Beiträge von Seph

    Soso, es scheint.

    Damit ist zunächst mal das Rechtsverhältnis klargestellt, wenn man fährt. Eine Verpflichtung, dass Fahrten stattfinden müssen, die gelegentlich kolportiert wird, entnehme ich dem nicht.Das gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen Fahrten stattfinden dürfen. Damit eine stattfinden kann, muss diese beantragt werden.
    Und so sieht's dann aus. Je nachdem, wie das in der Schule so läuft, kann das bös' enden. Mein Eindruck ist, dass es in den meisten Schulen, da wenig bis keine Regelungen gibt. Sondern vielmehr erwartet man, dass die Fahrten so aus dem Handgelenk geschüttelt werden. Wie man mit zwei Lehrern eine durchgängige Aufsicht hinbekommt, ohne dass Überstunden anfallen, weiß ich auch nicht.
    Aber den Kopp möchte ich mir gar nicht machen. Wenn ich nicht fahre, habe ich den gnazen Ärger und Stress nicht.

    Musst du dich wirklich schon an Wortklauberei festhalten? Dann formuliere ich es um: In NRW gibt es eine Teilnahmepflicht an Schulfahrten. Diese ergibt sich nicht nur aus den von mir verlinkten Richtlinien, sondern insbesondere aus §10 der ADO NRW. Dort heißt es ziemlich unmissverständlich: "(1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten(......) Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von (...) Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste).

    Und ja, "Aufgaben" heißt hierbei Dienstpflichten und nicht "Katalog, aus dem ich mir was aussuchen darf", nur um der erwartbaren Erwiderung von dir zuvor zukommen. Es handelt sich bei der Aufzählung auch nicht um eine einfache Beispielliste. Gleichwohl obliegt die genaue Ausgestaltung der dienstlichen Aufgaben (=Pflichten) der jeweiligen Schule. Natürlich sind SchulleiterInnen gut darin beraten, niemandem eine Fahrt aufzuhalsen, der das nur widerwillig macht, aber möglich wäre es. Gegen eine Dienstanweisung deines SL könntest du nur vorgehen, wenn sie rechtswidrig wäre, was hier nicht der Fall wäre.

    Das haben natürlich auch schon Lehrkräfte probiert, u.a. mit folgenden Ergebnissen:

    OVG Lüneburg, 27.02.1986: Eine Lehrerin ist verpflichtet, an einer beschlossenen Projektwoche teilzunehmen. Die Kollegin war anderer Meinung, mit dem Ergebnis, dass ihr die Dienstbezüge um diese Woche gekürzt wurden.
    BAG, 26.04.1985 : Die Durchführung von Schulfahrten gehört zumherkömmlichen Berufsbild einer Lehrers, auch wenn sie nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt ist.

    Das sind natürlich nur Beispiele, die aber aufzeigen, welchen Tenor die Rechtsprechung hierzu in etwa verfolgt. Es lohnt sich nebenbei bemerkt, die Urteilsbegründungen mal genauer zu lesen. Im verlinkten Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ging es u.a. auch um eine Analogie zu NRW, in der die Teilnahmepflicht damals nicht eindeutig normiert war, gleichwohl dennoch bestand ;)


    Nachtrag: Die in der ADO definierten Aufgaben der Lehrkräfte werden natürlich erst dann zur konrekten Dienstpflicht, wenn sie durch die Schulleitung angewiesen sind. Es ist also z.B. Dienstpflicht von mir die mir auferlegten Aufsichten durchzuführen, aber nicht pauschal alle möglichen Aufsichten der Woche. Auch bin ich zur Klassenleitung verpflichtet bzgl. der mir zugewiesenen Klasse, aber nicht aller Klassen gleichzeitig. Und es ist sicher keine Dienstpflicht eine Projektwoche durchzuführen, sofern es gar keine gibt. Wird eine solche aber auf Schulebene beschlossen, sieht das eben anders aus. Ich denke, das Verhältnis von "Aufgaben der Lehrkräfte" und "Dienstpflicht der einzelnen Lehrkraft" sollte damit deutlich werden.

