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Davon gehe ich auch aus....
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Covid ist übrigens ähnlich ansteckend, mit Omikron sowieso. Aber da gibts die Quarantäne nicht mehr.
Ich kann dir irgendwie nicht folgen. Bei uns gehen positiv bestätigte Fälle 14 Tage in häusliche Quarantäne. Das sieht bei Windpocken nicht anders aus.
Es hiess doch in den letzten Wochen ständig, Impfungen hätten keine langzeitfolgen? Habe ich gerade irgendwo einen Denkfehler? 🤔
Der "Denkfehler" liegt in der ungenauen Abgrenzung von Begrifflichkeiten. Langzeitfolgen im Sinne erst deutlich zeitversetzter Komplikationen (wie z.B. Entstehung von Lungenkrebs 10-60 Jahre nach Exposition von Asbest) können bei Impfungen nicht auftreten, da die Bestandteile des Impfstoffs innerhalb weniger Wochen vollständig abgebaut sind. Langzeitfolgen im Sinne von (nahezu) sofort eintretenden Komplikationen (Nebenwirkungen), die länger anhalten dagegen sehr wohl.
Da die Kinderimpfungen auch in anderen Ländern gerade erst angelaufen sind, fehlt es derzeit noch an einer hinreichend großen Stichprobe, die über mehrere Wochen auf Nebenwirkungen beobachtet wurde. Das ändert sich jetzt aber sicher schnell.
Ja, die Herzmuskeletzündung ist ausgeheilt, da sich Herzmuskelgewebe aber nicht regeneriert werden dadurch entstandene Schäden bleiben.
Da ist bei den achso bösen ungeimpften auch nicht der Fall.
Kommen wir mal wieder zum Faktencheck:
1) Eine Myokarditis heilt in etwa 70- 80% der Fälle folgenlos aus. Die Implikation, es entstünden dadurch immer bleibende Schäden, trifft nicht zu.
2) Eine Myokarditis trat bei doppelt Geimpften zwar etwa 2,5-3x so häufig auf, wie in der Kontrollgruppe der Ungeimpften, bei allen Betroffenen reichte jedoch eine konservative Therapie ohne ITS-Aufnahme zur vollständigen Erholung. Bei den meisten Fällen waren die Verläufe so milde, dass nicht einmal eine Hospitalisierung notwendig war.
3) Häufigste Auslöser einer Myokarditis sind Viren, nicht Impfungen. Auch Sars-Cov-2 hat entsprechende "Schlüssel" für den ACE2-Rezeptor und kann damit auch das Herz befallen, was in Gewebeproben bereits nachgewiesen werden konnte. Es häufen sich die Anzeichen dafür, dass gerade auch Covid-19-Patienten hiervon betroffen sind.
In Anbetracht eines zum Einen höheren Risikos einer Myokarditis als Covid-19-Patienten und zum Anderen höheren Risikos für Ungeimpfte ein solcher zu werden, ist die Impfung bzgl. dieser seltenen Nebenwirkung und der milden Verläufe die deutlich risikoärmere Variante. Dein Versuch, die Impfung anhand solch isolierter Aussagen schlecht zu machen, scheitert.
Studienräte, Richter, Staatsanwälte, Ärzte beim GA bzw. Polizei- oder Gefängnisärzte werden in allen mir bekannten Bundesländern in A13 (bei Staatsanwälten äquivalent R1) eingestellt.
Das stimmt so nicht ganz. Richter und Staatsanwälte werden nach der R-Besoldung besoldet. Während in der Grundstufe R1 die Anfangsbesoldung noch vergleichbar zu A13 ist, entspricht die höchste Erfahrungsstufe in R1 bereits der in A15. Ärzte beim Gesundheitsamt sind ohne Personalverantwortung in der Regel in der Entgeltgruppe 14, mit Personalverantwortung in 15 eingruppiert. Bei Polizei- und Gefängnisärzten weiß ich es nicht, da mag das stimmen.
