Beiträge von Seph

    Die Abiturbestenquote ist nicht die einzige Zulassungsquote. Das ist ein beliebter Irrtum.

    Das hat überhaupt niemand hier behauptet und ist vermutlich allen hier klar. Im Zusammenhang mit dem Beitrag von chilipaprika

    Ja, meine 1,0-Abiturient*innen sind definitiv nicht mit 1,0 in Münster Mitte oder gar auf dem Dorf in Niedersachsen, wo ich Ref gemacht habe.Und ja, es ist ein Problem, wenn man weiß, dass an vielen Unis innerhalb von 1,0 für einzelne Studiengänge gelost wird.

    und deiner Antwort darauf

    1,6 schon eher, aber wo kommt man denn nur mit einer 1,0 rein? Das ist ja nicht mal bei Medizin oder Psychologie det Fall.

    ging es aber doch ganz klar um diejenigen Plätze, die über die Note vergeben werden. Aber ja, wenn man die anderen beiden Vergabemöglichkeiten von Plätzen einbezieht, kann man es auch ohne 1,0 schaffen.

    1,6 schon eher, aber wo kommt man denn nur mit einer 1,0 rein? Das ist ja nicht mal bei Medizin oder Psychologie det Fall.

    Oh doch, das kommt gerade in der Humanmedizin durchaus vor, wie leicht nachzuprüfen ist. Im Wintersemester 2023/2024 galt das u.a. für die TH Aachen, die Uni Augsburg, die Charité Berlin, die Uni Bielefeld, die Uni Bonn u.v.m. ( wir sind gerade erst bei B angekommen)

    nochmals etwas präziser: Jedes Kollegium tut gut daran, aus den verschiedenen Besoldungsgruppen keinen Anspruch auf "keine Aufsichten mehr", "keine Klassenfahrten mehr" etc. abzuleiten und daraus Hierarchien abzuleiten, die fehl am Platz sind.

    Die Aufgaben A14 und A15 werden über das deutlich höhere Gehalt abgebildet (in Vollzeit und je nach Familienstand ist es deutlich mehr Geld), außerdem über die damit verbundenen Entlastungsstunden (bei A14 ist es oft 1, bei A15 mehr). Ansonsten gibt es keinerlei Grund, weitere Privilegien daraus abzuleiten.

    Es geht überhaupt nicht um Privilegien, sondern schlicht um deutlich andere Aufgabenprofile.

    Und es gibt wirklich keinen Grund, dass ein/e A13-Vollzeit-Lehrende/r zahlreiche Aufgaben, die über den Unterricht hinausgehen, macht (so wie es auch das Schulgesetz BaWü vorsieht), andere Besoldungsstufen aber nicht.

    Das geht nun vollkommen daneben. Du tust ja fast so, als hätten nur A13-Vollzeit-Lehrkräfte außerunterrichtliche Aufgaben. Sei versichert, dass das gerade bei den anderen Besoldungsstufen auch so ist und i.d.R. auch im deutlich höheren Umfang. Nur müssen die vielfältigen außerunterrichtlichen Aufgaben an Schulen sinnvoll verteilt werden. Einige der Aufgaben liegen "qua Amt" bei bestimmten Personen, andere sind frei verteilbar. Und ob dann bestimmte Personen auch an diesen Aufgaben partizipieren können, hängt sehr vom Umfang der anderen Aufgaben ab.

    Auch ein stv. SL oder ein Vertretungsplaner kann mal verhindert oder krank sein. Für diesen Fall wird es jemanden geben, der dann die Aufgabe übernimmt. Das sollte bei einer Aufsicht in der Woche nicht das große Problem sein, da ja vermutlich nicht bei jeder Pause irgendwer seine eigene Aufsicht verpeilt.

    Es geht doch überhaupt nicht darum, ob das möglich und denkbar ist, sondern darum, inwiefern es sinnvoll ist, diese mit in die Aufsichten einzubinden. Mich befremdet noch immer der wertende Ansatz, die SL halte sich damit aus unliebsamen Aufgaben heraus und mache sich ein schönes Leben, wenn sie nicht in Aufsichten eingebunden ist. Ich kann versichern, dass oft wesentlich unliebsamere Aufgaben gleichzeitig zu erledigen sind.

    Naja, jetzt sanktionieren wir russische Energie, oder?

    In Wirklichkeit importieren wir massenweise russische Energie über Stähle aus Indien und Produkte aus China, die mit verbilligter russischer Energie produziert werden.

    Wir haben nur den Teil der Wertschöpfung von uns nach Indien und China verlegt. Dazu kaufen wir Öl und Gas auf dem Weltmarkt. Das geht nur, weil andere Länder jetzt russisches Öl und Gas kaufen und damit der Weltmarkt freie Kapazitäten hatte, die wir bekommen haben.

