Beiträge von Seph

    "Wir" "müssen das"? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Aufgrund der Aufsichtspflicht und Garantenstellung der betreffenden Lehrkraft gegenüber der Schülerin oder dem Schüler. Diese lässt sich nicht einfach auf Dritte übertragen, wenn man ihr nicht mehr nachkommen möchte. Das gilt auch für Rettungssanitäter und Ärzte. Leicht Verletzte würde man daher wohl von den Eltern abholen lassen, schwerer Verletzte zur ärztlichen Behandlung begleiten. Eine Grenze dieser Pflicht kann erreicht sein, wenn das die Aufsicht anderen Schülerinnen und Schülern gegenüber stark beeinträchtigen würde und eine Grenze ist sicher erreicht, wenn diese gar unmöglich gemacht würde, z.B. auf Wandertag mit nur einer Aufsichtsperson. An einem normalen Schultag reicht der Verweis "Ich muss meine Klasse beaufsichtigen" da aber nicht aus, da innerhalb der Schule genug Ausweichmöglichkeiten zur Beaufsichtigung bereitstehen.

    Einige von Euch sehen das Grundproblem nicht. Jede Lehrkraft belegt formal eine volle Stelle. Geht diese Lehrkraft nun in Teilzeit, stehen der Schule bzw. der BR weniger Stunden zur Verfügung - aufgrund des Stellenschlüssels kann dafür aber keine weitere Stelle geschaffen bzw. ausgeschrieben werden, weil die Teilzeitkraft theoretisch auch wieder die Stunden erhöhen könnte. Dann hätte man einen Stellenüberhang. Stellenüberhänge führen dann zu Versetzungen oder (Teil)Abordnungen.
    Deswegen spreche ich immer von der Teilzeitfalle an Schulen. Ab einem gewissen Anteil an Teilzeit müssen die fehlenden Stunden über Vertretungskräfte aufgefangen werden. Dies führt zwangsläufig zu einem in meinen Augen viel zu hohen Anteil an Fluktuation, da über die Teilzeitanträge jedes Jahr neu entschieden wird bzw. das Ganze jedes Jahr eine Wundertüte ist.

    Wenn man als Lehrkraft jederzeit das Recht haben möchte, in Teilzeit zu gehen, Stunden auf- oder abzustocken und auch nur an seiner Stammschule zu arbeiten, dann kann das nicht funktionieren. Es empfiehlt sich hier ein Blick über den eigenen Tellerrand der individuellen Teilzeitbedürfnisse.

    Das Problem sehe ich ehrlich gesagt weniger, da bei uns abhängig von Schüler- und Klassenzahlen keine Lehrerstellen, sondern Lehrersollstunden zugeteilt werden. Wenn Lehrkräfte dann in Teilzeit gehen, können die fehlenden Sollstunden durchaus durch Neueinstellungen (natürlich zeitlich versetzt ;) ) aufgefangen werden. Die Rückkehr in Vollzeit führt dann nicht zu Überhängen, sondern, wie du bereits angesprochen hast, zu Abordnungen. Das bringt zwar Fluktuationen in das System, das kann aber im Sinne der Unterrichtsversorgung aller umliegenden Schulen in allen Fächern auch gewünscht sein, bietet das System doch die nötige Flexibilität, um auch seltene Fächer mit wenigen Sollstunden an mehreren Schulen gleichzeitig abzudecken.

    Wenn der andere Schulleiter dich explizit zur Bewerbung ermunter hat, ist die Chance relativ gering, dass bereits jemand anderes für diese Stelle vorgesehen ist. Dass der eigene SL die Beurteilung leicht verschieben kann im Eigeninteresse ist nicht von der Hand zu weisen, übertreiben kann er es damit aber nicht, da dies durchaus angreifbar ist. Dass bei Mangelfachbewerbern ein Interessenkonflikt der alten SL vorliegt, weiß aber auch die neue SL und kann die Beurteilung ggf. entsprechend lesen.

