Da muss man aber fairerweise dazu sagen, dass die Idee ist, dass die Sportlehrkraft auch ihrem Bildungsauftrag nachkommt und diese Inhalte selbst unterrichtet und nicht einfach für ihren Job externe Dienstleister durch die Schüler bezahlen lässt und sich dann bestenfalls aufsichtsführend zurücklehnt. Darin liegt die eigentliche Absurdität einer solchen Konstruktion.
Beiträge von Seph
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Raider höre ich gerade zum ersten Mal, ich kenne das nur als Twix
. Dass Lego aus markenrechtlicher Sicht kein Interesse daran haben kann, dass der Markenname eine Gattungsbezeichnung wird, kann ich sogar nachvollziehen. Dass sie dabei regelmäßig über das Ziel hinausschießen, ist leider auch hinreichend bekannt. -
Der Tanzkurs war Teil des Sportunterrichts samt Noten, aber ihr als Eltern habt zusätzlich noch privat dafür gezahlt? Bissel Schwarzgeld für die Sportlehrkraft oder wie ist das zu verstehen?
Es gibt durchaus auch Sportkurse, die noch wesentlich kostenintensiver sind. Dazu gehören dann (Sek II) auch mal Skifahren oder Windsurfen. Diese sind aber fakultativ zu belegende Kurse und es gibt immer auch kostenfreie Alternativen.
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Schon der Mitgliedsbeitrag für nur einen Monat kostet mehr als diese Box
Aber ja, wer sich von der GEW wirklich vertreten fühlt und da noch andere anwerben möchte, kann natürlich ein paar bunte Steinchen abgreifen. Allen anderen sei gesagt, dass es diese Box bereits für um die 20€ im Handel gibt und die quitschbunten Teile nur bedingt nutzbar sind für eigene Projekte. -
Dieser Artikel läßt mich sprachlos zurück. Eine Bankrotterklärung zum Thema "Gewalt an Schulen":
Worin siehst du denn genau eine "Bankrotterklärung"? Das ist nichts anderes als eine Klarstellung der grundsätzlichen Vorgehensweise. Nein, eine Lehrkraft muss sich nicht persönlichen Angriffen aussetzen, sondern darf aus solchen Situationen durchaus auch rausgehen. Und ja, ein solcher Angriff hat natürlich im Nachgang auch Konsequenzen.
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Ich weiß nicht, wie streng das bei euch gehandhabt wird, aber bei uns würde dieses organisatorische Versäumnis nichts groß an einer etwaigen Beförderung auf A15 ändern. Da kenne ich zu viele Fälle von geschossenen Böcken ganz anderen Kalibers, die davongekommen sind. Leider.
Ein solcher formaler Fehler würde sich beim eigentlichen Beurteilungsverfahren schon deutlich auf die Beurteilung des Kandidaten auswirken, wären dadurch doch ernste Zweifel an der zu beobachtenden Leitungs- und Führungskompetenz begründet. Außerhalb des Verfahrens halten sich die Auswirkungen natürlich in Grenzen. Ob sich das insgesamt auf die Besetzung der Stelle auswirkt oder nicht, hängt stark vom Mitbewerberfeld ab.
Ohne annähernd gleich starke Mitbewerber wird ein solcher Organisationsfehler mit hoher Sicherheit noch nicht zu einer Nichtbesetzung führen. Das sieht bei annähernd gleich starken Mitbewerbern anders aus. Hier kann ein solcher Fehler das entscheidene Zünglein an der Waage sein.
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Die Kollegen, die in einer ZK so Dinge sagen wie "Ok, dann mache ich aus meiner 5 eine 4" tun den SuS damit zwar kurzfristig einen Gefallen, langfristig aber imho überhaupt nicht. Ausnahmen bestätigen die Regel. Klar. Aber wie findet man die Grenze? Und gute Gründe kann es auch immer wieder geben. Kriegstraumata. Schwieriges Elternhaus. Lange/schwere Krankheit. Usw. Und man kennt als Fachlehrer diese Gründe auch nicht immer.
Ich weiß dann immer nicht so genau, wie ich mich verhalten soll.
Wie seht Ihr das?
Eigentlich beschreibt es das schon ziemlich gut. Wir hatten im Kollegium auch schon die Diskussion/ den Wunsch nach klaren Kriterien, wann man was möglich macht und wann vlt. eher nicht mehr. Letztlich sind das aber (und so muss es auch sein) einzelfallbezogene Entscheidungen. Letztlich bilden Ziffernnoten nicht immer genügend scharf ab, wie gut geeignet eine Person für eine bestimmte Tätigkeit ist und welche Begleitumstände zum derzeitigen Notenbild vorliegen. Bei den Laufbahnprognosen kann es dabei schon auch darum gehen, ob irgendwelche akuten Situationen (auch außerhalb von Schule) in diesem Schuljahr das Lernen behindert haben und ob diese Situationen perspektivisch gelöst sind oder sich fortsetzen werden.
