Beiträge von Seph

    Wieso startet man in Dänemark zuerst mit den Kleinen. Das verstehe ich ja nun gar nicht.

    Weil gerade die aktuell von den Eltern betreut werden müssen, die dadurch nicht arbeiten können, was wiederum die Wirtschaft nach unten zieht, was sich mittelfristig aufgrund geringerer Steuereinnahmen auch auf den öffentlichen Dienst auswirken würde.

    Die größeren Schülerinnen und Schüler können einerseits auch mal alleine zu Hause bleiben und sind andererseits oft selbständiger in ihrem Arbeitsverhalten und können durch entsprechende Aufgaben am Ball bleiben.

    Find ich super. Wir haben nur ganz explizit das Verbot zur Nutzung zu bekommen.

    Dem kommt man dann natürlich nach. Einerseits will der Dienstherr, dass wir möglichst im Austausch mit unseren Schülerinnen und Schülern bleiben, gleichzeitig fehlen aber die nötigen Plattformen bzw. werden verboten.

    Aktuell experimentieren wir nebenbei noch mit Jitsi. Zumindest wenn man das auf einem eigenen Schulserver aufsetzt, dürfte es datenschutzrechtlich unproblematisch sein.

    Die Formulierung, um die es dir geht, bezieht sich dann aber wahrscheinlich nicht auf deinen Unterricht, oder? Im Übrigen wird z.B. für anlassbezogene dienstliche Beurteilungen für Beförderungsstellen in Niedersachsen auch "nur" eine Hospitation einer Unterrichtsstunde durchgeführt (außer bei ganz bestimmten Stellen, z.B. in der Ausbildung von Lehrkräften). Es fließen aber eben noch andere Aspekte ein, die im Schulalltag zu beobachten waren. Dafür können auch Zuarbeiten von Fachobleuten usw. einbezogen werden.

    Schulleitungen haben meiner Erfahrung nach fast immer böse Hintergedanken und wissen genau, was sie tun. Der Code solcher Formulierungen ist denen mit ziemlicher Sicherheit bekannt.

    Ach komm schon: Als ob Schulleiter*innen grundsätzlich mit dem Gedanken im Büro sitzen, wie sie ihrem Kollegium das Leben möglichst schwer machen könnten. Ich kann noch nachvollziehen, dass du vlt. schlechte Erfahrungen mit 1-2 Personen gemacht hast und deren Verhalten nach außen so interpretiert werden musste. Aber solche Allgemeinplätze sind wenig hilfreich.

    Ich bin aber bei dir, dass die meisten SL sehr genau wissen, wie Gutachten zur Beurteilung formuliert werden müssen. Aber nicht, um Kolleginnen und Kollegen in die Sc***** zu reiten, sondern professionell einzuschätzen. Genauso, wie wir es mit unseren Schülerinnnen und Schülern machen, die sich manchmal auch ungerecht bewertet fühlen.

    Ich bin auch bei dir, dass mehr Transparenz bei der Leistungseinschätzung in beiden Fällen gut tut und wünschenswert wäre.

    Zur Ausgangsfrage: Mit einer Zeugnisberichtigungsklage ist die inhaltliche Leistungseinschätzung kaum angreifbar, es sei denn man könnte nachweisen, dass diese objektiv falsch ist. Die reine Diskrepanz von Selbst- und Fremdwahrnehmung reicht hierfür i.d.R. nicht aus. Deutlich größere Chancen gibt es, wenn Formfehler im Zeugnis vorhanden sind, die Aufgabenbeschreibung falsch oder unvollständig vorgenommen wurde oder Tatsachen Erwähnung finden, die nicht in ein Arbeitszeugnis gehören. Davon ist im Eröffnungsbeitrag aber nichts zu lesen.

    Im Übrigen haben @samu und Der Germanist recht, dass man mit einer Klage gegen den Dienstvorgesetzten meistens vor allem verbrannte Erde hinterlässt, was sich schnell herumspricht. Das vertrauensvolle Gespräch ist meistens sehr viel zielführender.