    Ich möchte gehen, weil ich mich selbst weiterentwickeln möchte, nicht, weil ich meine Schule schlecht finde. Dennoch will ich es mir auch nicht verscherzen mit meiner Schulleitung, vor allem, da denke ich die Chance hoch ist, dass die Stelle jemand anderes bekommt.

    Gerade das gehört m.E. unbedingt in ein persönliches Gespräch mit der bisherigen SL. Dabei kann man nebenbei die eigenen Chancen an der bisherigen Schule heraushören und sich überhaupt auf den Schirm bringen für A14-Stellen. Blöd wäre, wenn die SL von der Bewerbungsabsicht erst durch Aufforderung zur Erstellung einer Beurteilung erfährt.

    Vielleicht steckt mir aber auch noch meine SL aus dem Ref im Gedächtnis, die im Unterricht Streifzüge durch die Unterrichtsräume unternommen hat, um eine eventuelle verbotene Handynutzung durch Lehrkräfte aufzudecken.

    Und wahrscheinlich gleichzeitig die Nutzung digitaler Medien im Unterricht propagiert, oder? So ein Fall ist mir jedenfalls bekannt :autsch:

    Die gängige Rechtsprechung (leider gerade am Handy, deshalb verlinken schwieg) geht davon aus, dass bei Erkrankungen eines betreuungsbedrürftigen Kindes unmittelbar ein Anspruch auf bezahlte Freistellung entsteht. Es ist nirgendwo geregelt, dass dieser Anspruch erst nach Ende der Schulstunde, der Konferenz oder irgendetwas anderem entsteht. Die Aufrechterhaltung des Betriebs ist dann Sache des Arbeitgebers. Im übrigen würde auch keiner von euch die Stunde zuende unterrichten, wenn er vor der Klasse auf den Boden gekotzt hat.

    Der Anspruch entsteht aus dem BGB. Für Angestellte gilt er unmittelbar, ob für Beamte andere Rechte gelten, weiß ich gerade nicht. Das müsste dann aber gesetzlich irgendwo geregelt sein.

    Das ist dann doch etwas verkürzt dargestellt. Es gibt kein grunsätzliches Recht auf bezahlte Freistellung bei Erkrankungen eines betreuungsbedürftigen Kindes! Ein Recht auf bezahlte Freistellung gibt es grundsätzlich nur bei eigener Erkrankung.

    §45 SGB 5 normiert den Anspruch auf unbezahlte Freistellung bei Erkrankung des eigenen Kindes. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dann die GKV bis zu 10 Tage Krankengeldzahlung als Lohnersatzleistung, um den Verdienstausfall zu kompensieren. Privat Versicherte haben keine entsprechenden Ansprüche. Darüber hinaus lässt sich aus §616 BGB das Recht ableiten, für wenige Tage auch bezahlt freigestellt zu werden, Orientierungsgrößen in der Rechtsprechung sind hier 4-7 Tage pro Kalenderjahr. Diese findet man manchmal in Kollegien salopp als "Kindkranktage" bei Beamten bezeichnet wieder.

    Der andere Hinweis von dir ist aber hier entscheidend: Der Anspruch entsteht natürlich unmittelbar und nicht erst nach Erledigung aller Dienstgeschäfte.

    Müssen Kigas nicht eine Möglichkeit haben, solche Situationen zu meistern, wenn keiner von den Eltern sofort kommen kann? Was machen die denn, wenn die Eltern z.B. Ärzte oder Polizisten oder so sind, die gerade mal nicht abkömmlich sind? Oder - so wie mein Mann - Handyverweiger

    Dann ist man gut beraten, einen alternativen Notkontakt anzugeben. Die Betreuungsverträge in Kitas weisen i.d.R. entsprechende Bestimmungen aus. Sind Notkontakte (wiederholt) nicht erreichbar oder weigern sich Eltern, ihre Kinder dann abzuholen, kann das (muss nicht) zur Beendigung des Betreuungsvertrags führen.

    Was sollte das sein, "Schwimmbegleitungen sollten im Idealfall die Rettungsfähigkeit nachweisen?" Oder "Ohrringe sollten nach Möglichkeit abgelegt werden?"Muss und soll hat schon verschiedene Bedeutungen.
    Hier trotzdem egal, wie schon gesagt.