    Im Bereich der berufsbildenden Schulen kenne ich mich leider zu wenig aus, um dies sicher zu beantworten. Mit Blick auf https://www.eis-online-bbs.niedersachsen.de/FormblaetterQuereinstieg.aspx fürchte ich aber auch hier, dass das nichts wird, da Kunst, Textiles Werken usw. überhaupt nicht zu den Fachrichtungen der berufsbildenden Schulen gehören. An Grundschulen wiederum gibt es zwar ein Kerncurriculum für Kunst/Textiles Werken/ Handarbeit, was aber nur als ein Fach zählen dürfte. Hier lohnt sich am ehesten noch einmal nachfragen.

    Ich verweise dabei einfach mal auf https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…enst-89031.html , insbesondere auf die verlinkte pdf "Merkblatt für den direkten Quereinstieg". Dort werden deine Fragen letztlich umfassend beantwortet. Ein Einstieg in das Referandariat scheitert wahrscheinlich bereits am fehlenden 2. Fach.

    In Kurzform:

    -> auch an Gymnasien besteht in Kunst ein erhöhter Bedarf, sodass ein Quereinstieg möglich ist
    -> der Master in Kunst ermöglicht dir sowohl eine befristete als auch eine unbefristete Einstellung
    -> grds. erfolgt die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe ....sofern alle beamtenrechtlichen Erfordernisse erfüllt sind

    ...und genau da liegt der Haken. Neben der Altersgrenze erfordert eine Verbeamtung, dass dem Hochschulabschluss zwei Fächer der Stundentafel an allgemeinbildenden Schulen zugeordnet werden können. Dafür sind nicht nur grundlegende Studieninhalte aus zwei Fächern notwendig. Und hier sehe ich bei deinem bisherigen Werdegang ein Problem. Mit nur Kunst als zuordenbares Fach ist diese Bedingung möglicherweise nicht erfüllt, sodass eine Anstellung im Angestelltenverhältnis erfolgen müsste.

    So oder so müssten aber berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen werden.

    Nur so als Hinweis, falls es Dienstag Proteste gibt: Es ist nicht erforderlich, den Schülern in der Arbeit nachgewiesen zu haben, dass sie getäuscht haben, der Anscheinsbeweis reicht hier vollkommen aus. Und der ist ja bereits geführt. Dass du dir die Arbeiten kopiert hast und die Originalquelle kennst, stützt das hervorragend.

    Doch. Weil so ein Tag nur 24 Stunden hat. Da hat das, was man machen kann, eine Grenze. Und die Engel haben die Telefonzelle, also hat man jeden Tag auch nur einmal.

    Genau so eine unklare "Regel" wie in NRW. Kein Wort darüber, dass Fahrten stattfinden und wie oft, wer, wann, was. Keine Regelung zu Überstunden oder Mehrarbeit. Alles unklar. Wenn sich jemand findet, der auf der Grundlage eine Fahrt anordnen möchte, viel Spaß und viel Erfolg.

    Bei weitem nicht alle Dienstanweisungen müssen auf Gesetzesebene normiert sein, um rechtmäßig zu sein. Auch für NRW scheint eine Teilnahmepflicht für Lehrkräfte zu gelten (siehe "Richtlinien für Schulfahrten", dort heißt es u.a. "Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer."). Über die Anzahl der Fahrten, die Länge dieser und mögliche Kostenobergrenzen entscheiden die Schulen selbst (u.a. mit Blick auf Budget usw.), das Fahrtenprogramm wird z.B. durch die Schulkonferenz festgelegt.

    Und es wäre an den Schulen die richtige Stelle, Fahrten so auszugestalten, dass:
    --> bestimme Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden (und Leute...hört auf mit dem 24h arbeiten Mythos...dann macht man bereits bei der Konzeption der Fahrt einen Fehler)
    --> die Mehrarbeit, die aufgrund der Schulfahrt anfällt an anderen Stellen und zu anderen Zeiten des Schuljahres auszugleichen (Entlastungsmaßnahmen innerhalb der Schule)

    "Nur" ein Master bzw. Diplom dürften wirklich nicht ausreichen, um mehr als eine Vertretungsstelle, die logischerweise befristet ist, zu erhalten. Diese sind, wenn überhaupt, dem 1. STEX gleichgestellt, nicht dem 2. STEX ! Das hatten bei uns vor kurzem auch einige Personen. Einer davon konnte im Anschluss daran bleiben, um sein Referendariat und damit das 2. STEX zu machen. Und wenn dann alles gut läuft, könnte man auf eine Planstelle eingewiesen werden. Klär nochmal sehr genau, was das für eine Stelle ist, die du erhalten sollst.