    Ergänzung mit Blick auf #8: Die Androhung einer solchen Klage hat überhaupt keine Relevanz, daher ist auch keine Reaktion zu erwarten. Der SL hat ja bereits signalisiert, dass er deinem Widerspruch keine Abhilfe schaffen möchte. Wahrscheinlich hat er sich die Formulierung durchaus bewusst überlegt und kann im Verfahren notfalls plausibel machen, wie er zu der Einschätzung gelangt. Zu den Erfolgschancen der Klage und möglichen Auswirkungen habe ich oben bereits etwas geschrieben.

    Ich nutze aktuell für beidesauch aktuell Discord. Als Ergänzung zu Valerianus finde ich es sehr angenehm, mehrere Server parallel betreiben zu können und somit mit verschiedenen Teilgruppen in Kontakt stehen zu können.

    Einige Kolleginnen und Kollegen haben mit Zoom experimentiert, wovon ich aber aus Sicherheits- und Datenschutzgründen im Moment deutlich abraten würde.

    Einige geben schweren, vollkommene neuen, Stoff zum selbstständigen aneignen an die Schüler weiter und wollen nach dem Ganzen dann einen Test dazu schreiben. Integralrechnung etc inbegriffen.

    Warum denn nicht? Gerade in der Sekundarstufe II, die auf ein Studium vorbereiten soll, halte ich es für vollkommen angemessen, von Schülerinnen und Schülern zu erwarten, sich auch komplexere Sachzusammenhänge selbständig zu erschließen. Darauf zu trainieren gehört zu den Kernaufgaben des Unterrichts in der Sekundarstufe II. Im Übrigen gibt es ohnehin entsprechende didaktische Ansätze wie "Flip the classroom", die den Schülerinnen und Schülern die Erarbeitungsphasen zu Hause zutrauen und die gemeinsame Unterrichtszeit eher für Übungen, Rückfragen usw. nutzen.

    Dass eine Bewertung der aktuell zu Hause bearbeiteten Aufgaben genau wie bei regulären Hausaufgaben nicht direkt stattfinden darf, sollte klar sein. Wie du schon sagst: leider ist das noch nicht bei allen Lehrkräften angekommen.

    Firelilly Was soll denn dieser persönliche Angriff und die völlig haltlose Unterstellung? Wenn du meinen Beitrag im Zusammenhang des Threads lesen würdest, würdest du erkennen, dass sich dieser lediglich darauf bezog, dass ein Betrug nicht von vorneherein ausgeschlossen ist, nur weil man vom Arzt als AU erklärt wird. Jedenfalls dann nicht, wenn man den Arzt über seine Symptome täuscht. Tut man das nicht, liegt logischerweise auch kein Betrug vor.

    Du kannst gern widersprechen, aber hier geht es doch gar nicht darum, AU vorzutäuschen, sondern zum Arzt zu gehen, die Lage zu schildern und dann auf die Expertise des Arztes zu vertrauen. Und das dürfte definitiv nicht strafbar sein.

    In dem Fall bin ich vollkommen bei dir, dann hatte ich dich leider falsch verstanden. Hier im Forum wurde leider schon öfter zum Krankschreiben lassen ohne Erkrankung aufgerufen. Wahrscheinlich reagiere ich daher etwas dünnhäutig und wollte noch einmal darauf hinweisen, dass das Erlangen einer AU in einem solchen Fall den dann begangenen Betrug nicht pauschal "heilt".

    Gegen eine vertrauensvolle und ergebnisoffene Rücksprache mit dem Arzt des Vertrauens und verlassen auf dessen Expertise spricht natürlich gar nichts.

    Ich bin ja in Niedersachsen. Und hier zitiere ich einmal aus dem Erlass zur dienstlichen Beurteilung von Lehrkräften (Hervorhebungen durch mich).