    Also insgesamt ein Nullsummenspiel, bei dem wir besonders und europäische Nachbarn richtig Draufzahlen und andere Länder wie China, Indien, Türkei enorm profitieren.

    Das ist ein beliebtes Märchen, welches aber nicht stimmt. Zwar exportiert Russland nach wie vor eine Menge Erdgas, dieses aber noch immer v.a. nach Europa. Dabei sind die Exportmengen seit 2022 deutlich zurückgegangen. Es erfolgte gerade keine einfache Umlenkung der Exporte nach Indien und China, weil dafür schlicht die Pipeline-Kapazitäten nicht existieren.

    Ich stimme Dir grundsätzlich zu. Dennoch muss der Laden irgendwie laufen. Solange man sich als (e)SL nicht selbst kaputt arbeitet, gehört dazu auch, dass man seine Lehrkräfte nicht bis aufs Blut ausquetscht und dann auch mal eine Aufsicht, Bereitschaft o.ä. übernimmt.

    Dabei stimme ich dir grundsätzlich auch zu. Und gleichzeitig empfinde ich das Geschriebene als polemisch: ob nun eine (e)SL eine Aufsicht in der Woche übernimmt oder nicht, führt mit Sicherheit nicht dazu, ob die Lehrkräfte der Schule "bis aufs Blut ausgequetscht" werden oder nicht. Hier gibt es wesentlich effektivere Stellschrauben, die eine SL hat. Auch dafür braucht man aber strategische Planungszeit außerhalb des Tagesgeschäfts.


    PS: Und bitte nicht verkennen, dass ich hier bereits mehrfach schrieb, dass die (e)SL-Runde durchaus auch mal mit einspringt.

    Ich empfinde die Diskussion ehrlich gesagt auch als etwas neben der Spur laufend. Dass die (erweiterte) SL schlicht ein anderes Aufgabenspektrum als "normale" Lehrkräfte hat, liegt in der Natur der Sache. Dieses andere Aufgabenspektrum bedingt geradezu, dass neben den deutlich umfangreichen Leitungstätigkeiten andere Tätigkeiten entfallen müssen. Und diese Tatsache hat überhaupt nichts mit "sich als etwas besseres fühlen" zu tun.


    Bei mir stehen z.B. in den größeren Pausen fast immer Schüler oder Lehrkräfte im Büro, um Dinge abzuklären. Diese Ansprechbarkeit im Alltag wird sehr geschätzt, ist aber nur möglich, da ich zu diesen Zeiten eben keine Aufsichten führe. Gleichzeitig gehen wir eben auch mal als "Verstärkung" an kritischen Stellen mit dazu (z.B. wenn es gerade wieder Probleme bei Toiletten oder Bus gibt).

    Auch wenn ich die Argumentation ein Stück weit nachvollziehen kann, ist es natürlich keine gute Signalwirkung, wenn ungeliebte Dienstpflichten, die häufig als Zusatzarbeit wahrgenommen werden (- wenn sie auch eben natürlich zu den normalen Dienstpflichten gehören -) ausgerechnet von denjenigen nicht ausgefüllt werden, die diese Aufgaben verteilen. Gerade eben, um zu demonstrieren, dass sie eben zu normalen Dienstpflichten, und damit für alle, gelten.

    Das sehe ich durchaus anders, wie du schon wahrgenommen hast. Es ist so oder so schon ein Kernproblem in Schule, dass auch in der Leitungsebene viel zu viel operatives Tagesgeschäft landet und damit wesentlich zu wenig Zeit für Qualitätsmanagement und Weiterentwicklung bleibt. Warum man das noch zuspitzen soll, indem man auch die Leitungsebene für Aufsichten u.ä. heranzieht, erschließt sich mir nicht ansatzweise.

    PS: Dass die Mitglieder der Leitungsebene dennoch auch mal einspringen, wenn "Not am Mann" ist (gerade um zu signalisieren, dass man sich nicht "zu gut dafür ist"), hatte ich bereits beschrieben.

    Das ist es ja. Ich kriege beides gezahlt, obwohl ich nicht verheiratet bin.

    Entgegen der landläufigen Meinung ist der Familienzuschlag der Stufe 1 nicht daran gebunden, verheiratet zu sein. Maßgebliches Kriterium ist die Aufnahme einer anderen Person in deinen Haushalt, der du unterhaltspflichtig bist. Das kann zwar der Ehepartner sein, gilt aber genauso für das eigene Kind ;)

    Danke für die Rückmeldung. Aber nein, die PDF-Generierung von Arbeitsblättern meinte ich nicht. Es wurde hier kürzlich ebenfalls ein Tool zur Verschlagwortung von Unterrichtsmaterial durch KI und deren weitere Nutzung vorgestellt. Wie gesagt: das Angebot am Markt ist da inzwischen ziemlich groß.


