Oder man tritt dann einfach den entsprechend verlangten Dienst an und freut sich über den damit geschlossenen mündlichen (und unbefristeten) Arbeitsvertrag.
Beiträge von Seph
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Ok, das ist nervig. Ich kenne es bisher ehrlich gesagt auch so, dass die Schulkonferenz (hier in Nds. wahrscheinlich mit der Gesamtkonferenz vergleichbar) einmal ein Fahrtenkonzept beschließt und das jährlich entsprechend durchgeführt wird. Darin könnte z.B. stehen, dass grds. alle 7. Klassen eine erlebnispädagogische Fahrt nach A oder B machen. Bei euch klingt es nach jedes Jahr neu beschließen, was in NRW wohl auch explizit vorgesehen ist.
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Dafür wäre doch erst einmal zu klären, ob dies überhaupt eine Klassenfahrt ist oder nicht eine private Reise. Ich tendiere zu letzterem und würde mich in Anbetracht der knappen Mittel für Reisekosten auch wundern, wenn die Schulkonferenz ausgerechnet eine solche Fahrt in das Fahrtenkonzept aufnehmen würde. Ich persönlich würde auch davon abraten eine private Abschlussfahrt als Lehrkraft zu begleiten, weil man dennoch nicht ganz aus der Rolle als Lehrkraft herauskommt und das zu sehr ungünstigen Situationen führen kann.
Sollte die Schulkonferenz dennoch auf die Idee kommen, eine solche Fahrt in das Konzept aufzunehmen, tendiere ich dazu, dass die Kosten dann nicht rückwirkend übernommen werden (müssen). Ich sehe das analog zu z.B. Anschaffungen von Lehrmitteln, Teilnahme an (kostenpflichtigen) Fortbildungen u.ä. bei denen Kosten immer nur nach Antrag vorab und dessen Genehmigung geltend gemacht werden können und nicht erst nach Entstehen.
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Ich würde da eher weniger Hoffnungen reinsetzen wollen. Zum Einen scheint diese Vorgabe im Wesentlichen das (private) Arbeitsrecht und nicht das (öffentliche) Beamtenrecht zu treffen. Zum anderen gibt es für die angesprochenen Punkte bereits Lösungen, die bei weitem nicht allen schmecken dürften. Als Beispiele seien genannt:
- Keine verpflichtende abendliche Kontrolle der Vertretungspläne für den Folgetag mehr, weil man damit die Mindestruhezeit zum nächsten Tag von 11 Stunden unterschreiten würde?
- Kriegen wir so auch für Beamte endlich die Europäische Arbeitszeitrichtlinie (11 Stunden Ruhezeit; 30 Minuten Pause ohne Schülerstörungen) an Schulen umgesetzt?
Als Lehrkraft habe ich mich vorab über den Einsatz zu informieren. Dass bis abends um 18 Uhr (oder ähnlich) tun zu können, sehe ich eher als Serviceangebot. Die Alternative bestünde möglicherweise darin, frühs zu Beginn der 1. Stunde verpflichtend anwesend zu sein. Das zieht einen Rattenschwanz an Folgen nach sich. Dazu gehören u.U. dann wirklich die Einführung von festen Lehrerarbeitsplätzen in der Schule gekoppelt mit festen Arbeitszeiten vor Ort. Finde ich persönlich im Sinne der Vereinbarkeit Beruf-Familie ungünstig. Ich denke, viele Kolleginnen und Kollegen wären auch erstaunt, wie sich dauerhafte 8-10 Stunden Arbeitstage wirklich anfühlen (je nachdem, ob man in den Ferien arbeiten möchte oder nicht). Und bevor der Shitstorm losbricht: Ja, ich weiß, dass wir nahezu alle auch solche Belastungsspitzen kennen und in Korrekturzeiten auch mal auf 10-12 Stunden kommen können.
Die 30min Pause steht ohnehin erst nach 6 (Zeit-)Stunden ununterbrochener Arbeitszeit zu. Das wäre dann die Mittagspause, bei der ich tatsächlich das Schulgelände verlassen kann, um ungestört zu sein. Man muss dann nur darauf achten, dass Busaufsichten o.ä. nicht gerade von Lehrkräften mit vorher 6 Unterrichtsstunden durchgeführt werden. Auch die 11 Stunden Ruhezeit sind nicht gefährdet, wenn man nicht zwangsweise bis 21 Uhr arbeitet. Insofern sehe ich diese Richtlinie bereits umgesetzt.
