Beiträge von Seph

    Na klar. Und es geht überhaupt nicht darum, dass Gymnasiale mehr Geld bekommen als "mindere" Lehrer... :D

    Wie du auf die Idee kommst, von "minderen" Lehrern zu sprechen, kann ich nicht nachvollziehen. Überhaupt jemanden Minderwertigkeit zu unterstellen, ist absurd. Mir geht es lediglich darum, dass fehlende Spezialisierung nicht gerade zu besserem Unterricht führen dürfte. Insofern bin ich dem Konzept des Einheitslehrers gegenüber skeptisch eingestellt. Alles andere sind Unterstellungen deinerseits.

    Generell fasse ich Schüler nicht an und leiste keine Hilfe außer den Schulsanitätsdienst zu verständigen. In größeren Notfällen würde ich den Notruf alarmieren.
    Aber selber Hand anlegen? Nein.
    Da wird man nur verklagt.

    Das wird man bei unterlassener Ersthilfe (zu der man zumindest hier als Lehrkraft verpflichtend ausgebildet ist) aber unter Umständen auch. Es gibt schon nochmal einen großen Unterschied zwischen sinnvoller Ersthilfe und (wie im obigen Beispiel) nicht zwingend gebotenen und auch nicht erlaubten Therapieversuchen ohne Sachverstand.

    Schaut vielleicht auch nochmal, ob das laut Vertragsbedingungen wirklich ein Treuhandkonto (Anderkonto) ist. Hier stellen Schulleitung und die kooperierende Sparkasse und Volksbank das zwar auch so dar, die Vertragsbedingungen zeigen aber auf, dass es sich um ein klassisches (Privat-)Girokonto haftet, welches einfach nur mit 0€ Kontoführungsgebühr geführt wird. Dennoch ist es nach wie vor ein Privatkonto. Falls mit Elternvertreter oder Schulleitungsmitglied zusammen eröffnet, ist es halt ein privates Oder-Konto der eröffnenden Personen. Richtige Anderkonten werden wohl kaum noch angeboten.

    Kann man natürlich so sehen, aber professionell ist das nicht. Letztlich steckt dahinter die Hybris, bereits direkt nach dem Studium super unterrichten zu können und daher ohnehin nicht auf Feedback langjähriger Lehrkräfte angewiesen zu sein. Sich auch selbstkritisch mit dem eigenen Handeln auseinander zu setzen sollte zum Selbstbild als Lehrkraft gehören.

    Okay. Da hätte man als Angestellter Lehrer das gleiche Netto, wie ich als Beamtin. Nur muss ich meine PKV noch zahlen.

    Deine Rechnung ist nicht nachvollziehbar. Oder vergleichst du Vollzeitangestellte mit deinem Einkommen bei 75%?

    Hamburg A12/5 bei 75% mit 1 Kinderfreibetrag (ohne Familienzuschlag?) sind ca. 3,2k Brutto bzw. ca. 2,6k Netto. MIt Familienzulage wären es eher 3450€ Brutto und 2750€ Netto.(vor PKV).
    Berlin E13/5 sind bei 75% 3,8k Brutto bei 2,26k Netto und E11/5 sogar nur 3,4k Brutto und ca. 2,1k Netto.

    Die 300 bzw 500€ Unterschied (mit Familienzulage nochmal 150€ mehr) sollten doch ausreichen für die PKV. Berechnungen sind jeweils in Steuerklasse I bzw. IV gehalten.

    Nach deinen Angaben müsstest du A 12, Erfahrungsstufe 1 haben (rund 3200,- brutto und rund 2600,- netto). Stimmt das, @Anja82 ? Müsstest du doch wissen. Man kann das ja alles googeln. http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…tkl=4&r=0&zkf=0

    In deinem Brutto dürfte dann das Krankengeld nicht enthalten sein. 160,- Euro monatlich für die Krankenkasse (privat?) kommt mir sehr seltsam vor. Ein Angestellter zahlt bei einem Verdienst in dem Bereich ja rund 600-700 Euro monatlich in die gesetzliche Krankenversicherung (entweder nahezu hälftig Arbeitnehmer - Arbeitgeber oder alles alleine, aber in Berlin mit Zulage).

