Beiträge von Seph

    In wie fern ist "Black Lifes Matter" eine politische Forderung?

    Was soll es denn sonst sein? Politisch ist "dabei all jenes soziale Handeln, das auf Entscheidungen und Steuerungsmechanismen ausgerichtet ist, die allgemein verbindlich sind und das Zusammenleben von Menschen regeln" (vgl. "Einführung in die Politikwissenschaften", T.Bernauer et. al).

    Ich dachte zunächst, dass dein Beitrag ein Widerspruch zu GG Artikel 3 sein könnte, aber bei nochmaligem Lesen wäre es kein Widerspruch, wenne ein Lehrer "gegen politische Parteien Stellung nimmt", vorausgesetzt, dass er seine Schüler aufgrund deren politischer Anschauungen nicht benachteiligt oder bevorzugt, oder?

    Das trifft es. Gegen eine politische Partei oder auch nur Position Stellung beziehen und jemanden aufgrund dessen politischer Anschauung zu bevorzugen oder zu benachteiligen sind sehr unterschiedliche Dinge.

    Dann gibst du die Antwort doch selbst, in dem Moment, wo eine extremistische Gesinnung (der Begriff wird dort ebenfalls benutzt) symbolisiert wird, ist der Hausfrieden (hier sogar der Begriff "Würde des Parlaments") gestört.

    Dass Thor Steinar da eine definierte Rolle einnimmt mag sein, dann müsste man dies eben für seine Hausordnung ebenso definieren, oder nicht?

    Das im Gutachten aufgeführte VG Gera hat da 2013 den Hinweis formuliert, dass das so pauschal selbst in Ratssitzungen nicht gilt. Es müsse jeweils am Einzelfall (also dem Tragen eines konkreten Einzelkleidungsstücks und nicht an der Marke insgesamt) abgewogen werden, ob eine erhebliche Störung davon ausgeht. Nur dann wäre eine Aufforderung zur Unterlassung zulässig.

    Es darf m.E. sehr bezweifelt werden, dass vom Tragen von Thor Steinar Kleidung einzelner Schüler eine erhebliche Störung der Schule ausgeht. Das mag anders aussehen, wenn sich z.B. darüber gezielt Leute auf dem Pausenhof zusammenrotten und Angst und Schrecken verbreiten. Ich denke da ein bisschen an "American History X".

    Lehramtsstudent - bitte bestätige einmal, dass du das Tragen von Thor Steiner Klamotten (was ja doch primär in der rechten Szene angesiedelt ist) und Pegida mit dem Hinweis darauf, dass das Leben von Schwarzen eine Rolle spielt, gleichsetzt.

    Oder habe ich dich da falsch verstanden?

    Auch wenn das moralisch unstrittig ein ganz anderes Kaliber ist, so kann in beiden Fällen das Tragen der jeweiligen Kleidung als politisches Statement gesehen werden. Das Beispiel sollte doch nur aufzeigen, wie unsinnig ein Verbot des Tragens von Kleidung mit politischer Note ist, ganz abgesehen davon, dass ein solches Verbot vermutlich verfassungswidrig wäre.

    Wir (ländliches Gymnasium mit ca. 100 SuS pro Jahrgang) haben manchmal zwei SoWi-LKs, mal keinen, ähnlich mit Pädagogik, Philosophie, Physik oder Bio. Da von vornherein zu sagen, dass alle Geschichte in der Q1 belegen und alle Sowi-Zwang in der Q2 haben oder ähnliche Vorgaben, fand ich einfach etwas unflexibel und dem Kurssystem widersprechend.

    Ich finde es eher irritierend, in jedem Jahrgang eine andere Kursstruktur zu haben. Das bedeutet für Wiederholer schnell, dass sie entweder die Schule verlassen müssen oder man Zusatzkurse einrichten muss, in denen das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht mehr stimmt. Zusätzlich bedeutet diese scheinbare Wahlfreiheit für die Schüler doch auch nur, dass nach den Wahlen eine gute Reihe von Schülern umberaten werden muss, wenn Kurse dann doch nicht zustande kommen. Dann kann man das auch antizipieren und gleich einige Fächer ausschließen oder eben in Kombination mit einer Nachbarschule auf gemeinsamer Leiste anbieten.

    Man schließt also aus, dass die SuS keinen SoWi-, Geschichts-, Musik-, Kunst- etc-LK oder es zumindest als Abifach wählen können?

    Und wenn die Literatur-Kurse wegfallen, sollen die alle Kunst oder Musik wählen ohne irgendeine Neigung für diese Fächer zu haben?

