Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum von Lehrern eine intensivere 1. Hilfe erwartet wird als vom Rest der Bevölkerung. Wird eine Arzthelferin, die zu einem Unfall kommt, auch verklagt, wenn sie nur die übliche 1. Hilfe (Notruf, stabile Seitenlage) macht?
Möglicherweise aufgrund unserer Garantenstellung gegenüber den Schülerinnen und Schülern....eine oft etwas in Vergessenheit geratene Pflicht von Lehrkräften. Wir haben für die uns schutzbefohlenen Schülerinnen und Schüler besondere Sorge zu tragen. Im Unterschied zu Grenzen der klassischen unterlassenen Hilfeleistung, die bereits bei Abgabe eines Notrufs u.ä. nicht mehr erfüllt ist, wird von Garanten ein etwas höherer Einsatz erwartet (und bei Fehlen eben bestraft).