Als Lehrer arbeitest du eigentlich vollkommen selbstständig nach eigenen Ermessen deine Vorgaben ab. Du bist alleine verantworlich für deine Klasse. Du triffst selber Entscheidungen, legst Schwerpunkte, strukturierst deine Arbeit. Du entscheidest relativ frei über Fortbildungen, Zeiteinteilungen, etc.. Du arbeitest vollberechtigt an der Gestaltung des Schullebens mit. Du entwickelst schulinterne Stoffverteilungspläne, du erarbeitest Konzepte beispielsweise zum Medieneinsatz, du evaluierst selbstständig deine Arbeit und bist an der Schulentwicklung beteiligt. Dein Chef hat nur sehr begrenzte Weisungsbefugnisse bezogen auf deinen Unterricht. Diesen führst du in eigener Verantwortung und mit einer pädagogischen Freiheit durch.
Das entspricht so ziemlich genau der Beschreibung der Tätigkeitsmerkmale eines Akademikers. Diese zeichnen sich gerade dadurch aus, nicht kleinschrittig angewiesen werden zu müssen, sondern (auch komplexe) Arbeitsprozesse selbständig planen und durchführen zu können. Mit Führungsaufgaben hat das erst einmal noch nichts zu tun. Hierfür fehlt es bereits am Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern.
Ich habe halt Angst, dass im Lehrerzimmer irgendwann kein Kaviar mehr gereicht wird.
Der Sekt dazu steht in unserem Lehrerzimmer-Kühlschrank jedenfalls schon bereit dafür ![]()
Danke für die Aufklärung. Die Kirchensteuer hatte ich tatsächlich übersehen.
Wieviele laufen in euren Oberstufen rum, die sich so geben, wie dieser Christian L.? (Rheth. Frage, ich weiß, das viele keine Sek II haben).
Also bei mir kommt keiner mit Mietlimo, Kuhkrawatte und Aktenkoffer und beschwert sich über den Zeitschredder
Man kann von ihm politisch halten, was man will. Einen gewissen - durchaus auch selbst erarbeiteten - Erfolg im Leben wird man ihm nicht absprechen können. Und ja, es gibt diesen Typus "Jungunternehmer" durchaus auch in Schulen. Warum auch nicht? Ich kann daran nichts grundsätzlich schlechtes erkennen, bereits früh zu wissen, was man will und ein Ziel zu verfolgen.
NRW Besoldungsgruppe a13, Erfahrungsstufe 8 mit Stellenzulage:
- ausgezahlter Betrag: 3.696.98€
- GKV+ Pflege: 828,43€
- netto: 2.868.55 €
Mir erschließt sich ehrlich gesagt der ausgezahlte Betrag nicht. A13Z/8 in NRW sind doch 5081,18€ brutto, oder?
Davon gehen in Steuerklasse 1 zunächst pauschal 1269,91€ Steuern ab. Damit komme ich auf 3811,27€ und
nicht 3696,98€ Auszahlung. Woher kommt die Differenz von über 100€ ?
Wahrscheinlich stimmen die Zahlen ja, ich gehe davon aus, dass du die direkt aus deiner Abrechnung übernimmst.
Mich wundert nur die Höhe der Diskrepanz.
Da die Krankenkasse aber generell bei den Beamten noch vom ausgezahtlen Betrag bezahlt werden muß, während sie beim Angestellten vorab abgeführt wird, denke ich schon, daß das da mit rein gehört. Außerdem haben wir in NRW ja nicht das Hamburger Modell, bei dem die Beamten zwischen der Beihilfe und der Übernahme des Arbeitgeberanteils durch das Land wählen können.
Der angesprochene Sonderfall liegt darin, dass du den vollen GKV-Betrag zahlst. Das ist bei weitem nicht typisch. Selbst unter Berücksichtigung dieses Sonderfalls dürftest du in Anbetracht eines maximalen GKV-Betrags von 769€ noch über 3000€ Netto haben.
Wow, du vergleichst ernsthaft Gehälter von 2013 mit 2021? Im Übrigen mal ein kurzer Faktencheck:
Selbst bei uns in Niedersachsen mit einer der niedrigsten Besoldungen im Ländervergleich hat man als A13er in Stufe 8 ohne Familienzulagen etwa 3.800€ vor Abzug der Krankenkassen. Ich kenne ehrlich gesagt niemanden, der auf Stufe 8 knapp 1.200€ Krankenversicherung zahlen würde, um in die Nähe der angeführten 2568€ Netto zu kommen.
