"Nur" ein Master bzw. Diplom dürften wirklich nicht ausreichen, um mehr als eine Vertretungsstelle, die logischerweise befristet ist, zu erhalten. Diese sind, wenn überhaupt, dem 1. STEX gleichgestellt, nicht dem 2. STEX ! Das hatten bei uns vor kurzem auch einige Personen. Einer davon konnte im Anschluss daran bleiben, um sein Referendariat und damit das 2. STEX zu machen. Und wenn dann alles gut läuft, könnte man auf eine Planstelle eingewiesen werden. Klär nochmal sehr genau, was das für eine Stelle ist, die du erhalten sollst.
Zu deiner anderen Frage: Zeiten beruflicher Tätigkeit können auf die Probezeit als Beamter angerechnet werden (§19 (1) NBG), wobei "können" eher bedeutet, dass es nicht gemacht wird. Aber das ist relativ unkritisch, da die Verbeamtung bereits mit Beginn der Probezeit erfolgt, nicht erst nach der Bewährung. Solltest du aber wirklich noch das Referendariat vorher absolvieren müssen, würde es knapp werden mit der Höchstaltersgrenze.