    Mir brauchst du das nicht sagen, die Schwierigkeiten mit der Unterscheidung von "Muss", "Soll" und "Kann" scheinen andere hier zu haben. Aber ich zitiere natürlich gerne einige Beispiele aus dem genannten Erlass, die bei Nichtbeachtung nicht ganz folgenlos bleiben dürften. Das betrifft an einigen Stellen wie hier bei der Anweisung von oben die Schulleitung und an anderen die jeweiligen Lehrkräfte.

    Beispiele

    1) Benutzung von feststehenden Turn- und Spielgeräten auf dem Pausenhof : "Wenn die Geräte jedoch an unübersichtlichen oder entfernten Orten aufgestellt sind, soll eine weitere Person (..) dort Aufsicht führen". // Problematisch für die SL, wenn keine Aufsichten zusätzlich eingeteilt wurden und ein Unfall passiert

    2) Brillenträger im Sportunterricht: "Es sollen alle SuS, die Sehhilfen benötigen (...) auf (...) Sportbrille oder Kontaktlinsen hingewiesen werden" //Anschließend wird explizit auf die Sorgfaltsplicht eingegangen

    3) Schwimmunterricht: "Anfangsschwimmunterricht soll nach Möglichkeit in Lehrschwimmbecken oder in dem Beckenteil, in dem die SuS ungefährdet stehen können, erteilt werden." //In der Haut der Lehrkraft, die das umgeht und gleich in das tiefe Becken geht, weil sie denkt "Och, das wollen die zwar so, aber egal, ist ja nur ein Wunsch" möchte ich nicht stecken, wenn etwas passiert.

    Naja, das lässt sich noch etwas fortsetzen. Ich denke aber, es reicht erst einmal, um die Lästerei ad absurdum zu führen.

    Und wenn nicht, was dann? Ohne die Nennung von Konsequenzen drücken "soll" Regelungen nur einen Wunsch aus. Die Formulierung ist also zu lesen als"Bitte versuchen Sie, den Besuch ohne Unterrichtsausfall über die Bühne zu bringen. Wenn das nicht klappt, verpacken Sie es bitte so diplomatisch, dass uns die Eltern nicht wegen des Unterrichtsausfalls aufs Dach steigen."

    Es schadet sicher auch als Lehrkraft nicht, sich etwas mit Recht auszukennen, insbesondere mit dem auf Schule bezogenem Teil des Verwaltungsrechts. DIe Umdeutung eines klar definierten Begriffs in den eigenen Wunsch ist da nicht gerade hilfreich. Nur weil im Anschreiben noch keine Konsequenz benannt ist, heißt das nicht, dass etwas folgenlos bleibt. In Niedersachsen ist z.B. in einem Erlass zum Schulsport beschrieben, auf was bei der Durchführung von verschiedenen Sportarten (auch im Rahmen von Schulfahrten) so zu achten ist, ohne Konsequenzen zu benennen. Das heißt aber nicht, dass man sich nicht daran halten muss, nur weil man das als "Die Behörde wünscht sich das, aber ist ja egal" liest. DIe Konsequenzen bei Fehlverhalten kann man sich dann je nach Fall im Disziplinar- Zivil- und Strafrecht zusammensuchen.

    ...du hast aber schon das Wörtchen "soll" gesehen, ja?

    Soll = "das hätten die gerne so, aber wenns nicht klappt, können die uns auch mal gern haben"

    Dir ist sicher klar, dass "Soll" juristisch gerade nicht bedeutet "Das hätten sie gerne, aber eigentlich braucht man sich nicht daran halten", sondern "Das muss so gemacht werden, außer es stehen zwingende Gründe entgegen".
    Ob die Fahrt zu einer Bildungsmesse von vielen Kolleginnen und Kollegen auf einmal einen solchen zwingenden Grund darstellt, wage ich zu bezweifeln. Hier sind Schulen wohl eher dazu angehalten, eine Art Fortbildungskonzept
    aufzustellen und selektiv Kolleginnen und Kollegen verteilt an bestimmten Tagen zu entsenden und diese intern als Multiplikatoren zu verwenden, wenn andernfalls (zu viel) Unterricht ausfallen würde.