    Achso, noch kurz eine andere Rückmeldung: Unter dem Namen EducAide ist seit den 90er Jahren ein kalifornisches Unternehmen am Markt. Das könnte bei Beibehaltung des Namens ggf. wettbewerbsrechtliche Probleme geben. Klären Sie das am besten mit einem Fachanwalt ab, sofern nicht bereits geschehen. Ansonsten wünsche ich weiter viel Erfolg.

    Die Schulleitung wurde informiert, hat die Anfrage ans Schulamt weitergeleitet. Die Antwort blieb inhaltlich unklar. Ich forderte eine schriftliche Anweisung, erhielt jedoch nur den Hinweis auf mögliche Abmahnung und Entgeltkürzung bei Nichtteilnahme. An der Planung war ich nicht beteiligt, da ich die Klasse erst zum Halbjahr übernommen habe.

    Ohne Dienstanweisung kann auch keine Abmahnung wegen Nichtbefolgen dieser fehlenden Dienstanweisung erfolgen. Davon sollte man sich nun wirklich nicht einschüchtern lassen. Wenn man damit konstruktiv umgehen möchte, kann man der SL und den beteiligten Kollegen ja einen antizipierten Einsatzplan innerhalb der Arbeitszeitgrenzen für sich selbst zur Kenntnis zukommen lassen und bei Änderungswünschen dererseits eine Rückmeldung bis zum xx.xx. erbitten, andernfalls gehe man davon aus, dass dies so durchgeführt werden solle.

    Die Idee wurde doch hier vor kurzem erst von einem anderen Account vorgestellt und diskutiert. Oder das Projekt ist einfach nur sehr ähnlich zu diesem, was ja grundsätzlich nicht verkehrt sein muss. Die Angebote von KI-gestützten Tools zur Unterrichtsvorbereitung und Materialverwaltung sind jedenfalls sehr breit gefächert.


    Als kurzes Feedback zur Homepage:

    Mich wundert, dass weder die verwendeten Sprachmodelle noch die (späteren) Kosten dargestellt werden, auch nicht in den entsprechenden FAQs. Vermutlich kann man das erst nach der Registrierung einsehen. Das bekommen einige der Mitbewerber transparenter hin. Die Grundidee mit einem Creditsystem für kostenfreie Accounts und dem Verzicht auf ebendiese bei kostenpflichtiger Nutzung finde ich durchaus sinnvoll, auch wenn das natürlich zum (vollkommen legitimen) Anfüttern von Nutzern dient ;)

    ... so kann die Schulbehörde ...

    Eben. Und nicht die Lehrkraft per "Anscheinsbeweis". Wir leben nicht in Trumpistan, sondern in einem Rechtsstaat.
    Allmachtsphantasien kann man getrost dem Rotschopf überlassen. Auch der lernt noch, was er darf.

    Den Unterschied zwischen der Aberkennung des Abiturs und der Bewertung einer einfachen Klausur mit ungenügend hast du aber schon erkannt!? Und wenn du hier Lehrkräften, die sich an geltendes (Prüfungs-)Recht halten, Allmachtsphantasien unterstellst, liegst du einfach mal meilenweit neben der Realität.


    PS: Der Beweis des ersten Anscheins ist ein rechtlich sicheres Beweisverfahren in unserem Rechtsstaat, wie sich aus vielen Urteilen, die ich hier 2022 mal verlinkt hatte, ergibt und leicht nachprüfbar wäre. Nur muss man sich halt mal die Mühe machen, sich damit auseinanderzusetzen anstatt hier weiter polemisch Unwissen zu verbreiten.

    Dass eine Täuschung nicht auf "frischer Tat ertappt" wahrgenommen werden muss, sondern auch nachträglich auffallen kann, findet man übrigens auch explizit in den zugehörigen Verordnungen. So heißt es in NDS selbst für das Abitur z.B.

    Zitat von Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg

    §21 Abs. 2

    Wird nach Aushändigung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife eine Täuschung bekannt, so kann die Schulbehörde nur innerhalb eines Jahres seit demTag der Mitteilung des Gesamtergebnisses der Prüfung die Abiturprüfung für nicht bestanden erklären.

    Das scheint mir eher eine gesichtswahrende Unwahrheit des*der TE zu sein.

