Beiträge von Seph

    Quatsch. Die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden. Ich kann nicht 2 Wochen lang 32 Stunden täglich arbeiten, damit ich mir die 6 Wochen Ferien auch verdient habe. Da hat SteffdA durchaus Recht.

    Hast du meinen Post überhaupt gelesen? Nichts anderes steht doch dort! Ich nehme doch explizit Bezug auf zulässige Wochenhöchstarbeitszeiten.

    Ja, durchschnittlich ist alles ok, so denken viele. Ist es aber nicht!Du kannst nicht an einem Tag 32 Stunden arbeiten und an den folgenden 3 Tagen frei machen, damit du auf eine druchschnittliche Arbeitszeit von 8h/Tag kommst.

    Früher (ich weiß, da hatten wir auch mal 'nen Kaiser) hatte man gesagt:
    "Im Durchschnitt war der Dorfteich 1m tief und trotzdem ist die Kuh ersoffen."

    Was soll denn dieses Extrembeispiel? Das ist doch nicht zielführend. Kiggie hat doch vollkommen Recht, wenn sie darauf verweist, dass Belastungsspitzen (bis zur zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit) aufgefangen werden können durch weniger arbeitsintensive Phasen im Schuljahr (z.B. unterrichtsfreie Zeit außerhalb der 30 Tage Urlaub).

    Das denke ich auch. Genauso wie bei der Arbeitszeitverordnung in NRW, die für normale Beamte gilt und für Lehrer eben nicht.
    Warum bloß habe ich gerade echt Lust auf eine Musterfeststellungsklage, um erst einmal durchgesetzt zu bekommen, daß die EU-Arbeitszeitverordnung auch für uns verbeamtete Lehrer gilt und in nationales Recht umzusetzen ist? :teufel:
    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=398204

    Also §1, Absatz 2 gehört meiner Meinung nach ersatzlos gestrichen.

    Naja, so ganz stimmt das nicht. Über eine Hintertür in der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG, die die Arbeitszeit der Lehrkräfte regelt, und im Tarifvertrag der Länder wird gerade wieder der analoge Bezug zur Arbeitszeit der sonstigen Beamten genommen. Dort heißt es jeweils, dass "eine Jahresarbeitszeit zugrunde zu legen ist, die der fürBeamtinnen und Beamte des Landes geltenden regelmäßigen wöchentlichenArbeitszeit entspricht."

    Was heißt, sie konnten nicht aushebeln, es wird genauso ignoriert, wie bei Beamten oder hast du schon mal erlebt, dass Klassenfahrten im drei-Schicht-System stattfinden?
    Gehört wohl ähnlich zu den Ausnahmen, wie der medizinische Bereich mit den längstens 10 Stunden usw.

    Und auch das Problem ist zwar subjektiv vorhanden, aber weitem nicht zwingend normiert. Einerseits gibt es bereits Urteile, die die nächtliche Ruhezeit (z.B. zwischen 22 Uhr und 7:30 Uhr) explizit nicht als Arbeitszeit anerkennen (Beispiel: LAG Niedersachsen, Urteil v. 10.2.2012, 12 Sa 597/11) und andererseits verweisen Gerichte bezüglich der Mindestruhezeiten darauf, dass Klassenfahrten eben nicht alleine durchgeführt werden sollen, sondern jeweils mit 2-3 Aufsichtspersonen. Dann ist nämlich auch ein kleines Schichtsystem abends und morgens in der Restaufsicht möglich, so dass theoretisch alle Beteiligten auf ihre 11 Stunden Mindestruhezeit kommen können. Dann klinken sich 1-2 Aufsichten eben bereits 20 Uhr oder so aus, die andere(n), die bis zur Bettruhe Aufsicht führen, dürfen dafür morgens bis 9 Uhr ausschlafen.

    Ich selber habe zwar noch nie erlebt, dass die Begleitperson tatsächlich so ein Schichtsystem durchziehen, aber den Schuh muss man sich dann ggf. eher selbst anziehen, als dies dem Arbeitgeber anzulasten. Dieser hat aber dafür Sorge zu tragen (und muss unter Verweis auf die Arbeits- und Mindestruhezeiten daran deutlich erinnert werden), dass genügend Begleitpersonen vorhanden sind.

