Interessanter Thread. Als juristischer Laie interpretiere ich die "Garantenstellung" so, dass man natürlich Schülern im Bedarfsfall helfen muss, aber doch nicht so, dass man die eigene Gesundheit oder gar das eigene Leben gefährdet. Das wird ja nicht einmal von Polizisten oder Feuerwehrleuten verlangt, die sich ja berufsmäßig mit Gefahrensituatioen beschäftigen und dafür ausgebildet sind. Warum also ausgerechnet sollte man das von Lehrkräften verlangen?
Oder ist das nur wieder das allgegenwärtige "Helfersyndrom", dass Lehrkräfte dazu verleitet unter Nicht-Beachtung der eigenen legitimen Interessen anderen um jeden Preis zu helfen?
Gruß !
Ein erheblicher Teil der Garantenstellung liegt tatsächlich eher darin, dass nicht nur das aktive Eingreifen in Notlagen gefordert wird (wie von allen, siehe unterlassene Hilfeleistung), sondern dass vorab bereits geeignete Maßnahmen zu treffen sind, die Gefährdungen möglichst ausschließen. Einer der Klassiker der Literatur hierzu ist das Zelten mit Schülern direkt an der Abbruchkante eines Steinbruchs. EIne recht übersichtliche Zusammenfassung findet sich z.B. unter https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_un…enpflichten.pdf