Beiträge von Seph

    Ähmm...es gibt an deiner Schule doch sicher auch noch andere Deutsch-Lehrkräfte, oder? Warum musst ausgerechnet du auf diese Fortbildung? Auch als Fachkonferenzleiter bist nicht zwangsläufig du die Person, die zu jeder entsprechenden Veranstaltung muss, das kann durchaus auch delegiert werden (und sollte es auch mit Blick auf gleichmäßige Aufgabenverteilungen).

    Grundsätzlich sind bei (einfachen) Unterrichtsstörungen zunächst erst einmal Erziehungsmittel anzuwenden...Stoff nacharbeiten lassen usw. sind gute Ansatzpunkte. Und es lohnt sich, das 1-2x durchzumachen, denn: Wird der Unterricht nachhaltig gestört, geforderte Leistungen verweigert usw. sind Ordnungsmaßnahmen i.d.R. zulässig. Dafür muss nicht erst eine dicke Akte mit zig Einträgen existieren, es reicht bereits der Wiederholungsfall aus, zumindest für die unteren Stufen wie einen schriftlichen Verweis. Kommt es dann wieder zu Wiederholung des Verhaltens kann z.B. der Ausschluss vom Unterricht bis zu 10 Tagen dann auch durchgesetzt werden.

    (--> §63 SchulG Berlin)


    Zu Bedenken sind m.E. noch folgende 2 Punkte:

    (1) Der Schulleiter hat euch als Lehrkräften gegenüber auch eine Fürsorgepflicht...er kann das Problem nicht einfach aussitzen, sondern muss darauf mit geeigneten Mitteln reagieren.
    (2) Pragmatisch: die wenigsten Eltern klagen gegen Verwaltungsakte, sie müssten dafür z.B. finanziell meist in Vorleistung gehen (Rechtsschutzversicherungen decken meist kein öffentliches Recht ab) und das bei niedrigen Erfolgsaussichten. Und im Worst-Case muss halt eine Maßnahme zurückgenommen werden. Und das Schöne: Ein WIderspruch gegen den Verwaltungsakt hat zunächst keine aufschiebende Wirkung...die Maßnahme greift zunächst also dennoch.

    --> Die aktuellen Probleme jetzt (!) dokumentieren, mit Erziehungsmitteln reagieren, dokumentieren und dann möglichst schnell auf Ordnungsmaßnahmen wechseln....es braucht keinen monatelangen Vorlauf dafür.

    Hmm ich glaube, wir haben uns Missverstanden (oder ich habe einen Denkfehler).


    Angenommen ich bleibe bei StrKucks Beispiel...

    Man verdient 50.000 Euro Brutto im Jahr und zahlt ca. 25% Steuern. So würde man 12.500 Euro steuern zahlen und 37.500 Euro Netto verdienen.
    Man zahlt aber das Jahr über keine Kirchensteuer und hat so ja weniger Abzug am Gehalt und so mehr Bruttogehalt. Dann würde man ja auf mehr Gehalt Steuern zahlen müssen und hätte höhere Abzüge, sodass man auch gleich die Kirchensteuer zahlen kann, weil es sich nicht viel gibt. Das wurde mir so erklärt, aber da ich in Steuersachen nicht wirklich fit bin, bin ich mir nicht sicher, ob das Sinn macht....


    Die Kirchensteuer mindert tatsächlich das zu versteuernde Einkommen. Die Rechenreihenfolge ist zwar folgende: Es wird erst das zu versteuernde Einkommen (zvE) gebildet, indem vom Bruttoeinkommen die möglichen Abzüge geltend gemacht werden (Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten usw.). Vom zvE wird dann mittels des entsprechenden Steuersatzes nach §32a EStG die Einkommenssteuer berechnet. Und von dieser werden zusätzlich je nach Bundesland 8-9% als Kirchensteuer abgeführt. Diese 8-9% der Einkommenssteuer werden als nicht-Kirchenmitglied nicht abgeführt.

    Aber nach §10 EStG kann die Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend gemacht werden und das zvE mindern. Das bedeutet aber letztlich nur, dass das zvE um den Betrag von 8-9% der Einkommenssteuer gemindert wird und damit z.B. bei einem effektiven Steuersatz von z.b. 25% nur etwa 75% der tatsächlichen Kirchensteuer gezahlt werden müssen. Dementsprechend können bei Kirchenaustritt immer noch ca. 75% der Kirchensteuer eingespart werden. @StrKuck hat das schon sehr gut beschrieben.

