Beiträge von Seph

    Hallo, ich habe gestern meine Amtsübertragung für die A 14 Stelle erhalten., also die Urkunde und einen Brief, wo die Amtsübertragung formuliert wird. Die Urkunde ist von der Behröde ausgestellt. Der Brief zur Amtsübertragung ist ein Brief an mich, der von der Behörde gedruckt wurde, aber ganz oben den Namen der Schule sowie Telefonnummer und mailadresse enthält und an die Schule geschickt wurde. Der Schulleiter musste noch Datum und Unterschrift eintragen. DAs Dokument sieht aber so aus, als sei es ein offizielles Dokument der Schule. Bei diesem Brief fiel mir auf, dass eine falsche Email-Adresse der Schule dort ganz unten notiert ist, eine mail Adresse mit „web.de“, die wir wahrscheinlich vor 20 Jahren mal hatten, aber längst durch eine andere ohne das „web.de“ ersetzt wurde. Dieses offizielle Schreiben nun enthält eine falsche Mail-Adresse der Schule. Das darf doch eigentlich nicht sein, dass das dort falsch steht. Meint ihr, ich sollte darum bitten, das korrigieren zu lassen. Leute, die das sehen, würden ja wahrscheinlich auch wegen der web.de Mail der Schule stutzen und zudem ist diese mail-Adresse ja auch falsch und wenn man dort etwas hinschickt, kommt sofort eine Fehlermeldung. eigentlich ist es ja unwichtig, aber man kann doch schon erwarten, dass da. alles richtig ist

    Der Begleitbrief ist letztlich irrelevant und eine alte Mailadresse der Schule darauf schadet nun auch nicht. Entscheidend ist, dass die Urkunde korrekt ausgestellt ist und das scheint ja der Fall zu sein.

    Den Ausdruck "Feuerwehr-Lehrer" benutzt man aber schon lange nicht mehr, obwohl sie es de facto sind.

    Aha. Wer ist denn in dem Zusammenhang "man" und was meinst du mit "schon lange nicht mehr?". Für NDS findet sich der Begriff u.a. noch in Pressemitteilungen des MK aus den 2010er Jahren oder im vergangen Jahr in einer Stellungnahme des Landeselternrates zur aktuellen Personalsituation. Aber ja, der Begriff ist eher umgangssprachlich und taucht daher von offizieller Seite eher selten auf.

    Mich wundert, dass du von deiner Stammschule aus überhaupt so oft gegen deinen Willen abgeordnet werden kannst. Es gibt dort doch sicher auch andere Fachlehrkräfte, die dafür in Frage kämen.

    Super. Bei mir kommt jetzt um 10 vor 6, dass die Schulleitung ab der 5. Stunde Distanzunterricht angeordnet hat. Dass man da wirklich noch eine Nacht drüber schlafen musste, finde ich doch fragwürdig. Genauso wie Distanzunterricht bei Hitze. Aber da viele Schüler einen weiten Anfahrtsweg haben, werden die wohl ohnehin erst ab der 7. Stunde am Distanzunterricht teilnehmen können und das betrifft dann jedenfalls nicht mehr mich.

    Was ist das denn für ein unentschlossener Schwachsinn deiner SL? Also entweder man ordnet von Anfang an Distanzunterricht an (ist das überhaupt irgendwo noch rechtens?) oder man gibt in irgendeiner Form hitzefrei, wenn die Umstände es erfordern. Aber erst Präsenzunterricht, um dann in den Distanzunterricht zu wechseln, ist schon reichlich schräg.

    Das sehe ich ganz anders. Die Differenz müsste, meiner Einschätzung nach, Rückwirkend nach der Bewährungszeit gezahlt werden.

    Auf welcher rechtlichen Basis denn? Es gibt wie gesagt keinen Automatismus, der eine Beförderung nach x Monaten vorsieht, selbst wenn das der Regelfall in der Praxis ist.

    PS: Dass das hier extrem blöd gelaufen ist und eine Nachzahlung moralisch geboten wäre, versteht sich von selbst. Das durchzuklagen halte ich aber für wenig aussichtsreich. Das mag ein Fachanwalt aber sicher besser einschätzen können.

    Entscheidend ist das Schreiben, mit dem dir der Dienstposten (nicht die Aufgaben und oder dienstrechtlichen Befugnisse) einer stellvertretenden Schulleitung übertragen wurden, von da an sind 6 Monate zu rechnen.

