Beiträge von Seph

    Klar,. alle haben auch zwei Bäder und unzählige Räume zur Verfügung. Totaler Realitätsverlust.

    Mit Kritisieren bist du scheinbar ziemlich schnell Mikael, aber irgendwie kommt noch immer kein konstruktiver Vorschlag von dir. Im Übrigen schadet es nicht, die Originalquelle des RKI zu lesen (Hervorhebung durch mich). Worin dort Realititätsverlust bestehen soll, erschließt sich wahrscheinlich nur dir. Die Empfehlung gilt nebenbei bemerkt auch für Gastroenteritis und ist äußerst sinnvoll.

    Für Kontaktpersonen legt das Gesundheitsamt im Einzelfall das konkrete Vorgehen fest. Zu den Empfehlungen kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand von Dritten zu halten, regelmäßige Händehygiene sowie eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.) nicht mit Dritten zu teilen, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werde. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich (übliche Waschverfahren) gewaschen werden. Hustenetikette ist wichtig. Für Sekrete aus den Atemwegen empfiehlt sich die Verwendung von Einwegtüchern.

    Angehörige können die Kontaktperson im Alltag z.B. durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Kontaktoberflächen wie Tisch oder Türklinken sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.

    Ich habe jetzt noch 1 Monat Unterricht in meiner 12. und schreibe noch 1 Klausur vor dem Abi. Die schreiben auch noch einige andere Klausuren bis dahin. Wenn aber möglicherweise einige fehlen oder in Quarantäne müssen, wie organisiert man das dann? Ganz zu schweigen von den Abi-Prüfungen selbst...

    Genau so, wie wir immer damit umgehen, wenn Schülerinnen und Schüler bei Klausuren erkrankt sind und genau so wie wir nahezu jedes Jahr damit umgehen, dass einzelne Schülerinnen und Schüler kur vor oder während der Abiturphase langfristig erkrankt sind. Dafür gibt es Nachschreibtermine (aktuell weist einiges darauf hin, dass die Viruslast nach ca. 14 Tagen so weit abgesunken ist, dass keine Infektionsität mehr gegeben ist), in Ausnahmefällen bei längeren Erkrankungen gibt es im Abitur auch noch einmal Sondertermine in oder nach den Sommerferien. Im absoluten Worst-Case (monatelange Erkrankungen, die hier aber wohl eher unwahrscheinlich sind) besteht auch die Möglichkeit eines Rücktritts um ein Jahr aufgrund eines Härtefalls.

    Jepp, und die Konsequenzen tragen dürfen dann wieder die Lehrer (und Schüler), die sich und ihre älteren, vielleicht vorgeschädigten, Verwandten anstecken. Bei uns werden wie gesagt noch fleißig Schulfeste geplant vor den Osterferien.

    Solche Leute realisieren es vielleicht erst, wenn sie sich in der Schule angesteckt haben, selber vielleicht wenig Symptome hatten und es ihnen dann schlagartig bewusst wird, was eigentlich passiert ist, wenn ihre alte Mutter an Corvid-19 verstirbt, bei der sie zuvor zum Kaffee eingeladen waren.

    Wir reden im Moment noch immer von "nur" ca. 50 Infizierten, von denen eine gute Reihe inzwischen bereits als geheilt entlassen werden konnten, in ganz Deutschland. Dafür alle Schulen zu schließen, alle Veranstaltungen abzusagen oder gar das komplette öffentliche Leben zusammenbrechen zu lassen ist schlicht unverhältnismäßig. Wenn man selber jetzt bereits so massive Bedenken hat, kann man ja versuchen, sich unbezahlt freistellen zu lassen.

    Das ist doch aber ein FH-Diplom und kein Uni-Diplom, oder? Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die Fächer Informations- und Systemtechnik (Elektrotechnik) sowie Politik, wobei die Qualifizierung für Politik als endgültig nicht bestanden gilt? Dann sehe ich sowohl was den Abschluss als auch was die Fächer angeht zunächst keine Möglichkeit zum Einsatz in der Sek II einer allgemeinbildenden Schule. Hierfür müssten sich aus einem Uni-Abschluss (Diplom/Master/1.STEX Uni) mindestens zwei an allgemeinbildenden Schulen unterrichtete Fächer herleiten lassen und eine zugehörige Qualifizierung wie Referendariat oder berufsbegleitende Maßnahmen durchlaufen werden.

    (Kurzfristige) Vertretungstätigkeiten sind zwar auch ohne diese Abschlüsse möglich, der Einsatz erfolgt dann aber i.d.R. nicht in der Sek II.

