Beiträge von Seph

    Studienseminar ist kein Beförderungsamt, sondern Abordnung. Uni ebenso, ggf. noch schlechtere Stellung als in der Schule, weil nach Tarif bezahlt.

    Die meisten Stellen an den Seminaren sind tatsächlich keine Beförderungsämter, dafür aber scheinbar häufig mit Zulagen verbunden. In Niedersachsen gibt es dafür z.B. eine Stellenzulage von 150€, in Thüringen gibt es eine ähnliche Regelung. Wie sieht das in anderen Bundesländern aus?

    Daneben gibt es auch Karriereoptionen in der Behörde. So stehen in Niedersachsen auch Grundschullehrkräften Dezernent/innenposten, die mit A15 bewertet sind, offen (vgl. aktuelle Ausschreibung Nr.5 aus SVBl. 09/2020).

    Das stört mich schon sehr und ich würde ein Modell bevorzugen, bei dem die tatsächliche Arbeitszeit erfasst wird (so schwierig das praktisch auch ist) und bei dem am Jahresende Überstunden ausgezahlt werden.

    Das kann ich gut nachvollziehen und empfehle nach wie vor, Arbeitszeiten selbst zu erfassen. Im Übrigen werden auch in der Wirtschaft Überstunden i.d.R. abgebaut und nicht ausgezahlt. Wenn man Klarheit über seine Arbeitszeiten hat, kann man dies ziemlich gut steuern. Es gibt Wochen, mit mehr Besprechungsaufwand, in denen die Arbeitszeit mit Sicherheit über 41h/Woche reicht, es gibt aber auch solche, in denen wenig Besprechungen und Korrekturaufwand anfallen, in denen man gut unter 41h/Woche auskommt. Dazu gehören insbesondere unterrichtsfreie Tage mit Ausnahme des regulären 30-tägigen Urlaubs.

    In einem Forum bezieht man sich innerhalb eines Threads normalerweise schon irgendwie auf den Eröffnungsbeitrag und Titel, oder habe ich da etwas verschlafen? Aber klar, auch interessant ist natürlich der Vergleich mit anderen Vollzeitarbeitnehmern. Hierfür lohnt vieleicht ein Blick in den aktuellen Thread "Welchen Stundenlohn haben Lehrer?", in dem gerade ein relativ normales Lehrergehalt in jüngeren Jahren mit einem ambitionierten Industriegehalt verglichen wird.

    Warum vergleichst du denn ein 75% Teilzeit-Lehrergehalt (bei fast voller Arbeitszeit) mit einem Vollzeitindustriejob? In Vollzeit sind die Zahlen für A13/7:

    57410 EUR (Brutto) bzw. 42720 EUR (Netto), mit 2 Kindern erhöht sich das auf 62230 EUR (Brutto) bzw. 45590 EUR (Netto*).

    Die Arbeitstage dürften im Mittel gleich sein, da Lehrkräfte zwar weniger Präsenztage als in der Industrie haben, dafür in der Unterrichtszeit auch mehr als 41h/Woche arbeiten, die sie dann in der unterrichtsfreien Zeit ausgleichen. Wir vergleichen also den Industriejob mit 45h/Woche mit dem Lehrerjob mit 41h/Woche:

    Industrie (45h):

    80.000 Brutto bzw. 44086 Netto ---> 38,65 Brutto / 21,30 Netto

    Lehramt ohne Familie (41h):

    57410 Brutto bzw. 42720 Netto* --> 30,44 Brutto/ 22,65 Netto*

    Lehramt mit 2 Kindern (41h)

    62230 Brutto bzw. 45590 Netto* --> 33,00 Brutto/ 24,17 Netto*

    Finde ich jetzt nicht so unattraktiv....selbst für MINT-Fächer. In vielen nicht-MINT-Fächern wären solche Gehälter für die meisten unter uns in der freien Wirtschaft zudem gar nicht erst zu realisieren.

    *PS: Ja, ich weiß...die PKV geht davon noch ab. Das macht bei mir umgerechnet auf den Stundenlohn etwa 1€ pro Stunde aus. Damit liegt der Nettostundenlohn immer noch über dem, den ich selbst mit 80k p.a. in der Industrie hätte.

    Ja was jetzt, ist mein Gehalt "deutlich überdurchschnittlich" oder liegt es nur über dem Median?