    Volle Zustimmung. Und auch das ist nur der frühestmögliche Beförderungszeitpunkt und noch kein Automatismus.

    Eine Beförderung kann jedoch grundsätzlich nur einmal im Jahr erfolgen. Das bedeutet: Ich werde frühestens im August oder September 2025 nach A14 hoch gestuft (weil es erst diesen Monat bemerkt wurde, dass die Beförderung nach A14 noch fehlt). Eine Beförderung nach A15 ist somit vor August/September 2026 nicht möglich – obwohl ich das Amt bereits seit August 2024 ausübe!

    Der Ablauf dürfte so korrekt sein. Warum nicht bereits im Februar 2025 eine Beförderung auf A14 erfolgte, wenn du das Amt tatsächlich bereits im letzten Sommer übertragen bekommen hattest, erschließt sich mir aber auch nicht so recht. Rückwirkend wird sich daran aber leider wirklich nichts ändern lassen.

    Was glaubt ihr denn eigentlich, was die Staatsanwaltschaft macht, wenn eine Anzeige gegen eine noch nicht straffällig gewordene 9. Klässlerin kommt, weil sie mal behauptet hat, Lehrkraft x habe ihr in den Ausschnitt geschaut? Das Verfahren wird schlicht unmittelbar eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen. In dem Fall bleibt da auch nichts dauerhaft in einer Akte hängen. Sinnvoller ist hier mit hoher Sicherheit ein entsprechendes Gespräch der Beteiligten vor Ort in der Schule.

    Ich wollte damit nur sagen, dass man in NRW nur die Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe haben muss. Man muss diese nicht bereits ausgefüllt haben. Insofern denke ich, dass man sich in die meisten Tätigkeiten gut einarbeiten kann. Ich verstehe nicht warum es negativ ausgelegt wird, wenn man sich vorstellen kann sich in viele Themengebiete einzuarbeiten. Die Haltung hat nichts mit der Chance zu tun, dass Gutachten ist an der Stelle entscheidend.

    Es geht nicht darum, genau diese Stelle vorher bereits ohne Beförderung ausgefüllt zu haben. Es geht darum, dass man für die angestrebte Stelle auch die notwendigen Kenntnisse und Befähigung mitbringen sollte, wofür gewisse Vorerfahrungen in verwandten Aufgabenfeldern sinnvoll sind. Das Vorgehen "Ich bewerbe mich einfach auf alles, irgendwas wird schon dabei sein" spricht jedenfalls nicht gerade für den Bewerber und seine ernsten Interessen an der jeweiligen Stelle.

    Vor allem sollte es etwas sein, in was man bestenfalls bereits eingearbeitet ist oder wofür man zweckdienliche Vorerfahrungen mitbringt. Mal ein ganz offensichtliches Beispiel: als Bio/Deu-Lehrkraft braucht man sich nun einmal nicht auf eine Mathe-Fachleitung bewerben. Weniger offensichtlich, aber dennoch sicher plausibel: für die Koordination des Seminarfachs sollte man zumindest einige Durchläufe im Seminarfach mal unterrichtet haben usw.

    Wofür muss man sich denn genau einarbeiten? Man nimmt die Aufgabe doch erst mit der Stelle an.

    Und dafür sollte man sich vorab mit den Inhalten der auszufüllenden Stelle durchaus beschäftigt haben.

    Mir wurde von Bekannten gesagt, dass man sich gut und gerne auf mehrere Stellen bewerben kann und am Ende schaut man dann, ob man eine bekommt. Es erhöht ja nur die Chancen, obwohl man dann an der eigenen Schule evtl. nicht mehr in Frage kommt.

    Da haben dir deine Bekannten einen Bären aufgebunden. Im Gegenteil minimiert ein solches Vorgehen deine Chancen auf die Übernahme einer entsprechenden Stelle erheblich....und das auf sehr lange Zeit. Geh getrost davon aus, dass die Schulen in der näheren Umgebung untereinander kommunizieren und bei Kanditaten, die sich querbeet auf alle möglichen Stellen an allen möglichen Schulen bewerben, deren Ernsthaftigkeit und auch Befähigung schnell in Frage gestellt werden. Letztlich kommuniziert man damit weniger, dass man genau die Stelle x möchte und auch gut ausfüllen kann, sondern dass man dort, wo man derzeit ist, schnellstmöglich weg will oder gar muss.

    Die Innenstadt wird tatsächlich auch von öffentlicher Seite als Gefährlich eingestuft, hinsichtlich sich dort häufender Straftaten, hauptsächlich im Bereich Drogendelikten, aber auch Körperverletzungen usw.

