragwürdig ist, sollte euch vermutlich auch klar sein.

    So fragwürdig ist das gar nicht. Zwar sind vollständig Geimpfte im Anwendungsbereich der entsprechenden Corona-Verordnungen negativ getesteten Personen grundsätzlich gleichgestellt und die Schule müsste die Testpflicht nicht auf diese anwenden. Dem steht aber nicht entgegen, es dennoch zu tun.

    Zumindest für Niedersachsen hat sich damit vor kurzem das OLG Celle beschäftigt (Az.: 2 Ws 230/21 vom 02.08.2021).

    Und was genau ist da jetzt anders als von mir beschrieben? Der Geschädigte ist hier der Arbeitgeber, der Schaden ist die nicht erledigte Arbeit, die angemessenen Maßnahmen sind Umschichtung von Arbeit und Personal.

    Dazu ist der Geschädigte aber nur in dem Maße verpflichtet, um den eigenen Schaden zu vermindern. Und natürlich wird eine Schule nach Vertretungsmöglichkeiten suchen, wenn sich eine Lehrkraft weigert, zu kommen.

    Der Geschädigte ist aber nicht verpflichtet, die Weigerung des Arbeitnehmers hinzunehmen, nur weil den Arbeitnehmer sonst weitere Kosten entstehen würden, die letztlich nur daraus resultieren, dass der AN selbst entschieden hat, weiter weg vom Dienstort zu wohnen.

    Bei dir liest sich das, als gäbe es eine Pflicht des AG, Fehlzeiten des AN zu tolerieren, wenn dem AN durch (letztlich selbst verursachte) höhere Kosten der Anreise zur Arbeitsaufnahme Unannehmlichkeiten entstünden. Dem ist aber nicht so.

    Das ist keine abstruse Vorstellung, sondern folgt zwingend aus der Schadensminderungspflicht, die in fast allen Fällen vertraglicher Bindung als Nebenpflicht enthalten ist (manchmal sogar außerhalb von Vertragsverhältnissen). Wenn die Erledigung der Arbeit auch durch Verlegung, Verschiebung oder Tausch sichergetellt werdne kann, ist es nicht nötig, Arbeitnehmer zu finanziellen oder organisatorischen Verrenkungen zu zwingen, um die schematische Erfüllung eines Plans zu gewährleisten.

    In jedem halbwegs ordentlich geführten Unternehmen wäre es eine Selbstverständlichkeit, in einer Ausnahmesituation wie dem Bahnstreik gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die allen Beteiligten gerecht werden. Nur bei Lehrers muss da wieder eine Grundsatzdiskussion draus gemacht werden. Das ist der Grund (ein Grund) für mangelndes Ansehen, nicht das, was Du als "abstruse Vorstellung" bezeichnest.

    Das ist das erste Mal, dass ich den spannenden Versuch sehe, die Schadensminderungspflicht auf diese Weise anzuwenden. Diese funktioniert aber anders, als hier beschrieben. Die Schadensminderungspflicht betrifft den Geschädigten, der angemessene Maßnahmen einzuleiten hat, um den (eigenen) Schaden möglichst gering zu halten bzw.gar zu verhindern.

    Einschlägig wäre das zum Beispiel, wenn durch Nichtantritt des Arbeitnehmers eine wichtige Frist nicht eingehalten werden kann und dadurch ein hoher Schaden für den Arbeitgeber entstehen würde. Dann wäre dieser durchaus verpflichtet, andere Möglichkeiten zur Schadensminderung zu ergreifen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Arbeitnehmer zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung verpflichtet ist. Und bei absehbaren Streiks heißt das mit Sicherheit, dass der Arbeitnehmer sich vorab darum zu kümmern hat, wie er diese erbringen kann.

    Im Übrigen ist es auch in jeder halbwegs ordentlich geführten Schule selbstverständlich, in solchen Situationen nach gemeinsame Lösungen zu suchen. Für Grundsatzdiskussionen sind gerade solche Foren wie hier ganz sinnvoll, da es scheinbar doch Lehrkräfte gibt, die meinen man habe einen Rechtsanspruch auf (bezahlte) Freistellung aufgrund eines vorhersehbaren Streiks.

    Der Witz ist doch - und das hatten wir hier schon einmal - dass dieses "nicht kann" deshalb gilt, weil ein Papst einfach festgelegt hat, dass das auch in Zukunft nicht zu gehen habe und damit weitere Diskussionen einfach abgewürgt hat.

    Dadurch wird doch gerade deutlich, dass sich die römisch-katholische Kirche schlicht weigert, weiter über Frauenordinationen nachzudenken und das unter dem Deckmäntelchen "Sorry, aber wir dürfen ja auch gar nicht" versteckt.

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