    @MarlenH Meines Erachtens liegt da eine klare Verwechselung von Kausalität und Korrelation vor. Wenn man weltweit Arbeitskosten und Demokratieindex miteinander vergleicht, würde man sehen, dass es da keinen zwingenden, sondern lediglich einen scheinbaren Zusammenhang gibt.

    Schau dir in diesem Zusammenhang konkret mal die Arbeitskosten in Chile, Botswana u.ä., also in Ländern mit relativ gut entwickelten demokratischen Strukturen, im Vergleich zu Katar, Singapur u.ä an. Auch in China steigen die Arbeitskosten rapide an und übersteigen inzwischen bereits Niveaus, die man aus Südosteuropa kennt.

    Naja, du sprichst es ja selbst an: ich sehe da vor allem mögliche Karriereoptionen. Zwar werden die meisten Stellen für das 1. Beförderungsamt intern vorgesehen und vergeben, werden bei passenden Bewerbern aber auch gerne extern besetzt, um sonst nicht erhältliche Mangelfächer abzudecken oder um intern passende Leute zu halten. Vor dem Hintergrund der Einführung von Informatik als Pflichtfach dürften sich nicht wenige Schulen in den nächsten Jahren Gedanken darüber machen, wie sie das abdecken wollen, wenn kaum Informatiklehrkräfte zur Neueinstellung zur Verfügung stehen.

    Ich persönlich habe es aber für mich auch abgelehnt, da Aufwand und Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander standen und habe mich auf andere Wege konzentriert.

    Ich weiß nicht genau, wie die Stellen bei euch in NRW ausgeschrieben sind, aber hier in Niedersachsen werden diese mit ganz bestimmten Aufgaben gekoppelt. Insofern mag es technisch zwar stimmen, dass die für die eine Stelle erstellte dienstliche Beurteilung auch für die Bewerbung auf die andere Stelle herangezogen werden kann, aber es fehlt dann irgendwie an der nötigen Ernsthaftigkeit der Bewerbung, wenn die Aufgabenbeschreibungen sich deutlich unterscheiden. In die dienstliche Beurteilung gehen, zumindest hier, ein Gespräch zur anvisierten Stelle und die bisherigen Tätigkeiten/Erfahrungen mit ein, die auch irgendwie zur angestrebten Stelle passen sollten.

    Sind die beiden Stellen jedoch mit sehr ähnlichem Aufgabenspektrum ausgeschrieben oder passt das eigene Profil zu beiden Stellen, mag es wirklich taktisch klug sein, sich auf beide zu bewerben.

    Kleine Ergänzung: Was ich mit dem obigen Abschnitt eigentlich sagen möchte: Hat man bei der Stellenbesetzung die Auswahl zwischen zwei ähnlich starken Bewerbern, von denen einer aber durch sein Bewerbungsverhalten durchblicken lässt, auf Teufel komm raus eine Beförderung haben zu wollen, egal was das für eine Stelle ist, während der andere sich zielgerichtet auf eine Stelle passend zur eigenen Vita/eigenen Stärken bewirbt, wird sich das wahrscheinlich irgendwie in der Beurteilung widerspiegeln.

    Man kann herrlich über Begrifflichkeiten streiten. Das Sars-CoV-2-Virus schafft es aber bislang nicht einmal ansatzweise in die Top 10 der Viruserkrankungen mit höchster Letalität. Dort findet man z.B. das Marburg-Virus mit bis zu 88% oder die Vogelgrippe H5N1 mit bis zu 50%, die damals komischerweise weniger Panik ausgelöst hat als jetzt Sars-CoV-2 mit geschätzt 1-2%. Im Altersbereich bis ca. 50 Jahre liegt diese nach aktuellen Daten sogar nur bei 0,2% und damit auch nicht höher als bei der "normalen" Influenza, die aber aktuell noch deutlich höhere Fallzahlen aufweist und komischerweise ebenfalls keine Panik auslöst.

    Im Übrigen kommt man bei Betrachtung der Absolutzahlen auf Basis von Gesamtbevölkerungen immer zu erschreckend hohen Fallzahlen, insbesondere da jede(r) Tote eine(r) zuviel ist.

    Wg. den Vergleichen mit Grippe etc:

    Mir erscheinen die Berichterstattung und Regierungserklärungen irgendwie schizophren.