    Gerne übersehen und gelegentlich auch Thema von Verfahren vor (Ober-)Verwaltungsgerichten ist, dass der "Dienst nach Vorschrift" bei Lehrkräften dann eben doch etwas mehr umfasst, als Anwesenheit während der zugewiesenen Deputatsstunden. Dazu gehören dann u.U. doch Dinge wie Durchführung von Schulfahrten, Elterngespräche, Fortbildung, Mitwirkung bei der Schulentwicklung usw.

    Dem Verständnis von Kathie hingegen möchte ich mich explizit anschließen:


    Aufwändig neu erstellte Lerntheke vs bewährtes Arbeitsblatt
    Unterrichtsgang zur Mülldeponie vs Film über Mülltrennung
    Schulhausübernachtung zum Abschied der Viertklässler vs kürzeres Abschiedsfest nachmittags

    Vieles ist entweder zeitintensiv und evtl dadurch ein bisschen besser / spaßiger möglich; oder aber zeitsparender und dennoch immer noch gut genug - eben Dienst nach Vorschrift.

    Das ist m.E. aber keine Drohung mit Dienst nach Vorschrift, sondern professionelles Lehrerhandeln. Die Dienstpflichten werden hier nach wie vor gewissenhaft erledigt, aber in einem Ausmaß, welches die zur Verfügung stehende Zeit gebietet.

    Um nicht gleich wieder die hier bereits oft diskutierte Schiene der zu hohen Arbeitszeit aufzumachen, greife ich lieber deine Frage nach der Entwicklung der eigenen Arbeitszeitverteilung im Laufe der Zeit auf.

    Bei mir war es so, dass zu Beginn der Berufstätigkeit der Schwerpunkt tatsächlich im Bereich Unterricht und Unterrichtsvorbereitung lag. Auch für Korrekturen habe ich anfangs noch etwas mehr Zeit als heute benötigt. Die wachsende Erfahrung im Lauf einiger Jahre hat sich dann in einer Verkürzung von Vorbereitungs- und Korrekturzeiten niedergeschlagen, sodass ich die frei werdende Zeit in den Bereich Schulentwicklung und in Funktionsaufgaben stecken kann. Durch (inzwischen) konsequentes Erfassen der eigenen Arbeitszeit kann ich diese so steuern, dass ich im Mittel über das Schuljahr hinweg ganz gut damit klar komme. Spitzenbelastungen, z.B. in Prüfungszeiträumen, stehen dann ruhigeren Wochen in den Ferien (außerhalb der Urlaubszeit) und oft in den ersten Wochen der neuen Halbjahre gegenüber.

    Ein Einstieg mit den Fächern De/En dürfte an Oberschulen oder Gesamtschulen etwas wahrscheinlicher sein als an Gymnasien. Bei guter dienstlicher Beurteilung ist zudem auch eine Nachqualifizierung für die Sekundarstufe II möglich, wenn man bereits als Lehrkraft arbeitet. Ich würde aber dennoch zunächst an der Uni anfragen, welche Leistungen anerkannt werden um dann abzuschätzen, ob sich die zusätzliche Studienzeit lohnt.

    Wenn ihr mal das Geld, das ein Lehrer in seinem Leben verdient (langer Ausbildungsweg durch Abitur und Studium) mit einrechnet, dann verdienen wir aufs Leben gerechnet schon ziemlich schlecht.

    Kleine Ergänzung, um das mal grob zu überschlagen. Hierfür gehe ich mal, da du auch Lehramt Gymnasium angegeben hast, vom typischen Fall in den meisten Bundesländern aus und nehme eine A13-Lehrkraft an, die nach 5-6 Jahren Studium und 2 Jahren Referendariat, also mit ca. 27 Jahren und damit zu Beginn der Erfahrungsstufe 4, einsteigt. Nehmen wir, um etwas tief zu stapeln, weiterhin an, dass diese Lehrkraft ihr Berufsleben lang A13 bleibt, nie verheiratet ist und keine Kinder hat. Auch schauen wir uns im Folgenden erst einmal nur die Bruttoeinkommen an.

