Beiträge von Seph

    Kenne ich weitgehend auch so, aus dem thüringischen Bekanntenkreis möchte ich aber als hier noch nicht verwendete Varianten notieren:

    1. Rämpfchen

    2. Apfelkrebs

    Eine nette Seite zum Überlick hierzu ist übrigens: https://www.atlas-alltagssprache.de/r11-f1a/?child=runde

    Das eigentlich ist es für Dienstfahrten gedacht. Warum sollte ich dann mit der Beschffung etwas zu tun haben? Warum sollte ich ein Dienstrad mitfinanzieren? Wenn ich privat ein Fahrrad brauche, kaufe ich eines. Das geht schon seit Jahrzehnten. Allerdings ohne medienwirksamen Zinnober und unklare Finanzierung und Eigentumsverhältnisse.

    Mir fallen wenige Varianten für Dienstreisen ein, bei denen ich ein Fahrrad bräuchte. Die private Nutzung, insbesondere der Arbeitsweg, steht da klar im Vordergrund, sodass die steuerlichen Vorteile gegenüber dem privaten Kauf durchaus attraktiv sein können. Der Link von Lehrerfreund ist sehr interessant, da dort alles gut aufgeschlüsselt wird. Leider geht er nicht darauf ein, dass bei (von vorneherein einkalkulierter) Übernahme des Fahrzeugs die Sachzuwendung als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, was die vorher erzielte Steuererleichterung de facto zu nichte macht.

    Die Anbieter haben darauf reagiert, dass sie diese Steuer als Pauschalsteuer übernehmen.....und die Kaufpreise entsprechend erhöht.

    Aber was ich von so einem Vorgehen halten soll weiß ich nicht. Die Kollegin ist ziemlich sauer und selbst die Schüler haben gefragt, was wir denn für eine Kommunikation hätten.

    Würde mir ehrlich gesagt auch stinken, aber die Information hätte auch nichts anderes als unnötige Aufregung gebracht. Ich hatte so etwas erst letzte Woche, bei der die Info, jemand sei möglicherweise Kontaktperson 1. Grades einen ganzen Jahrgang aufgescheucht hat. Mal abgesehen davon, dass sich das als negativ entpuppt hat, hätte es auch keine Auswirkungen gehabt, da die anderen als Kontaktpersonen 2. Grades ohnehin nicht gleich auch raus sind und unter Einhaltung von Abstandsregeln usw. sowieso nicht soweit gegangen wird.

    dass alle Toilettengängen von SuS auch vor Corona in eine Liste eingetragen werden mussten mit Anfangs- und Endzeit, so dass sich der Kreis der Verdächtigen so klar reduzieren ließ im Zweifelsfall, dass entweder schnell herauskam, wer dafür verantwortlich war oder der Unfug endete, um eben nicht erwischt zu werden.

    Das handhaben wir so ähnlich, nachdem es einige Vorfälle mit Verschmutzungen gab. Seitdem sind keine neuen Fälle aufgetreten...

    Nicht alle, zumindest nicht in NRW. Da sind die meisten Stellen in der Ausschreibung keine Beförderungsstellen. Einige sind zwar erstmals auf eine bestimmte Zeit befristet (1 bis 4 Jahre), aber davon sind auch viele "Unbegrenzt" jedes Jahr verlängerbar.
    und selbst wenn nicht ist es zumindest etwas für den Übergang und dann findet sich was Neues.

    Kann ich für Niedersachsen auch bestätigen. Im Schulverwaltungsblatt sind regelmäßig eine Reihe von Stellen in der Behörde oder im NLQ ausgeschrieben, von denen einige Beförderungsstellen und andere (Teil-)Abordnungen sind, die dennoch Karrieresprungbrett sein können.

    wir haben jetzt demnächst auch Einstellungesgespräche für diese "Vorgriffsstellen". ich persönlich empfinde sie als Unding; selbst bei höchster Begabung und besten Absichten ist man doch wieder nur ne Last für seine GrundschulkollegInnen und kaum hat man sich eingearbeitet, ist man wieder weg.

    Naja, ohne diese Vorgriffsstellen fehlen dann eben Grundschullehrkräfte, sodass die verbliebenen das entweder alleine stemmen oder mit ganz fremden Professionen zusammenarbeiten müssen. Dann ist die Zusammenarbeit mit Sekundarlehrkräften wahrscheinlich das geringere Übel. Noch besser wäre natürlich, wenn mehr grundständig ausgebildete GS-Lehrkräfte eingestellt werden könnten.

