Ich möchte ergänzend bemerken, dass das Infektionsschutzgesetz die Mindestmaßstäbe festlegt. Einzelne Bundesländer oder gar Kommunen können auf Basis entsprechender Verordnungen auch härtere Regelungen durchsetzen. Inwiefern das auf euren Landkreis zutrifft, kann ich gerade nicht beurteilen.
Beiträge von Seph
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Ich finde es interessant, dass jetzt Drosten auf die freie Entscheidung auf Impfverzicht hinweist, während die letzten paar Monate die harten staatlichen Maßnahmen ja gerade nicht ermöglichten, sich frei zu entscheiden, ein gesundheitliches Risiko im Gegenzug für mehr Freiheit in Kauf zu nehmen.
Was hast du denn? Es besteht nach wie vor kein Impfzwang, es kann und konnte sich jeder frei entscheiden, ob eine Impfung durchgeführt werden soll oder nicht. Drosten weist zurecht darauf hin, dass die freie Entscheidung zur Nichtimpfung gleichzeitig auch die Entscheidung ist, sich dem Risiko einer Infektion auszusetzen. Die Risikoabwägung liegt bei jeder Person selbst. Die mit der Impfung verbundenen Rücknahmen von Grundrechtseinschränkungen lassen sich derzeit auch mit nachgewiesenen PCR-Tests o.ä. erlangen und werden längerfristig bei entsprechender Impfquote auch davon unabhängig zurückgenommen werden.
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Dabei geht es aber offensichtlich nicht um einen Beamten?
Offensichtlich würde ein Beamter bei ähnlicher Fallkonstellation ebenfalls aus dem Dienst entlassen werden. Einziger Unterschied: hier wäre im Zweifelsfall das Verwaltungsgericht statt des Arbeitsgerichts zuständig.
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Es ist unbestritten, dass in vielen islamischen Ländern, die im Übrigen auch anderen Rechtskreisen als dem hierzulande typischen germanisch-römischem angehören, insbesondere das Familienrecht zahlreiche Regelungen beinhaltet, die Frauen und Männer nicht gleichbehandeln. Und ja, das beißt sich durchaus mit unserem Rechtsverständnis.
Das Tragen des Kopftuchs aber als Zeichen der Unterdrückung zu deuten, geht an dieser Problematik meines Erachtens vollkommen vorbei. Das Hauptproblem, welches ich in einem pauschalen Verbot unter dieser Haltung sehe: Es ist bequem und man muss sich nicht näher mit Differenzierung beschäftigen. Es löst aber nicht die angesprochene Problematik auf. Dahinter steckt irgendwie die doch recht naive Haltung: Wenn ich ein Problem nicht mehr sehe, ist es auch weg. Dass damit de facto gerade unterdrückenden Tendenzen Vorschub geleistet wird, ist dabei nur noch das "Sahnehäubchen".
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Aber das Kopftuch als Symbol eines patriarchalen Islam gehört zu Recht in der Schule und Justiz untersagt. Das sagt auch viel über die Trägerin aus, die scheinbar nicht drauf verzichten kann
Die reflexhafte Abwehr sagt mehr etwas über dich aus als über Trägerinnen des Kopftuchs. Das Tragen des Kopftuchs ist nicht zwingend Ausdruck patriarchaler Unterdrückung, sondern wird nicht selten sehr selbstbewusst von den Trägerinnen im Rahmen ihres Glaubens getragen. Auch ermöglicht das Tragen in streng gläubigen Familien gerade die Teilnahme der Frauen am öffentlichen Leben und damit eine gewisse Emanzipation. Dies zu verbieten, kann damit deutlich kontraproduktiv sein.
Ich finde es gut, dass die Verbote nicht pauschal greifen, sondern Einzelfallabwägungen hinsichtlich der Amtsführung zu treffen sind.
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Nur mal ganz naiv: Was genau soll der Anwalt denn erreichen, außer einer Unterlassungserklärung? Ein wirtschaftlicher Schaden ist ja sicher nicht entstanden. Computerbild stellt den Download genau wie du auch kostenfrei zur Verfügung und zieht damit wohl eher keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus und gibt dich als Autor auch korrekt an. Chip bietet dein Programm ebenfalls an, handhabt es aber zugegeben sauberer, indem sie direkt auf deine Homepage verlinken. Wenn sich die Programmversionen nicht unterscheiden, dürften die so bezogenen Programme auch nicht illegal sein für die Endbenutzer.