Es gibt schon einen deutlichen Unterschied zwischen folgenden Fällen:
1) Schüler A ist nachweislich erkrankt und reicht lediglich 1 Tag zu spät seine Entschuldigung ein.
2) Schüler B fragt kurz vor Ende des Schuljahres, an welchen Tagen er eigentlich so alles gefehlt habe. Einige Tage später erhält man eine Sammelentschuldigung der Eltern - oder noch schärfer: eine ärztliche Bescheinigung, B sei am 03.03., 07.04., 16.05 und 18.05, schulunfähig erkrankt gewesen....Datum: 17.06. (Daten fiktiv gewählt, Muster genau so schon erlebt und natürlich nicht akzeptiert).
Entsprechend bin ich mit dem Ergebnis, dass die Verhandlungen für mich haben sehr unzufrieden.
Ich glaube nicht einmal, dass die einmalige Bonuszahlung auf Beamte übertragen werden wird....das wäre jedenfalls weitgehend neu. Ich meine, die 300€ Brutto letztes Jahr waren ja irgendwie ein Witz.
Doch, ich will mich aber sicher fühlen. Es bringt mir doch auch nichts, mich unsicher zu fühlen, nur ein ungutes Gefühl. Das ist wohl Einstellungssache. Ich bin dreimal geimpft, trag meine FFP2-Maske , versuche von ungeimpften Personen Abstand zu halten - wobei das in der Schule ja leider nicht geht- bevor ich meine Eltern und meinen Schwiegervater besuche, teste ich mich vorsichtshalber und anstonsten hoffe ich das Beste. Das muss reichen, mit ständiger Angst zu leben, ist sicher nicht gut. Ich könnte auch überfahren werden, wenn ich über die Straße gehe. Trotzdem verlasse ich das Haus.
Super zusammengefasst. Genau das macht einen umsichtigen, vorsichtigen, aber nicht panischen Umgang mit der Pandemie aus. Ich glaube, du sprichst damit vielen Leuten hier im Forum aus der Seele. Endzeitstimmung bringt uns jedenfalls nicht weiter und diese nicht zu teilen, bedeutet nicht, dass man die Gefahren nicht sieht. Das wird von wenigen hier manchmal miteinander vertauscht ![]()
Lese ich das richtig, dass es ein Corona-Bonus herausgehandelt wurde, aber die Gehaltssteigerungen bis Dezember ausgesetzt sind?
Kann das mal jemand alles genauer analysieren, mir kommt das wie eine sehr faule Nummer vor, oder sehe ich das falsch?
Das liest du leider richtig. Eine Nullrunde bei 5% Inflation empfinde ich als eine Art Schlag ins Gesicht...da helfen auch und der einmalige Coronabonus und die Erhöhung um 2,8% im zweiten Jahr nicht mehr wirklich. Ich meine 2019 waren wir noch bei ca. 3% p.a. und de facto kaum Inflation. Ein sehr mageres Ergebnis....
Es gibt eine mündliche Note, die 30% zählt und das ist wohl eine 5,3. Also würde es bei der 6 bleiben. Der Schüler ist auch noch Wiederholer, d.h. es wäre für ihn dann endgültig nicht bestanden.
Edit: Sofern die Info stimmt, dass man eine 6 nicht ausgleichen kann.
Auch wenn ich sonst für sehr konsequentes Vorgehen bei Entschuldigungsverfahren bin: Einen Schüler, der nachweislich erkrankt war und lediglich 1 Tag zu spät die Krankschreibung eingereicht hat, deswegen endgültig durchfallen zu lassen, hält m.E. vor keinem Verwaltungsgericht stand. Das gilt um so mehr, wenn sich die Leistungsbeurteilung eines ganzen Halbjahres im Wesentlichen auf nur einer einzelnen schriftliche Arbeit beruht.
