Ich kann mir das durchaus vorstellen und das ist ohne Frage nervig und störend. Die Konsequenz daraus kann jedoch kein Toilettenverbot sein...aber das hast du ja auch nicht geschrieben.
Offen gestanden bin ich aber selber nicht sicher, wie man damit auch innerhalb der rechtlichen Grenzen umgehen kann. Vieleicht hat jemand da noch konstruktive Vorschläge, das würde mir und sicher auch vielen anderen hier durchaus helfen.
Beiträge von Seph
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Es fühlt sich in diesem Fall so bitter an zu sagen "Ich habe recht und habe es vorausgesehen".
https://web.de/magazine/polit…licher-32077692Man kann wirklich keine Großstädte und großen öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchen ohne Angst vor Flüchtlingsterroristen zu haben. Traurig

Es geht nicht gegen den bösen Islam, es geht gegen die bösen Islamisten. Die deutschen Zeitungen schreiben dazu ja noch nichts, aber wenn man sich die englischen ansieht wird die Situation recht klar. 23-jähriger pakistanischer Asylbewerber tötet polnischen Fahrer eines LKW und fährt dann damit durch die Menge (Quelle: Daily Mail. Und jetzt bekommt Deutschland die Ergebnisse seiner verfehlten (nicht Flüchtlings-, sondern Außen-) Politik. Man kann nicht den gesamten Nahen Osten systematisch destabilisieren und dann einfach zuschauen, wie die Islamisten da übernehmen.
Hussein, Gaddafi und Assad. Ohne Frage Schweinehunde vor dem Herrn, aber was haben wir jetzt stattdessen da, weil die westlichen Mächte meinen sie könnten überallhin die "Demokratie" bringen? Geht es den Menschen in diesen Ländern jetzt besser? Die Flüchtlingsfrage ist selbstverschuldet, genauso wie große Teile der islamistischen Bedrohung...
P.S.: Auf Weihnachtsmärkte gehe ich trotzdem, die Chance ist immer noch größer auf dem Weg dorthin im Nahverkehr zu sterben, als durch Terroristen. In Wuppertal könnte das Risiko für den Terroranschlag höher sein, aber die Schwebebahn ist auch einfach unschlagbar sicher.

Ist das nicht etwas voreilig? Die Täterschaft ist noch nicht einmal ansatzweise festgestellt. Die Polizei hat inzwischen arge Zweifel an der Täterschaft des festgenommenen Flüchtlings. Warum die englischen Zeitungen das besser wissen sollte, als die hiesige Polizei ist mir unklar. -
Nö, die Magengeschwüre kommen dann vom Druck der Schulleitung, wenn in meiner Klasse zu viele Schüler ohne Abschluss dastehen. Aus der Nummer kommt man als Lehrer nicht raus. Du bist immer der Dumme.
Das ist so, da sage ich mir ehrlich gesagt aber; Wenn der Gesetzgeber das so möchte und die Rahmenbedingungen so gestaltet (Gesetzgebung + mangelhafte Personalausstattung Schule), dann ist das eben das Ergebnis. Und solange mir im Worst Case eine Amtsenthebung droht, wenn ich aufgrund von Misshandlung Schutzbefohlener o.ä. verurteilt würde, weil sich ein Elternteil über Toilettenverbot aufregt, nehme ich lieber in Kauf, dass die Qualität der Lehre leidet...das liegt aber in der Verantwortung meines Dienstherren...nicht in meiner.
Abgesehen davon stellt sich, wie weiter oben ausgeführt, das Problem in meinen Klassen zum Glück nicht, da hier die Toilettengänge leise, diskret und zügig erfolgen und es dadurch zu keinen relevanten Störungen kommt.
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Mich irritiert die wiederholte Aussage, als Lehrer wisse ich nichts über die Blasenschwäche meiner Schüler. Natürlich weiß ich das!
Klar wissen die Lehrkräfte oft - nicht immer - über Erkrankungen ihrer Schüler Bescheid. Aber das ist nicht zwingend so....insbesondere taugt diese Argumentation nicht dazu, den Toilettengang zu verbieten, weil man ja weiß, dass niemand eine Blasenschwäche hat. Und genau diese Argumentationslinie war hier schon zu lesen. Übrigens müssen auch mal vollkommen gesunde Personen manchmal dringend auf Toilette. Nocheinmal: Die Rechtfertigungsgründe, die hier teilweise für ein Toilettenverbot aufgeführt werden, mögen unter pädagogischen Gesichtspunkten Sinn ergeben, rechtlich haltbar sind sie nicht!