Richtig problematisch sehe ich aber die sich aus der Erfassung der Arbeitszeit per Fernüberwachung o.ä. ergebenden Kollisionen mit Erwägungen zum Datenschutz.
- Hat damit die Flat-Rate Arbeit bei uns zu den Eh-Da-Kosten (Die Kollegen sind ja eh da.) ein Ende?
- Keine überbordenden Konferenzen mehr, weil jede Stunde der Kollegen fakturiert wird und die SL sieht, daß eine Konferenz mit 80 Kollegen jede Stunde Kosten in Höhe von knapp 2.000 € verursachen?
Das wünsche ich mir aber ehrlich gesagt auch. Es wäre m.E. auch sehr heilsam, wenn in den Konferenzen genau diese Kosten auch vorab angesagt/angezeigt werden. Nicht nur für die Schulleitung, sondern auch um sich untereinander etwas zu disziplinieren und ausufernde und unnötige Redebeiträge einzudämmen.
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Habe das 1. Staatsexamen Sek 1 und 2, das zweite Staatsexamen wurde vom Land NRW als "endgültig nicht bestanden" eingestuft. Hierüber läuft seit 3 Jahren eine Klage, also ist das NICHT Rechtskräftig. Das Land muss mich also solange nichts entschieden ist einstellen.
Hier liegt doch ein massiver Logikfehler vor. Lassen wir mal außen vor, dass je nach anzuwendendem Prüfungsrecht Rechtsmittel teils wirklich keine aufschiebende Wirkung haben und gehen wir mal davon aus, dass Rechtsmittel in diesem Fall aufschiebende Wirkung entfalten. Dann richtet sich diese aufschiebende Wirkung aber nur gegen den Bescheid "endgültig nicht bestanden". Daraus kann noch lange nicht abgeleitet werden, bestanden zu haben. Vielmehr dürfte die Prüfung als (noch) nicht absolviert anzusehen sein. So oder so liegt also kein 2. Staatsexamen vor. Wunderst du dich dann wirklich über schlechtere Einstellungschancen?
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Dr. Günther Hoegg -Schulrecht: Die 50 wichtigsten Urteile (und weitere vergleichbare Bücher). Sehr kurzweilig geschrieben und hilft sehr, die Tendenz von Gerichten bei schulrechtlichen Fragestellungen einzuordnen. Insbesondere hilft es aber dabei, die ein oder andere "Urban Legend" in Lehrerzimmern ausräumen zu können.
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Kann ich nur bestätigen.
Habe ich mal gemacht. Plötzlich kamen bestimmte Anweisungen nicht mehr. Offenbar wusste meine damalige SL genau, dass sie irrte. So nach dem Motto. Man kann es ja mal versuchen.Kann ich auch unterschreiben. Aus meiner Sicht eines der effektivsten und gleichzeitig formal saubersten Mittel, mit denen man sich wehren kann. Eine gute Reihe von komischen Anweisungen hat sich bereits an dieser Stelle erledigt, während die sinnvollen Anweisungen damit kein Problem sind.
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Eine Orientierung kann z.B. die Vereinigung der Didaktischen Leitungen in NRW liefern: https://www.vddl-nrw.de/rolle-und-funk…tische-leitung/ liefern. Grob gesagt ist so ziemlich alles im Bereich der Unterrichts- und Qualitätsentwicklung der Schule zu koordinieren. Das bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand. Wie das genau aussieht, hängt aber auch entscheidend davon ab, wie gut die Teamstrukturen an deiner Schule bereits entwickelt sind und inwiefern man sich auf die Fachbereichs- und Jahrgangsleitungen verlassen kann. Hast du in dieser Leitungsebene schon Erfahrungen?
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Wenn ich dich richtig verstehe, willst du nach dem Mutterschutz direkt wieder einen Monat "arbeiten gehen", da dort Sommerferien sind und dann Elternzeit erst ab dem 4. Lebensmonat des Kindes wieder nehmen oder? Du kannst es zwar versuchen, aber es wäre nicht das erste Mal, dass solche Konstrukte als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden. Ein findiger AG könnte auch auf die Idee kommen, dich zu diesen Zeiten in die Schule einzubestellen für bestimmte Aufgaben. Ich gehe davon aus, dass du keinen Urlaub in diesem Zeitraum beantragt hast? Ansonsten gilt das, was Susannea bereits sagte, der Bezug von Mutterschaftsgeld "verbraucht" bereits Anspruchsmonate des Elterngeldes.
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Smart Note, Mimio oder ähnliche Software für interaktive Tafeln in Verbindung mit einem Grafik-Tablett.
