Beiträge von Seph

    "Nur" ein Master bzw. Diplom dürften wirklich nicht ausreichen, um mehr als eine Vertretungsstelle, die logischerweise befristet ist, zu erhalten. Diese sind, wenn überhaupt, dem 1. STEX gleichgestellt, nicht dem 2. STEX ! Das hatten bei uns vor kurzem auch einige Personen. Einer davon konnte im Anschluss daran bleiben, um sein Referendariat und damit das 2. STEX zu machen. Und wenn dann alles gut läuft, könnte man auf eine Planstelle eingewiesen werden. Klär nochmal sehr genau, was das für eine Stelle ist, die du erhalten sollst.

    Zu deiner anderen Frage: Zeiten beruflicher Tätigkeit können auf die Probezeit als Beamter angerechnet werden (§19 (1) NBG), wobei "können" eher bedeutet, dass es nicht gemacht wird. Aber das ist relativ unkritisch, da die Verbeamtung bereits mit Beginn der Probezeit erfolgt, nicht erst nach der Bewährung. Solltest du aber wirklich noch das Referendariat vorher absolvieren müssen, würde es knapp werden mit der Höchstaltersgrenze.

    Steht denn in euren Plänen auch, wie viele Stunden für einen Themenbereich vorgesehen sind?
    Als Beispiel: bei uns ist ein Themenbereich "The language of e-mailing". Dann werden die Ziele und mögliche Methoden dazu beschrieben und ein Zeitrichtwert, in wie vielen Unterrichtsstunden dieses Thema durchgearbeitet werden soll (z.B. 10 U-Stunden).

    Nein, aus oben genannten Gründen ergibt die Angabe einer Stundenanzahl nur bedingt Sinn. Enthalten ist implizit nur eine Grobjahresplanung im Sinne von "Thema 1 bis ca. zu den Herbstferien", die eigentliche Sequenzplanung unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Stunden liegt in der Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft. Die Idee dabei ist, dass nicht zum Schuljahresende wegen Unterrichtsausfällen ganze Themenblöcke gekürzt werden, sondern dass gleichmäßig über das Schuljahr gesteuert werden kann, ob in den einzelnen Sequenzen mehr oder weniger Zeit für Übungen etc. zur Verfügung steht. Damit entsteht die Problematik nicht, dass Jahrgänge teils ganze Themen nicht mehr im Unterricht geschafft haben.

    Wir haben die schuleigenen Arbeitspläne auf der Schulhomepage veröffentlicht, um Transparenz über den Unterrichtsgang herzustellen. Diese sind aber auch nicht so detailliert, dass genau vorgeschrieben ist, in welcher Stunde genau welche Aufgaben usw. zu bearbeiten sind. Einerseits ist das ohnehin unrealistisch, da durch Sonderveranstaltungen, Krankheiten u.ä. Stunden ausfallen und verschiedene Klassen auch unterschiedliche Realstundenzahlen in einem Fach erreichen, andererseits schränkt es auch die verschiedenen Ideen von Lehrkräften zum Unterrichtsgang ein, dessen Ausgestaltung immer noch in der pädagogischen Verantwortung der Einzellehrkraft liegt. Abgestimmt ist aber natürlich die Themenreihenfolge, Formen von Leistungsnachweisen, Ideen für Projektarbeiten, Ideen zur Differenzierung und Leistungsförderung und Bewertungsmaßstäbe. Wir haben bisher keine negativen Erfahrungen mit dieser Veröffentlichung gemacht und haben da nichts zu verstecken.

    Auch in der Wirtschaft führt nicht jede Weiterbildung zu einem höheren Gehalt. Ein weiteres Unterrichtsfach ist eher ein breiteres Aufstellen und in der Wirtschaft eher mit einem Abteilungswechsel auf gleicher Hierarchiestufe zu vergleichen. Andersherum gibt es aber auch im Bildungsbereich Fortbildungen, die zumindest perspektivisch zu höherer Bezahlung führen können, da sie z.B. bei der Qualifizierung für Funktions- oder Leitungsstellen helfen.

    Gab es bereits andere Konsequenzen als einfache Erziehungsmittel? Was sagen die Eltern der Jungen dazu? Dokumentiere unbedingt die Vorfälle, suche die Rückendeckung der Schulleitung und dann verhängt entsprechende Ordnungsmaßnahmen. Wenn Schüler den Unterricht derart massiv stören und Erziehungsmittel offensichtlich nicht fruchten, sind Ordnungsmaßnahme wie der vorübergehende Unterrichtsausschluss absolut gerechtfertigt.