Nebenbei: Du lizensierst dein Programm auf deiner Homepage selbst als "Freeware". Damit erteilst du neben einer kostenfreien Nutzungslizenz auch die Erlaubnis zum Kopieren und zur freien Weitergabe des Programms. Nicht erlaubt wäre die Veränderung des Programms, Reverse Engineering o.ä., da du natürlich nicht auf dein Urheberrecht verzichtest.
Edit: Ich gebe zu, dass es hierbei Unterschiede zwischen privaten Endnutzern und der Nutzung im kommerziellen Umfeld gibt. Insofern ist die Aufforderung zur Unterlassung wahrscheinlich wirklich angezeigt.
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Und die Leute bekommen von euch die Fachhochschulreife?
In Niedersachsen werden für gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit bis zu Notenpunkte abgezogen. Wenn das in jeder Klausur passiert, dann tut das durchaus weh, verhindert aber noch nicht unbedingt den Abschluss. Warum auch, wenn das die einzige Baustelle wäre. Bei SchülerInnen, die ohnehin schon fachlich zu kämpfen haben, kann das dann aber durchaus zum technischen K.O. führen.
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Man bekommt am Ende des Referendariats das Gutachten vom Seminarvorstand (das ist, denke ich, sicher in der Personalakte?) Und in diesem Gutachten werden auch die Beobachtungen der Einsatzschule (man ist im Referendariat am Gymnasium 2x 6 Monate an einer Einsatzschule) mehr oder weniger ausführlich berücksichtigt. Da würde mich interessieren, ob diese Beobachtungen nochmal extra in der Personalakte drinliegen
Ich vermute eher nein. Nach §104 BayBG sind insbesondere Prüfungsakten kein Bestandteil der Personalakte. Zu diesen würde ich persönlich auch Gutachten im Rahmen des Prüfungsverfahren zählen.
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So, ich gehöre nun seit heute Vormittag auch zu den "Erstgeimpften"
! Die KuK aller weiterführenden Schulen an meinem Schulort wurden ja heute in einer dieser Schulen bei einem Sammel-Impftermin mit Biontech geimpft.Bisher merke ich bis auf ein gaaanz leichtes "Ziepen" an der Einstichstelle überhaupt nichts. Kann aber ja noch kommen...
Wir haben übrigens noch keine Info darüber erhalten, wann der zweite Impftermin sein wird. Ich hoffe, er ist nicht in genau sechs Wochen, denn dann haben wir ein paar Tage darauf mündliche Prüfungen in meiner BFS-Klasse (und es wäre ja blöd, wenn es dann KuK gäbe, die aufgrund von Impfnebenwirkungen ausfielen...)
Bei uns genauso. Der "Sammelimpftermin" war sehr effizient geplant und durchgeführt und beruhigend, dass es jetzt vorwärts geht. Leider haben wir auch keinen Termin für die 2. Impfung angesagt bekommen.
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Würde ich ungern beantworten, da wir da klar im Bereich der Werbung sind. Wie gesagt: Frag mal deine Privathaftpflicht an, ob diese aufstockbar ist.
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Von unfassbar miesen (absichtlich miesen) Stundenplänen bis hin zu seltsamen Anschuldigungen ("Frau... Sie haben wieder das Fenster im Klassenraum vergessen zu schließen, das ist Ihre Aufgabe, auch wenn jemand nach Ihnen dort Unterricht hat und Sie eher frei haben") und absolut widerlichen Situation (Ich saß mit einem gebrochenen Wurstfinger beim Arzt, rief um 7:30 an, um mich (für 4 Stunden) zu entschuldigen und wurde von der SL beschimpft, wieso ich wegen solcher Kinkerlitzchen zuhause bliebe)...es war alles dabei.
Die letztgenannten Dinge sind wirklich unter aller Sau und ich kann gut verstehen, wenn man dann weg möchte. Zum Ersten möchte ich dennoch (wie früher schon einmal) festhalten: Kein Stundenplaner ist verrückt genug, sich die enorme Arbeit anzutun, einer Lehrkraft einen absichtlich schlechten Stundenplan zu erstellen.