    Vor Jahren war ich bei einer Heilpraktikerin, die hatte Zahlen (oder tat zumindest so). Die Zahl der Impfschäden war höher als die Zahl der Schäden wegen Nicht-Impfung. ABER: sie hat mir damals die Relation verschwiegen.Danach suche ich.

    Es liegt in der Natur der Sache, dass bei sehr hohen Impfquoten irgendwann die Zahl von Impfschäden größer wird, als die Zahl von Schäden wegen Nichtimpfung (Extremfall: alle sind geimpft --> kein Schaden durch Nichtimpfung). Man sollte sich bei vielen der Krankheiten aber auch klar machen, dass Schäden durch die Krankheit teils deutlich drastischer ausfallen als oft harmlose Impfschäden (Bsp. Poliomyelitis).

    Das wollte ich nur sagen, weil man sich wohl schon die Frage stellen kann, warum sich jemand, der nicht die dafür notwendige Ausbildung hat, sich auf so eine Stelle bewirbt. Aber man ist nach dem Studium und Referendariat nun mal nicht für alle Schulformen qualifiziert.

    Das ist ein Instrument der Landesregierung, um mittelfristig den Stellenbedarf an Grundschulen durch den Überhang von Lehrkräfte im Gymnasialbereich zu decken. Wie du schon festgestellt hast, sind Lehrkräfte mit Mangelfächern dort ausgenommen. Andere kommen nur so überhaupt zu einer Planstelle.

    Modellschulen für 3D-Drucker?? :lach: Sorry, aber was ist bei Euch in Niedersachsen los? Wir haben unseren 2017 oder so bekommen und waren eins der letzten BKs im Regierungsbezirk, die einen gekauft haben.

    Das mag im beruflichen Bildungsbereich anders aussehen als an allgemein bildende Schulen, die einen 3D-Drucker nicht gerade zwingend benötigen.

    Dass die meisten Lehrkräfte trotz unzähliger zusätzlicher Qualifizierungen und Aufgaben bei A12 bleiben, blenden wir da mal aus, das interessiert hier ja nicht, es geht ja allein um die absolut realistischen Möglichkeiten.

    Hast du meinen Beitrag gelesen? Ich gehe aus gutem Grund auch auf das äquivalente Einkommen für ein A12 Gehalt und unterbezahlte GS-SL ein.

    Wenn man aber, wie hier im Forum oft durchgeführt, mit Blick auf die Wirtschaft über Gehälter jenseits der 80k p.a. blickt und sich als unterbezahlt bezeichnet, muss man auch fair darauf schauen, wer denn überhaupt solche Gehälter erreicht. Und das sind i.d.R. Leitungspositionen, deren Äquivalent man nun einmal eher im Bereich A15/A16 findet.

    Klar. Kann man.

    Und in der freien Wirtschaft kann man Konzernchef werden und erheblich mehr verdienen... wenn wir doch die Spitzengehälter am Ende und nicht die Einstiegsgehälter vergleichen wollen.

    Da bringen dann auch solche Übertreibungen nicht mehr viel. Es ist für Lehrkräfte erheblich wahrscheinlicher, in die Schulleitung zu wechseln, als für einen Angestellten, Konzernchef zu werden. Lass uns doch lieber gleichwertige Positionen mit ähnlicher Entwicklungschance vergleichen. Hier reden wir dann eher von Abteilungsleitern als von Konzernchefs.

    Nebenbei: wir können auch Einstiegsgehälter vergleichen, dabei kommen Lehrkräfte i.d.R. auch sehr gut weg. Nicht zielführend ist es aber, Einstiegsgehälter von Lehrkräften mit Spitzengehältern in der Wirtschaft zu vergleichen.

    In Niedersachsen läuft z.B. gerade eine Ausschreibung, bei der sich Schulen als Modellschulen für den Einsatz von 3D-Druckern bewerben können. Bedingungen sind u.a. die Vorlage eines Einsatzkonzepts, die Weiterbildung von Kollegen, die Evaluation des Projekts und die Mitfinanzierung aus dem Schuletat (ich glaube 10-20% der Gesamtkosten).

    Für den Täuschungsversuch ist es unerheblich, ob die Materialien auch benutzt wurden. Auf eine solche Diskussion würde ich mich nicht einlassen. Gleichwohl kann man abgestuft reagieren. §55 der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen, (....) vom 12.06.2009 räumt verschiedene Möglichkeiten ein: So darf die Wiederholung angeordnet, die Bewertung herabgesetzt oder in schweren Fällen die Arbeit mit "ungenügend" gewertet werden.