    Da hast du mich aber schön absichtlich missinterprwtiert, ne?

    Ich glaube nicht an das Zusamnenstreichen von Beförderungsmögöichkeiten. Ich glaube, dass das Angstmachgejammer von Gymnasialen und anderen ist, die in Wirklichkeit den Abstand gewahrt sehen wollen, den sie für ihr Ego brauchen.

    Was ich vertrete, ist A13 für alle und angemessene Aufgabenentlastung und Bezahlung für Sonderaufgaben für alle.

    Ich weiß nicht, ob das angekommen ist: in Thüringen passiert genau das gerade. Die Beförderungsmöglichkeiten sind im Zusammenhang mit der Anhebung der anderen Besoldungen de facto gestrichen wurden. Was hat das also mit Gejammere zu tun? Und wie bereits geschrieben: Für Aufgabenentlastung und Bezahlung für Sonderaufgaben für alle bin ich auch.

    Und by the way: Grundschullehrer machen zustätzliche Aufgaben, meist gleich mehrere, schon immer ohne Beförerungsstelle, einfach so, weil sie da sind und gemacht werden müssen. Und meist auch ohne Abminderungsstunden, weil sie kaum Schulbudget haben. Und auch kaum Leitungsdeputat, das weiterverteilt werden könnte. Beides bräuchten sie meiner Meinung nach zu der A13 Besoduzng auch noch extra zugewiesen.

    Da sind wir völlig beieinander. Dass das gesamte Bildungswesen letztlich daran krankt, dass besonderes Engagement kaum anerkannt wird, ist denke ich klar. Und ja, ich bin auch dafür, dass es solche Möglichkeiten in allen Lehrämtern gibt. Wenn die Wertschätzung der Arbeit von Kolleginnen und Kollegen des einen Lehramts aber dazu führt, dass diese im anderen Lehramt komplett zusammengestrichen wird, dann kann ich mich nun einmal nicht darüber freuen. Das hat aber nichts mit den nun profitierenden Lehrerinnen und Lehrern zu tun, sondern mit der Politik, die sich dazu entschieden hat, Beförderungsmöglichkeiten zu streichen. Letztlich werden hier Gruppen gegeneinander ausgespielt. Die Argumentation "Habt euch nicht so, schließlich haben andere die Möglichkeit auch nicht" finde ich im Übrigen bemerkenswert, gerade von dir als deutlich auftretende Gewerkschaftsvertreterin. Sollte es nicht eher das Ziel sein, Möglichkeiten zur Wertschätzung von Engagement für alle Lehrkräfte zu schaffen/zu erhalten? Ich hoffe, ich habe dich da falsch verstanden.

    (...) da dann die A14-Beförderung abgeschafft würde. Wäre dies der Fall, würde ich mir auch mehrfach überlegen, ob ich solche Aufgaben übernehmen würde, es sei denn sie wären mit entsprechender Entlastung (und damit mit "indirekter" Gehaltserhöhung) verbunden. (...)
    Zum Glück scheint das eine hypothetische Diskussion zu sein, da es ja entsprechende Laufbahnverordnungen gibt, wie Meike korrekt geschrieben hat.

    Und genau das passiert ja gerade in Thüringen. Wie man dann noch davon sprechen kann, dass eine solche Anpassung ja keine Auswirkung auf Gymnasiallehrkräfte habe, wie hier stellenweise zu hören ist, ist mir ein Rätsel. Die Existenz einer anderslautenden Verordnung hilft dabei auch nur kurzfristig, sind diese doch i.d.R. bereits durch die Exekutive (Landesregierung) ohne Weg durch die Legislative (Landtag) änderbar.

    Ich denke, wir missverstehen uns da. Es geht nicht um Höhergruppierung in Relation zu anderen. Es geht darum, dass unter der Aussicht, immer im Einstiegsamt zu bleiben, nicht gerade Motivation auf breiter Ebene zur Mitwirkung an Qualitätsentwicklungsprozessen u.ä. vorhanden sein dürfte. Wir haben ein sehr engagiertes Kollegium, das aber gerade durch die Aussicht, irgendwann mal eine Wertschätzung im Sinne einer Höhergruppierung zu erhalten, getrieben wird. Und einige steigen ganz bewusst aus, sind mit ihrem Einstiegsamt zufrieden und ziehen sich auf "Unterricht nach Plan, sonst nix" zurück. Das auf breiter Ebene in einem ganzen Bundesland? Finde ich ehrlich gesagt nicht so erstrebenswert.