    Zu deiner anderen Frage: Zeiten beruflicher Tätigkeit können auf die Probezeit als Beamter angerechnet werden (§19 (1) NBG), wobei "können" eher bedeutet, dass es nicht gemacht wird. Aber das ist relativ unkritisch, da die Verbeamtung bereits mit Beginn der Probezeit erfolgt, nicht erst nach der Bewährung. Solltest du aber wirklich noch das Referendariat vorher absolvieren müssen, würde es knapp werden mit der Höchstaltersgrenze.

    Steht denn in euren Plänen auch, wie viele Stunden für einen Themenbereich vorgesehen sind?
    Als Beispiel: bei uns ist ein Themenbereich "The language of e-mailing". Dann werden die Ziele und mögliche Methoden dazu beschrieben und ein Zeitrichtwert, in wie vielen Unterrichtsstunden dieses Thema durchgearbeitet werden soll (z.B. 10 U-Stunden).

    Nein, aus oben genannten Gründen ergibt die Angabe einer Stundenanzahl nur bedingt Sinn. Enthalten ist implizit nur eine Grobjahresplanung im Sinne von "Thema 1 bis ca. zu den Herbstferien", die eigentliche Sequenzplanung unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Stunden liegt in der Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft. Die Idee dabei ist, dass nicht zum Schuljahresende wegen Unterrichtsausfällen ganze Themenblöcke gekürzt werden, sondern dass gleichmäßig über das Schuljahr gesteuert werden kann, ob in den einzelnen Sequenzen mehr oder weniger Zeit für Übungen etc. zur Verfügung steht. Damit entsteht die Problematik nicht, dass Jahrgänge teils ganze Themen nicht mehr im Unterricht geschafft haben.

    Wir haben die schuleigenen Arbeitspläne auf der Schulhomepage veröffentlicht, um Transparenz über den Unterrichtsgang herzustellen. Diese sind aber auch nicht so detailliert, dass genau vorgeschrieben ist, in welcher Stunde genau welche Aufgaben usw. zu bearbeiten sind. Einerseits ist das ohnehin unrealistisch, da durch Sonderveranstaltungen, Krankheiten u.ä. Stunden ausfallen und verschiedene Klassen auch unterschiedliche Realstundenzahlen in einem Fach erreichen, andererseits schränkt es auch die verschiedenen Ideen von Lehrkräften zum Unterrichtsgang ein, dessen Ausgestaltung immer noch in der pädagogischen Verantwortung der Einzellehrkraft liegt. Abgestimmt ist aber natürlich die Themenreihenfolge, Formen von Leistungsnachweisen, Ideen für Projektarbeiten, Ideen zur Differenzierung und Leistungsförderung und Bewertungsmaßstäbe. Wir haben bisher keine negativen Erfahrungen mit dieser Veröffentlichung gemacht und haben da nichts zu verstecken.

    Auch in der Wirtschaft führt nicht jede Weiterbildung zu einem höheren Gehalt. Ein weiteres Unterrichtsfach ist eher ein breiteres Aufstellen und in der Wirtschaft eher mit einem Abteilungswechsel auf gleicher Hierarchiestufe zu vergleichen. Andersherum gibt es aber auch im Bildungsbereich Fortbildungen, die zumindest perspektivisch zu höherer Bezahlung führen können, da sie z.B. bei der Qualifizierung für Funktions- oder Leitungsstellen helfen.

    Gab es bereits andere Konsequenzen als einfache Erziehungsmittel? Was sagen die Eltern der Jungen dazu? Dokumentiere unbedingt die Vorfälle, suche die Rückendeckung der Schulleitung und dann verhängt entsprechende Ordnungsmaßnahmen. Wenn Schüler den Unterricht derart massiv stören und Erziehungsmittel offensichtlich nicht fruchten, sind Ordnungsmaßnahme wie der vorübergehende Unterrichtsausschluss absolut gerechtfertigt.

