Das denke ich auch. Genauso wie bei der Arbeitszeitverordnung in NRW, die für normale Beamte gilt und für Lehrer eben nicht.
Warum bloß habe ich gerade echt Lust auf eine Musterfeststellungsklage, um erst einmal durchgesetzt zu bekommen, daß die EU-Arbeitszeitverordnung auch für uns verbeamtete Lehrer gilt und in nationales Recht umzusetzen ist?
--> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=398204
Also §1, Absatz 2 gehört meiner Meinung nach ersatzlos gestrichen.
Naja, so ganz stimmt das nicht. Über eine Hintertür in der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG, die die Arbeitszeit der Lehrkräfte regelt, und im Tarifvertrag der Länder wird gerade wieder der analoge Bezug zur Arbeitszeit der sonstigen Beamten genommen. Dort heißt es jeweils, dass "eine Jahresarbeitszeit zugrunde zu legen ist, die der fürBeamtinnen und Beamte des Landes geltenden regelmäßigen wöchentlichenArbeitszeit entspricht."
Was heißt, sie konnten nicht aushebeln, es wird genauso ignoriert, wie bei Beamten oder hast du schon mal erlebt, dass Klassenfahrten im drei-Schicht-System stattfinden?
Gehört wohl ähnlich zu den Ausnahmen, wie der medizinische Bereich mit den längstens 10 Stunden usw.
Und auch das Problem ist zwar subjektiv vorhanden, aber weitem nicht zwingend normiert. Einerseits gibt es bereits Urteile, die die nächtliche Ruhezeit (z.B. zwischen 22 Uhr und 7:30 Uhr) explizit nicht als Arbeitszeit anerkennen (Beispiel: LAG Niedersachsen, Urteil v. 10.2.2012, 12 Sa 597/11) und andererseits verweisen Gerichte bezüglich der Mindestruhezeiten darauf, dass Klassenfahrten eben nicht alleine durchgeführt werden sollen, sondern jeweils mit 2-3 Aufsichtspersonen. Dann ist nämlich auch ein kleines Schichtsystem abends und morgens in der Restaufsicht möglich, so dass theoretisch alle Beteiligten auf ihre 11 Stunden Mindestruhezeit kommen können. Dann klinken sich 1-2 Aufsichten eben bereits 20 Uhr oder so aus, die andere(n), die bis zur Bettruhe Aufsicht führen, dürfen dafür morgens bis 9 Uhr ausschlafen.
Ich selber habe zwar noch nie erlebt, dass die Begleitperson tatsächlich so ein Schichtsystem durchziehen, aber den Schuh muss man sich dann ggf. eher selbst anziehen, als dies dem Arbeitgeber anzulasten. Dieser hat aber dafür Sorge zu tragen (und muss unter Verweis auf die Arbeits- und Mindestruhezeiten daran deutlich erinnert werden), dass genügend Begleitpersonen vorhanden sind.