    Der Beförderungsposten ist doch nicht weniger Wert, auch wenn andere hochgruppiert werden. Wer seine Aufgaben nur deswegen erfüllt, weil er im Verhältnis mehr bekommt als der Rest und in dem Moment keine Lust mehr drauf hat, weil die anderen auch so viel bekommen, muss den Posten halt wieder abgeben.

    Kann es sein, dass es dort auf dem Arbeitsmarkt genügend Sek-II-Lehrkräfte gibt, aber zu wenige Lehrer der Sorte, deren Gehalt erhöht wurde?

    Da bin ich mir sogar sicher, auch wenn es mal wieder stark von den Fachkombinationen abhängt. Systemisch betrachtet ist es völlig klar, warum dieser Schritt gemacht wurde. Ich bin gespannt darauf, wie sich das im System Schule auswirkt, wenn gute Leistungen nicht einmal mehr zu theoretischen Aufstiegschancen führen.

    Mir persönlich ist das ein Rätsel. Warum geht es mir schlechter, wenn es anderen besser geht? Mein Gehalt muss man nicht hochsetzen, nur weil die Grundschullehrer verdienterweise A13 bekommen, wnen sie es denn eines Tages flächendeckend tun (hoffentlich). Warum sollte ich das wollen? Wozu brauche ich diesen Abstand? Was ändert das in meinem Leben? Siehe Beitrag 44 hier: Petition A13 für Grundschullehrer_innen - Eure Meinung

    Aus genau dem Grund, den man im Moment live in Thüringen verfolgen kann. Die Gehaltsanpassung für alle anderen Lehrkräfte nach oben führte hier direkt zur Abschaffung von nahezu allen Beförderungsmöglichkeiten für die Sek-II-Lehrkräfte. Insofern betrifft einen das durchaus.Wäre das wirklich entkoppelt, dann bin ich bei dir. Den Abstand braucht man nicht unbedingt. Aber es gibt nun einmal die Tendenz der Landesregierungen, möglichst kostenneutral zu arbeiten.

    Beispiel: Alle lernen die pq-Formel, obwohl das Ding ohne Probleme quadratische Gleichungen löst.

    ...und die trotz GTR/CAS-Einsatz nach wie vor zu den verbindlichen Inhalten gehört. In den inzwischen im Abitur wieder enthaltenen hilfsmittelfreien Aufgabenteilen wird die Lösung einfacher linearer und quadratischer Gleichungen explizit erwartet.

    (...) dass immer weniger Zeit zur Behandlung der verpflichtenden Unterrichtsinhalte bleibt, weil zusätzlich die Bedienung des GTR und die richtige Umsetzung der Operatoren gelernt werden müssen (...)

    Um das zeitlich zu entlasten, führen wir den bei uns verwendeten CAS bereits ab dem Jahrgang 7 schrittweise ein, sodass die wesentlichen Bedientechniken bereits mit Eintritt in die Oberstufe sicher vorhanden sind. Auch hilfreich ist es, wenn die Fachschaft sich einmal zusammen hinsetzt und zusammenträgt, welche Bedientechniken überhaupt notwendig sind und daraus ggf. eine Art Handout entwickelt. Damit lässt sich der eigentliche Unterricht ebenfalls stark entlasten.

    Und trotzdem ist es formal keine angeordnete Mehrarbeit im Sinne der engen Definition. Es handelt sich lediglich um eine gebundene Ausgestaltung der ohnehin zur Verfügung stehenden Arbeitszeit. Eine solche Dienstanweisung kann durchaus zulässig sein, gerne kann man den Schulleiter aber fragen, an welcher anderen Stelle man die Arbeitszeit zusammenstreichen soll.

    na aber mal ehrlich - die Rede ist von Suspendierung, nicht von "ich hab dich mal zum Rektor geschickt".
    Bis sowas passiert, ist schon einiges vorgefallen.
    Bei "uns" passiert so etwas an sich nicht, weil der betreffende Kandidat da schon nicht mehr "Schüler dieser Anstalt" ist (Ausnahmen bestätigen die Regel).
    Außerdem ist der "Tatbestand", der zu einer Suspendíerung führt, ggf. schon entsprechend strafrechtlich zu verfolgen, und dementsprechend erledigt sich das Problem von selbst (sprich, derjenige wandert in den Jugendknast).