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Bei mir war die private Haftpflichtversicherung sehr günstig aufstockbar um die entsprechenden Absicherungen für Diensthaftpflicht/Schlüssel. Das könnte man also bei der eigenen Privathaftpflicht mal eruieren.
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In einer anderen Dienststelle, bei eine*r anderen Vorgesetzten. Natürlich ist das was anderes als bloßer "Tätigkeitsbereichwechsel" nicht nur formal, sondern auch persönlich. Man will in aller Regel wo weg und nicht nur wo hin.
Im von mir weiter oben beschriebenen Konstrukt ändert sich ebenfalls die Dienststelle/Abteilung und damit die direkten Vorgesetzten. Der Arbeitgeber bleibt aber gleich, insofern ist eine "geheime" Bewerbung auch in der Wirtschaft unüblich.
Ich weiß, es ist anekdotisch: Ich kenne im Bekanntenkreis wirklich niemanden, der oder die sich beworben hätte, um weg zu kommen. Zentrales Motiv war dabei immer die Chance, für die eigenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und den persönlichen Einsatz auch entsprechend monetäre Wertschätzung zu erfahren. Dabei spielt die starre Struktur von fest vorgegebenen Planstellen und die damit verbundene fehlende Entwicklungsperspektive an der eigenen Schule eine zentrale Rolle.
Ich sehe aber gerade, dass das beim hier diskutierten Fall anders zu sein scheint.
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Die Sicherheit im Beamtenverhältnis ist nun einmal eine Sicherheit für beide Seiten. Die Bewerbung ist zudem ja keine bei einem anderen Arbeitgeber, sondern letztlich der formale Antrag auf Übertragung einer anderen Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber. Dann liegt es nahe, dass die Vorgesetzten darüber auch informiert sind. Das wäre bei der Anmeldung von Interesse an einer anderen Tätigkeit innerhalb des gleichen Konzerns auch in der Wirtschaft nicht anders.
Bewerbungen müssen zudem nicht zwingend über den Tisch der eigenen Schulleitung gehen, erfahren wird diese es aber so oder so. Spätestens dann, wenn die zuständigen Dezernenten (andere Bezeichnungen in anderen Bundesländern?) nachfragen, einen Beitrag zur dienstlichen Beurteilung einholen und das Beurteilungsverfahren mit Besuchen an der eigenen Schule verbunden ist.
PS: Wenn man behandelt wird, als wäre man nicht mehr da, ist das i.d.R. ein gutes Zeichen: Die Chancen, dass das Verfahren bereits für sich selbst entschieden wurde, stehen gut.
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Ich halte tatsächlich nicht viel von Johnson & Johnson, Wirksamkeit um die 60 %, reicht selbst bei 100 % Impfquote nicht für Herdenimmunität.
Ich habe 67% gelesen. Das könnte eben für die Herdenimmunität knapp reichen. Genauer kriegen wir es nicht.
Was ich mal interessant fände, wäre, ob man auf JJ auch mit einem anderen Impftstof draufboostern kann. Dann hätte man einen gewissen Schutz ziemlich schnell und einen sehr hohen später.
Die „Erst AZ, dann BioNTech“-Kombi scheint ja klar zu gehen. Sooo anders dürfte JJ dann auch nicht sein.
Gegen schwere/kritische Verläufe beträgt die Schutzwirkung wohl sogar um die 77-85%. Auch das "draufboostern" ist später ggf. möglich. J&J verwendet einen ähnlichen Mechanismus wie AstraZeneca und Sputnik V, ist aber von Anfang an als 1x Impfung im Zulassungsverfahren gewesen und daher nur mit diesem Impfschema zugelassen worden. Es fehlen bislang die Daten für eine Doppelimpfung.
AstraZeneca ist ursprünglich auch als 1xImpfung entwickelt worden, dann aber mit dem 2x Schema ins Zulassungsverfahren gestartet. Ich halte es für durchaus plausibel, dass auch J&J durch Studien untersuchen kann, ob ein 2x Schema zu höherer Wirksamkeit führen würde.
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Schulleitung und Schulträger entscheiden darüber, ob sich die KollegInnen impfen lassen? Halte ich rechtlich für fragwürdig. Da muss doch jeder einzelne selbst zustimmen. Was ist, wenn bei jemandem Kontraindikationen für die Impfung vorliegen? Schulleitung und Schulträger übernehmen die Verantwortung?
