Das hat doch nichts mit Druck zu tun. Das Schulamt teilt dir mit, dass du nun an einer anderen Schule bist. Fertig.
Again: Lies dich in Schulrecht ein. Eine Versetzung gegen den Willen des Beamten ist nahezu ausgeschlossen (vgl. §28 BBG). Ok, wenn die Schule abgewickelt wird vielleicht.
Ergänzung: Die Landesbeamtengesetze sind da zwar nicht ganz so rigide und erlauben grundsätzlich die Versetzung innerhalb des Bereichs des eigenen Dienstherren, aber auch hier sind die Betroffenen vorher anzuhören. Eine einfache Mitteilung "Liebe Frau Julia, ab nächste Woche arbeiten Sie an Dienststelle Y" wird es nicht geben können.