Beiträge von Seph

    Den Passus möchte die bitte jemand in den Vorschriften zeigen. Im so-called Wandererlass steht lediglich „dienstliche Aufgaben“. Damit greift aber insbesondere auch die Fürsorgepflicht der Dienstherrin. Erinnere mal die Leitenden daran.


    Es wäre schön, wenn du durchziehst. Danach ist nämlich an eurer Schule Ruhe mit so einem Unfug.

    Klassenfahrten gehören in NRW grundsätzlich zu den dienstlichen Aufgaben. Als solche sind sie natürlich rechtskonform auch anweisbar und werden damit auch zur Pflicht. Den Hinweis auf die Fürsorgepflicht finde ich aber durchaus sinnvoll und einen geeigneten Hebel zur Durchsetzung zumutbarer Rahmenbedingungen bei der Durchführung der Fahrt. Das fängt damit an, dass kaum ein Dienstschluss möglich ist, wenn ich auch noch mit Kollegen ein Zimmer teilen muss und damit die Einhaltung der Ruhezeiten nicht gewährleistet wäre.

    6 Kolleginnen teilen sich ein Zimmer (mit einem Bad), die zwei Kollegen ein anderes. Es findet sich in der Unterkunft dann nach der Hälfte der Fahrt noch ein weiteres "Lehrerzimmer". Das erhält die Kollegin, die auf der Klassenfahrt noch Abiturarbeiten korrigiert. So kann sie dann bis spät in die Nacht konzentriert arbeiten und den Rest der Nacht recht entspannt schlafen.

    Dazu muss man vielleicht anmerken, dass die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung in NDS auch für Lehrkräfte freiwillig ist. Insofern hat man vorab eigentlich einen guten Hebel, für sich passende Bedingungen zur Voraussetzung zu machen. Wie man aber auf die Idee kommen kann, eine Klassenfahrt in die Hochphase des Abiturs zu legen, ist mir ein Rätsel.

    Ja klar, aber als ob diesen Weg wirklich jemand geht. Wenn du nicht gerade über einen Veranstalter gebucht hast, der das Geld für dich eintreibt, dann musst du dich um die rechtliche Abwicklung kümmern. Als ob eine Lehrkraft da Zeit und Nerven für hat.

    Kannst du rechtlich bindende Mahnschreiben oder Bußgeldbescheide aufsetzen?

    Gerne noch einmal: es liegt überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vor und deswegen ist auch kein Bußgeldbescheid angezeigt. Das Mahnverfahren führt das Bundesland, mit dem die Eltern den öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegangen sind. Als Schule gibt man das insofern einfach an die übergeordneten Behörden ab.

    Wenn das für dich Ausfälle sind, dann denke ich in der Tat, dass du an einer Wald- und Wiesenschule bist. Ich bin da anderes gewohnt.

    Was willst du denn tun, wenn jemand sein Einverständnis widerruft und sagt „Ich will nicht, dass mein Kind mitfährt, ich bin nicht länger einverstanden.“ Erhelle mich, wie du das durchsetzt.

    Dann fährt das Kind eben nicht mit und nimmt am Unterricht in einer anderen Klasse teil. Das ändert allerdings nichts am ursprünglich abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der dennoch zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet. Das ist - wie schon gesagt - dann auch auf dem Rechtsweg durchsetzbar.

    Laut Reisekostenverordnung hast du Anspruch auf eine „amtsangemessene“ Unterbringung AFAIR. Schau mal bitte nach.


    Auf Mehrbettzimmer ließe ich mich nicht ein.

    Das sehe ich auch so. Es gibt einzelne ältere Urteile, in denen auch ein Zweibettzimmer als amtsangemessen angesehen wurde, damals gab es in der Reisekostenverordnung aber meines Wissens nach auch wirklich noch Formulierungen, die auf die Kosten bei geteilten Mehrbettzimmern abzielten. Eine solche finde ich derzeit weder in den Reisekostenverordnungen von NRW und NDS noch in der des Bundes.

    Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung. Selbst dann möchte ich den Fahrtleiter sehen, der ein Bußgeldverfahren einleitet.

    Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.