    Zumal dein Medianwert, so verstehe ich diesen Artikel, auch Teilzeit- und 450-Euro-Jobs einfließen lässt und daher wenig aussagekräftig ist.

    Wenn man sich auf die Aussage des Titels stützt ("zu den reichsten 10% in Deutschland"), dann muss man sich auch mit allen Deutschen vergleichen. Die meisten Gehälter bewegen sich in einer relativ engen Spannbreite um den Median, mit unseren typischen Einkommen von gut dem doppelten Medianwert haben wir bereits ein deutlich überdurchschnittliches Einkommen bezogen auf die gesamte Verteilung der Einkommen, welches nur noch weniger als 10% der Deutschen überhaupt übertreffen.

    Wenn man Rechnungen einreicht, übernimmt das Land 50% (je nach Bedingungen 70%). Aber nicht 50% dessen, was der Arzt abgerechnet hat (der legt bei Privatpatienten auch mal einen höheren Faktor an), sondern nur 50% dessen, was eine GKV zahlen würde. Da bleibt also eine Lücke.

    Für die anderen 50% reicht man die Rechnungen dann bei der PKV ein.

    Sorry, aber das stimmt schlicht nicht. Die Beihilfe orientiert sich bei ihrer Abrechnung an der GOÄ bzw. GOZ und nicht am Abrechnungssystem der GKV, welches vollkommen anders abläuft. Bei üblichen Heilbehandlungen übernimmt sie sehr wohl 50-80% der in Rechnung gestellten Aufwendungen.

    Lücken gibt es bei unüblichen Steigerungssätzen (>3,5), bei Hilfsmitteln und bei unüblichen oder nicht indizierten Heilbehandlungen. Das Problem hat man aber auch in der GKV.

    Durchschnittsgehalt 2019 von Arbeitnehmern in Vollzeit: 3994 Euro brutto + Sonderzahlungen

    Als Grundschullehrkraft mit A12 ist mein Gehalt also ziemlich durchschnittlich.

    Das liegt u.a. an der Verzerrung durch starke Ausreißer nach oben, was charakteristisch für das arithmetische Mittel ist. Das Medianeinkommen lag 2019 bei nur etwa 2500€ Brutto (--> ca. 1700 Netto). Wenn man das mit einem A12 Nettogehalt vergleicht, bleibt auch nach Abzug der PKV ein deutlich überdurchschnittlicher Wert stehen.

    Lehrer verdienen sicher nicht schlecht. Was mich an der Überschrift entsprechender Artikel immer sehr stört, ist der reine Bezug auf einen "relativen Einkommensreichtum", der Vermögensverhältnisse völlig außer Acht lässt. So sind Personen (aus Familien) mit Grundbesitz und Immobilieneigentum auch bei geringerem Einkommen mit Sicherheit deutlich reicher als andersherum. Der Unterschied lässt sich auch über eine Lebensarbeitszeit kaum noch ausgleichen bei den irren Preisen für Vermögensgüter. Insbesondere Lehrerpaare mit Immobilienbesitz dürften aber kaum Anlass zur Beschwerde haben.

    Ich hatte mal einen Chef, der hat großartig angekündigt, dass am letzten Tag vor den Weihnachtsferien der Unterricht bereits nach der 4. Stunde ende - weil er uns die "vorgezogene Weihnachtsstimmung" gönne. Später stellte sich heraus, dass wir auf diese Art und Weise - zack! - alle zwei Minusstunden hatten, die auch ungerührt verrechnet wurden.

    Das ist noch steigerungsfähig, indem man in die entfallenen Stunden eine Weihnachtsfeier des Kollegiums legt, für die zumindest eine implizite Anwesenheitspflicht kommuniziert wird.

    Muss denn diese Werbung für eine kostenpflichtige Seite sein? Ein großes Repertoire an Arbeitsblättern findet man kostenlos in jedem Kollegium.

    Nebenbei: Es besteht eine Kennzeichnungspflicht für Werbung! Die wird auch nicht dadurch ausgehebelt, dass man frisch angemeldet so tut, als sei man interessierter Kollege statt Werbetreibender.

    Verstehe den Konferenzwahnsinn nicht, wo sich immer dieselben Kollegen gerne sprechen hören.

    In der Regel sind die sehr ineffizient und werden zerredet.

    Die meisten wichtigen Informationen könnten in einer Mail zusammengefasst werden, so dass in der Konferenz nur die Abstimmungen und Wahlen erfolgen könnten.