    Da sieht man mal wieder, wenn deine Angaben stimmen, wie ungerecht es zwischen Angestellten und Beamten zugeht. Danke für den Tipp. Das wusste ich nämlich noch nicht, dass die Beamten nur 160,- Euro monatlich für ihre Krankenkasse zahlen.

    PS: Ansonsten, ja, neueingestellte Lehrer bekommen in Berlin, wenn sie die entsprechende Ausbildung haben, rund 5300,- brutto (und nochmal 300,- oben drauf, wenn sie an einer 80%-Brennpunktschule arbeiten). Davon sollte man sich Kugelschreiber und Radiergummi leisten können, womit wir nun wieder beim Thema wären. ;)

    Mal abgesehen davon, dass ich die Zahlen von Anja auch etwas seltsam finde, muss man bei den Vergleichen mal die Kirche im Dorf lassen: Bei 3200 Brutto beträgt der Arbeitnehmeranteil für die GKV etwa 270€ und den muss man mit dem Beitrag zur PKV vergleichen. 160€ wären dabei im Übrigen sehr günstig, die meisten dürften bei 50% Beihilfeanspruch schon 200€ aufwärts zahlen. Dann sind die Unterschiede auf einmal gar nicht mehr so ungerecht, oder? ;)

    Hab auch Sonntag Nachmittag weniger Zeit.
    Aber du kennst doch Olaf Schubert, der es schön zusammen fasste:
    Ein Zimmermann verdient mehr als eine Zimmerfrau.
    Aber Spaß beiseite.

    Der Vergleich mit dem Gebäudetechniker hinkt gewaltig.

    Den Vergleich hast du selbst eingebracht, als du auf die geringeren Verdienstmöglichkeiten typischer Frauenberufe hingewiesen hast. Schaut man sich Berufsumfelder mit sehr einseitigen Geschlechterquoten an, dann gehören da auf beiden Seiten Berufsumfelder mit relativ geringen Verdienstmöglichkeiten zu den Spitzenreitern.

    Sorry, aber das ist deutlich zu kurz gegriffen. Zumal auch die Berufsklassen mit den höchsten Männeranteilen (z.B. Gebäude- und versorgungstechnische Berufe) nicht gerade zu den hochbezahlten gehören. Wenn mehr Männer in den Lehrerberuf vordringen als bisher (bei gleichbleibender Frauenanzahl) dürften die Dienstherren aufgrund der deutlich erhöhten Bewerberanzahl sicher kein Interesse an Gehaltsanpassungen nach oben haben ;)

    Das stimmt IMHO schon so, wie du es jetzt darstellst. Allerdings greift dann §616 BGB und man bekommt ca. 5 bezahlte freie Tage. Wobei man da einschränken muss, dass dieser Paragraph im Arbeits-/Tarifvertrag explizit ausgeschlossen werden kann.
    Deinen Ausgangspost habe ich von der Konstellation her übrigens auch genau anders herum verstanden.

    Danke. Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Diese 4 von Susannea beschriebenen Kindkranktage der Beamten stammen gerade aus der Regelung des §616 BGB (und der zugehörigen Rechtsprechung, die die erträgliche Grenze im Moment bei 4-5 Tagen sieht) und gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Dass die gesetzliche Krankenversicherung hier sogar 10 Tage einräumt, darf als Bonus betrachtet werden und bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass sonst keine Kindkranktage zu gewähren sind.

    Es handelt sich um keine Frau. Und genau das macht es ja so unakzeptabel für mich und den Kurs. Es handelt sich um eine Elternzeit von zwei Monaten, die so gesplittet ist, dass das gesamte erste Halbjahr unterrichtstechnisch nicht abgedeckt ist.

    Wie jetzt? Es ist unakzeptabel, dass ein Mann in Elternzeit geht? In welcher Welt leben wir denn hier?

    Das Problem ist aber doch, dass diese Teilzeit nur gewährt wird, "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen". Und die Tatsache, dass ich diesen Kurs jetzt habe, zeigt doch, dass es bzgl. meiner Wenigkeit zumindest in diesem Fach ein "dienstliches Belangen" gibt. So kommt die Kuh nicht vom Eis.

    Nein, so einfach kann es sich der Dienstherr nicht machen. Es müssten "dringende dienstliche Belange" entgegenstehen, und diese sind explizit nicht gegeben, wenn einfach nur Personallücken aufgerissen werden. Erschwernisse wie Einstellung von Ersatzkräften, Umorganisation etc. sind durch den Dienstherren als zumutbare Belastungen hinzunehmen.