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Schau dir an, was mit den Bluebrixx-Modelle von Star Trek im Sale passiert ist. Oder bei den Burg Blaustein-Erweiterungen. Die sind immer/ oft produktions-/Liefer-/warum-auch-immer,bedingt nur in begrenzten Stückzahlen verfügbar, und werden noch am gleichen Tag zu horrenden Preisen bei ebay weiter verkauft.
Ja, da bin ich bei dir. Knappe Bestände aufzukaufen, nur um sie dann sofort weiterzuverkaufen, ist wirklich unschön und konnte man bei Blaustein anfangs super sehen. Bei älteren EOL-Sets sehe ich das aber anders. Diese haben dann teilweise einen Sammlerwert und werden als solche auch von Sammlern gesucht, insbesondere wenn sie auch nach 10 Jahren noch in ungeöffneter OVP sind. Die dann für die damalige UVP zu verkaufen, wäre nicht marktgerecht.
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Bei Ebay verlangen Scalper 400 € und mehr. Also konnte mein Gewissen mit Ali leben.
Ich weiß was du meinst, aber Scalping bezeichnet eigentlich Börsenstrategien - teils legal, teils illegal. Im Zusammenhang mit Klemmbausteinen als abwertenden Begriff für einige Personen finde ich den Begriff zunehmend schwierig. Es ist nun einmal so, dass für ältere und seltene Sets Sammler deutlich höhere Preise als die ursprüngliche UVP zahlen. Warum sollten Verkäufer diese Sets dann also zur UVP von damals weitergeben (müssen) und sich sonst als Scalper beschimpfen lassen? Niemand würde auf die Idee kommen, einen Goldbesitzer, der vlt. in den 2000er Jahren mal eine Unze Gold für unter 1000€ gekauft und nun zum Marktpreis verkauft, als Scalper zu bezeichnen.
Ansonsten ist es wie auf jedem Markt. Zu einem tatsächlich realisierten Verkauf zu einem Preis x gehören immer zwei Leute, die genau diesen Preis x für den Trade akzeptieren. Ich kann vollkommen nachvollziehen, warum man für das Windrad keine 400€ bezahlt. Ob das dann als Kopie vom Fremdhersteller kommen muss, ist fraglich. Dafür gibt es zu viele schöne andere Sets
Ich gebe aber zu, dass mich diese Frage bei anderen Sets auch schon umgetrieben hat. Dazu gehören die ersten (und heute unbezahlbaren) Modular Buildings (Café Corner 10182 und Green Grocer 10185) oder das Imperial Flagship (10210). -
Ich komme leider auch zu selten dazu. Mein letztes Set war vor einigen Wochen aber mal der Jazz Club 10312. Auch wieder ein sehr schönes Modular Building.
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Es wurde zu einer Dienstbesprechung geladen. Die Kollegin berichtete mir, dass es dann aber überall Bildungsgangkonferenz hieß (was ja auch zur Thematik deutlich besser passt). Aber eine Einladung kann man ja nicht adhoc umwidmen, oder doch? Wäre mir jedenfalls neu.
Den Unterschied von Dienstbesprechung und Konferenz kennen tatsächlich erschreckend wenig Kolleginnen und Kollegen. Für einen Anwärter auf eine Führungsrolle ist das aber ein No-Go und würde im eigentlichen Verfahren ziemlich sicher ein KO-Kriterium sein. Wenn ihr nett sein wollt, weist ihr den Kollegen darauf vor seinem besonderen Tag mit Dezernent im Haus darauf hin. Alles andere wird ziemlich peinlich werden...übrigens nicht nur für ihn, sondern auch für die Schule, da ernste Fragezeichen bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit bestünden.
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Mit Ausnahme von Extremwetterlagen, bei denen der Präsenzunterricht entfallen muss, gibt es bei uns keinen Distanzunterricht mehr. Dafür bestünde auch wenig Spielraum, hat doch sogar das BVerfG festgestellt, dass dieser den Präsenzunterricht nur begrenzt ersetzen könne.
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Ist wahrscheinlich ganz schlecht, etwas anderes vorzuhaben, da Dienstveranstaltung. Trotz Eintritt. Eventuell hilft wirklich eine Dienstreiseantrag mit Erstattungsantrag aller Kosten.
Nicht nur "eventuell". Eine Dienstveranstaltung außerhalb der Schule erfordert eine Dienstreise und diese wiederum einen Dienstreiseantrag. Und selbstverständlich sind die (vollen!) Kosten einer verpflichtenden Dienstveranstaltung auch vom Dienstherrn zu tragen. Wird der Dienstreiseantrag nicht genehmigt, hat man dann sogar in der Hand, dass man diese nicht durchführen darf

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Mich betrifft das ja nicht, aber wenn das ab und zu vorkommt, würde es mir nix ausmachen. Jedes Jahr mit 100 € verpflichtend dabei sein zu müssen, wäre mir zu viel.
Ist es und kommt daher natürlich auch nicht in Frage. Wir sind Profis und arbeiten in diesem Beruf, um damit Geld zu verdienen und nicht, um eigenes Geld dorthin zu tragen.