    Dann verdient diese Lehrkraft im Lauf ihres Berufslebens nach den aktuellen Besoldungstabellen ca. 2,4-2,5 Mio €. Um das ohne Studium mit der entsprechend längeren Arbeitszeit einzunehmen, müsste man ein Durchschnittseinkommen von etwa 4200€ pro Monat erreichen, was ohne Studium durchaus ambitioniert ist.

    Nimmt man nun noch Familienzuschläge in die Kalkulation rein, erhöht sich der Betrag im Mittel um etwa 200-300€.
    Kalkuliert man die bei Beamten wegfallende Arbeitslosen- und Rentenversicherung mit ein, erhöht sich der Betrag im Mittel um weitere 450-500€.

    Und von möglichen Beförderungen habe ich dabei genau wie von der Gefahr von Arbeitslosigkeit als Angestellte noch nicht gesprochen. Übrigens auch noch nicht von den, derzeit zumindest noch, deutlich höheren Pensionsansprüchen. Betrachtet man also das Nettolebenseinkommen, so müsste ich als Nicht-Akademiker trotz der längeren Lebensarbeitszeit, im Durchschnitt über alle Jahre hinweg mindestens 4700-5000€ Brutto pro Monat verdient haben, um mit Lehrkräften gleichzuziehen, was als Nicht-Akademiker sehr unwahrscheinlich wird. Akademiker wiederum erreichen diese Bereiche eher, haben aber auch studiert, und müssen dementsprechend noch einmal mehr verdienen.

    Bitte nicht falsch verstehen: Ich halte uns nicht für überbezahlt, aber wir sind auch nicht dramatisch unterbezahlt, sondern können uns in der Regel im akademischen Umfeld ganz gut einordnen. Je nach Fach bietet das Lehramt da teils bessere Bezahlung als außerhalb und teils schlechtere. Aber das wussten wir in der Regel bei Aufnahme des Studiums bereits. Die Gefahr, dass uns nichtselbständig arbeitende Nichtakademiker beim Lebenseinkommen überholen, ist trotz der längeren Lebensarbeitszeit dagegen eher gering.

    Jo, und ein 6-jähriges Studium ohne Einnahmen und zusätzlich zu entrichtenden Studiengebühren war in seiner Gesamtsumme extrem teuer.Wie kann es sein, dass man sich mühsam (und kostenintensiv, denn in der Zeit verdient der Handwerker schon) eine Hochschulqualifikation erarbeitet um dann
    weniger Stundenlohn zu bekommen, weil "das Werkzeug des Handwerkers ja so teuer ist". Das ist einfach Unfug und Augenwischerei, face it, als Lehrer verdient man schlecht.
    Das sieht man eben auch an solchen Stundenlöhnen.
    Wenn ihr mal das Geld, das ein Lehrer in seinem Leben verdient (langer Ausbildungsweg durch Abitur und Studium) mit einrechnet, dann verdienen wir aufs Leben gerechnet schon ziemlich schlecht.

    Dir ist dabei aber schon klar, dass angestellte Handwerker i.d.R. bei weitem nicht das verdienen, was wir verdienen, oder? Und das andersherum im Coachingbereich und bei Schulungen in Unternehmen, was man mit etwas gutem Willen auch noch dem Bildungssektor zuschreiben mag, teils sehr viel höhere Stundensätze bezahlt werden? Auf dem Nachhilfemarkt hingegen sind solche Stundensätze kaum darstellbar, andererseits sind wir dafür eben auch überqualifiziert, sodass der Markt eher durch Schülerinnen und Schüler und Studierende bedient wird.

    Zum Vergleich: In NRW bekommt man für eine Vertretungsstunde á 45 min 26-32 EUR (Brutto, je nach Lehramt). Und da bist du sowieso schon an der Schule und hast keine Fahrtkosten und -zeit.