    Man kann Konferenzen auch sehr effizient gestalten. Das erfordert einerseits eine gewisse Selbstdisziplin und Kenntnis der Konferenzordnung (ideal: selbst Konferenzordnung verabschieden, sofern rechtlich zulässig) bei den Teilnehmenden und andererseits eine gute Vorbereitung durch die Leitung. Dazu gehören u.a.:

    -> Zusammenstellen wichtiger Informationen als Handout und Versand mit Einladung, auf Konferenz werden nur noch die wichtigsten Punkte angesprochen

    -> Beschlussvorlagen liegen mit Einladung vor und sind idealerweise vorher schon durch eine Art Peer-Review gelaufen

    -> vorherige Klärung von Stimmberechtigten, Abstimmungsverfahren usw.

    -> Antizipation problematischer Themen/Tagesordnungspunkte und Vier-Augen-Gespräche mit bestimmten Personen vorab (wir kennen wahrscheinlich alle die 1-2 Kollegen, die bei Thema X mit Sicherheit an die Decke gehen...das kann man vorentlasten)

    -> Pünktlich beginnen und enden!

    -> Konsequentes Führen einer Beschlusssammlung ergänzend zu den Protokollen

    usw.

    Vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt gibt es dazu eine Interimsempfehlung vom 20.07.2020, aus der hervorgeht, dass Kinder mit einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens bzw. ohne deutlichen Krankheitswert in eine Betreuung gegeben werden dürfen. Das lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf Lehrkräfte übertragen.

    Stellt Euch vor: Heute hat der Rektor bekanntgegeben, dass er den einen Lehrerausflug als „GLK im Freien“ deklariert, da man „offiziell ja nur einen Lehrerausflug machen darf...“

    Da ist dann auch Anwesenheitspflicht.

    Zumindest nach seiner Auslegung!

    Ihm ist sicher klar, dass er damit eine Dienstreise mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen angeordnet hat, oder? Unbedingt Dienstreiseantrag unter Angabe von Fahrtkosten etc. stellen! Das spielt z.B. eine Rolle, wenn ihr mit Privat-Kfz irgendwo hin fahrt, Dienstreisen sind nicht immer mitversichert.

    Ich bin derzeit aus dem Dienst entlassen worden, weil eine Gerüchteküche (die "Küche" des Teufels, vermute ich) aus privater Hand da etwas in meine Probezeit gegrätscht ist und die Umstände, dies schneller zu bereinigen, "als die Polizei erlaubt", widrig waren. Derzeit überlege ich also, was ich mache(n soll). Ein Klageverfahren in bislang 3-4 "Akten" läuft oder es schwelt da eher noch 'rum.

    Nur aufgrund eines Gerüchts wird niemand so einfach aus dem Dienst entlassen. Oder meinst du damit die Probezeit im privatrechtlichen Sinn? Wenn du vorhast, aus der Kirche auszutreten, ist ein kirchlicher Arbeitgeber wahrscheinlich wirklich ungünstig. Kommt ein anderer privater Träger in Frage?

    Warum ist der Weg ins staatliche Schulsystem verbaut? Eventuelle Einträge im Führungszeugnis spielen im Übrigen auch bei den meisten privaten Trägern eine Rolle, denen bei der Einstellung von Lehrkräften ebenfalls empfohlen wird, diese zu prüfen.

    Dass in den letzten Tagen der Sommerpause eine gute Reihe von Dienstbesprechungen usw. stattfinden, ist zunächst nichts ungewöhnliches. Das gilt auch für eine GLK zeitnah nach Beginn des Schuljahres. Aber 16 GLKs in einem Schuljahr scheinen mir dann doch übertrieben. In welchem Bundesland bist du denn? Die Konferenzordnung in Niedersachsen schreibt z.B. lediglich 2 Gesamtkonferenzen pro Schuljar vor, die auch selten überschritten werden.