Wer persönlich seinen Job aufs Spiel setzen will und das Risiko von Straf- und Disziplinarverfahren eingehen möchte, ok. Alle anderen informieren sich bitte zügig über die Rechtslage. Das gilt auch für das Aufsichtsrecht, was hier teilweise offensichtlich missverstanden wird.
Wie Pepe schon schrieben, sieht man es den Kindern an. Wie oft ich am Tag den Satz sage: "Es sind noch X Minuten bis zur Pause - das hältst du doch wohl aus." - unzählbar. Und in den allerallermeisten Fällen kommt dann ein grinsendes "Ok." Kommt es nicht, ist es dringend und das Kind geht natürlich auf die Toilette.
Und alleine diese Frage + Antwort stört den Unterricht oft schon deutlich mehr, als ein unauffälliges Entschwinden aufs Klo und das Wiederkommen in die Klasse.
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Und mal im ernst: Warum bitte ist das Körperverletzung, medizinisch bedenklich oder was auch immer... wenn 13 bis 16 jährige 40 min nicht zur Toilette können?
Das ist einfach lächerlich.Musstest du schon einmal dringend auf Toilette? Dann müsstest du wissen, dass ein erzwungenes Zurückhalten durchaus zu Schmerzen führen kann (Verkrampfungen etc.). Allein das erfüllt bereits den Tatbestand des §223 StGB (maßgeblich wäre hier sogar der schärfere §340 StGB). Kann der Drang wirklich nicht mehr gehalten werden können zudem psychosomatische Folgeerscheinungen wie Angstzustände o.ä. hinzukommen....auch solche würden als Verletzungsfolgen im Sinne des §223 StGB gelten. Das ausdrückliche Verbot seitens der Lehrkraft führt im Übrigen zur vorsätzlichen Tathandlung, da die möglichen Folgen billigend in Kauf genommen werden. Es ist also nicht einmal mehr Fahrlässigkeit gegeben.
Die Rechtfertigungsversuche, die hier oft zu lesen sind, sind zudem unhaltbar. Es kann sich i.d.R. nicht darauf berufen werden, dass ein Schüler den Toilettenbesuch rechtsmissbräuchlich erbeten hat. Im Zweifelsfall wäre die Lehrkraft für diesen Annahme beweispflichtig...dieser Nachweis ist aber kaum zu führen. Oder wie will man wirklich beweisen (nicht annehmen!), dass der Schüler nicht wirklich auf Toilette musste?
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In der heilen Welt eines Dorfgymnasiums kann man das so machen. Ist aber nicht die Realität, der sich die Mehrheit unserer Zunft gegenüber sieht.
Aber vielleicht irre ich mich ja auch, und allgemeine Verhaltenskreativität geht kommorbid mit Blasenschwäche einher.

Damit magst du Recht haben, das ändert aber nichts an der Rechtslage. Auch an einem Nicht-Dorfgymnasium steht es einem nicht zu, Schülern den Gang zur Toilette zu verbieten. Macht man dies doch, so darf man sich eben nicht wundern, wenn doch einmal eine Strafanzeige folgt. Es wäre auch nicht der erste Fall, indem eine Lehrkraft wegen ähnlicher Umstände nicht nur angeklagt, sondern auch verurteilt wird. Und ganz ehrlich: bevor ich mich selber dem Risiko eines Strafverfahrens (und damit verbunden eines Disziplinarverfahrens) aussetze, lasse ich meine Schüler definitiv gehen.
Im übrigen kommt das vlt. 2-3mal pro Woche vor, geht ohne viel Aufhebens über die Bühne und nach 2-3min sind die Schüler wieder im Unterricht und setzen sich wieder ruhig hin.
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Das Kloverbot war natürlich keine Strafe für sonstiges Fehlverhalten, sondern weil es der (sprichwörtlich schön passende) Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Und wer jemals in solchen Ätzklassen gestanden hat, in denen einem die Schüler das Leben zur Hölle machen, der versteht auch, warum einem mal der Kragen platzt und man undurchdacht eben sowas sagt, wie die oben Zitierte.