    3. Beurteilungsinhalt


    Die dienstliche Beurteilung besteht aus einer Beurteilung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Arbeitsleistung, der Einschätzung der erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der für die dienstliche Verwendung bedeutsamen Eigenschaften. Sie kann darüber hinaus - insbesondere bei den Beurteilungsanlässen nach Nummer 1 Buchst. e und f - auch Aussagen über die Eignung für eine neue Tätigkeit enthalten. Beurteilungszeitraum ist der Zeitraum seit dem Ende des Beurteilungszeitraums der vorangegangenen dienstlichen Beurteilung. Liegt dieses Ende länger als drei Jahre zurück, sind die Leistungen der letzten drei Jahre zu beurteilen.

    Die dienstliche Beurteilung stützt sich zum einen auf die Besichtigung von in der Regel je einer Unterrichtsstunde in zwei verschiedenen Fächern und auf eine anschließende Besprechung des besichtigten Unterrichts. Die Besichtigung kann - sofern die Lehrkraft dort unterrichtet - in verschiedenen Sekundarbereichen oder Schulformen erfolgen. Dabei kann die Beurteilerin oder der Beurteiler zu ihrer oder seiner Unterstützung fachlich besonders geeignete Lehrkräfte (in der Regel Fachberaterinnen, Fachberater, Fachmoderatorinnen oder Fachmoderatoren) hinzuziehen. Die dienstliche Beurteilung stützt sich zum anderen auf weitere Erkenntnisse, die die Beurteilerin oder der Beurteiler in ihrer oder seiner dienstlichen Tätigkeit gewonnen hat. Auf Berichte, Niederschriften oder andere Schriftstücke kann Bezug genommen werden, soweit diese der oder dem zu Beurteilenden bekannt sind.

    Es fließt nicht nur der "Prüfungstag" ein, auch wenn die Unterrichtsbesuche und die ggf. zu leitende Konferenz einen erheblichen Anteil im Gutachten haben. Genauso fließen aber eben auch Berichte zur bisherigen dienstlichen Tätigkeit, erworbenen Fähigkeiten u.ä. mit ein. Abgebildet wird dies einerseits im Gespräch zum Amt am "Prüfungstag", aber auch im durch den Dienstvorgesetzten zu erstellenden Gutachten, welches als Zuarbeit in das Gesamtgutachten mit einfließt.

    Wenn es dir nur um Karriere im Schuldienst geht (Schulleitung, später dann Schulbehörde, eventuell Ministerium), würde ich den Aufwand nicht betreiben. Die Karriere machst du, wenn du gut bist und es willst, so oder so. Du musst einen Prüfungstag überstehen oder (für höhere Stellen) ins Assessment Center und dich beweisen. Da interessiert es niemanden, ob du noch ein Studium nebenbei gemacht hast.

    Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen. Meine (nachweisbaren) Erfahrungen im Bereich Schulentwicklung waren mit ausschlaggebend bei der dienstlichen Beurteilung und dem Gespräch zur Stelle im Rahmen der Bewerbung auf eine Funktionsstelle. Es bringt einen durchaus in eine bessere Position im Vergleich zu ähnlich starken Mitbewerbern.

    Davon wurde noch nichts gesagt. Wir müssen in Niedersachsen sogar bis zum 15.04. für alle Jahrgänge (vorläufige) Noten bilden, die im Worst Case dann auch die Semesternoten darstellen würden. Zumindest in Jahrgang 12 stehen fast alle Klausuren noch aus. Sollte es in irgendeiner Form nach Ostern weitergehen mit Unterricht, gibt es bereits einen angepassten Klausurenplan. Insbesondere würden die angesetzten Klausuren zeitlich deutlich komprimiert werden.

    Auch in großen Unternehmen muss ein Berufsanfänger eingearbeitet werden. Man glaub doch nicht, dass ein BWLer frisch von der Uni im Unternehmen gleich extrem produktiv ist? Diese Einarbeitungsphase wird aber bezahlt.

