Im entsprechenden Erlass sind dann aber nur Pauschalen genannt. Mehr wird auch nicht erstattet. Daher ist das eher eine Halbwahrheit.
Damit wird bei den Abrechnungen gerne getrickst und versucht, nur die Pauschalen zu erstatten. Diese Pauschalen gelten aber (nur) für den Fall, dass die tatsächlichen Kosten nicht genau bekannt sind oder aufgeschlüsselt werden können. Entstehen notwendigerweise höhere Kosten - was bei Übernachtungen nahezu zwingend ist - sind diese natürlich auch zu erstatten, sofern die Dienstreise entsprechend genehmigt war. Diese darf auch nur genehmigt werden, wenn bereits gesichert ist, dass das Budget der Schule hierfür ausreicht.
Eine mögliche Anwendung der Pauschalen ergab sich für mich bislang bei Fachexkursionen, die länger als 8h gedauert haben (Dienstbeginn bis Dienstende). Da war es deutlich einfacher, die Pauschale für Verpflegung in Anspruch zu nehmen, als herumzudiskutieren, welche Kosten für Essen und Trinken tatsächlich entstanden sind.