Klar kann man das verstehen und ich denke, alle von uns kennen Situationen, in denen man innerlich brodelt. Dennoch gehört es zur Professionalität als Lehrperson, diesem innerlichen Impuls nicht nachzugeben, sondern sich rechtskonform zu verhalten. Und wenn man dem doch mal nachgibt, muss man, genau wie seine Schüler bei Regelverstößen auch, die möglichen Konsequenzen tragen. Dass die Vorwürfe gegen die Lehrkraft im beschriebenen Fall deutlich über das Ziel hinausschießen, sehe ich auch so. Aber genau das werden wahrscheinlich die Ermittlungen ergeben, wenn sie denn nicht eh eingestellt werden.
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Mir ist das offen gesagt auch noch nie vorgekommen, dass immer wieder die selben Leute aufs Klo gehen und ständig der Unterricht gestört wird. Aber ich weiß auch noch, wie das als Schüler war. Man musste in der Pause vlt. wirklich noch nicht, muss auf einmal mitten in der Stunde und es dauert noch 20min bis zum Klingeln. Klar kann man das als gesunder Schüler aushalten ohne sich einzupinkeln...aber an konzentrieren war dann teilweise nicht mehr zu denken. Dann lieber kurz auf Toilette gehen und danach geht es wieder super. Vorher das Handy auf den Tisch legen lassen, mache ich allerdings auch

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http://www.mz-web.de/wittenberg/erm…gehen--25296468
Wieder einmal zeigt sich, wie sehr wir als Lehrer unter Druck und Beschuss durch die Justiz stehen:
Eine 15-jährige Schülerin beleidigt verbal andere Mitschüler und Lehrer und eine Strafe auf einer Klassenkonferenz. Am nächsten Tag lässt sie eine Lehrerin während der Unterrichtszeit nicht aufs Klo gehen. (Wahrscheinlich wollte hier die Lehrerin mal konsequent bleiben und sich nicht alles von der Schülerin gefallen lassen.) Und schon rennt die Mutter zur Polizei und gegen die Lehrerin wird ermittelt. Eine oberkluge Anwältin hat auch gleich mal fünf Straftatbestände herausgefunden. Super!!! Ich bin mal gespannt, ob die Zeitung dann auch so umfangreich über das Ergebnis der Ermittlungen berichten wird.
Aber was ist jetzt die Schlussfolgerungen für mich: freche Schüler dürfen sich alles erlauben und wenn ich als Lehrerin mal die Grenzen zeige, und nicht alles durchgehen lassen werde, dann werden polizeiliche Ermittlungen gegen mich angestellt.
Was soll die Aufregung denn? Die Schlussfolgerung mag zum Provozieren geeignet sein, ist aber schlicht falsch. Uns Lehrkräften stehen mehr als genug Möglichkeiten zum konsequenten Umgang mit "frechen" Schülern zur Verfügung. Neben den in den entsprechenden Schulgesetzen konkret festgeschriebenen Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen, darf sich durchaus auch juristisch zur Wehr gesetzt werden. Was aber NICHT geht, ist das Reagieren über eigene Straftaten. Es sollte jeder Lehrkraft sofort klar sein, dass ich verbal übergriffige Schüler nicht zusammenschlagen darf. Was viele offensichtlich nicht wissen, ist dass ein Verbot des Toilettenganges durchaus die Straftatbestände der Nötigung und der Körperverletzung erfüllen kann. Es handelt sich einfach um eine sehr ungeschickte Reaktion der Lehrkraft. Insbesondere, da die Klassenkonferenz bereits die entsprechenden Konsequenzen verhängt hat (hier der Schulausschluss). Eine weitere Bestrafung seitens einer Lehrkraft ist damit nicht zielführend, unabhängig von der Unzulässigkeit der konkreten Maßnahme. -
Stimmt, das ist wirklich ärgerlich und ein Arbeitshindernis

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Das Urheberrechtsgesetz sieht in §53 Absatz 3 ausdrücklich vor, dass solche Kopien nur in kleinem Umfang (also keine Komplettwerke!!!) und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers angefertigt werden dürfen. Und dabei geht es noch nicht einmal um das Verbreiten dieser Werke. Bereits die Erstellung einer solchen Komplettkopie ist unzulässig!
Achtung: Es kann sich dabei auch nicht auf "Privatkopien" zurückgezogen werden. Es ist offensichtlich, dass Unterrichtsmaterialien nicht für den privaten Bedarf vorgehalten werden.