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Man kann aber keine Überstunden abbauen, wenn man länger in der unterrichtsfreien Zeit erkrankt ist. Und ich muss zudem z. B. 3 Klassenarbeiten in den Osterferien korrigieren. An meiner Schule reden wir daher von Jahresarbeitszeit.
Nein, das kann man während der Erkrankung natürlich nicht. Ob diese so viele Tage umfasst, dass tatsächlich die während der Unterrichtszeit entstandenen Überstunden nicht abgebaut werden können, bekommt man am besten raus, wenn man seine Arbeitszeit konsequent erfasst. Dann hat man im Übrigen auch etwas in der Hand, falls eben doch über die unterrichtsfreien Tage hinaus ein Ausgleich benötigt wird.
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Den Dienstherrn freut's. In anderen Berufen werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet - Lehrkräfte haben keinen Urlaub. Wir haben "unterrichtsfreie Zeit".
Nein, das ist auch im Lehramt so. Es dürfte nur äußerst selten vorkommen, dass Lehrkräfte tatsächlich in der unterrichtsfreien Zeit so viele Kranktage haben, dass keine 30 Tage Jahresurlaub mehr übrig bleiben würden.
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Das ist doch selbstverständlich
Vermutlich fällt aber ohnehin meist kein Tagegeld bei einer solchen Dienstreise an, da diese selten über 8 Stunden dauern dürfte....obwohl.... 
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Das findet alles abends statt. Der Eintritt beträgt ca. 100€/Person inkl. Lehrer, wofür aber auch einiges geleistet wird.
Mich stört allerdings, dass dies als Pflichtveranstaltung deklariert wird, bzw. es dringend erwartet wird, dass die unterrichtenden Lehrer daran teilnehmen.
Einfach mal - so wie es sich für Dienstreisen gehört - vorab einen Antrag auf Genehmigung der Dienstreise unter Angabe aller damit verbundenen Kosten einreichen. Man wird dann am entsprechenden Bescheid erkennen, ob diese Veranstaltung wirklich im dienstlichen Interesse liegt und verpflichtend ist oder nicht

Habt ihr auch solche "Pflichtveranstaltungen" und sind diese überhaupt rechtmäßig (Zeugnisausgabe, verknüpft mit bezahlten Event)?
Bei uns ist das klar getrennt. Die Zeugnisausgabe findet am Nachmittag in feierlichem Rahmen durch die Schule statt (natürlich ohne Eintritt), die Abschlussfeier durch Schüler und Eltern organisiert dann außerhalb von Schule. Die Lehrkräfte sind dazu herzlich eingeladen und gerne gesehen, verpflichtend ist die Teilnahme nicht und wird so von uns auch klar kommuniziert. Im Übrigen liegen die Kosten bei unseren Veranstaltungen dann eher bei 20€ als bei 100€, wie ich im Parallelthread schon einmal beschrieben hatte.
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Natürlich genügt es als Qualifikation nicht, einfach an einer Waldorfschule beschäftigt gewesen zu sein. Auch an diesen gibt es allerdings auch grundständig als solche ausgebildete Lehrkräfte, welche wiederum im Rahmen einer entsprechenden Weiterbildung auch eine Qualifikation für das Lehramt Sonderpädagogik erlangen können. Für NDS hatte ich den Weg und die Quelle einer solchen Qualifizierungsmaßnahme bereits aufgezeigt.
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Können Waldorflehrer eigentlich ihr „Lehramt wechseln“ bzw. als Quereinsteiger als Förderlehrkräfte an Sonderschulen arbeiten?
(Frage aus Interesse)
Soweit ich weiß studieren Waldorflehrer einen sogenannten „Master of Arts“ statt den „normalen“ „Master of Education“
Das hängt stark von den ursprünglichen Qualifikationen ab, wenn man mal das Label "Walddorflehrer" streicht. Dabei gibt es durchaus auch Personen, die ein 1. und 2. Staatsexamen für ein Lehramt abgeschlossen haben und dann natürlich auch die Voraussetzungen für ein Lehramt an staatlichen Schulen erfüllen. In einzelnen Bundesländern mag es für diesen Personenkreis auch Qualifizierungsmaßnahmen für das Lehramt Sonderpädagogik geben. In NDS wird das als berufsbegleitende Qualifizierung über 18 Monate für Lehrkräfte mit bereits vorhandener Lehrbefähigung für eines der anderen Lehrämter per Ausschreibung im Schulverwaltungsblatt angeboten. Zugangsvoraussetzung ist aber wie gesagt eine bereits bestehende Lehrbefähigung, also letztlich das 2. Staatsexamen) und eine sehr gute aktuelle dienstliche Beurteilung.
In Form einer befristeten Einstellung (Vertretungstätigkeit) reichen teilweise auch geringere Qualifikationen aus. Für NDS im Bereich der Förderschulen sind das mindestens ein Bachelor- oder Masterabschluss mit Bezug zu mindestens einem zuordenbaren Unterrichtsfach.
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