Beiträge von Seph

    Sicher hilfreich für den weiteren Berufsweg ist auch die Auseinandersetzung mit den schulrechtlichen Regelungen im eigenen Bundesland. Zumindest für Niedersachsen kann ich sagen, dass in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe auch das Verfahren zur Notenbekanntgabe ziemlich klar geregelt ist. Entsprechend sieht dieses an den Schulen auch ziemlich ähnlich aus.

    Außerdem steigen die Fallzahlen wieder trotz extremer Einschränkungen. Ich bin fassungslos angesichts dieser massiven Inkompetenz seitens des deutschen Staatsapparates.

    ...das alte Märchen des schuldigen Staates. Vielleicht liegt es auch schlicht daran, dass es nach wie vor weite Teile der Bevölkerung gibt, die nicht kapieren, dass sie sich auch längerfristig mal privat einschränken müssen (siehe die Wintersportgebiet in den letzten Wochen).

    Naja, wenn ich als Lehrer erwarte, dass mir die Schüler alle Arbeiten einzeln eingescannt schicken, dann erwarte ich als Mutter auch, dass sie die korrigieren, wenn sie nur die Musterlösungen einstellen, dann muss ich es dafür nicht erst einscannen und schicken, um dann eh alleine korrigieren zu müssen (was auch ok ist).

    Man kann (und sollte) durchaus, wie im Unterricht auch, die sonstige Mitarbeit durch Sichten der Schülerbearbeitungen einschätzen und bewerten. Dafür ist aber keine detaillierte Korrektur der einzelnen Bearbeitungen nötig und innerhalb unserer Arbeitszeit auch schlicht nicht leistbar. Auch im Präsenzunterricht schaffe ich es bestenfalls überblicksartig auf einzelne Bearbeitungen zu schauen und zu Schwerpunkten Rückmeldungen zu geben bzw. diese in die Plenumsdiskussion aufzunehmen. Warum sollte das im Distanzlernen anders sein?

    Hm. Verringert die eine Stunde pro Woche merklich Deine Arbeitsbelastung im Vergleich zur Mehrbelastung durch die Überstunden?

    Aber ich bin ja auch nur ein Angestelltenfuzzi, der konsequent Dienstags eine Stunde früher geht, wenn er Montags eine Stunde länger da war...

    Wo ist denn da der Unterschied, außer dass im Fall von Humblebee die Überstunden erst schrittweise aufgebaut und dann konsequent über ein Halbjahr oder Schuljahr wieder wöchentlich abgebaut werden? Ich merke schon eine zeitliche Entlastung, wenn ich in einem Schuljahr 1-2 Unterrichtsstunden weniger habe, als im vorherigen.

    Wie sage ich da jetzt höflich, aber bestimmt, dass sie sich das abschminken können?

    "Ich wäre sehr erfreut, wenn ihr für die unbezahlte Abwesenheit von mir jeweils Dauervertretungen für meine Klassen/Kurse einplant, um deren Lernerfolg weiterhin zu sichern. Gerne führe ich mit den betreffenden Kolleginnen und Kollegen Übergabegespräche zum weiteren Ablauf der Lernsequenzen".

    Die Vertretungsstunden werden den zur Vertretung eingesetzten Lehrkräften angerechnet, dazu gehört auch die Vor- und Nachbereitung. Natürlich tauscht man sich darüber vorab kollegial auch aus, die Vorbereitung dieser Stunden für deine unbezahlte Freistellung ist aber genauso wenig zumutbar wie Arbeit innerhalb dieser Zeit.

    Für Niedersachsen gibt es aus dem MK vom Oktober ein Merkblatt "Partizipation und Kooperation unter Corona-Bedingungen" und zugehörige FAQs, nach welchen im Szenario A (Präsenzlernen) Konferenzen dennoch auf das notwendige Maß beschränkt werden soll, im Szenario B (Wechselmodell) betont, dass Besprechungen und Konferenzen als Telefon- oder Videokonferenzen zu bevorzugen sind.