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Letztendlich geht es ja schlicht um eine Versetzung. Hierfür muss es ein Gymnasium geben, welches dich braucht und du brauchst die Freigabe deiner Schule, dass sie dich nicht mehr unbedingt brauchen. Dass du an einer GMS angefangen hast, bedeutete wahrscheinlich zumindest vor 2 Jahren, dass die umliegenden Gymnasien die entsprechende Fächerkombination nicht brauchten. Das kann sich aber von Jahr zu Jahr ändern. Es lohnt sich sehr, direkt Kontakt mit den in Frage kommenden Schulen aufzunehmen und anzufragen, ob oder wann sie Bedarf haben. Dann kann auf der Ebene Schulleitung <-> Dezernent oft einiges in Gang gebracht werden.
Wir mussten andersherum aber auch schon Lehrkräfte zurückhalten, da die entsprechende Fächerkombination zwar nicht generell selten, aber gerade an der Schule selten war. Eine Freigabe kam daher nicht in Betracht.
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Ebend. Wenn da eine Kiste steht, in die man etwas hereinlegt, nimmt niemand etwas in Verwahrung.
Die These ist steil. Wenn ich die Schüler anweise, ihre Handys in die Kiste zu legen, werde ich mich kaum darauf zurückziehen können, diese nicht in Verwahrung genommen zu haben. Anders mag das sein, wenn sie selbst entscheiden dürfen, diese bei sich zu behalten oder dort abzulegen.
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Ja, es ist schon seltsam in Deutschland. Würde der Staat den Lehrkräften eine Weihnachtsfeier bezahlen, würde ein medialer Shitstorm wochenlang durch das Land wüten...
Wenn aber Milliarden in einen niemals fertigwerdenden Flughafen versenkt werden, wenn eine Philharmonie am Ende der Bauzeit das Zehnfache der veranschlagten Kosten kostet, wenn die Reparatur eines Segelschiffs mehr als 100 Millionen Euro kostet, wenn der Bundeswehretat auf Zuruf verdoppelt werden soll, wenn die Staatsschulden praktisch über Nacht um über 200 Milliarden Euro steigen dank der "Bankenrettung, ja, dann ist das alles "alternativlos"...
Gruß !
Sind die Beispiele wirklich ernst gemeint? Zu jedem dieser Beispiele gab und gibt es einen schon deutlich länger als nur wochenlangen Shitstorm...zu Recht!
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Falls ihr tatsächlich euer System überarbeiten wollt, versucht es mal mit einer Mischform. Z.B. 1.-4. Stunde Doppelstunden, 5. & 6. Stunde Einzelstunden. Dann kann sich jeder Kollege das wünschen, was für ihn, seine Fächer, die Klassen, die Klassenstufen sinnvoll ist. Da mögen vielleicht nicht alle Wünsche erfüllbar sein, aber doch viele.
Zudem spart man sich so 5-Minutenpausen (für einen möglichen Raumwechsel) zwischen Stunden, die tatsächlich Doppelstunden sind. Denn wenn SuS für 5 Minuten innerhalb von Doppelstunden die Arbeit niederlegen, die Toilette aufsuchen etc., sind vor und nach der Pause doch so manche Minuten zusätzlich, innerhalb derer nicht wirklich intensiv gearbeitet wird.
So werden wir das auch handhaben, aber vor allem wegen der neuen 3h und 5h Kursen in der Sek II. Ich selbst bin ein großer Fan von Doppelstunden. Einerseits sind auch aufwändigere Unterrichtsformen gut unterzubringen, andererseits minimiert sich m.E. der Vorbereitungsaufwand erheblich, wenn ich statt 6 Einzelstunden in verschiedenen Fächern und Jahrgangsstufen 3 Doppelstunden vorbereiten muss. Nebenbedingung: Doppelstundenblöcke sind 95min lang, sodass 5min Pausen gewährleistet sind.
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„insbesondere die, die Physik oder Mathe auf Lehramt studieren?“ ???
Weil die so lange Texte korrigieren müssen wie Englischlehrer oder wieso ?Nein, die Arbeitszeit ist per definitionem für alle Lehrkräfte gleich. Er spielt wahrscheinlich darauf an, dass Physiker in der Wirtschaft etwas bessere Gehaltsaussichten als z.B. Linguisten haben bzw. dort höhere Einkommen generieren können oder/und darauf, dass in Mangelfächern eher finanzielle Anreize zur Bedarfsdeckung gesetzt werden müssen, als in überlaufenen Fächern. Aber so funktioniert der öffentliche Dienst halt nicht.