Lass uns doch einfach mal die tatsächlichen Zahlen nehmen und nachrechnen, diese sind ja öffentlich verfügbar. Ich mache das einfach mal am Beispiel von 2 Bundesländern, gerne kannst du das dann ergänzen.
Die KMK führt zur Covid-19-Pandemie eine wöchentlich aktualisierte Liste über die Anzahlen betroffener Schulen mit Teilbetrieb, Schließung oder auch nur bestätigten Fällen. Diese werden zwar um etwa 2 Wochen zeitverzögert veröffentlicht, dennoch lässt sich deine Implikation daran ganz gut prüfen. Für die KW45 hatte Niedersachsen z.B. 1095 infizierte Schülerinnen und Schüler gemeldet. Bei etwa 800.000 Schülerinnen und Schülern im Bundesland ergibt sich damit eine Inzidenz von ca. 137, was ganz gut mit den allgemeinen Zahlen für Niedersachsen übereinstimmte.
In besonders betroffenen Bundesländern wie Bayern lässt sich natürlich eine in dieser Altersgruppe höhere Inzidenz nachweisen. Konkret für Bayern in der KW45: 14.597 Infizierte von ca. 1,64 Mio Schülerinnen und Schüler (Inzidenz ca. 890). Dass die Inzidenz in dieser Altersgruppe gut doppelt so hoch ist, wie in der Gruppe der Erwachsenen, ist bei einer etwa nur halb so großen Impfquote aber auch zu erwarten.
Daraus lässt sich gerade nicht folgern, dass Schulen maßgeblich das Ansteckungsgeschehen in dieser Altersgruppe bestimmen. Das bedeutet andersherum natürlich auch nicht, dass diese völlig unbetroffen sind. Schulschließungen führen aber nicht dazu, dass auf einmal ein großer Teil des Ansteckungsgeschehens bei Jugendlichen wegbricht.
Quellen:
1) Impfquoten aktuell: https://www.rki.de/DE/Content/Inf…monitoring.html
2) Schulstatistik Covid-19: https://www.kmk.org/dokumentation-…9-pandemie.html
Ich sehe ehrlich gesagt wenig Anlass, dir nicht Irrtum zu unterstellen. Insbesondere wenn es dabei darum geht, Aussagen von vor über einem Jahr, die damals in einem ganz anderen Szenario fielen, bewusst soweit zu zerstückeln, bis man behaupten kann, schon immer Recht gehabt zu haben. Ich teile auch nach wie vor deine Ansicht nicht, man solle vergleichbar mit China massive Grundrechtseinschränkungen ohne Wenn und Aber durchführen, um eine Zero-Covid-Strategie zu ermöglichen.
Beispielrechnung:
Bei einer Inzidenz von 1000 und 1 Million Schülern bedeuten 3 zusätzliche Tage schonmal 4260 zusätzliche Infektionen von Schülern. Diese würden dann über die Weihnachtsfeiertage symptomatisch (Annahme: im Schnitt fünf Tage bis Symptomeintritt), statt bei vorgezogenen Ferien vor den Familienfeiern. Dadurch besteht zusätzlich die Chance, das Kind vorher noch zu isolieren.Ein präventiver Schnelltest vor der Weihnachtsfeierlichkeit würde keine Abhilfe schaffen, da diese vor Symptomantritt und erst recht bei jungen Menschen überwiegend versagen. Bei Ungeimpften sowieso. Also?
Klassische Milchmädchenrechnung. Dabei unterstellst du bereits 2 Annahmen, die nicht zu rechtfertigen sind:
1) Schüler würden sich ausschließlich in den Schulen anstecken.
2) Schüler bleiben in den 3 Tagen wirklich isoliert zu Hause.
Die Fahrt ist nach aktueller Erlasslage in Niedersachsen eindeutig erlaubt.
So eindeutig ist das wie gesagt nicht. Die aktuelle Erlasslage sieht letztlich eine Risikoabwägung pädagogisches Interesse (Notwendigkeit) vs. Infektionsrisiko vor. Ich möchte im Fall der Fälle nicht in der Haut derjenigen Lehrkraft stecken, die das begründen und verantworten muss.
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