    Ich gehe mal vorsichtig davon aus, dass du als Lehrkraft keine Leistungen nach SGB II beziehst, sondern relativ gut verdienst. Abgesehen vom Familienzuschlag und Kindergeldanspruch dürftest du dementsprechend keine weiteren Ansprüche haben. Ansonsten wäre das zuständige Jobcenter der Ansprechpartner.

    Die Argumentation muss andersherum erfolgen: Zumindest bei Beamten ist Dienstanweisungen zunächst Folge zu leisten. Bestehen rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit dieser, muss remonstriert werden.
    Insofern stellt sich also eher die Frage: Ist es rechtlich unhaltbar, von Beamten zu verlangen, bis 17 Uhr auf dienstlichen Geräten dienstliche Mails abzurufen? Mir ist jedenfalls keine solche Regelung bekannt. Vor allem ergibt sich noch keine Kollision mit Mindestruhezeiten.

    Auch bei Konferenzen ist das so: Bei uns an der Schule werden zum Glück nur wenige Konferenzen abgehalten. Die sind meistens auch gut strukturiert und in zwei bis drei Stunden erledigt. Sitzen aber in der Lehrerkonferenz 100 Kollegen und verdienen alle nur den Stundensatz A13/5, kosten drei Stunden Konferenz schon 7500€ - oder eben gar nichts, wenn die Zeit nicht erfasst wird.
    Solange unsere Arbeitszeit nicht erfasst wird, wird das genauso weitergehen.

    Diese Überlegungen finde ich persönlich auch immer sehr sinnvoll zur Selbstdisziplinierung bei Konferenzen. Und doch trifft auch das nicht ganz den Kern der Sache. Dauert eine Konferenz eine Stunde länger als üblich, heißt das trotz Arbeitszeiterfassung nicht automatisch, dass jede Lehrkraft eine Überstunde gemacht hat oder in der Wirtschaft diese Kosten (hier z.B. 7500€ zusätzliche Überstundenauszahlungen) anfallen. Es heißt, dass jede Lehrkraft zunächst eigenverantwortlich Aufgaben so umzuschichten hat, dass die Arbeit in der noch zur Verfügung stehenden Arbeitszeit machbar bleibt (z.B. indem die Unterrichtsvorbereitung für die nächsten 2-3 Tage um 1 Stunde gekürzt wird und mal nur aus dem Buch unterrichtet wird) oder, falls das nicht mehr möglich ist, eine Überlastungsanzeige zu stellen. Das ist der vorgesehene Weg, um zu signalisieren, dass die Arbeitszeit überschritten werden muss, um die Aufgaben zu bewältigen.

    Doch genau dies tun wir alles und der Dienstherr sagt eben, dass das illegitime Aufgaben sind! Was ist daran so schwer zu verstehen? Und nein, die Aufgabe wird dadurch auch nicht legitim, wenn dies angeordnet wird (ist es ja jetzt auch nicht), sondern es kommt nur noch eine dazu. Soll er doch Leute einstellen, die das dokumentieren.

    Ich denke, hier sollte noch einmal sehr genau hingeschaut werden, welche Aufgaben denn wirklich illegitim sind und welche nicht. Die Vergabe von Noten, die Dokumentation der entsprechenden Vorgänge, das Erstellen von Zeugnissen und Vorgänge im Rahmen der Erziehungsarbeit usw. dürften auch in Berlin im Rahmen der definierten Kernaufgaben (Förderung persönlicher Entwicklung der S., Unterrichtung, Erziehung, Beurteilung und Bewertung, Beratung und Betreuung in eigener pädagogischer Verantwortung) zu den legitimen Aufgaben von Lehrkräften gehören.

    Illegitim sind Aufgaben, die entweder objektiv unnötig sind (z.B. Dokumentation von Prozessen, die aber tatsächlich nicht weiterverwendet werden oder z.B. Archivieren/Umsortieren von Akten, obwohl längst ein sinnvolles elektronisches Ablagesystem vorhanden ist) oder unzumutbare Aufgaben, die mit der Berufsrolle nicht vereinbar sind (Klassenraumreinigung usw.).

