Meiner Kenntnis nach genügt das eben nicht mehr. Hab auch kurz gegoogelt, da geht das nur für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern. Hab aber jetzt nicht so die Zeit, weiter zu suchen.
Aber ich hab gesehen, dass es die Vorgabe dazu seit 2022 gibt.
Warum genau darf sich eigentlich ein Arbeitgeber so lange zurückhalten, das zu erfüllen? Gibts da keinen Ärger? Gleiches wie für Lehrer gilt ja auch für zB Hochschulprofessoren. Das ist doch keine kleine Gruppe.
Weder der EuGH noch das BAG haben eine konkrete Vorgabe dazu getroffen, wie die Arbeitszeiten konkret zu erfassen wären. Und auch die letzte Änderung des ArbZG vom 23.10.2024 enthält hierzu noch keinerlei Regelung. Es gibt zwar einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des ArbZG von 2023, dieser ist aber noch nicht in ein Gesetzgebungsverfahren eingeflossen. Explizit möglich ist (jetzt und auch im Entwurf) tatsächlich das Delegieren der Zeiterfassung auf die Arbeitnehmer, aber auch dazu schweigen sich die Dienstherrn ja bislang aus.
Zur zweiten Frage: Nein, da gibt es keinen Ärger. Bislang werden Verstöße gegen die Vorgabe zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung noch nicht geahndet...schon gar nicht bei Behörden ![]()
Es bleibt letztlich erst einmal dabei: einfach selbst schon einmal loslegen mit der Zeiterfassung und diese aktiv zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit und im Falle von Überlastungen als Grundlage einer Überlastungsanzeige und damit als Gesprächsgrundlage für nötige Anpassungen nutzen. Nichts anderes wird mit einer "offiziellen" Arbeitszeiterfassung möglich sein.