    Einerseits wird die Gefährlichkeit stark relativiert, nach dem Motto die Grippe sei viel gefährlicher, beträfe eh nur Menschen mit Vorerkrankunge usw. deshalb sollte man die Ärzte nicht abziehen um jedem Corona-Fall Verdacht nachzugehen usw.
    Andererseits erfolgen drastische Maßnahmen, die für sich selbst sprechen: wochenlange Quarantäne, Bundesbürger werden aus eingeflogen, Grenzübergänge kurzzeitig geschlossen, Schulen bis auf weiteres dicht gemacht usw.

    Nach jedem Medienbericht muss man sich fragen: Ist es jetzt gefährlich oder nicht?

    Ich sehe darin keinen Widerspruch. Es ist durchaus sinnvoll, auch bei einer neuen Krankheit mit geringer Mortalität zu versuchen, dass diese nicht weltweit heimisch wird, solange die Fallzahlen noch relativ niedrig sind. Ob das gelingen wird, weiß man erst im Anschluss. Bei SARS-CoV zumindest hat es damals ja weitgehend geklappt.

    Und, dass die Quantität der mündlichen Leistungen nicht so viel zählt. Ich weiß das Verhältnis nicht mehr genau, aber es war sehr wichtig, sich viel zu melden und ich war eher eine ruhige Schülerin und hatte in manchen Fächern allein deshalb schlechtere Noten. Das hat es mir eigentlich noch schwerer gemacht, weil ich nicht daran geglaubt habe, dass ich es besser kann.

    Zumindest hier in BY zählt die Qualität (auch wenn sich Quantität/Qualität ein bisschen bedingt, aber dennoch), das finde ich sehr gut.

    Ich bin da voll bei dir, letztlich steht und fällt das aber mit den angelegten Kriterien. Mich hat auch massiv gestört (und tut es im Kollegium noch immer), dass einige Lehrkräfte die Frequenz der aktiven Beiträge als Hauptkriterium zur Notenfindung nutzen. Man kann die Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern aber auch ganz gut anhand anderer Kriterien einschätzen, z.B. ob sie bei Übungsaufgaben (immer/oft) selbständig klar kommen, ob einfache Hilfestellungen nötig sind, aber ausreichen oder ob sie selbst mit Hilfestellungen nicht vollständig/gar nicht zur Lösung kommen. Das lässt sich dann auch gut bei den Stillen beobachten.


    Ich selbst wäre gerne in einem größeren System mit mehr Wahlmöglichkeiten, v.a. in der Qualifikationsphase und beim AG-Angebot, zur Schule gegangen, fand es aber auch so ok, wie es war.

    Klar ist das eine enorme finanzielle Belastung aber ich finde es gruselig, dass in den Hauptfächern (von den Nebenfächern möchte ich gar nicht anfangen...) noch mit G8 Lehrbüchern gearbeitet wird. Dann kann man sich das G9 auch sparen...

    Was genau findest du denn gruselig? In Niedersachsen erfolgte auch gerade die Umstellung auf G9 zurück, was i.d.R. nur leichte Verschiebungen der Themen mit sich brachte. Da unsere KCs sich ohnehin auf Doppeljahrgänge beziehen, lassen sich in vielen der Jahrgänge auch die alten Bücher gut verwenden und ggf. durch Arbeitsmaterial für das nicht mehr enthaltene Teilthema aus anderen Quellen abdecken.

    Wenn ich mir für meine Fächer die Bücher für G8 und G9 im Vergleich anschaue, haben die Verlage auch nichts anderes gemacht, als:

    1. Die alten Bücher weitgehend recycelt.

    2. Einzelthemen von einem Jahrgang in einen anderen verschoben

    3. Neues Design für den Umschlag entworfen

    4. Preise leicht angehoben

    Dann kann man die Umstellung auch noch einige Zeit abwarten. In Anbetracht der Schulbudgets für Lehrwerke geschieht das dann nicht in allen Fächern auf einmal, sondern Schritt für Schritt nach Dringlichkeit.

    Tipps zu konkreten Versicherungen verbieten sich m.E., um Werbung zu vermeiden. Die Preise hängen erheblich vom Leistungsumfang (s.u.), den Fahrtkosten und der gewählten Selbstbeteiligung ab, insofern ist eine pauschale Antwort schwer möglich.

    Achten sollte man bei Reiserücktrittsversicherungen m.E. genau wie bei anderen Versicherungen nicht primär auf den Preis, sondern auf den Leistungsumfang. Gerade bei den günstigen Anbietern findet man in den Versicherungsbedingungen nicht selten empfindliche Leistungsausschlüsse. Reiserücktrittsversicherungen für Klassenfahrten sollten neben krankheitsbedingten Ausfällen auch Fälle wie Nichtversetzung in die nächste Jahrgangsstufe (sofern die Fahrt erst im nächsten Schuljahr ist) oder Ausfall der Aufsichtspersonen enthalten. Auch die anerkannten Krankheitsgründe variieren, das betrifft insbesondere psychische Erkrankungen und den Umgang mit gut eingestellten chronischen Erkrankungen bei Schülerinnen und Schülern.