    Könnte man also sagen: A hat Geometrie sehr gut, die Prozentrechnung aber nur ausreichend verstanden. Insgesamt finde ich seine Leistung befriedigend. B hat jeweils beides gut gemeistert und schlägt sich auch mündlich gut, Zeugnis: gut. Darf ich das auch so bei den Eltern begründen? Scheint mir zwar realistisch aber doch klingt's arg vage.

    In Kurzform: Ja. Denn genau diese argumentative Beurteilung der Fachleistung nach pädagogischen und nicht rein rechnerischen Gesichtspunkten ist die letztlich geforderte Art der Notenbildung (zumindest hier in Niedersachsen). So wie du das geschrieben hast, finde ich die Noten auch gut nachvollziehbar. Was da natürlich nicht passieren darf, ist etwas wie "naja...eigentlich die ganze Zeit befriedigende Leistungen, einmal eine ausreichende Klausur...im Zeugnis gibt es ein mangelhaft".

    Ganztag und digitale Endgeräte bringen genau nix, wichtiger sind Lehrer, die vollen gesellschaftlichen Respekt genießen, und Schüler, die lernen WOLLEN und schlichtweg sich in der Öffentlichkeit an Regeln halten können. Halb Asien schafft das, aber in Deutschland soll das nicht gehen? Das alleine wäre für mich Grund, einen solchen Preis abzuerkennen...

    Damit verkennst du aber völlig, dass die ausgezeichneten Schulen i.d.R. Schulen sind, die es gerade geschafft haben, dass ihre Schüler trotz problematischer Ausgangsbedingungen wieder gerne zur Schule gehen, lernen wollen usw. Schulen also, die deine Bedingungen gerade erfüllen und genau dafür einen solchen Preis als Wertschätzung erhalten.

    ich hatte sowas im Hinterkopf, aber wohl nicht richtig verstanden, wo das Problem liegt. Dann aber die Frage: wie kommst du auf eine Gesamtnote?

    Indem man sich an den eigentlichen Bedeutungen der Noten orientiert. Das was wir z.B. oft mit "4" abkürzen (und was dadurch erst zum unzulässigen rechnen einlädt) ist offiziell die Note "ausreichend", die erteilt werden soll, wenn die Leistungen zwar Mängel aufweisen, aber im Ganzen den Anforderungen (noch) entsprechen. Was das genau für ein Fach bedeutet, lässt sich unter Bezugnahme auf die zu erreichenden Kompetenzen und Anforderungsbereiche aus den KCs ableiten und durch die Lehrkräfte einschätzen.

    Das kommt tatsächlich darauf an, ob eine halbwegs dauerhafte Lösung oder eine "Kurzzeitlösung" (die dann auch dauerhaft ist) kommen soll. Aber auch Container kosten mit notwendigen Erschließungsarbeiten schnell 6-stellige Beträge. Wie schnell das realisiert wird, hängt immer vom Schulträger, vermuteten künftigen Schülerzahlen, Schulnetzplanung usw. ab.

    Es ist auch nicht ständig jemand auf Klo. Warum nutzen wir das eigentlich nicht mit?
    Gruß !

    Ach komm....der Vergleich ist doch lächerlich (siehe unten).

    Ich glaube, man muss hier mal zwei Dinge auseinander halten. Was mich in dem Artikel auch tierisch nervt und weshalb ich auch Mikaels zynischen Kommentar geliked habe ist z. B. die Sache mit dem Lehrerzimmer, in dem mal eben Kurse abgehalten werden, weil es sonst keinen Platz gibt. Es ist ja nicht das erste mal, dass ich hier über solche "Behelfsmassnahmen" lese die nur deswegen initiiert werden, weil der Träger die Schule schlichtweg verrotten lässt. Es geht gar nicht drum, ob man das grundsätzlich mal kann, weil es eh nicht so schlimm ist, wenn da mal Kurse im Lehrerzimmer stattfinden, es geht ums verdammte Prinzip. Wenn man sowas immer mit sich machen lässt, dann bleiben die Dinge eben so wie sie sind, gibt ja keinen Grund sie zu ändern.