    Da hast du mich aber schön absichtlich missinterprwtiert, ne?

    Ich glaube nicht an das Zusamnenstreichen von Beförderungsmögöichkeiten. Ich glaube, dass das Angstmachgejammer von Gymnasialen und anderen ist, die in Wirklichkeit den Abstand gewahrt sehen wollen, den sie für ihr Ego brauchen.

    Was ich vertrete, ist A13 für alle und angemessene Aufgabenentlastung und Bezahlung für Sonderaufgaben für alle.

    Ich weiß nicht, ob das angekommen ist: in Thüringen passiert genau das gerade. Die Beförderungsmöglichkeiten sind im Zusammenhang mit der Anhebung der anderen Besoldungen de facto gestrichen wurden. Was hat das also mit Gejammere zu tun? Und wie bereits geschrieben: Für Aufgabenentlastung und Bezahlung für Sonderaufgaben für alle bin ich auch.

    Und by the way: Grundschullehrer machen zustätzliche Aufgaben, meist gleich mehrere, schon immer ohne Beförerungsstelle, einfach so, weil sie da sind und gemacht werden müssen. Und meist auch ohne Abminderungsstunden, weil sie kaum Schulbudget haben. Und auch kaum Leitungsdeputat, das weiterverteilt werden könnte. Beides bräuchten sie meiner Meinung nach zu der A13 Besoduzng auch noch extra zugewiesen.

    Da sind wir völlig beieinander. Dass das gesamte Bildungswesen letztlich daran krankt, dass besonderes Engagement kaum anerkannt wird, ist denke ich klar. Und ja, ich bin auch dafür, dass es solche Möglichkeiten in allen Lehrämtern gibt. Wenn die Wertschätzung der Arbeit von Kolleginnen und Kollegen des einen Lehramts aber dazu führt, dass diese im anderen Lehramt komplett zusammengestrichen wird, dann kann ich mich nun einmal nicht darüber freuen. Das hat aber nichts mit den nun profitierenden Lehrerinnen und Lehrern zu tun, sondern mit der Politik, die sich dazu entschieden hat, Beförderungsmöglichkeiten zu streichen. Letztlich werden hier Gruppen gegeneinander ausgespielt. Die Argumentation "Habt euch nicht so, schließlich haben andere die Möglichkeit auch nicht" finde ich im Übrigen bemerkenswert, gerade von dir als deutlich auftretende Gewerkschaftsvertreterin. Sollte es nicht eher das Ziel sein, Möglichkeiten zur Wertschätzung von Engagement für alle Lehrkräfte zu schaffen/zu erhalten? Ich hoffe, ich habe dich da falsch verstanden.

    (...) da dann die A14-Beförderung abgeschafft würde. Wäre dies der Fall, würde ich mir auch mehrfach überlegen, ob ich solche Aufgaben übernehmen würde, es sei denn sie wären mit entsprechender Entlastung (und damit mit "indirekter" Gehaltserhöhung) verbunden. (...)
    Zum Glück scheint das eine hypothetische Diskussion zu sein, da es ja entsprechende Laufbahnverordnungen gibt, wie Meike korrekt geschrieben hat.

    Und genau das passiert ja gerade in Thüringen. Wie man dann noch davon sprechen kann, dass eine solche Anpassung ja keine Auswirkung auf Gymnasiallehrkräfte habe, wie hier stellenweise zu hören ist, ist mir ein Rätsel. Die Existenz einer anderslautenden Verordnung hilft dabei auch nur kurzfristig, sind diese doch i.d.R. bereits durch die Exekutive (Landesregierung) ohne Weg durch die Legislative (Landtag) änderbar.