    Das könnte auch daran liegen, dass Schüler Lehrerstunden generieren. Der genaue Schlüssel ist von der Schulform abhängig (insbesondere von Pflichtstundenzahlen und Regelklassengrößen), am Gymnasium in NDS entspricht 1 Schüler etwa einer Lehrerstunde. Weniger Schüler führen also unmittelbar zu weniger zugewiesenen Stunden, so dass Abordnungen und Versetzungen nötig werden können....

    Die Frage halte ich auch für wenig zielführend, da jedes dieser Fächer sehr wichtige Anwendungsgebiete aufweist und die Zuschreibung von Prioritäten stark interessengebunden sind. Auf eine andere Frage kann ich möglicherweise aber eine Antwort geben : Warum sollen die Nawis überhaupt innerhalb eines zusammengelegten Faches unterrichtet werden?

    Es ist kein Geheimnis, dass es relativ schwer ist, (gute) Lehrkräfte für Physik und oft auch für Chemie zu rekrutieren, da hier deutlich weniger Absolventen als in der Biologie verfügbar sind. Man schaue sich an den Unis und (eingeschränkt, da bereits Vorauswahl) an Studienseminaren die Fächerverteilung einmal an. Es liegt aus Sicht der Landesregierungen daher nahe, die Fächer zu kombinieren und quasi verdeckt fachfremd unterrichten zu lassen, um den Engpass an entsprechenden Lehrkräften abzumildern (oder schlimmer: zu verschleiern).

    Aber hallo. Teile und herrsche. Wenn ich mich recht erinnere, wollten sie im Saarland mehr GS-Lehrer und sind auf die glorreiche Idee gekommen, Berufsanfängern mehr Geld zu bezahlen. Finanziert haben sie es durch Umschichtung, von den Junglehrern der Realschulen.
    Das gab aber Streit....

    Und genau so läuft es typischerweise ab. Die Forderung "gleiches Gehalt für alle Lehrkräfte" kann durch generelle Einstufung in A12, Abschaffung von Amtszulagen, weiteren Streichungen von Beförderungsstellen, Streichung von Abminderungsstunden, Erhöhung der Stundendeputate oder durch Streichung von (höheren) Erfahrungsstufen kompensiert werden. Am Ende wird von staatlicher Seite aus höchstwahrscheinlich ein Nullsummenspiel daraus gemacht. Dass eine solche Anpassung keine Auswirkung auf andere haben wird, halte ich für ausgeschlossen.

    Kann das jemand bestätigen? mit Paragrafen im Gesetz?

    Oder kann ein Lehrer wie ein Prof an der Universität einen Studenten einstellen, der das macht?

    Aufgrund der Fragestellung i.V.m. der unmittelbar vorher erfolgten Anmeldung, gehe ich davon aus, dass die Forenregeln hier nicht eingehalten wurden und die Frage nicht von einer Lehrkraft oder angehenden Lehrkraft stammt. Ungeachtet dessen: eine solche Einschränkung existiert m.E. nicht und wäre insbesondere dann problematisch, wenn eine Lehrkraft krankheitsbedingt ausfällt. Hier ist es regelmäßig erforderlich, dass andere Personen Korrekturen übernehmen.

    Welchen Hintergrund hat die Fragestellung? Um welches Bundesland geht es hier?

    Das eigentlich entscheidene hat MrsPace bereits geschrieben: Noten sind ordinal skaliert, so dass eine Berechnung von vorneherein gar nicht möglich ist. Aus diesem Grund werden Zeugnisnoten auch (auf Basis einzelner Noten) erteilt, nicht berechnet.

    Während Halbjahreszeugnisse nur Zwischenstände mitteilen, die im übrigen keine Rechtswirkung entfalten (vlt. wichtig zu wissen....gegen diese können Eltern i.d.R. nicht rechtlich vorgehen), ergibt sich die Bewertung des Endjahreszeugnisses aus den gesamten Noten des Schuljahres. Eine pauschale Anwendung 50% 1. Halbjahr und 50% 2. Halbjahr halte ich aus beiden aufgeführten Gründen für unzulässig.