    Versteht mich bitte nicht falsch: würde das als Notmaßnahme gemacht werden müssen, weil nicht einmal genug Klassenräume zur Verfügung stehen für die Regelklassen, würde ich das wohl genauso sehen. Aber habt ihr euch mal die Mühe gemacht, die Homepage der Schule zu sichten? Da ist nichts mit genereller Raumnot und verrottendem Gebäude zu sehen. Es gibt dort 8 Klassen und wahrscheinlich auch für alle diese Klassen entsprechende Klassenräume. Im intern entwickelten (und wohl als gewinnbringend empfundenen) Konzept des gelegentlichen Projektunterrichts werden diese aber auf 12 Projekte erweitert. Dass Schulträger nicht sofort nach Konzeptumstellungen für 6-7 stellige Beträge eine ganze Reihe Differenzierungsräume schaffen möchten, sollte aber auch nachvollziehbar sein. Dann hat man als Schule mehrere Möglichkeiten: entweder man unterrichtet zunächst Regelklassen in der dafür vorgesehenen Raumanzahl weiter und meldet den Wunsch nach weiteren Kursräumen oder man verständigt sich bereits intern, dass man für bestimmte Unterrichtssettings auch auf nichtreguläre Unterrichtsräume ausweicht. Wir wissen doch überhaupt nicht, wie die Entscheidung hierzu getroffen wurde und ob das Kollegium das nicht als willkommene Erweiterung für bestimmte Situationen empfindet, die sonst eben nicht möglich wären.


    Nachtrag: Was man nicht vergessen darf ist, dass viele Schulen, die einen Schulpreis erhalten, eine mehrjährige (teilweise 25jährige) Entwicklung hinter sich haben, bis sie auf dem Stand sind, der einem dann als Vorbild gezeigt wird.

    Das finde ich bei der Betrachtung sogar entscheidend. Häufig sind es auch Schulen, die ursprünglich recht schlechte Ausgangsvoraussetzungen oder/und ein spezifisches Problem hatten und dann für sich gute Wege gefunden haben, genau damit umzugehen. Insofern ist auch der Vergleich mit den Arbeitsbedingungen an anderen Schulen nicht immer zielführend, sondern man müsste schauen, wie die Arbeitsbedingungen an dieser Schule ohne die neu beschrittenen Wege wären. Was ich damit sagen möchte: Während hier viel über das Lehrerzimmer u.ä. diskutiert wird, mögen die Lehrkräfte an dieser Schule das gefundene Unterrichtssetting vlt. ingesamt sogar als Entlastung gegenüber vorher wahrnehmen.

    Ich habe gerade interessehalber mal nachgeschaut. Bei uns in Niedersachsen werden diese Dinge im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht, welches monatlich erscheint. In Bayern scheint es ein ähnliches Instrument zu geben, das "Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBl.)". Dieses (und alle älteren Versionen) sind abrufbar unter

    https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/?journal=4 (Amtsblätter ab 2009)
    https://www.km.bayern.de/publikationen.html#amtsblattarchiv (Amtsblätter 2002-2009).


    Da sind dann zwar nicht nur die KMS enthalten, sondern auch weiter Veränderungen und Mitteilungen, aber grds. sollten da alle Veränderungen im Schulrecht auftauchen.

    Es ist nicht zielführend, Noten aus dem Abitur, vom 1. und 2. Staatsexamen mit den Noten der dienstlichen Beurteilungen zu vergleichen. Diesen liegen jeweils vollkommen verschiedene Maßstäbe und Abstufungen zu Grunde. Der Eindruck einer Vergleichbarkeit entsteht letztlich - wie so oft - durch die unglückliche Abkürzung von Beurteilungen durch Ziffern und die - mathematisch nicht haltbare Praxis - auf diesen ordinal skalierten Daten auch noch Mittelwertbildungen und Vergleiche durchführen zu wollen.