    Zu prüfen wäre auch, ob dein Bundesland ggf. einen Rahmenvertrag mit einer Gesellschaft für RRVs abgeschlossen hat. Hier in Niedersachsen gibt es einen solchen, den Schulen dann entsprechend nutzen können. Diese RRV ist dann zwar ziemlich günstig, aber vom Leistungsumfang leider nicht optimal. Wir bieten sie daher zwar Eltern an, aber immer mit der Maßgabe, dass sich diese alternativ auch privat einen besseren Leistungsumfang durch eigene RRV sichern können.

    Kein Irrglaube, sondern Tatsache. Es gibt dort Gerichtsurteile zu.

    Ich fürchte, du verwechselst dabei zwei Sachen. In der Vergangenheit haben mehrere Gerichte zwar betont, dass Lehrkräfte verpflichtet sind, im Notfall erste Hilfe zu leisten. Das folgt bereits aus der Garantenstellung der Lehrkraft für ihre Schülerinnen und Schülern und betrifft in erhöhten Maß noch einmal vorgeschulte Lehrkräfte. Dazu gehört auch eine (einfache) Verlaufskontrolle bezüglich Atmung und Puls, wie z.B. der BGH am 04.04.2019 erst befand.

    Ein Urteil, welches eine Lehrkraft konkret dazu verpflichtet, einen Heileingriff durchzuführen, zu der sie nicht ausgebildet ist, anstatt den Notarzt zu rufen, der wahrscheinlich schneller sinnvoll helfen könnte, würde mich dann aber auch einmal interessieren.

    ... den Glucosepen musst du im Notfall setzen, das bedarf keiner Einwilligung der Eltern. Hat man Kenntnis von einer Diabeteserkrankung und macht das im Notfall nicht, macht man sich strafbar, egal ob Lehrer oder sonst wer. Das gilt als unterlassene Hilfeleistung.

    Zwar muss im Notfall entsprechende Hilfe geleistet werden, dass heißt aber nicht zwangsläufig, dass der Pen gesetzt werden muss. In Anbetracht der kurzen Anfahrtzeiten von Notärzten und der stark verzögerten Wirkung des Pens ist ein sofortiges Absetzen eines Notrufs wahrscheinlich sogar das geeignetere Mittel.

    Ich würde sie auf jeden Fall bewerten. Zum Thema "Mitgeschrieben --> Mitgezählt" wurde ja bereits etwas geschrieben, das entspricht auch den einschlägigen Entscheidungen im Prüfungsrecht. Ein Indikator kann hier zudem sein, dass die Bitte um Nichtwertung erst nach der Bewertung erfolgte und nicht bereits nach dem Schreiben der Arbeit. Die Idee, bei der Bildung der Zeugnisnote den Spielraum der eigenen pädagogischen Verantwortung zu nutzen, halte ich ebenfalls für sehr sinnvoll.

    Bestünde für eine längerfristige Unterstützung/Pflege überhaupt die Möglichkeit, seine Bezüge (zumindest teilweise) weiterzubeziehen oder garantiert der Staat mit seiner gewissenhaften Stopfung jeden (auch eingebildeten) Schlupfloches in diesem Fall die baldige Verarmung?

    Du könntest doch auch Weiterarbeiten, weiter Bezüge erhalten und damit wahrscheinlich relativ locker eine Vollzeitpflege in Rumänien für deine Mutter organisieren. Bei durchschnittlichen Vollzeitlöhnen von deutlich unter 1000€/Monat in diesem Sektor in Rumänien droht dann selbst bei voller Übernahme durch dich auch keine Verarmung.

    Bei den meisten CPUs im Office-Bereich reicht die verbaute Onboard-Grafik-GPU komplett aus, eine dedizierte Grafikkarte ist für Office und Internet nicht nötig. Falls du eine der eher seltenen CPUs ohne Onboard-Grafik haben solltest (z.B. eine gute Reihe der AMD-Ryzen-Prozessoren) oder du mehrere Monitore anschließen willst, reicht eine der einfachen Grafikkarten der etablierten Hersteller (z.B. Nividia 1030 o.ä.) im Preisbereich um ca. 100€. Und ja, das Verbauen geht sehr einfach: i.d.R. nur in den entsprechenden Slot einstecken und los geht es.

Werbung