    Das denke ich auch und wird letztlich auch an der Löschung des Eröffnungsbeitrags sichtbar. Nicht, dass jemand noch sieht, um welches AB es ging....ups, das steht ja in einem der Zitate ;)


    @Kaylo Für den Fall, dass du tatsächlich eine Lehrkraft bist, möchte ich dir unbedingt mit auf den Weg geben, dass es keinerlei Notwendigkeit gibt, auch an Brückentagen sofort auf Anfragen von Schülerinnen und Schülern zu reagieren. Noch konkreter möchte ich empfehlen, an dienstfreien Tagen tatsächlich auch keinerlei dienstliche Kommunikation zu betreiben. Dann werden entsprechende Erwartungshaltungen gar nicht erst geschürt.

    Oder man besitzt die Fähigkeit, sich vorzubereiten und längere Texte auswendig zu lernen - und wendet diese an.
    Wer schon einmal Theater gespielt hat weiß, wozu das Hirn in der Lage ist. Unterschiedliche Schriftmuster sind - solange sie aus derselben Handschrift stammen - kein Beweis für "Unterschleif".

    Das wäre dann tatsächlich ein extrem ungewöhnlicher Verlauf. Die Behauptung alleine, das sei so gewesen, reicht regelmäßig nicht aus, um den Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern. Im Übrigen hätte man dann das Problem, dass die Prüfungsleistung bestenfalls im AFB I (reine Reproduktion) anzusiedeln wäre und dann ebenfalls keine ausreichende Leistung zu begründen wäre.

    Unterschiedliche Schriftmuster sind - solange sie aus derselben Handschrift stammen - kein Beweis für "Unterschleif".

    (....)

    Wer als Lehrer während der Aufsicht - in der nichts weiteres zu tun ist - den "Betrug" nicht bemerkt, tut sich schwer, diesen im Nachgang aus unterschiedlicher Handschrift nachzuweisen.

    Genau darin irrst du dich.

    Wie bereits vorgeschlagen, sollte sich die Kollegin bei der Schulleitung absichern, bevor das Fettnäpfchen droht.
    BTW: Traut euren Schülern doch ungewöhnliche Leistungen zu. So etwas soll vorkommen.

    Letztlich ziehst du hier einen sehr ungewöhnlichen Fall an den Haaren herbei, auf den es im beschriebenen Fall keinerlei Hinweis gibt. Das nennt sich "Sachverhaltsquetsche" und führt nicht zum Ziel.

    Ich fahre als Koordinator auch durchaus gerne auf Fahrten mit und komme gefühlt zu selten dazu. Dass aber Koordinatoren grundsätzlich alle Aufgaben "normaler" Lehrkräfte ebenfalls wahrzunehmen haben, halte ich für nicht sinnvoll. So haben wir uns z.B. dafür entschieden, die Runde der (erweiterten) SL aus Aufsichten und weitgehend aus Vertretungstätigkeiten auszunehmen. Das gibt uns überhaupt erst die Möglichkeit, zu verlässlichen Zeiten für Kolleginnen und Kollegen auch ansprechbar zu sein und genügend Slots für Termine bieten zu können.


    PS: Das schließt nicht aus, dass wir (insbesondere für Langzeitvertretungen) oder auch bei akuten Problemen bei Aufsichten verstärkend mal mit einspringen.

    In NRW kann sich der Zweitkorrektor aber auch einfach vom Erstkorrektor "inspirieren" lassen. Ich weiß nicht, ob die Bepunktung des Erstkorrektors in Bayern sichtbar ist.

    Was ja nicht unbedingt schlecht sein muss. Man mag sich darüber streiten können, ob nun eine völlig unabhängige Zweitkorrektur und die anschließende Festsetzung einer Bewertung durch eine 3. Person objektiver ist als eine Zweitkorrektur, die kritisch die Erstkorrektur prüft und diese ggf. absegnet. Letztere Variante ist zumindest die ressourcenschonendere und kommt den beteiligten Kolleginnen und Kollegen eher entgegen.

    Ich durchlebe gerade die schlimmsten Feiertage meines Lebens. Ich hatte hier diese Woche schon einmal geschrieben und bin maximal fertig. Bei einem Leberultraschall hat meine Ärztin ja eine Auffälligkeit gesehen. Zuerst meinte sie, es sei gutartig. Ihr Mann (auch Arzt) würde das auch sagen. Gesten als ich eher routinemäßig nochmal kam, waren es dann plötzlich bösartige Metastasen eines endokrinen Leberkarzinoms. Weder Blut wurde abgenommen, noch hat sie danach interessiert wie ich nach Hause komme (war umgekippt). MRT in 6 Tagen.

    Ich weiß, dass das nur bedingt beruhigen kann. Aber endokrine Leberkarzinome sind so selten, dass nach Erstbeschreibung bislang unter 100 Fälle überhaupt dokumentiert sind. Wie man das alleine aus einem Ultraschall diagnostizieren möchte, erschließt sich mir nicht ansatzweise. Ich drücke dir die Daumen!

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