    Das ist relativ einfach, nehmen wir mal an, mit dem einen Euro hast du ein Familieneinkommen von 73.600, ohne ihn hast du nur noch 73.599. Nun musst du bei 2. Steuern in Höhe von 17.271,18 Euro zahlen, bei erstem aber 17.310,11, weil du genau eine Stufe höher gerutscht bist und dein ganzes Einkommen mit einem Prozent mehr versteuert wird: https://www.splittingtabelle.de/Splittingtabelle-2018.pdf

    Falls dieser eine Euro gerade der Euro ist, der mein Gesamteinkommen in die nächsttiefere Tabellengruppe schiebt, ergibt dieser Euro eine Erstattung von etwa 35 €.

    So viel dazu, dass sich das Auflisten und Sammeln von Belegen für Kleinvieh nicht lohne.

    .

    Ähm, euch ist aber schon klar, dass es keine Sprünge im Steuerbetrag gibt, oder? Die genannten Tabellengruppen sind lediglich wegen der besseren Lesbarkeit nur in 100€-Schritten angegeben. Ein um einen Euro geringeres zu versteuerndes EInkommen liefert immer unabhängig von dem dann noch zu versteuerndem Einkommen eine Erstattung entsprechend dem individuellen Grenzsteuersatz. Und der wiederum ergibt sich aus §32a EStG und kann höchstens 45% betragen.

    Der Teil stimmt also:

    Der Begriff des "Gesamteinkommens" ist hierbei zentral. Ich erhalte zwar nicht den Gegenwert des Bleistiftspitzers, den ich gekauft habe, vom Finanzamt ersetzt, muss jedoch für den "obersten Euro" meines Gesamteinkommens keine Steuern bezahlen.


    ....................


    Da ich für diesen letzten Euro nun keine Steuern zahlen muss - es handelt sich ja um Werbungskosten - erstattet mir das Finanzamt von meinen bereits gezahlten Steuern nun 40 Cent. Somit zahle ich für den Spitzer effektiv nur noch 60 Cent - und nicht den ursprünglich gezahlten 1 €.

    Ein konstruktives Gespräch hat bereits stattgefunden und vielleicht ändert sich diese Zuteilung noch. Aber was soll ich machen, wenn das nicht mehr geht?

    Konkret - auch für die Zukunft - gefragt: Welche Möglichkeiten habe ich in dieser Situation solch eine Zuteilung abzuwenden?

    Sorry, wenn das etwas pampig klingt. Aber als Sek II Lehrkraft (als die du letztlich auch bezahlt wirst) musst du wohl damit rechnen und der Dienstanweisung folgen, wenn du auch mal einen Leistungskurs zugeteilt bekommst. Wenn du es darauf anlegst, kannst du natürlich eine total miese Arbeit dabei leisten und hoffen, nie wieder so eingesetzt zu werden. Abwenden kannst du das ggf. auch je nach Bundesland durch eine freiwillige Abordnung ( so denn vorgesehen) an eine Schulform, die nur Sek I unterrichtet oder eine entsprechende Versetzung. In Frage kommen da ggf. Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe.

    Möglicherweise geht es dir aber auch nur um die sehr kurzfristige Bekanntgabe. Der Batzen Mehrarbeit relativiert sich gegen Ende des Schuljahres, wenn die Q2-Schüler gar keinen Unterricht mehr haben und die Abiturprüfungen zu einem guten Teil abgeschlossen sind. Die Einarbeitung in entsprechende Themen fällt auch bei anderen Jahrgängen an und ganz ehrlich...die Vorabiturklausur erstelle ich persönlich sicher nicht in der Sommerpause und auch noch nicht in den Herbstferien, sondern situativ passend zum entsprechenden Klausurtermin. Insofern stresst mich eine kurzfristige Übernahme eher weniger. Ich gebe aber zu, dass bei erstmaliger Übernahme eines Leistungskurses das Eindenken in die jeweiligen Themen und Arbeitsweisen sicher mehr Arbeit macht, als bei anderen Jahrgängen. Das relativiert sich aber nach 1-2x Durchlauf des entsprechenden Jahrgangs.