    Die Note 3 (in Nds. C) bei dienstlichen Beurteilungen steht für "Die Anforderungen werden voll erfüllt" und sind bereits als Wertschätzung der geleisteten Arbeit gedacht. In vielen Beförderungsverfahren ist das bereits die ausreichende Note, um ausgewählt zu werden. Die Note 2 (bzw. B) steht bereits für "Die Anforderungen werden erheblich übertroffen", was mit Blick auf eine konkrete Stelle in unserer komplexen Tätigkeit nur recht wenig Personen schaffen dürften. Die Note 1 (bzw. A) attestiert, dass "Die Anforderungen in hervorragender Weise übertroffen werden", was nur für absolute Ausnahmen zutreffen dürfte. Es ist doch schwer vermittelbar, dass von allen zu beurteilenden Lehrkräften an der eigenen Schule eine Mehrzahl Anforderungen erheblich übertreffen soll. Insofern ist es nur logisch, von der Regelbeurteilung "3"/"C" auszugehen.

    Das hat unsere SL uns auch mitgeteilt: Wer die Probezeit makellos durchläuft, gute Lehrproben zeigt, sich ins Kollegium einfügt, gute Arbeit in der Elternarbeit zeigt und sich neben dem Unterricht noch in schulischen Gremien engagiert - also wer alles tut, was man eben so tun sollte in der Probezeit - solle als Standard eine 3 bekommen.

    Das ist doch gerade die Beschreibung für eine Person, die die Anforderungen voll erfüllt, aber eben nicht erheblich übertrifft.

    Ich habe während der OBAS eine Liste mit Projekten gemacht, die ich als AG, in Form einer Unterrichtsreihe, ... hätte durchführen wollen, was durchaus mit Mehrarbeit verbunden gewesen wäre. Seitdem ich aber von dieser Art der Bewertung gehört habe haben sich diese Listen alle in Luft aufgelöst. :) Ich werde nicht einen Handschlag mehr tun, als ich auch wirklich muss. Meiner Meinung nach das Einzige, was man in einem solchen Fall tun kann.

    Das wiederum kann ich nicht empfehlen. Diese zusätzlichen Handschläge werden durchaus registriert und spielen für mögliche Beförderungen eine Rolle, sofern das mal in Frage kommen sollte. Mir haben diese jedenfalls deutlich weiter geholfen.

    Ich verstehe die Hinweise im Portal so, dass der Antrag nur dann als fristgerecht eingereicht gilt, wenn die Schulleitung innerhalb von 7 Tagen hinzugezogen wird. Wahrscheinlich musst du den Antrag einfach entsprechend im September/Oktober noch einmal neu einstellen. Die Frist liegt ja ohnehin Ende Dezember.

    Sorry, die Information war etwas zu pauschal. Rechtsgrundlage bildet eine Mitteilung zum Flexiblen Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte aus dem Schulverwaltungsblatt 10/2007 und der Klarstellung des MK durch Erlass "Minderstunden bei Freistellung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht für die Abiturprüfung 2017", dass diese Regelungen nach wie vor anzuwenden sind.

    "Gemäß Nr. 4.2.5 gelten insbesondere stundenplanmäßige Unterrichtsstunden als erteilt, wenn die Lehrkraft die Unterrichtsstunden wegen der Freistellung der Schülerinnen und Schüler von Prüfungsklassen bzw. Prüfungsjahrgängen vom Unterricht nicht erteilen kann; dies gilt jedoch nur bis zum Ablauf des sechsten Werktags nach dem letzten Prüfungstag.

    Bei Abiturprüfungen gilt als letzter Prüfungstag der zentral festgelegte Termin der letzten mündlichen Prüfung im fünften Prüfungsfach."

    Da die mündlichen Abiturprüfungen in diesem Jahr bis zum 29.05. gehen, ist der aufgrund des morgigen Feiertags und Pfingsten (Achtung: Werktage, nicht Unterrichtstage) entsprechende Unterricht ab Mittwoch, dem 12.06. als nicht erteilt anzusehen.

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