    In diesen Unternehmen dauert die Einarbeitung i.d.R. auch keine 1-2 Jahre, sondern wird erheblich gestrafft bzw. ist einfach nicht so lange nötig. Gehen mit der Einarbeitung lange Fortbildungsphasen einher, gibt es häufig gesonderte Vereinbarungen bzgl. Finanzierung dieser. Hier reichen die Modelle von "AN bezahlt Fortbildungen komplett, AG stellt bestenfalls frei" bis zu "AG übernimmt komplett, AN muss Vertragsstrafe bei zu frühem Wechsel zahlen".

    Vergleichbar mit dem Referendariat wie wir es kennen, ist vlt. eher das Praktische Jahr in der Medizin oder in der Pharmazie. Inzwischen scheint das PJ immerhin nicht mehr unbezahlt zu sein, die Vergütung liegt aber deutlich unter 1000€/Monat. Zumindest für die Pharmazie kann ich aussagen, dass die anschließend machbare Fortbildung zum Fachapotheker ziemlich ins Geld geht und i.d.R. durch den AN finanziert in der Freizeit neben dem Vollzeitjob durchzuführen ist. Wir können uns berufsbegleitend oft während der Arbeitszeit und bezahlt durch den AG weiterqualifizieren.

    Ich persönlich fand das Referendariat nur in Prüfungsphasen wirklich stressig. Die Mischung aus staatlicher Ausbildung und Teilzeittätigkeit im Beruf hat sehr geholfen, sich ins Lehramt einzuarbeiten und dann später eine Vollzeitstelle ohne Überlastungserscheinungen antreten zu können.

    Mit dem Studiengang selbst habe ich leider keine Erfahrung, ich habe aber langjährig im Bereich Schulentwicklung mitgearbeitet und mich über Fortbildungen in dem Bereich weiterentwickelt. Mich hat das sowohl bzgl. der persönlichen Einstellung und Berufszufriedenheit als auch bzgl. der Karriere weitergebracht.

    Wo würdest du studieren wollen? Davon dürften die Inhalte des Studiengangs abhängen. Und wo siehst du deine berufliche Zukunft?

    Und um eines mal klarzustellen: Mit einer Krankschreibung bescheinigt der Arzt, dass nach seiner fachlichen Einschätzung eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Wenn die TE also zu ihrem Arzt geht, ihm das Gleiche schildert wie uns hier und dann krankgeschrieben wird, dann ist das per definitionem schon mal kein Betrug.

    Da muss ich widersprechen. Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, obwohl er gar nicht arbeitsunfähig krank ist (krank wird man nicht durch die Krankschreibung des Arztes!), der macht sich nach §263 StGB strafbar. In der Praxis ist lediglich der Nachweis für den AG schwierig, dass der AN getäuscht hat. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Handlung, die nicht durch die tatsächliche Krankschreibung des Arztes geheilt wird. Im Übrigen ist bereits der Versuch strafbar!

    Jetzt bin ich ja seit Jahren in der Privatwirtschaft, wenn auch staatlich finanziert, und siehe da: Die Gehaltsabrechnung besteht aus fünf Zeilen, der Betrag ist jeden Monat der gleiche und entspricht dem, was der Gehaltsrechner ausspuckt. Es ist mir völlig schleierhaft, warum der Staat das nicht genauso hinbekommt. Vermutlich passiert das, damit der Staatsdiener nicht allzu genau nachvollziehen kann, ob sein Gehalt stimmt oder ob er nicht doch zu wenig bekommt (zu viel kann nicht sein, das merken die Besoldungsheinze ganz schnell und ziehen es wieder ab).

    Wenn auch für den TE wenig hilfreich, aber in Niedersachsen stimmen die ausgezahlten Beträge seit Jahren auf den Cent genau mit den Beträgen aus dem Rechner von https://oeffentlicher-dienst.info/ überein. Liegt hier mal wieder der nicht unübliche bayerische Sonderweg vor?

    Mich würde ja interessieren, wie die Fledermäuse mit Ebola leben, offenbar haben sie ein Immunsystem, das sich anpassen konnte.

