Genauso sieht es aus. Der Mangel an Lehrkräften für Sonderpädagogik ist sicher noch größer als der an Grundschullehrkräften, sodass eine Versetzung recht unwahrscheinlich ist. Ob das anders aussieht, wenn man dem Dienstherrn nur glaubhaft genug vermittelt (und das notfalls auch durchziehen würde), sich sonst ganz aus dem Dienst entlassen zu lassen und er somit eine Lehrkraft ganz verlieren würde, vermag ich nicht zu sagen.
Beiträge von Seph
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Geht das auch in sachlich und höflich?
Quatsch ist deine Beweislastumkehr.
Würdest du so verfahren, wenn du weißt, dass der Vater des Mädchens Verwaltungsrichter ist? Mitnichten. Die blutige Nase und Blamage will sich keiner einhandeln.Die Feststellung, dass "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" im Verwaltungsrecht Quatsch ist, ist eine nüchterne Feststellung. Das wird dir auch der Verwaltungsrichter als Vater des Mädchens bestätigen können. Und ja, natürlich handelt man verwaltungsrechtlich sicher auch bei Schülern, deren Eltern selbst Juristen sind. Dabei holt man sich weder eine blutige Nase noch eine Blamage.
Du liegst im Übrigen auch mit dem weiteren Vorwurf falsch. Beim Beweis des ersten Anscheins erfolgt keine Beweislastumkehr, sondern dieser kann wie beschrieben erschüttert werden. Das ist ein deutlicher Unterschied.
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Die Versetzung ist ein Beschluss der Zeugniskonferenz, insofern dürfte damit der Zeitpunkt der Zeugniskonferenz gemeint sein.
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Ich denke da irgendwie an eine Klosterruine bzw. die Kombination aus Ruine und noch bestehendem Kloster. Und einen ähnlichen Turm habe ich beim Kloster Hirsau schon einmal gesehen, aber das restliche Gelände sah anders aus.
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Vielleicht hat sie auch endlich mal richtig vorbereitet?
Ich erinnere mich an meine eigene Abi-Prüfung. Physik. Angemeldet mit 4, geschrieben 2 (weil endlich mal 2 Wochen durchgebüffelt)
Vermutungen und "anscheinend" sind nicht rechtssicher. Das kann dir auf die Füße fallen. Ist es den Terz wert?
Der objektive Beweis für eine Täuschungshandlung fehlt dir. Vor Gericht gilt: Im Zweifel für den/die Angeklagte(n).Das ist ziemlicher Quatsch. "In dubio pro reo" gilt ausschließlich im Strafrecht und nicht etwa auch im Verwaltungsrecht.
Ansonsten spricht ein solch ungewöhnlicher Umstand zunächst durchaus für den Beweis des ersten Anscheins. Dieser ist auch hinreichend objektiv und keineswegs eine einfache Vermutung, die nicht rechtssicher wäre. Nur kann und darf dieser auch erschüttert werden, indem gezeigt wird, dass es doch zu diesem ungewöhnlichen Umstand gekommen ist ohne zu täuschen. Die reine Schutzbehauptung, man habe das halt auswendig gelernt, reicht dafür i.d.R. gerade nicht aus.
Wir hatten das z.B. mal im Seminarfach, bei dem ein für die betreffende Person extrem ungewöhnlicher Sprachstil festgestellt wurde, der keineswegs zu den sonstigen Ausführungen passte. Die Person konnte uns dann durch sehr zeitnahe Vorlage ihrer Unterlagen aus dem Erstellungsprozess zumindest davon überzeugen, dass die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit wirklich von ihr kam und sie lediglich eine nicht angegebene Unterstützung bei der Ausformulierung in Anspruch genommen hatte.
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Vollzeit, nur Vertretung, ohne Lehrerfahrung....sorry unverantwortlich von der Schule, kein Wunder, dass immer mehr Leute ausbrennen.
Das hat nichts mit Unverantwortlichkeit der Schule zu tun, sondern schlicht mit der Struktur von Vertretungsstellen, für die nun einmal auf noch nicht vollständig ausgebildete Lehrkräfte zum Zweck der Erteilung von Vertretungsunterricht zurückgegriffen wird.
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45 Stunden finde ich jetzt innerhalb der Unterrichtszeit noch nicht so ungewöhnlich und lässt sich in der unterrichtsfreien Zeit oft so ausgleichen, dass man im Mittel dann bei den 40-41 Stunden pro Woche liegt, die je nach Bundesland als durchschnittliche Arbeitszeit vorgesehen sind.
Wenn du den Eindruck hast, dass ein solcher Ausgleich nicht hinreichend erfolgen kann, wäre ansonsten der nächste Schritt aus der eigenen Arbeitszeiterfassung auch die eigenverantwortliche Reduzierung des Umfangs bestimmter Tätigkeiten während der ungebundenen Arbeitszeit. Das kann eine Verkürzung der Unterrichtsvorbereitung sein, der Verzicht auf das mehrfache Lesen von Klausuren bei der Korrektur o.ä. Sollten auch diese Maßnahmen nicht ausreichen, ist natürliche Rücksprache mit der Schulleitung sinnvoll, die dabei beraten kann (und dies auch soll), welche Tätigkeiten weiter reduziert werden können.