    Man kennt sie, die ganzen Grundschulklassen, die aufgrund eines Innenstadtbesuchs in die Drogenkriminalität abrutschen.... :autsch:

    PS: Die Kriminalitätsstatistik der Polizeidirektion Chemnitz weist für 2024 einen spürbaren Rückgang von Gewaltdelikten auf. Leicht gestiegen sind hingegen Vermögensdelikte und Sachbeschädigungen (v.a. Kfz und Straßen/Wege/Plätze). Auch das sind nicht unbedingt Gefahrenfelder für Grundschulklassen bei einem Schulausflug.

    Insbesondere durch den hohen Ausländeranteil dort auch noch anderweitige Straftaten die ich hier nicht weiter benennen möchte.

    Mal abgesehen vom rassistischen Unterton, kann man die einzig in Frage kommenden Straftaten, die einen Bezug zur Nationalität haben könnten, ganz klar benennen. Es kann dabei ja nur um mögliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz gehen. Nur sind diese ebenfalls deutlich rückläufig gewesen.

    Ich stimme dir, Seph, grundsätzlich zu, aber inwiefern ist es valider, eine Note für drei Doppelstunden zu geben? (und mangels "Zwischenbewertungen" irgendwelchen Effekten zu verfallen (letzter Eindruck, Halo-Effekt, usw..)

    Nur kurz zur Klarstellung: diese Variante habe ich nicht als Alternative ins Spiel gebracht und halte ich tatsächlich ebenfalls nicht für valide.

    Ja, die gibt es. chilipaprika hat das schon ganz gut beschrieben:

    Aber kontinuierliche Notizen sind mir lieber als dass ich an einem Tag drei SuS beobachte.

    Nur heißen kontinuierliche Notizen eben nicht, dass daraus sofort Einzelnoten entstehen. Man kann innerhalb einer Sequenz aber sehr wohl notieren, wie gut die einzelnen Schüler mit Problemstellungen klar kommen, ob sie Inhalte einordnen und miteinander verknüpfen können usw. Dafür muss es dann auch nicht für jeden einzelnen Schüler in jeder Stunde Notizen geben, im Verlauf einer Einheit kommt aber für jeden einiges zusammen. Anschließend kann man kriteriengestützt auch eine Note festlegen. Ich nutze dafür eine Kriterienliste, in der eines von mehreren Kriterien z.B. auf den Umgang mit Problemstellungen abzielt. Die könnten dann so aufgefächert sein:


    sehr gut - kann neue Problemstellungen sachgerecht beurteilen und eigenständig lösen

    gut - kann neue Problemstellungen meist eigenständig lösen

    befriedigend - kann neue Problemstellungen mit Unterstützung meist eigenständig lösen

    ausreichend - kann neue Problemstellungen mit Unterstützung teilweise eigenständig lösen

    mangelhaft - kann neue Problemstellungen auch mit Unterstützung oft nicht lösen

    ungenügend - kann neue Problemstellungen auch mit Unterstützung nicht lösen


    Das ist etwas, was ich im Unterrichtsverlauf über mehrere Stunden hinweg in meinen Fächern sehr gut beobachten kann und bei dem die Schwankungen bei den einzelnen Schülern auch nicht sehr groß sind, sodass es nicht schlimm ist, das nicht jede Stunde lückenlos für alle notiert zu haben. Auch die Schüler können sich anhand solcher Kriterien meist sehr zielsicher selbst einschätzen.

    Das ist einer der Gründe, warum alle SuS jede Stunde von mir eine Note für die sonstige Mitarbeit bekommen. Die besteht zur Hälfte aus der mündlichen Leistung.

    Den Ansatz höre ich öfter, dann aber nahezu immer im Zusammenhang mit der auch aus meiner Sicht nicht haltbaren Bewertung mit "ungenügend" für Fehlstunden. Ich frage mich bei diesen Ansätzen regelmäßig, wie man in jeder Stunde eine valide Note für jeden Schüler feststellen möchte. Selbst in Doppelstunden und bei Gleichverteilung der Anteile der Schüler hätte jeder in der Klasse maximal 3 Minuten Rede- oder Beobachtungszeit. In der Praxis bestehen größere Teile von Unterricht aus Inputs der Lehrkräfte und Redeanteilen einiger weniger.

