Inwiefern?
Ich zitiere jetzt einfach erst einmal für Niedersachsen, vermute aber, dass das in anderen Bundesländern nicht grundsätzlich anders geregelt ist:
"Die Schulleitung hat unverzüglich die Polizei zu informieren, sobald sie Kenntnis davon erhält, dass eine der folgenden oder vergleichbare Straftaten an ihrer Schule oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schule gegen oder durch ihre Schülerinnen und Schüler begangen worden ist oder eine solche Straftat bevorsteht: (.....) Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sofort die Schulleitung zu unterrichten, sobald sie Kenntnis von solchen oder vergleichbaren Straftaten erhalten." (Satz 3 Rd.Erl. des MK "Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft)