Beiträge von Seph

    Muss denn diese Werbung für eine kostenpflichtige Seite sein? Ein großes Repertoire an Arbeitsblättern findet man kostenlos in jedem Kollegium.

    Nebenbei: Es besteht eine Kennzeichnungspflicht für Werbung! Die wird auch nicht dadurch ausgehebelt, dass man frisch angemeldet so tut, als sei man interessierter Kollege statt Werbetreibender.

    Verstehe den Konferenzwahnsinn nicht, wo sich immer dieselben Kollegen gerne sprechen hören.

    In der Regel sind die sehr ineffizient und werden zerredet.

    Die meisten wichtigen Informationen könnten in einer Mail zusammengefasst werden, so dass in der Konferenz nur die Abstimmungen und Wahlen erfolgen könnten.

    Man kann Konferenzen auch sehr effizient gestalten. Das erfordert einerseits eine gewisse Selbstdisziplin und Kenntnis der Konferenzordnung (ideal: selbst Konferenzordnung verabschieden, sofern rechtlich zulässig) bei den Teilnehmenden und andererseits eine gute Vorbereitung durch die Leitung. Dazu gehören u.a.:

    -> Zusammenstellen wichtiger Informationen als Handout und Versand mit Einladung, auf Konferenz werden nur noch die wichtigsten Punkte angesprochen

    -> Beschlussvorlagen liegen mit Einladung vor und sind idealerweise vorher schon durch eine Art Peer-Review gelaufen

    -> vorherige Klärung von Stimmberechtigten, Abstimmungsverfahren usw.

    -> Antizipation problematischer Themen/Tagesordnungspunkte und Vier-Augen-Gespräche mit bestimmten Personen vorab (wir kennen wahrscheinlich alle die 1-2 Kollegen, die bei Thema X mit Sicherheit an die Decke gehen...das kann man vorentlasten)

    -> Pünktlich beginnen und enden!

    -> Konsequentes Führen einer Beschlusssammlung ergänzend zu den Protokollen

    usw.

    Vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt gibt es dazu eine Interimsempfehlung vom 20.07.2020, aus der hervorgeht, dass Kinder mit einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens bzw. ohne deutlichen Krankheitswert in eine Betreuung gegeben werden dürfen. Das lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf Lehrkräfte übertragen.

    Stellt Euch vor: Heute hat der Rektor bekanntgegeben, dass er den einen Lehrerausflug als „GLK im Freien“ deklariert, da man „offiziell ja nur einen Lehrerausflug machen darf...“

    Da ist dann auch Anwesenheitspflicht.

    Zumindest nach seiner Auslegung!

    Ihm ist sicher klar, dass er damit eine Dienstreise mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen angeordnet hat, oder? Unbedingt Dienstreiseantrag unter Angabe von Fahrtkosten etc. stellen! Das spielt z.B. eine Rolle, wenn ihr mit Privat-Kfz irgendwo hin fahrt, Dienstreisen sind nicht immer mitversichert.

    Ich bin derzeit aus dem Dienst entlassen worden, weil eine Gerüchteküche (die "Küche" des Teufels, vermute ich) aus privater Hand da etwas in meine Probezeit gegrätscht ist und die Umstände, dies schneller zu bereinigen, "als die Polizei erlaubt", widrig waren. Derzeit überlege ich also, was ich mache(n soll). Ein Klageverfahren in bislang 3-4 "Akten" läuft oder es schwelt da eher noch 'rum.

    Nur aufgrund eines Gerüchts wird niemand so einfach aus dem Dienst entlassen. Oder meinst du damit die Probezeit im privatrechtlichen Sinn? Wenn du vorhast, aus der Kirche auszutreten, ist ein kirchlicher Arbeitgeber wahrscheinlich wirklich ungünstig. Kommt ein anderer privater Träger in Frage?

    Warum ist der Weg ins staatliche Schulsystem verbaut? Eventuelle Einträge im Führungszeugnis spielen im Übrigen auch bei den meisten privaten Trägern eine Rolle, denen bei der Einstellung von Lehrkräften ebenfalls empfohlen wird, diese zu prüfen.