    Ich habe mich kurz gefragt, ob das in NRW anders gehandhabt wird als in Niedersachsen, aber ein kurzer Blick ins Schulgesetz (§53) zeigt, dass hier die gleiche Stufung von Ordnungsmaßnahmen vorgesehen ist. Die Suspendierung vom Unterricht ist eine mildere Ordnungsmaßnahme als die Entlassung von der Schule. Letztere darf im Gegensatz zu ersterer Maßnahme erst im Zusammenhang mit schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten verhängt werden, welches Aufgaben der Schule oder Rechte Dritter mindestens ernsthaft gefährdet oder verletzt. Auch kann eine Suspendierung bereits durch die Schulleitung, die Entlassung von der Schule nur durch eine zuständige Teilkonferenz erfolgen. Anders ausgedrückt: Die vorübergehende Suspendierung vom Unterricht sollte eher der Regelfall sein als die sofortige Verweisung von der Schule.

    Die Tatbestände können strafrechtliche Relevanz haben, führen im Jugendstrafrecht i.d.R. gerade nicht zu Freiheitsstrafen. Auch sind nicht alle auffällige Schüler bereits strafmündig.

    Dieses Vorgehen ist tatsächlich rechtswidrig, was bereits 1972 durch den Bundesgerichtshof festgestellt wurde und damit für alle Bundesländer greifen dürfte. Im Urteil vom 19.06.1972 mit Aktenzeichen III ZR 80/70 heißt es:

    "Es genügt nicht, daß eine Schulklasse, von 14- bis 15jährigen deren Lehrer verhindert ist, von der Lehrkraft einer im benachbarten Klassenzimmer unterrichtenden Lehrkraft während der Unterrichtsstunde mitbeaufsichtigt wird. Ordnet der Schulleiter eine solche Mitbeaufsichtigung an, so begeht er eine Amtspflichtverletzung."

    Vielleicht sollten die Schulleitungen auch darauf hingewiesen werden, dass sie bereits durch die Anordnung eine Amtspflichtverletzung begehen und nicht erst dran sind, wenn etwas passiert.


    Bei Aktivitäten am und im Wasser ist ein "Och, es wird schon nix passieren" ja grundsätzlich die falsche Einstellung.

    Bei Ausflügen immer wichtig ist die Frage: Ist die Aktivität gefährlicher als der Lebensalltag der Schüler? Wenn ja, dann macht man sich zu dieser Aktivität vorher schriftlich (!!!) Gedanken über potentielle Gefahren und wie man Unfälle vermeidet, bzw. ob sie zu gefährlich ist und man sie vielleicht lieber ganz weglässt. Und schon kann man nicht mehr wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden. Das ist jedenfalls mein aktueller Wissensstand.

    Die Vorüberlegungen zu dokumentieren halte ich auch für absolut wichtig. Damit ist man aber nicht bereits raus aus der Nummer, man muss dann natürlich auch entsprechende Konsequenzen aus diesen Überlegungen ziehen. Aber so hatte ich dich auch verstanden.

    In gewisser Hinsicht entwertet das natürlich das verhängte Ordnungsmittel, aber das deswegen nicht zu machen, weil man es nicht einsieht, greift leider etwas kurz. Wenn das eine Anweisung der Schulleitung ist, dann ist das auch als verbindliche Dienstanweisung zu verstehen, die auszuführen ist. Sollten rechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen (die ich bei dieser Anweisung persönlich nicht sehe), muss remonstriert werden und ggf. dennoch so verfahren werden.

    Bei uns würden Schüler, die aus welchen Gründen auch immer Unterricht längerfristig versäumen, eine Kurzinformation über behandelte Themen, ggf. Buchseiten und Stichworte zum selber suchen erhalten. Das umfasst natürlich keine kompletten Unterrichtsvorbereitungen, keine didaktische Aufbereitung usw. Dies wäre dann in Eigenverantwortung zu bearbeiten.

    Wobei bei der Fahrlässigkeit noch zwischen einfacher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit zu unterscheiden ist - und die grobe Fahrlässigkeit ist ein wirklicher Klotz an Fehlverhalten; und nur da wird es prickelig für den Beamten. Aber es stimmt, da muss ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
    Was Fachleute und rechtliche Information angeht: auch einfache Lehrer dürfen sich für Rechtsinformationen an die zuständige Abteilung der Bezirksregierung wenden. Die ist u.a. für solche Auskünfte da.

    Naja, was heißt "Klotz von Fehlverhalten"? Grobe Fahrlässigkeit liegt bereits vor bei "Och, wird schon nichts passieren". Ich denke da z.B. an Tretbootfahren mit Schülern ohne Rettungsschwimmer, an Eislaufen ohne Schutzhelm u.ä. Späße, die oft genug an Wandertagen so durchgeführt werden, ohne dass die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.

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