    Die Diskussion über die fachlichen Inhalte des Studiums führten wir bereits vor einigen Seiten. Ich finde es wirklich traurig, dass immer noch einige Kollegen denken, dass Grundschullehrer im Studium nichts lernen.

    Herrlich polemisch, aber eine Unterstellung, die nicht haltbar ist. Wo habe ich behauptet, dass GS-Lehrkräfte nichts lernen? Das liegt mir fern! Ich weiß durch persönliche Kontakte gut, das diese ebenfalls sehr gut ausgebildet sind und was GS-Lehrkräfte alles leisten und ziehe davor meinen Hut. Mir ging es im Kontext nur darum, dass die Tiefe der fachlichen Inhalte sicher nicht vergleichbar mit dem Lehramt Gymnasium ist, wie weiter oben suggeriert wurde. Dass die einzelnen Schulformen ihre jeweils eigenen charakteristischen Herausforderungen mit sich bringen, ist doch kein Geheimnis....und dass wir alle sehr gute Arbeit leisten, ebenfalls nicht.

    Damit weißt du aber noch lange nicht, ob sie auch die entsprechenden finanziellen Vorteile genießt oder einfach versetzt wurde oder oder....Lassen wir mal außer Acht, dass es hier u.a. um Versicherungsbetrug u.ä. geht und das Ganze beim Auffliegen zu hohen Rückzahlungen + Strafverfahren führen würde:

    Ich halte das Konstrukt für eher unwahrscheinlich.
    1.) Es dürfte nicht so einfach sein, einem Amtsarzt eine so schwere Krankheit vorzuspielen, die zur Versetzung in den Ruhestand führt. Insbesondere geht dem ein längeres Verfahren voraus.
    2.) Es gibt fast keine echte DU-Klausel mehr am Markt. Die meisten Versicherungen behalten sich zudem dennoch eine Überprüfung durch einen weiteren Gutachter (Arzt) vor, den sie bestellen.
    Und mit Versicherung + Ruhegehalt dürfen i.d.R. nicht mehr als 80% des vorherigen Nettosolds erreicht werden.
    3.) Die Schulbehörde kann auf die Rückmeldung des Amtsarztes auch durch andere Maßnahmen reagieren. So kommen neben einer Versetzung in eine andere Tätigkeit z.B. auch (zwangsweise) Reduzierung der Arbeitszeit (bei entsprechender Soldkürzung) in Frage. Der Versuch kann also auch ohne Auffliegen des Vortäuschens schnell nach hinten losgehen. Es ist gängige Praxis, vor der Versetzung in den Ruhestand alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen....gerade, um den angefragten fiktiven Fall zu vermeiden.

    Wieso unrealistisch? Kann es sein, dass du wöchentliche Unterrichtsstunden mit monatlicher Arbeitszeit verwechselst und dementsprechend bei der monatlichen (!) Bezahlung stutzig wirst?
    6 Unterrichtsstunden pro Woche entsprechen ca. 27 Unterrichtsstunden pro Monat, was wiederum einer Arbeitszeit von etwa 40 Zeitstunden pro Monat entspricht (45min Unterricht, 45 Vor-Nachbereitung und Sonstiges...so rechnet jedenfalls der Dienstherr etwa). Und knapp 750€ Brutto bei 40 Arbeitsstunden macht einen Stundenlohn von 18,75€ Brutto. Das finde ich für einen Akademiker nicht ungewöhnlich viel und ist auch durch Nachhilfe realistisch erreichbar.

    Ein Versicherer veruzichtet darauf, von allen Tarifen die ich bislang gesehen habe. Bei allen anderen steht davon nichts bzw. in einer Tabelle steht dann ein leeres Feld. Also verzichten diese nicht darauf. Um diese geht es mir. Die können mich dann nach belieben wieder kündigen? Das wäre ja der Umkehrschluss.