    Dass in den letzten Tagen der Sommerpause eine gute Reihe von Dienstbesprechungen usw. stattfinden, ist zunächst nichts ungewöhnliches. Das gilt auch für eine GLK zeitnah nach Beginn des Schuljahres. Aber 16 GLKs in einem Schuljahr scheinen mir dann doch übertrieben. In welchem Bundesland bist du denn? Die Konferenzordnung in Niedersachsen schreibt z.B. lediglich 2 Gesamtkonferenzen pro Schuljar vor, die auch selten überschritten werden.

    Die Obergrenze ist sicher dann erreicht, wenn die anfallende Arbeit nicht mehr innerhalb der (durchschnittlichen) wöchentlichen Arbeitszeit zu leisten ist. Ich möchte dir ausdrücklich empfehlen, von Anfang an deine Arbeitszeiten zu dokumentieren, sodass du im Zweifelsfall auf den Umfang und die Verteilung auf einzelne Sektoren (Unterricht, Besprechungen, Korrekturen usw.) verweisen und fragen kannst, wo du kürzen sollst, wenn der Block Besprechungen zuviel Raum einnimmt.

    der Kanuschein ist nicht jedem gegeben. Der Daz-Schein, die Erfahrung und Bereitschaft, Auslandserfahrungen und -kontakte zu sammeln, Austausche anzustoßen, Sprach-AGs und -Diplome vorzubereiten (CAE, ..), eine Qualifikation in Inklusion, in Förder-/Forderprojekte, in Leseförderung, in Podcast-/blablub,... vielleicht ein theaterpädagogischer Schein, ... das sind Sachen, die vielleicht für eine Schule interessant sind und zum Teil Gründe sind, die man auf einer Ausschreibung eintragen kann (nicht alle sind "Vorrang gebend", aber Schulleitungen können auch Wege finden, WENN...)

    Das möchte ich gerne verstärken. Wir schauen bei Bewerber*innen sehr genau auf solche "Nebenqualifikationen", die am Ende trotz schlechterer Abschlussnote ausschlaggebend sein können. Gerade DaZ-Erfahrungen, Einsatzmöglichkeiten in DS o.ä. sind gern gesehene Qualifikationen, die auch Lehrkräften mit D/En ein Tor öffnen können, v.a. bei Initiativbewerbungen.

    Ladungsfrist für alle Konferenzen, aber auch für Dienstbesprechungen und Teamsitzungen ist bei uns eine Woche. Wobei ich gerade nicht auf dem Schirm habe, ob das eine interne Regelung ist oder in der Konferenzordnung steht.

    Für Konferenzen ist dies tatsächlich vorgeschrieben, Dienstbesprechungen können auch sehr spontan einberufen werden. Ich halte es aber für sinnvoll, wie bei euch auch hierfür eine Regelung und Selbstverpflichtung zu finden. Die Festlegung eines Besprechungstags für Konferenzen und DBs empfinde ich auch als entlastend, wenn dieser auch zuverlässig genutzt wird, also außer in Notfällen keine Besprechungen an andere Tage gelegt werden.

    Deinem SL scheint viel an der Außendarstellung gelegen zu sein. Vielleicht hilft ihm die Perspektive, dass "Schule ohne Rassismus" gerade nicht bedeutet, dass es keine rassistischen Vorkommnisse gibt, sondern dass die Schule sich selbst verpflichtet, durch eine Kultur des Hinsehens darauf zu reagieren. Schulen, die darauf nicht reagieren, sind gerade keine "Schulen ohne Rassismus".

    Anders ausgedrückt: Dieses Label wird gerade dadurch beschmutzt, dass nichts passiert.

    Strafrechtlich dürfte hier aufgrund der fehlenden Strafmündigkeit nichts zu holen sein. Gleichwohl stellt die Tonaufnahme einen massiven Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Lehrkraft und Schülerin dar, die einer weiteren Zusammenarbeit im Wege steht. Dementsprechend dürfte als angemessene Ordnungsmaßnahme regelmäßig die Versetzung in eine andere Klasse in Frage kommen und ist auch bereits in ähnlichen Fällen bestätigt worden.

    Zivilrechtlich wäre Schadensersatz oder Schmerzensgeld grundsätzlich denkbar, wenn denn überhaupt ein Schaden entstanden ist. Das dürfte bei Aufnahmen gegeben sein, die weiterverbreitet werden und die Lehrkraft lächerlich machen. Beim einfachen Abspielen einer Äußerung gegenüber den Eltern scheint mir das noch nicht gegeben zu sein.