    Fledermäuse schaffen es durch eine sehr starke Interferon-Alpha-Ausschüttung bereits bei Erstkontakt mit Viren das Immunsystem so stark zu aktivieren, dass sich die körpereigenen Zellen weitgehend abschotten können. Aufgrund des durch das Fliegen notwendigerweise deutlich höheren Stoffwechsels bekommen sie die damit einhergehenden Entzündungsreaktionen deutlich besser in den Griff.

    Bei landlebenden Säugetieren würde eine so starke Immunreaktion systemweit für Entzündungsprozesse mit ihrerseits dramatischen Auswirkungen sorgen, daher ist unser Immunsystem herunterreguliert, kann dann hochgradig aggressiven Viren aber deutlich weniger entgegensetzen.

    Alles gut, der Arzt hat ja auch lange studiert. Wir konkurrieren halt eher mit Ausbildungsberufen im Gehalt. Dafür krisensicher. Sowas wie Kurzarbeit bleibt uns erspart.

    Ich kenne ehrlich gesagt nicht viele Ausbildungsberufe, in denen man ohne Personalverantwortung z.B. knapp 3600-3700€ Netto (!) nach Hause bringt. Da ist die PKV bereits berücksichtigt. Und da spreche ich gerade mal von A13 mit z.B. 2 Kindern und mittlerer Erfahrungsstufe, um so etwas wie ein durchschnittliches Gehalt von Lehrkräften an weiterführenden Schulen abzubilden. Dafür müsste ich in der freien Wirtschaft ca. 7000€ Brutto verdienen. Ok...Piloten und Fluglotsen liegen da drüber als Ausbildungsberufe, aber wer sonst? Du kannst meine lückenhafte Kenntnis da sicher verbessern.

    Die Gesamtbevölkerung würde es natürlich diebisch freuen, wenn man den faulen Säcken endlich mal das Gehalt kürzt.

    Und von dem Geld, das man an den überbezahlten, notrisch faulen Lehrern spart, kann man die systemrelevanten Berufe endlich mal ordentlich bezahlen.

    8545 Euro Brutto für einen Arzt, 4525 Euro für Intensivpflegekräfte bzw. 3502 Euro für einfache Pflegekräfte lassen sich damit doch endlich auf angemessene Gehaltsstufen bringen!

    https://www.gmx.net/magazine/news/…ezahlt-34557742

    Also, nehmt den Lehrern das Gehalt. Applaus braucht ihr denen nicht nehmen, den hatten die noch nie. :pfeifen:

    Da würde mich sehr interessieren, wo GMX die Zahlen her nimmt. In anderen Quellen findet man selten Löhne über 3000-3500€ für Fachkrankenpfleger Intensiv. Die 8500€ Brutto beziehen sich übrigens auch auf Ärzte in leitenden Positionen und sind Netto dann relativ gut mit Schulleitungspositionen A15/A16 vergleichbar, also selbst da kaum Grund zum Neid.

    Soso. Du meinst der Dienstherr/Arbeitgeber guckt dabei zu (bzw. stimmt zu), wenn Du erst im Unterricht z.B. Materiallisten austeilst und anschließend die im Laden (womöglich noch gegenüber der Schule) vor dem Unterricht an die Schüler verkaufst ^^ Oder stell Dir mal vor, Du verkaufst im Kiosk vor der Schule an die SuS Süßwaren, Zigaretten und ähnliches...

    Ja, da bin ich mir sogar sicher. Wir reden hier einerseits immer noch von abhängiger Beschäftigung, sodass anders als bei Privatnachhilfe hier keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und gleichzeitig ist auch keiner der Schüler gezwungen, gerade dort die Hefte zu kaufen. Dass man Schülerinnen und Schülern U18 keine Zigaretten verkauft, sollte klar sein.

    Den Interessenkonflikt hätte man wahrscheinlich dann, wenn man selbst den Kiosk betreibt und die Schülerinnen und Schüler (indirekt) anweist, genau dort einzukaufen. Aber darum ging es oben nicht, sondern um einen Nebenjob in abhängiger Beschäftigung. Die möglichen Einschränkungen habe ich in Beitrag #45 bereits erwähnt.

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