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Einerseits dürftest du tatsächlich erst dann verbeamtet werden, was wiederum die Lebenszeitverbeamtung nach hinten schiebt. Das sollte bei so kurzer Verzögerung kaum ein Problem darstellen, außer es passiert dir gerade in diesen zwei Wochen Versatz bis zum Ende der Probezeit (gesundheitlich) etwas so schwerwiegendes, dass eine Verbeamtung auf Lebenszeit nicht mehr in Frage kommt. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Für die Dauer des Angestelltenverhältnisses wirst du natürlich auch als Angestellte und nicht als Beamte bezahlt, es sind also Sozialabgaben zu entrichten, was das Netto i.d.R. absenken dürfte.
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Nebenbei bemerkt würde ich allerdings die Symbole + und - vermeiden (ich nutze sie gar nicht). Ich würde die Worte ausschreiben als plus und minus. Aus einem - ein + zu machen wäre ja leider ein Leichtes...

Das fällt doch spätestens anhand der vergebenen Rohpunkte auf. Wenn die gerade so über einer 4 liegen, dann kann das nicht auf einmal eine 3+ sein. Und die Rohpunkte sind sicher sehr viel schwerer zu manipulieren, als ein einfaches Zeichen. Ich mache mir insofern absolut keine Sorgen. -
Oder du kannst dir nicht vorstellen, dass einige dieser Maßnahmen tatsächlich sinnvoll sein können, weil du Einzelerfahrungen zu stark verallgemeinerst. Gruppen-/Projektarbeiten, Referate etc. mögen anstrengender sein, als einfach nur Zeit absitzen, aber wenn man das einfach mal vorgibt, wird das typischerweise, gerade am Gymnasium, auch gemacht. Es geht aus meiner Sicht auch nicht darum, nur noch so zu arbeiten, sondern dies ergänzend zu tun. Ich habe damit jedenfalls äußerst gute Erfahrungen gemacht.
Viel zentraler scheint mir das Doppelstundenprinzip zu sein. Wir ziehen das bereits ab Jahrgang 5 durch. Erst einmal entkoppelt von den Schülern: Das ist eine wirklich riesengroße Arbeitsentlastung für die Kollegen. Doppelstunden sind i.d.R. weniger aufwändig in der Vor- und Nachbereitung als zwei Einzelstunden. Auch ermöglicht erst diese Taktung (am besten in Verbindung mit flexibler 5-min-Pause in einem solchen Doppelstundenblock) den Einsatz größerer Sozialformen. Ich genieße das vor allem auch in Physik, wo erst durch Doppelstunden größere Schülerexperimente mit Vorbereitung, Aufbau, Durchführung und Auswertung an einem Tag möglich werden. Das gibt auch die Möglichkeit, tatsächlich selbstständiges (!) experimentelles Arbeiten zu fördern, und nicht mehr alles kleinschrittig vorgeben zu müssen.
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Mich wundern etwas die Geschichten hier über 7 Punkte mit nur Auswendiglernen. Gibt es bei euch keine definierten Anforderungsbereiche mit entsprechenden Auswirkungen?
Aufgaben, die durch reines reproduzieren zu lösen wären (AFB I) dürfen hier in Niedersachsen in meinen Fächern nicht für eine 4,0 bzw. 5 Punkte ausreichen. Können Schüler den AFB I lösen und dazu noch ihr Wissen auf Situationen anwenden, die in ähnlicher Form im Unterricht eingeübt wurden (AFB II), dann reicht auch das höchstens für eine 2. Erst wer sein Wissen auf völlig neue Situationen anwenden kann, Dinge beurteilen oder beweisen kann (usw.), darf überhaupt eine 1 erreichen.Anders ausgedrückt: EIne Klausur mit einer zu starken Gewichtung des AFB I ist schlicht unzulässig. Aber das mag in anderen Bundesländern anders sein...auch wenn ich mir das schwer vorstellen kann. Beispielsweise sprechen die 2012 formulierten Bildungsstandards für Mathematik der KMK (und damit für alle Bundesländer beschlossen) eine deutliche Sprache: "Eine Bewertung mit "gut" (11 Punkte) setzt voraus, dass annähernd 4/5 der Gesamtleistung erbracht worden sind, wobei Leistungen aus allen drei Anforderungsbereichen erbracht werden müssen. Eine Bewertung mit "ausreichend" (05 Punkte) setzt voraus, dass über den Anforderungsbereich I hinaus auch Leistungen in einem weiteren Anforderungsbereich und annähernd die Hälfte der erwarteten Gesamtleistung erbracht worden sind."