    Und genau da kommt dann die Unverhältnismäßigkeit heraus. Jemand mit einem mathematischen Schnitt von 3,49 hat die selbe Note wie jemand mit einer 2,50 oder .51. Und trotzudem haben sie so gesehen die selbe Note im Zeugnis, nämlich 3.

    Wie gesagt: das arithmetische Mittel kann mathmatisch ohnehin nicht auf Noten gebildet werden. In Niedersachsen werden die Noten der Halbjahre und die der Prüfungen gewichtet aufaddiert, sodass eine Punktzahl zwischen 300 und 900 entsteht und dann anhand dieser ganzzahligen Gesamtpunktzahl eine Abiturnote ausgewiesen. Dafür muss an keiner Stelle mit arithmetischen Mittelwerten gearbeitet werden.

    Firelilly Wie so oft schon, auch an dieser Stelle: Die Dinge, über die du dich beschwerst, sind Dinge, die man nicht mitmachen muss. Man muss nicht jedem Elternanliegen nachkommen (genauso wenig, wie jemand in der Wirtschaft nicht jeder irrsinnigen Kundenanfrage nachkommen muss) und man muss auch nicht jedes angefragte Elterngespräch auch tatsächlich führen.

    Anders als von dir dargestellt, haben Eltern de facto keine Macht auf Lehrkräfte, abgesehen von der Einladung zu einem Wahlelternabend, dessen Termin ohnehin durch die Schule vorgegeben wird. Ich kann für mich sehr genau steuern, wann ich Elterngespräche zu welchen Themen führe und welche ich mit einer kurzen Rückantwort per Mail zu von mir definierten Zeiten abblocke.

    Zu Konferenzen und DBs ist dir sicher klar, dass diese zur Arbeitszeit von Lehrkräften, die sich gerüchteweise über reinen Unterricht hinaus erstreckt, dazu gehören. Und ich betone gerne noch einmal, dass es deine Aufgabe wäre, bei absehbarer Überschreitung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit gegenzusteuern und/oder zu intervenieren. Es ist natürlich einfach, aber letztlich unbefriedigend, dies dem Arbeitgeber anzulasten anstatt Eigenverantwortung zu tragen.

    Rund um die Corona-Stornierungen haben die RRVs übrigens nicht gegriffen (Pandemie ist nicht versichert), da ist sowas nur rausgeschmissenes Geld.

    Genau das meine ich. Die meisten RRVs greifen auch nicht bei nur leichten Erkrankungen, streiten sich ggf. wegen bestehender Vorerkrankungen usw. Auch ist das Nichtmitfahren aufgrund Nichtversetzung, Schulwechsel usw. nicht überall mitversichert. Im Zweifelsfall hat man als Lehrkraft nur unnötigen Ärger, wenn man selbst als Vermittler auftritt. Das können die Eltern auch direkt mit ihrer RRV regeln, wenn sie unbedingt eine benötigen.

    Da finde ich es schon selbstverständlich, dass es im Reisepreis gleich mit drin ist, und nicht alle Familien sich darum kümmern müssen.

    Warum sollten denn alle Teilnehmer gezwungen sein, eine RRV abzuschließen? Noch dazu vielleicht eine, die vor allem durch Ausschlussklauseln glänzt. Man kann Eltern durchaus die Verantwortung zumuten, selbst zu entscheiden, ob und wenn ja, welche RRV sie benötigen.

    Natürlich rechtfertigt das einen Einfluss auf die Note, aber eben nicht um eine komplette Notenstufe!

    Genau darum geht es ja: Wenn nur durch die falsche Kleinschreibung eines Wortes bereits die Note verändert wird, stimmt etwas im Testdesign nicht. Man könnte den auch danach abstufen, ob bestimmte Fehlerarten gar nicht, selten, manchmal oder oft vorkommen. Jemand, der nur selten Fehler produziert, ist in der Gesamtschau dann wahrscheinlich noch "gut", jemand bei dem das öfter vorkommt nicht mehr. Daran ändert dann auch das eine Wort nichts mehr. Zwangsläufig muss man als Lehrkraft dann vom eigenen Beurteilungsspielraum auch Gebrauch machen, der aber vor Gericht immer wieder zugestanden wird.