    Bei einem glaubwürdigen "Ersttäter", bei dem beim 1. Anschein der Arbeit auch keine Täuschung auffällt, würde ich wahrscheinlich die Wiederholung anordnen. Ist eine Täuschung denkbar, dann eher die Bewertung der betroffenen Aufgabe mit 0 Punkten (-> Abwertung), bei "Wiederholungstätern" oder besonderem Aufwand der Täuschung die Bewertung mit "ungenügend".

    In der Wirtschaft kostet so eine Gesamkonferenz mit so vielen Teilnehmern mehrere tausend Euro und steht in keinem Verhältnis zur Effizienz.

    Da würde man solche Späße wie an der Schule ganz schnell einsparen.

    Hier bin ich wirklich bei dir. Es würde auch in Schule gut tun, die Kosten von Besprechungen offenzulegen. Zu dieser Abschätzung gehört die Frage, welche Themen denn wirklich besprochen und welche nur mitgeteilt werden müssen (-> gute Vorplanung) ebenso, wie gemeinsame Vereinbarungen innerhalb des Kollegiums zur effektiven Durchführung dieser Veranstaltungen (-> Konferenzordnung). Es gibt in Schule, genau wie in der Wirtschaft, durchaus Dinge, die im Team schneller besprochen sind, als in Zwiegesprächen und über Infokanäle. Es gibt aber wirklich auch schwachsinnige Veranstaltungen des Typus "Setzen wir uns doch zusammen, weil es zusammen so schön ist". Das muss aufhören!

    PS: Das Phänomen ineffizienter Meetings ist in der Wirtschaft ein vielbeschriebenes Problem und nicht schulspezifisch.

    Nett finde ich den folgenden Ticker: http://tobytripp.github.io/meeting-ticker/ Den könnte man mal in einer GK mitlaufen lassen ;)

    Und im Gegensatz zu den meisten anderen Berufen haben wir einen doch recht engen Gehaltssteigerungsspielraum. Und sehr wenige Aufstiegsmöglichkeiten, ganz zu schweigen von Arbeitsplatzwechsel-Möglichkeiten

    Das liegt auch an den relativ guten Einstiegsgehältern direkt zu Beginn. Die Sicherheit des Arbeitsplatzes gilt (leider? zum Glück?) für Beamte und den Dienstherren. Im Übrigen sind die Gehaltssteigerungen zwar etwas enger, dafür verlässlich getaktet, man muss nicht ständig nachverhandeln oder gleich umziehen.

    Und so schlecht sind die Entwicklungsperspektiven nicht. Selbst in Niedersachsen, welches verhältnismäßig schlecht bezahlt, kann man am Ende (also ab 53 Jahre) in Leitungspositionen (Dezernat (wie gesagt: auch für GS-Lehrer A15), SL u.ä.) Gehälter erreichen, für die man in der Wirtschaft ca. 100k p.a. (A15) oder ca. 110k p.a. (A16) erhalten müsste. Selbst ein A12er müsste in der Wirtschaft ca. 75k p.a. nach Hause bringen, um bei weniger Arbeitsplatzsicherheit und Rente wenigstens das gleiche Netto zu erhalten.

    Für "normale" AN-Tätigkeiten scheint mir das in A12-A14 durchaus angemessen zu sein. Unterbezahlt sind m.E. die Schulleitungen, was insbesondere für GS-SL gilt. Aber auch ein Schulleiter einer weiterführenden Schule (A15/A16) mit Personalverantwortung für um die 100 Personen ist im Vergleich zu vergleichbaren Positionen in der Wirtschaft etwas schlecht aufgestellt.

    In allen genannten Jobs sind die Einkommen extrem von den Fähigkeiten abhängig, zum Teil sind die Auswahlverfahren schon extrem kompetitiv. Nur die Besten aus den jeweiligen Disziplinen können in die hohen Einkommensgefilde aufsteigen und um dort zu bleiben, muss man konstant Leistung zeigen.

    Beim Lehrer ist spätestens mit dem Beamtentum auf Lebenszeiten jeder externe Zwang, in seinem Job gut zu sein weg, aber auch schon vorher geht es eher darum, Mindestsanforderungen zu erfüllen, als zum besten 1% (bei Astronauten) oder den besten 15% (bei Juristen) des Fachs zu gehören.

    Das übersehen hier leider einige immer wieder gerne. Dazu kommt, dass in der Liste der (Brutto) besser bezahlten Jobs fast nur Berufsgruppen auftauchen, die aus den Bereichen Jura und MINT kommen. Auch die aufgeführten Ausbildungsberufe wie Pilot, Fluglotse und die aufgeführten Berufsgruppen im wirtschaftlichen Bereich setzen eine gewisse Matheaffinität voraus.