    Das ist an kleineren Schulen sogar zwingend notwendig. Die Kooperation mit anderen umliegenden Schulen ermöglicht dann eine Schwerpunktsetzung an den einzelnen Schulen. In einigen Regionen verleisten mehrere Schulen sogar ihre Stundenpläne miteinander, sodass Schülerinnen und Schüler auch nur stundenweise an die jeweils andere Schule wechseln. Gerade im Bereich der 2. Fremdsprache ergibt das Sinn, um auch exotischere Sprachen anbieten zu können. Schwerpunktsetzungen sind aber auch bei Leistungs- und Grundkursen in den einzelnen Aufgabenbereichen denkbar oder für ein breiteres Angebot von Sportkursen in der Region.

    Oder sind bei euch in NRW alle Schulen mit Oberstufe wirklich groß genug, um problemlos alle Leistungskurse, die denkbar sind, auch einrichten zu können? Wir haben hier teilweise Oberstufen mit nur 50-80 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang, gerade an den Gesamtschulen oder an ländlichen Gymnasien.

    Da bin ich doch vollkommen bei dir: Solches Verhalten ist nicht zu dulden und muss thematisiert werden. Ein rechtlich fragwürdiges Verbot von Kleidung bestimmter Marken hilft aber letztlich nur dabei, die betreffenden Personen weniger sichtbar zu machen. Das hat für mich etwas von "Das Problem ist weg, weil ich es nicht mehr sofort sehe".

    Das würde ich nicht so herunterspielen wollen. Die schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten ist ein Dienstvergehen, welches entsprechend geahndet werden kann (und wird, auch wenn das das Kollegium so nicht mitbekommt und mitbekommen darf). Die strikte Weigerung, eine übertragene Aufgabe auch wahrzunehmen, gehört hier sicher dazu. Für Minderleistungen bei den übertragenen Aufgaben mag es durchaus nachvollziehbare Gründe geben. Dazu gehört möglicherweise eine gesundheitlich bedingte nach unten verschobene Belastungsgrenze. Über entsprechend nötige Anpassungen des Aufgabenbereichs lässt sich nicht nur dann auch reden.

    Eine Kollegin gibt wegen Überlastung ihre A14 Besoldung auf um eine Aufgabe loszuwerden und die Schulleitung kommt auf die Idee diese Aufgabe weiter anzuordnen? Das wäre mal wieder eine Schulleitung die so gut leitet, dass sie gefahrlos in eine Steckdose fassen könnte. Top!

    Und deswegen wird das auch keine Schulleitung, die noch klar bei Verstand ist, so handhaben. Insofern handelt es sich eher um eine abstrakte Gefahr, die in der Praxis so nicht vorkommen wird. Die Formulierung "mal wieder" finde ich insofern irreführend.

    Der TE möchte ich aber das offene Gespräch mit ihrer Schulleitung empfehlen. Aufgabenbeschreibungen sind - insbesondere bei Nicht-Funktionsstellen - nicht in Stein gemeißelt und können auch nachträglich im Einvernehmen so abgeändert werden, dass entweder eine ganz andere für die Schule förderliche Aufgabe übernommen wird oder die bisherige wenigstens so angepasst wird, dass sie in der regulären durchschnittlichen Wochenarbeitszeit bewältigbar ist. Diese gilt nämlich auch für die Beamten in den Beförderungsämtern.

    Das Verbot führt doch nur zu Ausweichbewegungen auf andere Erkennungssymbole. Auch wiegt m.E. das Recht auf freie Entfaltung (Hier: durch Tragen nicht verfassungsfeindlicher Kleidung) höher als die Gefahr, Erkennungsmerkmal Gleichgesinnter zu sein. Aufgabe von Schule ist es doch vielmehr, mit Schülerinnen und Schülern Argumentationsmuster usw. von Radikalen zu entlarven und zu diskutieren, anstatt einfach mit Verboten zu reagieren.

    Ich weiß ja nicht, welche Vorgaben die thüringer Kollegen hatten und was sie im Rahmen derer hätten machen können.

    Hier passiert gerade das, was ich oben ansprechen wollte. Bevor sich hier alle darüber echauffieren, wie ungerecht alle Thüringer Kolleginnen und Kollegen durch ihren Dienstherren behandelt werden, sollten wir uns klar machen, dass es gar nicht darum gehen wird, gegen alle vorzugehen. Die meisten werden sich nämlich an die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit gehalten haben, Absprachen mit Schulleitung und Behörden gesucht und Dienstanweisungen befolgt haben.