    Sorry, meine Wortwahl weiter oben war missverständlich: Die Versicherungen verzichten nicht freiwillig auf die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, sondern müssen dies für die normale Krankenkostenabsicherung per Gesetz tun. §206 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt den Ausschluss des ordentlichen Kündigungsgrundes für Krankheitskostenvollversicherung...zumindest für die nichtoptionalen Teile. Nicht geschützt sind z.B. über den normalen Versicherungsschutz hinaus gehende Extratarife, wie z.B. Chefarztbehandlung, wenn diese nicht im normalen Tarif bereits enthalten ist. Sonst erfüllt der Vertrag die erstgenannten Funktionen und kann nicht gekündigt werden. Eine Teilkündigung von einzelnen Vertragsbestandteilen hingegen ist nicht möglich. Und auch die mögliche ordentliche Kündigung von über den Grundschutz hinausgehenden Luxusverträgen ist nur innerhalb der ersten 3 Jahre möglich. Nochmal: eine solche Kündigung ist für die "normale" Krankenvollversicherung bereits ausgeschlossen!

    Dass die meisten Versicherungen dies nicht explizit im Vertrag erwähnen, mag daran liegen, dass ein zivilrechtlicher Vertrag keine gesetzlichen Vorgaben aushebeln kann. Der Kündigungsverzicht ist per Gesetz vorgegeben, muss also nicht extra vereinbart werden.

    Schon klar, aber wenn sie einen schon ablehnen, dann wollen sie einen nicht haben. Dann zwingt man sich ihnen auf über die Öffnungsklausel und ist dann plötzlich ihr bester Freund? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel.

    Sag mal Julia, woher nimmst du eigentlich deine Rechtsauffassung? Die Klausel "Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht" sagt doch genau das aus, was gewünscht wird. Während bei vielen anderen Verträgen im Zivilrecht (z.B. bei Arbeitsverträgen) ein ordentliches und ein außerordentliches Kündigungsrecht existiert, wird hier (freiwillig) seitens der Versicherung darauf verzichtet. Das bedeutet konkret das, was bereits weiter oben beschrieben wurde:

    1) Die PKV kann eben nicht von sich aus den Vertrag kündigen, weil ihr gerade danach ist
    2) Eine Kündigung kann ausschließlich (!) als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden...diese ist an besondere Bedinungen geknüpft, z.B. arglistige Täuschung bei der Angabe von Vorerkrankungen.

    Wie du auf "Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel." und "Somit darf der Versicherer den Versicherten einfach kündigen." kommst, ist mir ein absolutes Rätsel.

    Und natürlich darf einen die PKV problemlos rauswerfen bzw. dir einen überdimensionalen Risikozuschlag drauflegen, sprich dich nicht mehr zu den vereinbarten Bedingungen weiter versichern! Wie gesagt, frage mal Leute, die richtig krank sind und waren.

    Und das nimmst du genau woher? Natürlich darf die PKV einen nicht problemlos herauswerfen! Eine Kündigung seitens der PKV kommt nur bei schwerwiegenden Verstößen seitens des Versicherten in Frage...das betrifft z.B. Abrechnungsbetrug, arglistige Täuschung bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen (innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss) o.ä.
    Eine ordentliche Kündigung seitens der PKV ist für die Krankheitsvollversicherung ausgeschlossen! Auch die Risikozuschläge sind begrenzt...für verbeamtete Lehrkräfte gilt im ersten halben Jahr ein Kontrahierungszwang...diese müssen (!) in die PKV aufgenommen werden mit einem maximalen (!) Risikozuschlag von 30%. Dieser kann auch später nicht einseitig angehoben werden.

    Und nein, bei den Pensionären steigt die Beihilfe nicht mehr wirklich an. Und nein, man muss da nicht latzen, weil man ja Einkommensabhängig zahlt und da ist nun mal der Mindestsatz dann (sprich ohne Einkommen) 170 Euro im Monat und nicht beim Pferd, sondern bei jedem der freiwillig versichert ist, können dir sicherlich einige bestätigen!
    Zumindest in meiner Lebensplanung werde/würde ich auch zu keinen Zeitpunkt 500 Euro in der GKV zahlen.


    Auch dass ist bei weitem nicht korrekt. Die Beihilfe steigt bei Pensionären von 50% auf 70% an, dementsprechend sinkt der zu versichernde Anteil ab. Andersherum stimmen deine 170€ trotzdem nicht, der Fehler steckt darin, die Rente oder Pension nicht als Einkommen zu werten....diese sind aber Einkommen, auf das die ganz normalen Krankenversicherungsbeiträge (im Moment im Mittel 8,4% zu entrichten sind...die restlichen 7,3% trägt die Rentenkasse bei ehemals Angestellten. Pensionäre dürfen sich wahrscheinlich zu den vollen ca. 15,7% ihrer Pension versichern.


