Man bekommt am Ende des Referendariats das Gutachten vom Seminarvorstand (das ist, denke ich, sicher in der Personalakte?) Und in diesem Gutachten werden auch die Beobachtungen der Einsatzschule (man ist im Referendariat am Gymnasium 2x 6 Monate an einer Einsatzschule) mehr oder weniger ausführlich berücksichtigt. Da würde mich interessieren, ob diese Beobachtungen nochmal extra in der Personalakte drinliegen
Ich vermute eher nein. Nach §104 BayBG sind insbesondere Prüfungsakten kein Bestandteil der Personalakte. Zu diesen würde ich persönlich auch Gutachten im Rahmen des Prüfungsverfahren zählen.