Hm und warum genau nicht? Also in vielen Bundesländern gibt es Gesetze und Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit hat man dann schon Vorrang, wenn es um Wünsche geht. Hier z.B. ist es nicht zumutbar einer Alleinerziehenden die erste Stunde zu geben, wenn sie es mit der Kitaöffnung nicht schafft. Der AG hatte dann die Wahl die Tagesmutter für morgens zusätzlich zu bezahlen oder ihr einen anderen Stundenplan zu bauen (da hat die Frauenvertretung gut drum gekämpft und klar gewonnen) Wobei ja die Wünsche auch nicht immer gleich sind. Eine Kollegin z.B. wollte immer von 8-12 an 5 Tagen die Woche arbeiten trotz 50%.
Grundsätzlich bin ich da bei dir und sehe es auch so, dass Einsatzwünsche, die durch Pflege von Angehörigen bedingt sind, deutlichen Vorrang vor "Luxuswünschen" anderer Kolleginnen und Kollegen haben müssen. Die Formulierung impliziert aber, dass der AG zwingend entsprechende Bedingungen zu schaffen habe, was nicht stimmt. Diese müssen für den AG auch zumutbar sein. Möchte also eine Vollzeit-Lehrkraft an einer Grundschule mit 28 Deputatsstunden auch noch an allen Tagen morgens erst zur 2. oder 3. Stunde kommen, so wird das schlicht nicht möglich sein und zwingende Gründe entgegenstehen, sofern es sich nicht um ein außerordentlich großes Ganztagssystem handelt. An großen weiterführenden Schulen ist das z.B. durchaus drin. Der AG wird hier sicher nicht zusätzlich eine Tagesmutter zahlen müssen, sondern die Lehrkraft sich überlegen müssen, wie es weitergeht. Kurz gesagt: der AG muss innerhalb seiner zumutbaren Möglichkeiten nach Wegen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf achten, aber nicht um jeden Preis. Im von dir konkret angegebenem Fall passt es aber, da hier offensichtlich nicht alle zumutbaren Möglichkeiten vorab ausgeschöpft waren.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist durch die Bevorzugung der Kollegen bei der Stellenvergabe/die Versetzung in die Nähe gegeben. Durch die sogenannten Sozialpunkte.
Das dürfte reichen.
Nein, das reicht eben nicht. Das wird einem aber erst klar, wenn man versuchen muss, Arbeitszeiten und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen. Eltern sind an der Stelle nun einmal weniger flexibel als es Kinderlose sind und gerade im Bildungssektor sollte es eine gewisse Selbstverständlichkeit sein, Familien wenigstens etwas zu entlasten, indem sie vorrangig bei der Stundenplangestaltung berücksichtigt werden.