    Ganz unabhängig von der fehlenden hinreichenden Beobachtungsmöglichkeit als Grundlage valider Bewertung überführt man so auch jede Lernsituation in eine Leistungssituation, was einem positiven Lernklima eher abträglich sein dürfte.

    Würdet ihr sagen, als Lehrer sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben oder ist eine solche eher nicht nötig? Ich hatte bisher immer gelesen, dass eine Haftpflicht mit Diensthaftpflicht und eine BU mit DU-Klausel für Lehrer dringend empfohlen werden.

    Das kann man so pauschal unmöglich beantworten und hängt wohl stark davon ab, welche Rechtsgebiete in der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind und welche Risiken man für sich absichern möchte. Eine Diensthaftpflicht und eine BU mit (echter!) DU-Klausel - die am Markt quasi nicht mehr vorkommen - sind relativ sicher sinnvoll.


    Vor strafrechtlichen Konsequenzen bei groben Pflichtverstößen schützt aber auch das nicht.

    Gibt es dafür eine Rechtsquelle?

    Vermutlich nicht. Im Gegenteil dazu gibt es Quellen, die eben doch den Zugriff - auch ohne vorherige richterliche Erlaubnis - gestatten. Dazu gehört das o.g. Urteil des LG Erfurt genauso wie z.B. das LAG Berlin-Brandenburg mit Az. 4 Sa 2132/10, welches selbst im Fall der Erlaubnis privater Nutzung noch immer keine unlösbaren Probleme mit dem Fernmeldegeheimnis bei Zugriff des AG im begründeten Fall sieht. Deutlich wird aber immer auch die von mir weiter oben angesprochene notwendige Abwägung von Interessen und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

    Auch dienstliche Mails dürfen dürfen nicht von der SL gelesen werden. Anlassbezogen ist das auch nicht möglich. Das geht nur mit richterlichem Beschluss.

    Das hängt zum einen stark davon ab, ob nun die Privatnutzung erlaubt ist (mir ist keine Schule bekannt, in der es eine solche explizite Erlaubnis gibt) oder nicht. Und selbst falls eine solche vorliegt, scheint es einzelne Gerichte (z.B. das LG Erfurt, Az. 1 HK O 43/20) zu geben, die auch dann die Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses ablehnen. Das ist aber tatsächlich umstritten und daher wird empfohlen, die Privatnutzung sogar explizit zu verbieten.


    Dass ein AG nur mit richterlichem Beschluss auf (rein dienstlich zu nutzende) Accounts Zugriff habe, ist hingegen nicht korrekt. Gleichwohl ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung und Interessenabwägung vorzunehmen und sollte sauber dokumentiert werden.

    Darf die Schulleitung auch private Mails mitlesen, die zwar an den Rechnern in der Schule geöffnet werden, aber nicht über das schulische Outlook-Programm laufen?

    Darf die Schulleitung auch Briefe öffnen, die an die Lehrkraft geschickt wurden?

    Habt ihr denn eine explizite Erlaubnis, private Angelegenheiten auf Dienstgeräten zu erledigen? Aber nein, unabhängig von der Antwort auf diese Frage darf die SL keine permanente Überwachung der Geräte durchführen. Anlassbezogen ist das aber u.U. denkbar, z.B. bei hinreichend konkretem Verdacht auf ungestattete Privatnutzung ;)

    Mir kommt da als ersten Verleumdung oder üble Nachrede in den Sinn. Ist sie unter 14 und die Eltern tragen dieses weiter, sind die Eltern die Adressaten, ist sie 14 dann sie persönlich. Das ganze per Anwalt, der sowohl das Beamtenrecht, als auch das Strafrecht kennt.

    Mal unterstellt, dass am Eröffnungsbeitrag wirklich etwas dran ist, kommt mir als erstes "Dummes Gerede" seitens der Schülerin in den Sinn. Gegen eine 9.Klässlerin aufgrund einer einfachen Behauptung, jemand habe ihr in den Ausschnitt geschaut, strafrechtlich vorgehen zu wollen, mag formal richtig sein, ist aber einfach etwas "over the top" und gibt dem mehr Gewicht als gut wäre. Den Schritt kann man sich noch immer vorbehalten, sollte das in anhaltende Anschuldigungen münden. Ansonsten ist man als Lehrkraft ganz gut beraten, sich ein gewisses dickes Fell bzgl. Behauptungen von Schülern zuzulegen. Ein proaktives und sachliches Gespräch über den Vorfall mit der SL schadet auch selten.

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