Danke. Den Erlass hatte ich schon gelesen.
Wie berechnet sich das konkret?
Schüleranmeldungen für 12 und 13 geteilt durch 18/19/20 = Anzahl der parallelen LKs?
Z. B. 165 SuS/20=9 LKs -> 5 für Jg. 12 und 4 für Jg. 13
Ist es obligatorisch beim Erreichen der Zahlen einen weiteren LK zu öffnen oder fakultativ?
Nein, die Rechnung funktioniert etwas anders. Die Schülerzahlen in 12/13 (tatsächlich vorhandenen zum Stichtag wenige Wochen nach Schuljahresbeginn) geteilt durch 18/19/20 ergeben virtuelle "Klassen", denen dann i.d.R. 32 Stunden zugewiesen werden. Das führt dazu, dass jede(r) SchülerIn in der Q-Phase etwas unter 2 Lehrerstunden generiert. Diese müssen dann genutzt werden, um alle Kurse in der Q-Phase anzubieten.
Bei der Einrichtung insbesondere der eA-Kurse ist darauf zu achten, dass bestimmte Schwerpunkte angeboten werden müssen/sollen/können und sich gewissen Pflichtkombinationen ergeben. Die nötigen Stundenzahlen kann man dann auch etwas steuern, indem man nicht jeden der möglichen Grundkurse auch als Prüfungsfach anbietet usw.
Wieviele und welche Kurse dann genau eingerichtet werden, hängt neben den zur Verfügung stehenden Stunden natürlich auch an den Anwahlen und an der geplanten Leistenstruktur. Manchmal führt das zusätzliche Einrichten eines weiteren Kurses auf einer neuen Leiste auch dazu, dass in anderen Fächern die Teilnehmer-Zahlen in den Kursen besser verteilt sind und kann daher geboten sein, obwohl die Kursgröße noch nicht zu groß war.