    Die Tatsache, dass ein halber Punkt, also irgendein kleiner Flüchtigkeitsfehler, den Unterschied zwischen "gut" oder plötzlich nur noch "befriedigend" ausmacht, ist mMn absurd. Die Leistung eines Kindes ist doch nicht grundlegend anders zu bewerten, nur weil irgendwo ein Punkt am Satzende fehlt. Abhilfe sehe ich nur in den Zwischennoten.

    Richtig, das ist absurd. Die Lösung liegt aber nicht darin, unzulässige Zwischennoten zu verwenden, sondern das Testdesign zu ändern. Das Festhalten an starren Punktgrenzen ist manchmal gerade nicht angemessen zur Beurteilung der erbrachten Leistung. Entscheidender ist, in welchem Umfang die Schülerinnen und Schüler Aufgaben bestimmter Anforderungsbereiche erfolgreich lösen konnten.

    Mach es wie Seph, nutze einen externen Notenmanager (Notenbox o.ä.) und speicher dort deine Zwischennoten.

    Mir ist dabei nur wichtig zu betonen, dass die Zeugnisnoten nicht auf Basis unzulässiger Zwischennoten, sondern auf Basis der tatsächlich erteilten Noten festgelegt werden. Insbesondere werden sie nicht berechnet. Gerade in Grenzbereichen kann dann argumentativ aber durchaus eine Rolle spielen, ob jemand oft gerade so "gut" war oder oft im Grenzbereich zu "sehr gut". Sachgerecht kann z.B. auch das Hinzuziehen von Beobachtungen des Leistungsverlaufs sein (stetige Leistungssteigerung im Schuljahr oder starker Abfall zum Ende hin usw.).

    darunter zwei Arbeiten, die beide mit einer 2 bewertet werden mussten, qualitativ aber fast eine gesamte Notenstufe auseinander liegen (eine Bewertung mit 1,5 bzw. 2,5 wäre passend gewesen

    Ich kann das gut nachvollziehen, da ich auch öfter vor diesem Problem stehe. Es spricht aber nichts dagegen, sich unabhängig von der zu vergebenden Note "gut" in den eigenen Dokumentationen diesen Leistungsunterschied zu vermerken. Das kann in Kombination mit weiteren Beobachtungen aus dem Unterricht bei der Festlegung der Zeugnisnote bei formal gleichen schriftlichen Leistungen dennoch ein sachgerechter Grund für verschiedene Zeugnisnoten sein, der auch gerichtsfest wäre. Dafür braucht es wie gesagt nicht die Ausweisung von Zwischennoten.

    Mir ist unbegreiflich, weshalb Zwischennoten unerwünscht sind, eine sinnvolle Begründung habe ich bisher noch nicht gehört. Der Mehraufwand tendiert gegen 0 (Notenrechner anschmeißen, max. Punkte eingeben, fertig). Bleibt nur die Vermutung, dass Grundschullehrkräften eine differenzierte Bewertung nicht zugetraut wird.

    Sie suggerieren eine Genauigkeit der Leistungsbewertung, die überhaupt nicht gegeben ist. Aus schriftlichen und mündlichen Leistungen lässt sich im Laufe eines Schuljahres bereits so gut genug einschätzen, ob die Gesamtleistungen eines Schülers "gut" oder "befriedigend" waren. Dafür braucht es keine Zwischennoten, die nicht wenige Lehrkräfte nur dazu verführen, Noten mit 1-2 Nachkommastellen genau berechnen zu wollen, obwohl bereits die Bildung eines arithmetischen Mittels auf Noten mathematisch totaler Nonsense ist.

    Sorry....ich verstehe das Problem nicht. Wer bei uns Teilzeit arbeitet, steht die komplette Unterrichtszeit jeden Tag zur Verfügung und der Stundenplaner bastelt war draus.

    Gibt es bei euch keine Richtlinien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Einer der Teilzeitgründe schlechthin ist doch nach wie vor die notwendige Betreuung kleiner Kinder. Dann gehen i.d.R. nicht alle beliebigen Stundenslots.

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