    Die Obergrenze ist sicher dann erreicht, wenn die anfallende Arbeit nicht mehr innerhalb der (durchschnittlichen) wöchentlichen Arbeitszeit zu leisten ist. Ich möchte dir ausdrücklich empfehlen, von Anfang an deine Arbeitszeiten zu dokumentieren, sodass du im Zweifelsfall auf den Umfang und die Verteilung auf einzelne Sektoren (Unterricht, Besprechungen, Korrekturen usw.) verweisen und fragen kannst, wo du kürzen sollst, wenn der Block Besprechungen zuviel Raum einnimmt.

    der Kanuschein ist nicht jedem gegeben. Der Daz-Schein, die Erfahrung und Bereitschaft, Auslandserfahrungen und -kontakte zu sammeln, Austausche anzustoßen, Sprach-AGs und -Diplome vorzubereiten (CAE, ..), eine Qualifikation in Inklusion, in Förder-/Forderprojekte, in Leseförderung, in Podcast-/blablub,... vielleicht ein theaterpädagogischer Schein, ... das sind Sachen, die vielleicht für eine Schule interessant sind und zum Teil Gründe sind, die man auf einer Ausschreibung eintragen kann (nicht alle sind "Vorrang gebend", aber Schulleitungen können auch Wege finden, WENN...)

    Das möchte ich gerne verstärken. Wir schauen bei Bewerber*innen sehr genau auf solche "Nebenqualifikationen", die am Ende trotz schlechterer Abschlussnote ausschlaggebend sein können. Gerade DaZ-Erfahrungen, Einsatzmöglichkeiten in DS o.ä. sind gern gesehene Qualifikationen, die auch Lehrkräften mit D/En ein Tor öffnen können, v.a. bei Initiativbewerbungen.

    Ladungsfrist für alle Konferenzen, aber auch für Dienstbesprechungen und Teamsitzungen ist bei uns eine Woche. Wobei ich gerade nicht auf dem Schirm habe, ob das eine interne Regelung ist oder in der Konferenzordnung steht.

    Für Konferenzen ist dies tatsächlich vorgeschrieben, Dienstbesprechungen können auch sehr spontan einberufen werden. Ich halte es aber für sinnvoll, wie bei euch auch hierfür eine Regelung und Selbstverpflichtung zu finden. Die Festlegung eines Besprechungstags für Konferenzen und DBs empfinde ich auch als entlastend, wenn dieser auch zuverlässig genutzt wird, also außer in Notfällen keine Besprechungen an andere Tage gelegt werden.

    Deinem SL scheint viel an der Außendarstellung gelegen zu sein. Vielleicht hilft ihm die Perspektive, dass "Schule ohne Rassismus" gerade nicht bedeutet, dass es keine rassistischen Vorkommnisse gibt, sondern dass die Schule sich selbst verpflichtet, durch eine Kultur des Hinsehens darauf zu reagieren. Schulen, die darauf nicht reagieren, sind gerade keine "Schulen ohne Rassismus".

    Anders ausgedrückt: Dieses Label wird gerade dadurch beschmutzt, dass nichts passiert.

    Strafrechtlich dürfte hier aufgrund der fehlenden Strafmündigkeit nichts zu holen sein. Gleichwohl stellt die Tonaufnahme einen massiven Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Lehrkraft und Schülerin dar, die einer weiteren Zusammenarbeit im Wege steht. Dementsprechend dürfte als angemessene Ordnungsmaßnahme regelmäßig die Versetzung in eine andere Klasse in Frage kommen und ist auch bereits in ähnlichen Fällen bestätigt worden.

    Zivilrechtlich wäre Schadensersatz oder Schmerzensgeld grundsätzlich denkbar, wenn denn überhaupt ein Schaden entstanden ist. Das dürfte bei Aufnahmen gegeben sein, die weiterverbreitet werden und die Lehrkraft lächerlich machen. Beim einfachen Abspielen einer Äußerung gegenüber den Eltern scheint mir das noch nicht gegeben zu sein.

    Und genau da kommt dann die Unverhältnismäßigkeit heraus. Jemand mit einem mathematischen Schnitt von 3,49 hat die selbe Note wie jemand mit einer 2,50 oder .51. Und trotzudem haben sie so gesehen die selbe Note im Zeugnis, nämlich 3.

    Wie gesagt: das arithmetische Mittel kann mathmatisch ohnehin nicht auf Noten gebildet werden. In Niedersachsen werden die Noten der Halbjahre und die der Prüfungen gewichtet aufaddiert, sodass eine Punktzahl zwischen 300 und 900 entsteht und dann anhand dieser ganzzahligen Gesamtpunktzahl eine Abiturnote ausgewiesen. Dafür muss an keiner Stelle mit arithmetischen Mittelwerten gearbeitet werden.

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