    Es geht doch nur um die wenigen, die eigenmächtig entschieden haben, es handele sich doch hier eher um weit auszulegende Kann-Bestimmungen.

    So oder so haben sie damt Mängel ausgeleichen, die sie nicht zu verantworten haben.

    Indem man eigenmächtig entscheidet, entgegen der Anweisung nicht die zentral vorgegebene Plattform zu nutzen, sondern lieber bzgl. des Datenschutzes weit bedenklichere Plattformen? Noch einmal: nur um diese Fälle geht es doch überhaupt.

    Ergänzung, um es mal ganz konkret zu machen: Wir nutzen an der Schule z.B. IServ über einen schuleigenen Server.

    (1)Hätte ich die Dienstanweisung, nur diese Plattform für den Austausch mit Klassen und Kursen zu benutzen und ich finde die aber blöd und verpflichte meine Klassen, sich auf Whatsapp anzumelden, bekomme ich zu Recht dafür "einen auf den Deckel".

    (2) Würde IServ bestimmte Funktionen nicht bereitstellen, die ich gerne nutzen würde, dann (a) frage ich natürlich meinen SL oder die Behörde, ob ich eine Alternative nutzen kann oder (b) verzichte darauf und plane meinen Unterricht anders.

    (3) Wäre IServ mal nicht erreichbar/schlecht nutzbar, probiere ich es halt später oder kontaktiere in dringenderen Fällen den Support. Ist dieser auch nicht erreichbar, kommt (2b) zum Tragen.

    Wir haben mit Zustimmung der Schulleitung und selbst die Schulsenatorin hatte in einem ihrer Briefe gesagt, man sollte das mit dem Datenschutz nicht so eng nehmen, alles genommen, was uns begegnet ist, denn Schul.Cloud wird jetzt erst aufgebaut, Videokonferenzen laufen noch nicht für alle usw. wie hätten wir also anders aggieren sollen?!?

    Das Entscheidende ist doch, dass ihr das mit übergeordneten Stellen abgesprochen und von dort abgesegnet bekommen habt. Dann ist auch nichts zu befürchten. Wir haben hier ähnliche Freigaben erhalten. Genauso haben auch Thüringer Lehrkräfte, die so gehandelt haben, nichts zu befürchten. Problematisch ist doch nur, wenn Lehrkräfte eigenmächtig entscheiden, aus gutem Grund bestehende Regelungen zu ignorieren. Genau darum geht es dem Datenschutzbeauftragten, das ist auch Teil seines Jobs.

    Aber einzelne Bedienstete werden wegen Fürzen zu Angeklagten.

    Und nein, bewusste Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen sind als Beschäftigter im öffentlichen Dienst keine Fürze.

    Ich würde mir ernsthaft wünschen, dass sich dann mal die komplette Lehrerschaft konsequent verweigert und wirklich nur noch vom Dienstherren gestellte Geräte nutzt und Kommunikationswege nur noch auf schriftliche Anweisung und mit ausdrücklicher Erlaubnis hin...

    Thüringen hat seinen Lehrkräften eine explizite Plattform für den Austausch und zentral verwaltete E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, weitere Software kann nach Einholen einer entsprechenden Freigabe genutzt werden.

    Wenn Lehrkräfte aber von sich aus auf Plattformen wie Facebook usw. zurückgegriffen haben, ohne dies mit übergeordneten Stellen abgesprochen zu haben, dann ist das zu Recht zu rügen. Ob das gleich mit Bußgeldern sein muss, ist eine andere Frage.

    Ich denke, so geht es vielen KuK, die sich engagieren und für deren Bereich dann eine A14 Stelle ausgeschrieben wird.

    Ja, das stimmt sicherlich. Die Kehrseite besteht darin, dass es i.d.R. deutlich weniger auszuschreibende A14 Stellen als Lehrkräfte gibt, die sich in entsprechenden Bereichen stark engagieren. Ich finde es dann schon bedenkenswert, wenn bereits mit der Ausschreibung feststeht, an wen diese Stelle genau gehen soll. Das schlägt dann stark auf die Motivation der nicht zum Zug gekommenen durch, die von vorneherein keine Chance zur erfolgreichen Bewerbung hatten.

    Sehr viel fairer - wenn auch aufwendiger - empfand ich eine Ausschreibung, die ich hier mal in einem der Regierungsbezirke lesen durfte. Da wurde eine Fachleitung (Fachbereich beliebig) mit einer weiteren für die Schule förderlichen Tätigkeit ausgeschrieben, also sehr offen. Damit hatten dann wirklich alle stark engagierten Lehrkräfte eine Chance und die Stelle umfasst Teilaufgaben des mittleren Managements i.V.m. Schulentwicklung.