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Der Himmel über Barcelona.
...so viel zu "schwerer"
Es ist tatsächlich das "Homenatge als Castellers" in Barcelona, eine Hommage an eine katalanische Tradition zum Bau von "Menschentürmen". -
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Definitiv eines der äußerst sehenswerten Chateaus an der Loire (ok, streng genommen nicht direkt an der Loire)....auch wenn das bestimmt schon knapp 25 Jahre her ist, dass ich mal dort war
. Habe da ein kleines Trauma von Urlaub mit meinen Eltern und gefühlt 3 Schlössern pro Tag. -
PS: Mein Tipp wäre Chateau Chenonceau.
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Das ist ganz bestimmt irgendein Schloss an der Loire!
Da gibt es ja zum Glück nur noch knapp 400 zur Auswahl

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Nachtrag: Kannst du ausschließen, das die "sauber" geschriebenen Seiten zuvor als Konzept - und dann ins Reine geschrieben wurden und der rest dann unter Zeitdruck ohne Konzept angefügt - oder davorgesetzt wurde?
Betrug zu unterstellen, ist dünnes Eis, falls keine Beweise vorliegen.Ich weiß nicht, wie das bei euch so gehandhabt wurde. Aber bei uns haben die Prüflinge explizit alle (!) Blätter am Ende der Prüfung abzugeben. Das schließt explizit auch Konzeptpapiere mit ein.
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Wir sitzen in diesem Moment mit 6 Lehrkräften zur Prüfungsaufsicht in einem Raum. Weniger als 2 fände ich schwierig.
Was ist das für eine Halle? Wo nehmt ihr denn alle das Personal für so viele Aufsichten her?
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Die Prüfungsdauer von ca. 10min für den vorbereiteten Teil und ca. 10min für den freieren Prüfungsteil sollte da eigentlich recht einheitlich sein. Soweit ich das überblicke, ist das zumindest in BaWü nicht wesentlich anders geregelt als in NRW oder NDS. Interessanterweise scheint die Vorbereitungszeit aber abzuweichen, was natürlich Unterschiede bei der Art der Aufgabenstellungen für den 1. Prüfungsteil begründen kann.
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Ich habe ebenfalls mit dem Zeitfaktor 3 sehr gute Erfahrungen gemacht, aber das mag abhängig von der Art der Aufgabenstellungen auch mit anderen Zeitfaktoren angemessen funktionieren.
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Warum sind die Arbeits- und Lernbedingungen an Schulen, die fast nur von leistungsschwächeren Schülern besucht werden, nicht gut?
Bitte nicht aus dem Kontext meines Beitrags #36 reißen, in dem ich diese Aussage in Verbindung mit konkreten Gesamtschulen vor Ort und deren Rahmenbedingungen setze. Warum es innerhalb der gleichen Schulform durchaus einen Unterschied macht, welchen sozioökonomischen Background die Schülerschaft hat und wie deren Leistungsverteilung ausfällt, muss ich hier jetzt nicht ernsthaft erklären oder? Das wäre dann wohl in einem anderen Thread besser aufgehoben.
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Ja, man sollte schulrechtlich ziemlich sattelfest sein. Das gilt insbesondere, aber nicht nur, für die Bereiche, die durch die angestrebte Stelle besonders tangiert werden. Bei mir ging es im Gespräch neben den schulrechtlichen Aspekten dann auch viel um das mit der Stelle verbundene Rollenbild (z.B. Zusammenarbeit mit dem SL, Führen von Geprächen mit Lehrkräften u.v.m.) und konkrete Gestaltungsideen für die entsprechende Schule aus der neuen Rolle heraus.
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Bei mir sind das doch eine ganze Reihe von Mails pro Tag, das hängt aber insbesondere mit der Funktionsstelle zusammen. Und dennoch sind auch diese Mails i.d.R. nichts, auf das man unmittelbar innerhalb von Stunden reagieren müsste.
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Ich fange in der Regel zu der Zeit gar nicht an, Nachrichten von Eltern zu beantworten, weil die Zeit Familienzeit ist. Aber es ist eben unterschiedlich.
Ich lasse mich also nicht festlegen, wann ich arbeite, weder von den Eltern noch von der Schulleitung.Es geht nicht darum, seine volle Arbeitszeit von anderen terminieren zu lassen, sondern sich selbst im Sinne einer klaren Trennung von Arbeits- und Freizeit klare Grenzen zu geben. Ich handhabe meine Arbeitszeit je nach Terminen und Tätigkeiten in Freizeit und bei der Familie auch recht flexibel und mag diese Möglichkeit in unserem Job sehr. Gleichzeitig beantworte ich Mails inzwischen nur noch ausschließlich zu den typischen Öffnungszeiten der Schule....und auch dann nur, wenn ich zu diesen Zeiten gerade vor Ort bin.
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