Quelle http://www.kmk.org/fileadmin/Date…s-Mathe-Abi.pdf (Seite 23)
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Im Runderlass "Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen", z.B. unter http://www.schure.de/22410/33,83201.htm
Zur Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Zwischennoten zwar verboten, aber der Erlass verbietet nicht, ein Anhängsel "+" oder "-" als Rückmeldung an die Schüler zur Nähe zu einer anderen Note zu geben, wenn vorher klar ist, dass sowohl ein "3+" als auch ein "3-" für eine 3,0 steht, der lediglich ein Feedback angehangen ist. DIese Form der Rückmeldung ist übrigens explizit auch im Bezugserlass zu Zeugnissen in den allgemeinbildenden Schulen vorgesehen, nur dass das in Form von Bemerkungen unter den eigentlichen Zeugnisnoten zu geschehen hat. Was jedoch gar nicht geht, sind Notationen wie "4-5" , die Grundnote muss deutlich erkennbar sein.
Im Übrigen ist es den Schulen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule freigestellt, für Klassenarbeiten auch die Verwendung von Zwischennoten zu gestatten.
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Also bitte, das kann nicht dein Ernst sein. Ich kenne zumindest keine Eltern, die aus Pflichtbewusstsein gegenüber der Gesellschaft/dem Allgemeinwohl Kinder bekommen haben... Das ist immer ein individueller Wunsch und eine persönliche Entscheidung, ergo "Privatvergnügen". Es ist ähnlich, wenn ich mir einen Hund zulege. Das ist MEIN Privatvergnügen! Und bitte komme jetzt nicht mit "Hunde haben keinen gesellschaftlichen Nutzen"... Doch, haben sie sehr wohl!
Ganz nebenbei: Bis die Kinder soweit sind, dass sie unsere Renten/Pensionen zahlen, haben sie die Gesellschaft (und die Eltern) soviel Geld gekostet... Kindergarten, Schule, Ausbildung/Studium... Das können sie mit den Rentenzahlungen gar nicht mehr gut machen...Ob die Gesellschaft daher auf Kinder angewiesen ist, ist doch fraglich. Klar, aus biologischer Sicht sicher. Aber aus finanzieller Sicht? Würde man das Geld was die Bildung/Ausbildung der Kinder kostet direkt dafür verwenden, die Renten/Pensionen zu bezahlen, hätte man rein finanziell gesehen keine Probleme.
Am Ende ist es eine Milchmädchen-Rechnung... Diese hier als Argument anzuführen um den persönlichen, individuellen Kinderwunsch zu rechtfertigen, klappt leider nicht.
Es mag zwar sein, dass Eltern keine Kinder aus Pflichtbewusstsein gegenüber der Gesellschaft bekommen, diese aber als Privatvergnügen zu bezeichnen, geht an der Realität vorbei. Das wäre es nur, wenn ausschließlich Eltern Rentenzahlungen aus den aktuellen Beitragszahlungen der arbeitenden Generation erhalten würden...ansonsten profitieren auch kinderlose Rentner/Pensionäre sehr wohl von den Kindern anderer! Und dafür kann man gerade im Kleinkindalter durchaus Entgegenkommen der anderen erwarten!
Deine Vermutungen gehen im Übrigen ganz schön fehl. Den Staat kostet ein Schüler in Deutschland ca. 500€ pro Monat bzw. 6000€ im Jahr...das Ganze 10-12 Jahre lang. Sollte das Kind ggf. noch studieren (und dafür oft später höhere Bruttoeinkommen erreichen) kostet das zunächst im Mittel weitere ca 8600€ pro Jahr...über etwa 5 Jahre hinweg. Damit kommen im Worst-Case Bildungskosten von ca. 115000€ zusammen, wobei davon ca. 40% auf ein Studium entfallen. Die scheinbar hohen mittleren Kosten an den Unis ergeben sich übrigens vor allem durch extreme Ausreißer nach oben, wie z.B. die Humanmedizin...der gesellschaftliche Nutzen dürfte aber klar sein.
Auf der anderen Seite steht ein Rentenbeitragssatz von derzeit 18,6% einem Durchschnittseinkommen von ca. 33000€ gegenüber....wie gesagt, bei Akademikern häufig deutlich höher.