    Wie kommst du denn darauf? Selbstverständlich ist die schriftliche Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung bindend für die gesamten angesetzten Fahrtkosten und nicht die Tätigung der Anzahlung! Und was soll ein Bußgeldverfahren hier? Die Nichtbegleichung einer Verbindlichkeit ist keine Ordnungswidrigkeit. Die entsprechenden Beträge lassen sich dann ganz klassisch über ein Mahnverfahren eintreiben.


    PS: Siehe hierzu u.a. folgendes Urteil, in dem das Land NDS tatsächlich Eltern erfolgreich auf Zahlung der Fahrtkosten verklagt hatte:


    Zitat von VG Braunschweig, Az. 6 A 149/04

    Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme einer von zumindest einem Elternteil unterzeichneten Einverständniserklärung über die Teilnahme an einer Klassenfahrt und den entstehenden Kostenbeitrag kommt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land und den Eltern zustande, der die Eltern zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet.

    Der Begriff der demokratischen Partei führt bereits in die Irre und soll es vermutlich seitens der Anhänger der AfD auch. Eine deutlich klarere Zuordnung in das politische Spektrum erhält man, indem man die AfD als klar rechtspopulistisch und rechtsextrem bezeichnet, was zweifelsohne gerechtfertigt ist. Dass darüber hinaus auch noch offen Ziele verfolgt werden, die ganz klar im Widerspruch zu unserer Verfassung stehen, rückt die Partei weit weg vom Anstrich einer "demokratischen Partei".

    Hi, ich kann mich erinnern, dass es in RLP einen Aufbaulehrgang gab. Ist aber schon sehr lang her.

    In NDS gibt es eine solche Option ebenfalls. Damit können Sek I Lehrkräfte, insbesondere solche, die ein 1. STEX für die Sek II haben, die Befähigung für die Sek 2 erwerben, ohne ein weiteres Referendariat zu durchlaufen. Das ganze zieht sich u.U. über einige Jahre und besteht aus Hospitationen, dem begleiteten Einsatz in der Sek 2 und einigen Unterrichtsbesuchen. Wie das in Hessen aussieht, weiß ich aber offen gestanden nicht.

    Es sei denn, du wohnst in Pratteln und dort brennt in der Nähe des Bahnhofs gerade eine Lagerhalle (so geschehen vor 2 Wochen). Dann musst du es machen, wie unsere Jugendlichen: Es kommen dann alle zu spät, egal aus welcher Richtung. Weil ... die aus Pratteln sind ja zu spät, also fängt die Stunde sicher eh nicht pünktlich an. Bestechende Logik, gell?

    Das könnten meine Schüler sein :teufel:

    Ich wiederhole gerne nochmal, dass ich weiß, dass das von mir beschriebene Verfahren eine Drohkulisse ohne reale Umsetzungsmöglichkeiten ist.

    Schade nur, dass Schulen trotz geliesteter Unterschriften auf den guten Willen der Eltern angewiesen sind.

    Moment, es ging doch gerade darum, dass die Eltern hier noch nicht schriftlich eine Kostenübernahmeerklärung für die konkrete Fahrt abgegeben hatten. Das machen sie nämlich keineswegs pauschal bereits mit der Schulanmeldung.

    Was ist denn ein Schulkonto? :D

    ... gibt's hier nicht - ist aber off topic 8). Aber rein interessehalber: wer kontrolliert denn den Geldeingang auf so einem Konto?

    Das hatten wir hier schon einmal breit und lang diskutiert. Manchmal machen das die Sekretariate, es gibt aber "inzwischen" (und damit meine ich seit mittlerweise über einem Jahrzehnt) geeignete Software mit Rechteverwaltung und Unterkontendarstellung, sodass das auch die Klassenlehrkräfte selbst erledigen können.

    Zuckerberg Vielen lieben Dank für deine Rückmeldung. Die Notenskala, die ihr nehmt, hatten wir bisher auch und sind damit wunderbar klar gekommen, aber die sollen wir nicht mehr verwenden. Bedeutet für die SuS nun eine deutlich strengere Punkteverteilung und somit voraussichtlich schlechtere Noten.