    Gut war sicherlich die Suche nach einem persönlichen Gespräch, welches oft hilfreich ist. Einen Anspruch auch Nichtzuteilung eines Sek II Kurses hast du aber nicht.

    Man könnte dem wohl gelassen entgegensehen. Es ist vollkommen unrealistisch und unzumutbar (und wahrscheinlich auch unrechtmäßig), dass Lehrkräfte angezeigte Inhalte auf privaten Endgeräten der Schüler kontrollieren. Auch sehe ich keine (grob fahrlässige) Aufsichtspflichtverletzung der Lehrkraft, so sie denn tatsächlich wie von ihrem Dienstherren bestimmt, zur festgelegten Aufsichtszeit ihre Aufsicht wahrgenommen hat. Ob andersherum die Schulleitung möglicherweise Probleme bekommen könnte, weil a) zu wenig Aufsichtspersonen für die unübersichtliche Situation vorgesehen sind und b) eine möglicherweise rechtswidrige Dienstanweisung erging, mag ich anhand der kurzen Schilderung nicht beurteilen.

    Hab ich nicht vor kurzem noch in einem anderen Thread erklärt, wie viele Lehrer nicht verstehen, was von der Steuer absetzen überhaupt bedeutet? Voila.

    (Danke Seph )

    Das wird andersherum ja auch gerne schamlos ausgenutzt. Wie oft hört man seitens Schulleitungen "Habt euch nicht so, könnt ihr doch eh von der Steuer absetzen" wenn es um die eigentlich vom Arbeitgeber anzuschaffenden Arbeitsmaterialien geht.

    Hallo Seph,

    danke für Deine Antwort.

    Also ist es Unsinn, der hier steht:
    ,,Hat das Gerät nämlich höchstens 410 Euro ohne Umsatzsteuer (ab 2018: 800 Euro netto) gekostet, können Sie Ihre Anschaffungskosten sofort in voller Höhe ansetzen. War der Rechner teurer, berücksichtigt das Finanzamt Ihre Kosten nur im Wege einer dreijährigen Abschreibung. Die Abschreibung müssen Sie im Jahr der Anschaffung monatsweise berechnen.‘‘
    Dort steht ja wortwörtlich, man könne „die Anschaffungskosten in voller Höhe ansetzen“.
    Bedeutet hier „ansetzen“, man kann sie angeben, aber was man tatsächlich zurückbekommt, ist etwas anderes?

    Kein Unsinn, sondern eine Fehlinterpretation des Begriffs "ansetzen". "In voller Höhe ansetzen" bedeutet nicht, dass der Betrag in voller Höhe erstattet wird, sondern dass der Betrag in voller Höhe vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden darf.

    Ich würde mir nun gerne ein MacBook zulegen, dass ich größtenteils für die Arbeit benötige (90%-100%)*
    ...................
    Inwieweit muss ich dem Finanzamt (Werbelink entfernt) "beweisen", dass ich das Gerät wirklich zu 90-100% für die Arbeit benötige?

    Das nachzuweisen dürfte i.d.R. äußerst schwierig sein, die Finanzämter sind bei solchen Zahlen, die oft (nicht immer) frei erfunden sind, öfter mal hellhörig und wollen es genauer wissen. Probieren kann man das aber, wobei es bei so hochpreisigen Geräten schwer fallen dürfte, zu argumentieren, warum nicht ein sehr viel günstigeres ebenfalls ausreicht. All das hängt aber vom jeweiligen Finanzamt und Sachbearbeiter ab, wie genau geprüft wird.


    Hat jemand Erfahrung wie viel ich vom Kaufpreis (2000€) steuerlich erstattet bekommen kann?
    Ist es möglich, 90%-100% des gesamten Kaufpreises (also 1.800€ - 2000€) zurückzubekommen?**

    Hier liegt meines Erachtens ein massives Missverständnis vor. Steuerliche Absetzbarkeit bedeutet lediglich, dass das zu versteuernde Einkommen um den entsprechenden Betrag vermindert wird, also der Anteil des Einkommens, auf den Steuern anfallen. Insofern sind, gerade im Referendariat bei eh schon geringem Steuersatz, eher um die 10-20% Erstattung des tatsächlichen Kaufpreises realisierbar, später nicht viel mehr als 30-40%. Der genaue Anteil dürfte in der Nähe des individuellen Grenzsteuersatzes liegen.

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