Aber selbst mit dem Durchschnittseinkommen ergibt sich bei einer Lebensarbeitszeit von 40 Jahren eine Einzahlung von ca. 250000€ in die Rentenkassen....und damit deutlich mehr als die Ausbildung kostete. -
Elternzeit kann man innerhalb der ersten drei Lebensjahre nehmen wie man will. Das Elterngeld bekommt man allerdings nur für volle Lebensmonate. Bruchteile eines Monats werden nicht ausgezahlt. Wenn du keine Einkommenslücke haben willst, musst du auch die Elternzeit entsprechend beantragen. Wenn dein Kind also z.B. am 8. 3. geboren wurde, kannst du Elterngeld ab dem 8. 3., ab dem 8. 4., ab dem 8. 5. etc. bekommen, und das maximal bis zum Ende des 14. Lebensmonats deines Kindes. Ich wusste das zunächst ich nicht. Mein Mann hatte seine Elternzeit zunächst zum 1. eines Monats beantragt, die Bezirksregierung hat sich aber nach entsprechender Erläuterung darauf eingelassen, den Beginn der Elternzeit noch "spontan" zu ändern.
Tut mir Leid, aber das stimmt so pauschal nicht. Deine Aussage ist nur für Arbeitnehmer gültig, wie ich oben bereits beschrieben habe. Für diese findet ausschließlich das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Anwendung. Andersherum gilt der Abschnitt 4 des BEEG, in dem es um Elternzeit geht, laut §15 zunächst nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Beamte sind aber die landesspezifischen beamtenrechtlichen Bedingungen zu beachten. In Niedersachsen bedeutet das folgendes:
"Die Beschäftigten können also selbst entscheiden, ob und für welchen Zeitraum sie einen Antrag stellen wollen. Bei der Elternzeit ist dabei der Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu beachten. Im Übrigen wird es aus Gründen der Personalplanung (Einsatz von Ersatzkräften/Rückkehr von ehemals freigestellten Beschäftigten) bei Freistellungen vom Dienst häufig erforderlich sein,dass Bewilligungen für eine bestimmte Mindestdauer oder zu bestimmten Zeitpunkten (z. B. bei Lehrkräften zum 01.02.oder 01.08. eines Jahres) ausgesprochen werden. Es empfiehlt sich deshalb, vor der Antragstellung mit der zuständigen Personaldienststelle Verbindung aufzunehmen, um diese Fragen zu klären. Im Schul- und Hochschuldienst gilt generell,dass der Bewilligungszeitraum bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres, Semesters oder Trimesters ausgedehnt werden kann"
(nachzulesen unter http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/e…FORMUID=030_061 Kapitel I, Unterpunkt 7. ; Stand 01.07.2016).
Gerade bei Beginn oder Ende der Elternzeit in Ferienrandlagen stellt sich die Landesschulbehörde u.U. stur, wenn die Elternzeit nicht an Lebensmonate des Kindes angepasst wird. Weiterhin ist es eben nicht möglich, unterrichtsfreie Zeiträume zur Unterbrechung der Elternzeit zu nehmen. Zum Glück ist das nicht die Regel und häufig finden sich im Gespräch akzeptable Lösungen. Einen Rechtsanspruch auf beliebige Elternzeiträume gibt es aber gerade nicht.
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Das hängt jetzt erst einmal entscheidend davon ab, ob dein Freund Angestellter oder Beamter ist. Als Angestellter kann Elternzeit sehr frei beantragt werden und muss vom Arbeitgeber genehmigt werden, wenn nicht zwingende betriebliche Gründe entgegen stehen...was in Schule de facto nie der Fall sein dürfte. Ich gehe aber davon aus, dass dein Freund Beamter in Niedersachsen ist. Dann darf Elternzeit tatsächlich nur für volle Lebensmonate des Kindes genommen werden. Die Frist für den Antrag beträgt dabei lediglich 7 Wochen vor Beginn der entsprechenden Elternzeit...es besteht also absolut kein Grund zur Eile! Wenn er das möchte, kann er die Schulleitung ja vorwarnen mit ungefährem Termin, notwendig ist dies jedoch nicht.
Ob sich das mit Ferienzeiten überschneidet, ist dabei völlig egal....ganz im Gegenteil ist es rechtsmissbräuchlich, die Elternzeit auf Ferienzeiten maßzuschneidern. Hierfür gibt es gerade aus Niedersachsen ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes, dass dies untersagt hat. Im damaligen Fall wollte eine Lehrkraft ihre Elternzeit vor den Sommerferien unterbrechen und nach den Sommerferien wieder aufnehmen. Grundsätzlich darf die Elternzeit zwar auf mehrere Zeiträume verteilt werden, hier hat das Verwaltungsgericht aber klar einen Riegel vorgeschoben. Es werden also auch keine Tage angeknüpft.
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