    Ich habe das hier schon an verschiedenen Stellen gepostet, weise aber dennoch noch einmal darauf hin, dass eine Notenskala ohne Blick auf das Design von Klausuren wertlos ist. Mit Blick auf die Anforderungsbereiche I bis III darf die Note "ausreichend" nicht erteilt werden, wenn nur Leistungen im AFB I (Reproduktion) erbracht worden sind, die Note "sehr gut" hingegen bedingt auch Leistungen aus dem AFB III.


    Wenn mir also ein Notenschlüssel wie der in #3 verlinkte vorgesetzt wird und es eine "sehr gute" Leistung erst ab ca. 96% der Punkte und eine "gute" Leistung ab ca. 80% gibt, dann nehmen Aufgaben des AFB III halt höchstens um die 10% der möglichen Punkte ein. Wenn man hingegen den Abiturmaßstab wie in NDS verwendet, bei dem es 13 Punkte und damit "sehr gut" bereits ab 85% und eine "gute" Leistung ab 70% der Punkte gibt, nehmen Aufgaben des AFB III halt auch mal 20-25% der möglichen Punkte ein.

    Theoretisch brauchste vor jeder Buchung immer die Unterschriften und eine Anzahlung. Das ist aber in der Praxis kaum umsetzbar. Wenn dann jemand nicht zahlt stehst du da...rechtlich gesehen ist die Teilnahme Pflicht, wenn die Elternschaft das so beschlossen und die SL die Fahrt genehmigt hat.

    Wir hatten in einem Parallelthread kürzlich von Klassenfahrten gelesen, bei denen 5 Tage auf einmal 700€ kosten sollten. Dass da nicht alle Eltern mitspielen, ist für mich vollkommen nachvollziehbar. Und das völlig unabhängig davon, was die Mehrheit zu leisten bereit ist. Das Kind besucht dann zur Schulpflichterfüllung in der Zeit einfach den Unterricht in einer anderen Klasse und gut ist.


    PS: Mir ist bewusst, dass diese Zahlen nicht für eure Fahrt gelten müssen. Mir ging es nur darum, dass trotz der generellen Pflicht zur Teilnahme an Schulveranstaltungen diese nicht beliebig ausgestaltet werden können und die Eltern immer dabei mitspielen müssen.

    Für die aktuell im Herbst anstehenden Fahrten haben wir auch einige Eltern, die nicht wollen, dsas ihre Kinder mitfahren.

    Wie das ausgehen wird, weiß ich nicht, wir haben unser Informationsformular aber dahingehend geändert, dass eine Weigerung, an der Klassenfahrt teilzunehmen, zum Schulausschluss führen kann. Argumentation: Schulprogramm, bewusste Anmeldung zur Schule

    Die praktische Umsetzung steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt.

    Auf das Verfahren wäre ich sehr gespannt, nachdem eine Schule ernsthaft einen Schüler von der Schule ausschließt, weil er nicht mit auf Klassenfahrt fährt ;)

    Ich frage mich, ob Lehrer überhaupt wissen, wie es in der anderen Welt aussieht. Ich z.b. habe einen 42 Stunden-Vertrag. 27 Unterrichtsstunden werden für den "Unterricht" abgezwackt. Die restlichen ca.22 sitze ich im Büro und arbeite dort weiter. Den Unterricht bereite ich dann zusätzlich zu Hause vor. -Was ich total genieße in Ruhe einfach mal was vorzubereiten, ohne das Kollegen zur Tür reinkommen oder dauernd das Telefon aus sämtlichen Büros erklingt.

    Spannender Job mit regelmäßig 27 Unterrichtsstunden zzgl. 22 Stunden im Büro zzgl. Vor- und Nachbereitung. Wie heißt so etwas denn und in welchem Bundesland gibt es das? "Medienprofi an Schule" nämlich mit Sicherheit nicht.

    Für NRW gilt:


    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch

    rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge. Die Fünf-Jahres Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde."

    Den Hinweis von Ruhe finde ich dazu sehr wichtig. Selbst die nicht mehr nötige Freigabe heißt noch nicht, dass man automatisch auch versetzt wird. Man muss hier also trennen zwischen der eigentlichen Freigabe, die an der eigenen Schule erfolgt und irgendwann genehmigt werden muss bzw. nicht mehr nötig ist, und der tatsächlichen Versetzung, die auch an der Zielstelle einen entsprechenden Platz erfordert.

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