    In Präsenz abzuhalten sind Veranstaltungen, in denen geheime Wahlen oder Wahlen nach Eltern- oder Schülerwahlordnung vorzunehmen sind. Zeugniskonferenzen sollen in Präsenz, dürfen aus Infektionsschutzgründen aber auch in digitaler Form durchgeführt werden, die Entscheidung liegt bei der SL. Ich bin mal sehr gespannt, wie die Entscheidung ausfällt.

    Im Lockdown eben keinen Unterricht.

    Auch in Bawü sind doch die betreffenden SuS im Distanzlernen entsprechend zu versorgen. Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber mich kostet das Erstellen geeigneten Materials, dessen Besprechung in Distanz und Rückmeldung zu Bearbeitungen der SuS mehr Zeit, als Präsenzunterricht vorzubereiten und durchzuführen.

    Um es noch mal auf den Punkt zu bringen. Ich wollte für Verständnis für Nymphicus. Er/sie/es hat hier teilweise viel Kritik bekommen, die aus meiner subjektiven Sicht nicht immer nett war. Außerdem hat er/sie/es in vielen Dingen Recht behalten.

    Die Kritik bezog sich oft aber auch auf eine unnötige Polarisierung. Es ist mehrfach vorgekommen, dass Foristen, die hier differenziert über die Situation gesprochen haben, als naiv dargestellt wurden, wenn sie nicht gleich auf die Linie der Maximalforderungen mit eingeschwenkt sind. Ich hatte hier nie den Eindruck, dass uns allen der Ernst der Lage nicht klar wäre und wir die Gefahren nicht auch sehen. Und nur, weil einige nicht gleich konsequente Schulschließungen daraus folgern oder sich der Meinung anschließen, der Dienstherr habe bisher keinerlei Schutzmaßnahmen ergriffen, nehmen diese nicht gleich vollkommen konträre Positionen ein.

    Welche von den Maßnahmen, außer der Veröffentlichung der Daten und ggbf. die Handytrackung die gegen Datenschutz sprechen, hälst Du grundsätzlich nicht für auf unser politisches System übertragbar?

    Puuh, wo soll ich da anfangen? Lasst uns mal das "Hinterher ist man immer schlauer" ablegen und uns in die Lage im Frühjahr 2020 versetzen. Wir haben Infektionszahlen von wenigen Hundert deutschlandweit, die Regierung muss Maßnahmen umsetzen. und entscheidet sich, dem chinesischen Modell zu folgen:

    1) Zurückhalten von Informationen und Verharmlosung ggü. der Bevölkerung, Berichterstatter werden zum Schweigen gebracht

    2) Abweisen von Patienten in den Kliniken, Einsperrung im häuslichen Umfeld

    3) Verhängen von Quarantäne (Ausgehverbot usw.) über Millionen von Menschen völlig unabhängig von vorherigen Kontakten.

    4) Tägliche Kontrollanrufe der Gesundheitsbehörden mit Erhebung des Gesundheitstatus (Körpertemperatur u.ä.)

    5) Verkaufsverbot fiebersenkender Medikamente und Grippemittel in allen Apotheken, damit verbunden Zwang zur Vorstellung in den Krankenhäusern bereits bei leichten Grippesymptomen

    6) Aktivierung von "Nachbarschaftskommitees" zur gegenseitigen Unterstützung und Kontrolle

    7) Massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit mit Kontrolle an Checkpoints

    8 )Rationierung von Einkäufen, Erfassung per QR-Codes, Menschen mit gesundheitlichen Problemen können nicht mehr einkaufen gehen, ggf. EIngreifen der Sicherheitsbehörden

    9) Bewegungsverfolgung aller Einwohner per Telefon, metergenaue Aufenthaltsortbestimmung

    10) Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nur noch per ID

    to be continued.....

    Hälst du diese Maßnahmen, auch aus Sicht des Frühjahrs 2020, wirklich für übertragbar auf Europa? Unsere Regierungen orientieren sich glücklicherweise immer noch an menschenrechtlichen Maßstäben. Dazu gehört auch die Verhältnismäßigkeit und die Wahl des "gelindesten" Mittels zur Gefahrenabwehr in einer konkreten Situation.

    Von Twitter ein Bericht aus Shenyang, wie andernorts SARS-CoV2 entgegen gegangen wird. Außerhalb der Infektionsgebiete geht das Leben normal weiter. Stelle ich mal wertfrei zur Diskussion.