    Ich denke, wir missverstehen uns da. Es geht nicht um Höhergruppierung in Relation zu anderen. Es geht darum, dass unter der Aussicht, immer im Einstiegsamt zu bleiben, nicht gerade Motivation auf breiter Ebene zur Mitwirkung an Qualitätsentwicklungsprozessen u.ä. vorhanden sein dürfte. Wir haben ein sehr engagiertes Kollegium, das aber gerade durch die Aussicht, irgendwann mal eine Wertschätzung im Sinne einer Höhergruppierung zu erhalten, getrieben wird. Und einige steigen ganz bewusst aus, sind mit ihrem Einstiegsamt zufrieden und ziehen sich auf "Unterricht nach Plan, sonst nix" zurück. Das auf breiter Ebene in einem ganzen Bundesland? Finde ich ehrlich gesagt nicht so erstrebenswert.

    Der Beförderungsposten ist doch nicht weniger Wert, auch wenn andere hochgruppiert werden. Wer seine Aufgaben nur deswegen erfüllt, weil er im Verhältnis mehr bekommt als der Rest und in dem Moment keine Lust mehr drauf hat, weil die anderen auch so viel bekommen, muss den Posten halt wieder abgeben.

    Kann es sein, dass es dort auf dem Arbeitsmarkt genügend Sek-II-Lehrkräfte gibt, aber zu wenige Lehrer der Sorte, deren Gehalt erhöht wurde?

    Da bin ich mir sogar sicher, auch wenn es mal wieder stark von den Fachkombinationen abhängt. Systemisch betrachtet ist es völlig klar, warum dieser Schritt gemacht wurde. Ich bin gespannt darauf, wie sich das im System Schule auswirkt, wenn gute Leistungen nicht einmal mehr zu theoretischen Aufstiegschancen führen.

    Mir persönlich ist das ein Rätsel. Warum geht es mir schlechter, wenn es anderen besser geht? Mein Gehalt muss man nicht hochsetzen, nur weil die Grundschullehrer verdienterweise A13 bekommen, wnen sie es denn eines Tages flächendeckend tun (hoffentlich). Warum sollte ich das wollen? Wozu brauche ich diesen Abstand? Was ändert das in meinem Leben? Siehe Beitrag 44 hier: Petition A13 für Grundschullehrer_innen - Eure Meinung

    Aus genau dem Grund, den man im Moment live in Thüringen verfolgen kann. Die Gehaltsanpassung für alle anderen Lehrkräfte nach oben führte hier direkt zur Abschaffung von nahezu allen Beförderungsmöglichkeiten für die Sek-II-Lehrkräfte. Insofern betrifft einen das durchaus.Wäre das wirklich entkoppelt, dann bin ich bei dir. Den Abstand braucht man nicht unbedingt. Aber es gibt nun einmal die Tendenz der Landesregierungen, möglichst kostenneutral zu arbeiten.

    Beispiel: Alle lernen die pq-Formel, obwohl das Ding ohne Probleme quadratische Gleichungen löst.

    ...und die trotz GTR/CAS-Einsatz nach wie vor zu den verbindlichen Inhalten gehört. In den inzwischen im Abitur wieder enthaltenen hilfsmittelfreien Aufgabenteilen wird die Lösung einfacher linearer und quadratischer Gleichungen explizit erwartet.

    (...) dass immer weniger Zeit zur Behandlung der verpflichtenden Unterrichtsinhalte bleibt, weil zusätzlich die Bedienung des GTR und die richtige Umsetzung der Operatoren gelernt werden müssen (...)

    Um das zeitlich zu entlasten, führen wir den bei uns verwendeten CAS bereits ab dem Jahrgang 7 schrittweise ein, sodass die wesentlichen Bedientechniken bereits mit Eintritt in die Oberstufe sicher vorhanden sind. Auch hilfreich ist es, wenn die Fachschaft sich einmal zusammen hinsetzt und zusammenträgt, welche Bedientechniken überhaupt notwendig sind und daraus ggf. eine Art Handout entwickelt. Damit lässt sich der eigentliche Unterricht ebenfalls stark entlasten.

    Und trotzdem ist es formal keine angeordnete Mehrarbeit im Sinne der engen Definition. Es handelt sich lediglich um eine gebundene Ausgestaltung der ohnehin zur Verfügung stehenden Arbeitszeit. Eine solche Dienstanweisung kann durchaus zulässig sein, gerne kann man den Schulleiter aber fragen, an welcher anderen Stelle man die Arbeitszeit zusammenstreichen soll.

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