Ist die Frage ernst gemeint? Es ist doch völlig klar, was hier gemeint war. Natürlich besteht kein Impfzwang, darüber hinaus ist es ein toller Service, wenn sich SL und Träger um einen zentralen Termin für diejenigen organisieren, die sich impfen lassen möchten.
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Unser komplettes Kollegium wird Di und Mi geimpft. Hat die Schulleitung irgendwie mit dem Schulträger ausgehandelt.
Bei uns auch diese Woche, es kommt wohl ein mobiles Impfteam direkt an die Schule *freu*
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Mathe/Bio sollte kaum Probleme bei der Einstellung mit sich bringen und klingt in Anbetracht deiner Biografie und Wünsche auch sinnvoller. Ein Chemiestudium nur auf Basis eines Abdecker-Grundfaches ist zwar möglich, bringt aber wahrscheinlich einiges an Nachholebedarf mit sich. So war es jedenfalls bei einem meiner Fächer, welches ich als Prüfungsfach im Grundkursbereich durchgängig hatte.
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Wie kommst du denn auf 5000 Euro? Das höchste ohne Zuschläge sind die 3889 ohne Zuschlag. Selbst für fest angestellte KuK sehe ich keinen Weg, wie du an die Summe kommst (die aufgeschriebenen Zuschläge schließen sich aus und der Zuschlag für "Abgeordnet als Oberstudiendirektor im Ministerium ist wohl kein Maß)
Das - zugegeben - obere Ende der Fahnenstange bilden Professeurs agrége mit langer Berufserfahrung, die ohne Zulagen bis zu ca. 4500 Brutto verdienen und mit Zulagen bis ca. 5000 reichen können bei einer Unterrichtsverpflichtung von 15-17 Stunden. In Anbetracht der Stundenanzahlen und des anderen Steuersystems ist das durchaus vergleichbar mit deutschen Gehältern. Was ich persönlich sehr bedenklich finde, ist die extreme Spannbreite der Lehrergehälter in Frankreich und vor allem die wirklich niedrigen Einstiegsgehälter.
Die Lohnsteuer von ca. 50-60 Euro habe ich oben abgezogen, wäre natürlich bei steigendem Lohn höher, mit einem Kind niedriger (auch auffällig, dass man als Lehrer mit Kind in Frankreich sehr viele Jahre keine Lohnsteuer zahlt, weil man zu arm dafür ist...), also 1500 Eur netto (nach Abzug der Krankenversicherung-Ergänzung) finde ich trotz Ferienregelung echt nicht attraktiv.)
Das wiederum liegt am im Frankreich üblichen Familiensplitting statt dem in Deutschland vorherrschenden Ehegattensplitting. Es liegt also nicht daran, zu arm zu sein, sondern dass Kinder in Frankreich zu einer deutlich spürbaren Steuerentlastung führen. Vor dem Hintergrund finde ich es durchaus benennenswert, dass bei ähnlichen Lebensumständen die Fertilität in Frankreich signifikant höher als in Deutschland ist. Woran könnte das nur liegen?
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Das Problem bei Beendigung des Beamtenverhältnisses liegt auch im Verlust der Pensionsansprüche. Das gilt auch für Jahre später erst aufgeflogene Sachverhalte. Das Verschweigen einer psychotherapeutischen Behandlung kann im Übrigen durchaus zur Entfernung aus dem Dienst führen, wie u.a. vom VG Neustadt 2015 im Falle eines Polizisten geurteilt wurde. Dort reichte bereits die Falschangabe der Menge von Sitzungen (12 statt angegebenen 5) aus.
Ich kann insofern nur dringend empfehlen, den Sachverhalt noch richtig zu stellen. Die Konsequenzen, sollte das im Nachgang auffliegen, sind durchaus unangenehm. Ob eine Neuverbeamtung in einem anderen Bundesland dann ausgeschlossen ist, kann ich nicht sicher sagen. Die arglistige Täuschung ist m.E. zunächst zumindest keine Straftat, die im Führungszeugnis Eingang fände. An der charakterlichen Eignung bestehen dann u.U. dennoch Zweifel.
PS: Zumindest das Bundesdisziplinargesetz regelt, dass einmal aus dem Dienst entfernte Beamte weder wieder zum Beamten ernannt werden dürfen noch ein anderes Beschäftigungsverhältnis begründet werden sollen.
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