    So habe ich das im Referendariat auch gemacht. Bestimmte Zeiten habe ich aber dann noch geblockt. Ich kann nicht erkennen, ob das hier auch gemacht wurde. Da gab es dann vor allem Pausen. Und wichtig fand ich aucj ,Feierabend zu machen. Gehört auch dazu :)

    Da bin ich bei dir. Ich hatte ja bereits geschrieben, dass Pausen in den geblockten Zeiten liegen können. Im oben beschriebenen Beispieltag ist dann 16:00 Uhr auch Feierabend. Andere Tage kommen mit weniger Arbeitszeit vormittags und einer längeren Pause ab Mittag aus, dafür sind dann noch einmal Arbeitszeiten am frühen Abend reserviert.

    Ich plane mit einer App zur Arbeitszeiterfassung meine Woche bereits vor, sodass ich gleich einen Überblick habe, wo noch Zeitfenster für außerordentliche Termine und unregelmäßig anfallende Aufgaben sind. Im Laufe der Woche gleiche ich das dann nur noch ab und ergänze freigehaltene Zeitfenster noch durch Tätigkeitsfelder bzw. passe diese an.

    Beispiel: Wenn ich (im Moment eher fiktiv, genau wie die angegebenen Zeiten) Montags 1./2. Stunde und 5./6. Stunde Unterricht und anschließend noch eine Teambesprechung habe, sieht der vorgeplante Tag ggf. so aus:

    7:20 - 7:45 Administratives --> Mails, Anfragen

    7:45 - 9:15 Unterricht (Jg./Kurs)

    9:15- 9:45 Geblockt

    9:45 - 11:15 Administratives (geblockt)

    11:15 - 11:30 Geblockt

    11:30 - 13:15 Unterricht (Jg/Kurs)

    13:15 - 13:30 Geblockt

    13:30-15:00 Teamsitzung

    15:00-16:00 Unterrichtsvorbereitung

    Für den tatsächlichen Tag werden dann ggf. nur noch Zeiten angepasst und die geblockten Zeitfenster befüllt. Häufig sind dort Anfragen von Kollegen, Beratungstermine, Planungen usw. zu finden, manchmal aber auch schlicht eine (echte) Pause.

    Diese abschließende Überprüfung bezieht sich auf die Bewerbungsfähigkeit und das Vorliegen der stellenbezogenen Einstellungsvoraussetzungen. Dies ist z.B. notwendig, wenn Bewerberinnen und Bewerber im Verfahren sind, die noch kein gültiges Abschlusszeugnis haben. Diese können dennoch eingestellt werden, die LSchB prüft dann aber im Nachgang noch das Vorliegen des Zeugnisses. Sind deine Zeugnisse also in Ordnung, ggf. angeordnete amtsärztliche Überprüfung ok und liegen keine relevanten Einträge im Führungszeugnis vor, steht einer Einstellung nichts mehr im Wege. In diesem Fall kannst du de facto von einer sicheren Stelle ausgehen.

    Ich kann mich nicht erinnern, zwischen Einstellungszusage und Dienstbeginn noch einmal eine zweite Zusage erhalten zu haben. Die eigentliche Urkunde wird dir ohnehin erst mit Dienstbeginn ausgehändigt.

    Wie meinen Sie das? Auf Grund des Mining Prozesses und den dadurch verbundenen Energieaufwand?

    Das ist einer der Punkte. Ich weiß, dass sich die Szene das gerne schönredet, indem darauf verwiesen wird, ein Großteil der Farmen stünde an Standorten regenerativer Energien und würde größtenteils darauf zurückgreifen. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich das aber schon durch den notwendigen Lastausgleich im durchgängigen Betrieb als Milchmädchenrechnung, da der Energieaufwand für das Mining der Grundlast mit den entsprechenden Notwendigkeiten zuzuordnen ist. Neben dem Mining sind auch Transaktionen in BTC vergleichsweise energieintensiv.

    Ein anderer Aspekt ist der hohe Ausstoß an Elektroabfall. Während Amateure hierzulande anfangs noch mit alten Grafikkarten gearbeitet haben und diese somit sogar einer Nachnutzung zuführten, wird bei professionellen Minern auf sehr spezialisierte, extra gefertigte Hardware mit kurzem Lebenszyklus zurückgegriffen. Von Nachhaltigkeit kann bei BTC keine Rede sein.

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