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Eben, ich sehe also für Lehrer immer noch keine besondere Rechtsstellung. Ich habe Aufsicht zu führen und innerhalb dieser dafür Sorge zu tragen, dass nicht an Abbruchkanten gezeltet und in Flüsse gefallen wird. Helfen muss ich wie jeder andere Bürger auch, zumutbar so, dass ich nicht selber Gefahr laufe zu sterben.
Die besondere Rechtsstellung besteht darin, dass von dir eben bereits das Treffen geeigneter Präventionsmaßnahmen verlangt wird und dass du im Fall der Fälle nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt wirst (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe), sondern als hättest du die Straftat selbst begangen (Tun durch Unterlassen). Das Strafmaß kann dann erheblich höher ausfallen.
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Interessanter Thread. Als juristischer Laie interpretiere ich die "Garantenstellung" so, dass man natürlich Schülern im Bedarfsfall helfen muss, aber doch nicht so, dass man die eigene Gesundheit oder gar das eigene Leben gefährdet. Das wird ja nicht einmal von Polizisten oder Feuerwehrleuten verlangt, die sich ja berufsmäßig mit Gefahrensituatioen beschäftigen und dafür ausgebildet sind. Warum also ausgerechnet sollte man das von Lehrkräften verlangen?
Oder ist das nur wieder das allgegenwärtige "Helfersyndrom", dass Lehrkräfte dazu verleitet unter Nicht-Beachtung der eigenen legitimen Interessen anderen um jeden Preis zu helfen?
Gruß !
Ein erheblicher Teil der Garantenstellung liegt tatsächlich eher darin, dass nicht nur das aktive Eingreifen in Notlagen gefordert wird (wie von allen, siehe unterlassene Hilfeleistung), sondern dass vorab bereits geeignete Maßnahmen zu treffen sind, die Gefährdungen möglichst ausschließen. Einer der Klassiker der Literatur hierzu ist das Zelten mit Schülern direkt an der Abbruchkante eines Steinbruchs. EIne recht übersichtliche Zusammenfassung findet sich z.B. unter https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_un…enpflichten.pdf
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An dieser Stelle ...
... hab ich aufgehört zu lesen. So ein gequirlter Kack. Und wie immer in solchen Fällen vollkommen unbelegt einfach mal dahergequarkt.
Auch hier gilt:Beleg für die "erweiterte Eingriffspflicht"? Gilt die dann auch (Gleichberechtigung=Gleichverpflichtung!) für die 1,55m-45 kg-Kollegin, wenn sich zwei 1,70m-70 kg-Pubertanden prügeln?
Damit ist nicht immer der Extremfall gemeint, auch körperlich dazwischen zu gehen. Es reicht regelmäßig aber als Garant für die anvertrauten Schülerinnen und Schüler nicht aus, einfach nur die Polizei zu rufen, sondern es muss zumindest versucht werden, die Situation zu beenden (z.B. durch scharfe Ansprache o.ä., die konkrete Mittelwahl hängt von der Situation und der Gefährdungslage ab). Ansonsten macht man sich u.U. nach §13 StGB dem Begehen der entsprechenden Straftat durch Unterlassen schuldig.
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Hallo madhef,
ich habe das auch mehrfach gehört während der Ausbildung bisher. Weshalb wird das behauptet, wenn es gar nicht stimmt? Die Leute sind offenbar diesbezüglich ziemlich falsch informiert.
der Buntflieger
In Lehrerzimmern halten sich teils sehr obskure "Urban Legends". Das Gruseln bekomme ich regelmäßig, wenn ich Entwürfe von Elternbriefe für Wandertage usw. sehe. Von was sich Lehrkräfte meinen alles befreien lassen zu können ist erstaunlich. Der Klassiker ist "Mein Kind darf ohne Aufsicht der Lehrkraft im See baden gehen."
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Haben Lehrer überhaupt eine Garantenstellung?
Ja, und darauf nimmt der BGH auch direkt Bezug. Anders als bei unbeteiligten Dritten bei Unfällen, die als Nothelfer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften, sei es nicht angemessen, die Schüler zur Teilnahme am Sportunterricht zu verpflichten, bei eintretenden Notfällen den Lehrkräften dann aber ein Haftungsprivileg zuzusprechen. Die Garantenstellung von Lehrkräften geht aber natürlich noch weiter und betrifft zum Beispiel auch eine erweiterte Eingriffspflicht im Gegensatz zur "normalen" Bevölkerung bei beobachteten Straftaten (z.B. Schlägerei auf Schulhof) usw.
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