    Dann nehme ich die Diskussion mal damit auf: Es ist unbestritten, dass autoritäre Systeme wie in China mit einer Pandemie erfolgreicher umgehen können, da sie gar nicht erst Diskussionen und Demonstrationen bzgl. Grundrechtseinschränkungen führen müssen. Ich persönlich bin noch immer froh, in einem relativ freien Land zu leben, in dem wir Bürger nicht lückenlos überwacht werden. Insofern finde ich Vergleiche mit China etwas schwierig.

    auch das halte ich für schwer überzogen. Was meint sie denn, was sie als Gehalt haben wird?

    Ist es aber leider nicht. Als Berufseinsteigerin hat sie wahrscheinlich etwa 4000€ Brutto. In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist der volle Beitragssatz von 14,6% + Zusatzbeitrag (je nach Krankenkasse um ca. 1,1%) selbst zu zahlen. Das wären bei glatt 4000€ Brutto bereits 628€ für die GKV. Begrenzt wird der Beitrag erst nach Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze, die 2021 bei 58050€ p.a. liegt, der entsprechende Maximalbeitrag in der GKV liegt dann über 700€ pro Monat.

    PS: Ausnahme sind die Bundesländer, die bereits regulär eine GKV auch für Beamte als Alternative vorsehen und dann den entsprechenden AG-Anteil von 7,3% übernehmen.

    Vielen Dank schon mal für die Antworten. Sie hat schon einen unabhängigen Versicherungsmakler eingeschaltet, wie ich erfahren habe, aber der kann nichts machen.

    Eins verstehe ich nicht: Trotz der Krankheit wird sie anscheinend verbeamtet. Dann wäre sie doch beihilfeberechtigt und die Krankenkassen müssten nicht so viele Leistungen alleine erbringen. Warum nimmt sie dann keine, bzw. auch wenn sie zu einer gesetzlichen geht, bleibt sie als Beamtin trotzdem beihilfeberechtigt oder nicht? Dann müsste die gesetzliche doch auch günstiger sein...Oder liege ich jetzt völlig daneben?

    Zwar bleibt sie beihilfeberechtigt, aber das bringt ihr leider nichts. Die GKV kennt keine anteilige Versicherung von 50 bzw. 30%. Die Abrechnungssysteme unterscheiden sich zudem bei gesetzlich und privat Versicherten grundlegend voneinander. Während die GKV mit Fallpauschalen arbeitet, können Praxen bei privat Versicherten nach GOÄ bzw. GOZ abrechnen. Hierauf stützt sich dann auch die Beihilfe.

    Ich bin gerade etwas genervt... Es ist Freitag, 13 Uhr durch, und meine Schulleitung hat sich immer noch nicht dazu geäußert, wie es ab Montag bei uns mit dem Unterricht weitergehen soll

    Das ist ärgerlich, bei uns gab es die Info bereits am Mittwoch und im Detail noch einmal gestern. Ich drück dir die Daumen, dass du noch vor dem Wochenende etwas hörst.

    600 € vom Referendariatsgehalt? Da wird sie wohl was gründlich falsch verstanden haben.

    Ja, wahrscheinlich wurde die Beitragsbemessungsgrundlage als Basis verwendet. Im Referendariat sollte die freiwillige GKV um die 200€ kosten. Dennoch wäre zumindest mittelfristig die PKV über die Öffnungsklausel wahrscheinlich sinnvoller, die müsste aber jetzt gezogen werden und nicht erst später.

    ...muss man die Private "ruhen" lassen und einen Beitrag dafür pro Monat bezahlen. Ich weiß nicht, wie das genau heißt, aber es lohnt sich auf alle Fälle.

    Das ist die von ChatNoir88 bereits erwähnte Anwartschaft. Diese ist sehr gut geeignet zur Überbrückung und kostet relativ wenig. Deshalb unbedingt die einmalige Öffnungsklausel mitnehmen. Die PKV darf in diesem Rahmen über den Risikozuschlag hinaus keine Leistungsausschlüsse aus dem normalen Tarif vornehmen.

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