    Zumindest in meiner Lebensplanung werde/würde ich auch zu keinen Zeitpunkt 500 Euro in der GKV zahlen.

    Das mag für dich gelten, aber der Ausgangspunkt der Diskussion war die Frage einer Beamtin, ob PKV oder GKV sinnvoller ist. Und für diese würde nun einmal eine freiwillige Versicherung in der GKV die Zahlung des Höchstbeitrags bedeuten....im Moment schon deutlich über 600€ pro Monat!

    @Seph
    Ich will dir deine Illusionen nicht nehmen und wenn du unbedingt das Medianeinkommen vergleichen willst, bitte. Abgesehen davon, dass ich finde, dass einige Berufsgruppen zu gering bezahlt werden, ist das doch eine müßige Diskussion.
    Es ging um die Gehälter in der Mintbranche und dort liegt aktuell das Einstiegsgehalt im südlichen Bayern bei Minimum 42.000 mit relativ schneller Steigerung. 2009 lagen die Gehälter krisenbedingt niedriger, in den letzten beiden Jahren sind die Gehälter gestiegen. Era 12 in Bayern bedeutet nach ca 2 Jahren an die 74.000 brutto. Nachzulesen unter IGM Era 12 Bayern. Ist man also in einem Unternehmen mit Tarifbindung geht es einem ganz gut. Der Rest benötigt Verhandlungsgeschick und Selbstbewusstsein.

    Von welchen Illusionen sprichst du denn? Es ist doch kein Geheimnis, dass MINTler in der Großindustrie mehr verdienen als im öffentlichen Dienst, genauso wie es kein Geheimnis ist, dass diese eher in Süddeutschland als im Nordosten angesiedelt ist...jedenfalls was die Dichte angeht. Das Medianeinkommen habe ich genutzt, weil es belastbarere Aussagen über die Verteilung der Einkommen zulässt, als es arithmetische Mittel oder Einzelerfahrungen könnten. Für Bayern lässt sich aus den von mir angegebenen Klasseneinteilungen mit ihren Medianen immerhin ablesen, dass Lehrkräfte innerhalb der obersten 15 Einkommensprozent der Bevölkerung liegen...das finde ich durchaus ok. Diese beginnen ja gerade erst beim Median der 9. Gruppe (also ca 2,6k Netto).

    Es ist aber auch kein großes Geheimnis, dass bei weitem nicht alle MINTler in Bayern arbeiten und schon gar nicht alle in IGM-Betrieben....für Deutschland betrachtet sind Gehälter, die höhere Nettoeinkommen ergeben, wie wir als Lehrkräfte haben, auch für MINTler nicht unbedingt typisch.

    @Seph
    für Bayern ist die Seite schon realistisch...


    1) Das Median-Nettoeinkommen in Bayern lag (Stand 2014) bei 1569€ pro Monat, interessanter ist natürlich die Verteilung in der arbeitenden Bevölkerung:
    ordnet man diese nach Einkommen und teilt sie in 10 gleich große Gruppen, findet man etwas belastbarere Aussagen. Dann erhält man folgendes:

    10er Gruppe : Mediannettoeinkommen

    Ärmstes Zehntel: 637€
    ....
    ....
    Siebtes Zehntel: 1876€
    Achtes Zehntel: 2150€
    Neuntes Zehntel: 2585€
    Reichstes Zehntel: 4305€

    Anders ausgedrückt: Auch in Bayern gehören Beamte mit Nettoeinkommen jenseits von 3000€ pro Monat zu den oberen 10-20%....finde ich jetzt nicht so verkehrt, offen gestanden.

    Ergänzung: Wenn alle Stricke reißen, kann man in den Basistarif der PKV wechseln, dessen Leistungsumfang sich an der GKV orientiert und dessen Kosten denen der Höchstkosten der GKV entsprechen (an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert...diese überschreiten Lehrkräfte i.d.R. aber nach einigen Berufsjahren bereits). Diese KOsten werden noch um den Beihilfeanspruch vermindert....das dürfte deutlich günstiger sein, als die freiwillige gesetzliche Versicherung...insbesondere im Alter mit einem Beihilfeanspruch von 70%.

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