Das ist falsch. Was meinst du warum Unternehmen wie McKinsey, KPMG, pwc ihren Beratern inzwischen unter Strafe verbieten zu spät abends oder nachts auf ihre berufliche eMail zuzugreifen. Der Arbeitgeber ist auch bei Homeoffice-Aufgaben für die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß ArbZG verantwortlich (gilt nicht für Beamte).
Naja, ganz so hart formuliert mag ich das nicht stehen lassen. Zwar entbindet die Tätigkeit im Homeoffice den AG nicht von der Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Diese kann er aber auch dem AN selbst übertragen und sich in regelmäßigen Abständen berichten lassen. Die Ausgestaltung der Arbeitszeit (z.B. Überschreitung der täglichen Stundenzahl bis maximal 10 Stunden und Ausgleich an anderen Tagen) kann genau wie die inhaltliche Verteilung von Aufgaben (U-Vorbereitung, Korrekturen usw.) durchaus in der Eigenverantwortung des AN verbleiben. Verbinden würde ich das dann auch mit der Belehrung zur Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten. Im Rahmen einer Dienstvereinbarung ist es sicher auch in Schulen sinnvoll, einen spätesten Zeitpunkt für das Prüfen von Mails festzulegen und dies entsprechend auch anzuordnen.