    Ich frage mich immer wieder, woher die Hybris kommt, sich grundsätzlich mit Spitzenpersonal in den wenigen Berufsfeldern zu vergleichen, die Netto deutlich mehr verdienen als wir, anstatt mit der breiten Masse in diesen Feldern. Fairerweise müsste man dann als Grundlage des Vergleichs nicht das Einstiegsgehalt von Lehrkräften nehmen, sondern eher A15/A16 Gehälter.

    Alle Gymnasiallehrer, die ich kenne und die länger als fünf Jahre dabei sind, sind mindestens Oberstudienräte (A 14).

    Ich frage mich, in welchem Bundesland das sein soll. Wie gesagt: Zumindest von Thüringen und Sachsen weiß ich, dass generell keine schulinternen A14-Stellen zur Verfügung stehen (Ausnahme: je 1 Oberstufenkoordinator an Gymnasien?), in Niedersachsen sind i.d.R. unter 20% der Lehrkräfte an Gymnasien A14, an Gesamtschulen sieht es vergleichbar aus.

    Zum Einen hat man als Lehrer sicher das Gefühl, dass man dem Schüler nicht das "Leben versauen" will. Es geht dabei ja auch um spätere Ausbildungsplätze etc. Zum Anderen ist es doch fast unmöglich, diesen Schüler NACH einer Anzeige noch weiter zu unterrichten? Wie soll das gehen? Man ist ja nun per Definition nicht mehr unvoreingenommen, und der Schüler wird auch nicht gerade vor lauter Reue nun plötzlich zum liebsten Schüler werden wollen...

    Dies wirft weitergehende Probleme auf: Wird der Schüler in eine andere Klasse versetzt? Gibt man die Klasse ab? Wird jedes unterrichten in der Klasse, in der dieser Schüler ist (Fachunterricht), generell unmöglich?

    Wenn ein Schüler Straftaten gegen eine Lehrkraft durchführt, dann reicht das aufgrund des als zerrüttet geltenden Vertrauensverhältnisses regelmäßig aus, um mindestens die Versetzung in eine andere Klasse, teils aber auch die Verweisung von der jeweiligen Schule gerichtsfest durchzubekommen.

    Da ich kein Sonderschullehrer bin, muss ich mich auf das verlassen, was ich dazu lese: In meinem Link lese ich bei A 13 rund 4000-4500 Euro brutto (vmtl. Einstiegsgehalt); bei den Sonderschullehrern lese ich rund 4000-5500 Euro brutto. In letzterem Fall 1000,- Euro mehr und da steht "medianes Bruttogehalt", also mittleres, oder?

    Dort wird leider missverständlich ein E13 Gehalt (welches Brutto oft höher liegt) mit A13 Gehältern verglichen. Die extreme Streuung des Mediangehalts zwischen den Bundesländern dürfte auch an der sehr unterschiedlichen Altersstruktur in der Lehrerschaft liegen. (v.a. Ost-West aufgrund langer Einstellungsstopps).

    Tatsächlich gibt es kein Bundesland, in dem Sonderschullehrer grundsätzlich höher eingruppiert als Gymnasiallehrer sind...dafür aber oft auch nicht mehr niedriger (ok, die Zulage von 80€...). Einfache Beförderungen von Gymnasiallehrkräften auf A14 gibt es in den meisten Bundesländern dafür auch nicht, von A15 ganz zu schweigen. Ich meine, Bayern ist überhaupt das einzige Bundesland mit Regelbeförderung, viele andere Länder haben die Stellenkegel ziemlich schmal gemacht oder gleich ganz verschwinden lassen (siehe z.B. Thüringen oder Sachsen).

    ... ganz unabhängig davon, dass Kiffen - auch in der Öffentlichkeit - nun mal nicht verboten ist.

    Nein, aber der Besitz von Rauschmitteln. Wenn einem nicht gerade ein BTM wie GHB gegen den eigenen Willen eingeflößt wird (dafür ist dieStraffreiheit des Konsums gedacht), dann wird man kaum um den Besitz (= die tatsächliche Gewalt über eine Sache) herumkommen.

    Ein anderer hat im Unterricht beim Anschreiben an dieTafel einen Schlag in den Nacken bekommen (ohne danach rauszufinden u zu können, wer es war). Gibt hier so einige Vorfälle. Auch diese körperliche Drohungen und Androhungen von durchschneiden der bremsleitung. 🥺

    Ich hoffe doch sehr, dass der Kollege Strafanzeige gestellt hat. Die Mitschüler, die dies billigend in Kauf nehmen, sind dann übrigens im Strafverfahren der Beihilfe verdächtig. Dann bricht die schweigende Mauer schnell zusammen.

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