    Nur interessehalber: Könnt ihr euch Mehrarbeit wirklich auszahlen lassen oder ist das nur eine theoretische Möglichkeit? In Niedersachsen gibt es diese Angaben zur Bezahlung von Mehrarbeit auch, nur hat man keinen Anspruch auf Auszahlung. Der Regelfall ist der Freizeitausgleich über ein Arbeitszeitkonto. Das bisher einzige Mal, dass das ging, war als die Landesregierung mit ihrer Deputatserhöhung um eine Stunde zurück rudern musste und die damit angefallene Mehrarbeit für ein Schuljahr wirklich ausgezahlt werden durfte.

    Das ist schwer zu sagen und leider klaffen da die Preisvorstellungen weit auseinander. Studentische Nachhilfe ist teils durchaus für 12-15€ pro Stunde zu erhalten, als ausgebildete Fachkraft sollte man sicher nicht unter 30-40€ verlangen, was wiederum kaum einer zu zahlen bereit ist. Falls du verbeamtet bist, solltest du unabhängig davon unbedingt beachten, die Nebentätigkeit genehmigen zu lassen.

    Und schon einmal vorsorglich an einige Mitforisten: Bitte lasst uns nicht schon wieder darüber diskutieren, dass Handwerker oft noch mehr kosten. Das sind nun einmal die typischen Marktpreise im Nachhilfe-Sektor. Klar ist unsere Arbeitszeit mehr wert, aber man muss auch Abnehmer dafür finden, wenn man das unbedingt tun möchte oder man überlässt diesen Markt auch weiterhin älteren Schülerinnen und Schülern oder Studierenden.

    Ich empfehle in Vollzeit bleiben und wenn die Mehrbelastung gesundheitlich ihren Tribut fordert (denn ja, mehr ist tatsächlich nicht möglich!) entsprechende Gesunderhaltungsmaßnahmen mit Hilfe eines Arztes durchführen.Es kann nicht sein, dass man die Belastung hochschraubt und Lehrer dann ihr Gehalt mindern. Lasst das nicht mit euch machen!
    Man behandelt euch wie der letzte Dreck als Beamter, schlagt endlich zurück! Denn der Dienstherr lacht, dass man als Beamter verpflichtet ist so viel zu arbeiten und jedem Ruf von "Dienstpflicht" zu folgen.
    Lacht doch mal zurück mit der Unkündbarkeit.

    Ist deine Empfehlung wirklich, bewusst eine Burnout-Erkrankung zu riskieren? Oder ist die Empfehlung eher, den Dienstpflichten nicht mehr nachzukommen? Dann war es das nämlich auch schnell mit der Unkündbarkeit.

    Ich bin aber voll bei dir, dass man sich nicht alles bieten lassen muss. Die Antwort darauf ist aber professionelles Arbeiten, Erfüllen der Dienstpflichten und die Signalisierung von Überlastungen in persönlichen Gesprächen und in zweiter Stufe durch formale Überlastungsanzeige.
    Was ich damit sagen möchte: es gibt auch einen rechtlich sauberen Weg ohne Dienstpflichtverletzung.

    Ich finde die Nichtgenehmigung von TZ einen heftigen Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Niemand geht in TZ, weil er weniger Geld haben möchte, sondern weil er Zeit benötigt für andere Sachen. Leider oftmals auch, um wieder "aufzutanken", um weitere Jahre im Beruf zu überstehen. Hier wird ausgenutzt, dass das Land nahezu einziger "Arbeitgeber" ist und dass es keinen Vertrag gibt, der die Rahmenbedingungen von Arbeitebedingungen konserviert.

    Nein, hier wird auf beamtenrechtliche Pflichten abgestellt, die uns vor Einstellung doch bewusst waren. Wer unbedingt einen Rechtsanspruch auf Teilzeit haben möchte, kann auch im Angestelltenverhältnis im Lehramt arbeiten.
    Insofern ist die persönliche Lebensplanung durch die Entscheidung zur Ablegung des Amtseids als Beamter selbst beeinflusst worden.

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