Beiträge von Seph

    Relevante Verordnung für BW....eine Soll-Vorschrift. Das nicht von Mo-Fr Klassenarbeiten geschrieben werden ist allerdings die Regel. Andererseits eine gute Übung für den Abschlussprüfungszeitraum.

    Weil du das "Soll" so betonst, sei mir der Hinweis gestattet, dass "Soll" keineswegs einen weiten Ermessenspielraum eröffnet, wie man das in der Alltagssprache fälschlich benutzt. In Rechtsvorschriften bedeutet "Soll", dass genau so zu verfahren ist, außer in gut begründeten Ausnahmefällen.


    Die Verweigerung, sich als Lehrkraft mit der Koordination von Terminen zu beschäftigen, ist kein solch zwingender Ausnahmefall!

    Meine Klausuren sind in meinem Kalender. Die Klausurtermine werden in der ersten Woche von mir festgelegt für das gesamte Jahr.

    Wo die anderen Termine sind ist mir egal. Es ist Aufgabe der Schüler Überschneidungen zu melden und selbstständig eine Übersicht für sich anzulegen.

    Ähm nein. Es ist deine Aufgabe (und die deiner Kollegen), die Termine zu koordinieren und sicherzustellen, dass keine zu starke Häufung von Arbeiten im Jahresverlauf auftreten. Es ist gerade nicht die Aufgabe der Schüler, diesen Job für euch zu erledigen und womöglich noch zu vermitteln, wenn 2 Lehrkräfte sich bei Überschneidungen nicht einigen können.

    Da müsste man genau in die Beihilfeverordnung deines Bundeslandes schauen. Die meisten dürften eine Antragsfrist von 1-2 Jahren ab Rechnungsstellung, nicht ab Ende der Behandlung, haben. Insofern könnte die Aussage der Beihilfestelle durchaus zutreffen.

    Plattenspieler


    Die Hessische Stundentafel für die Primarstufe ist kein großes Geheimnis und leicht zu finden. Quittengelee hat sie sogar bereits verlinkt. Für die 3. Klasse sind dort 25 Wochenstunden zzgl. 2 Flexstunden für weiterführende Angebote vorgesehen. Es ist auch klar geregelt, wieviele Stunden auf welche Fächer entfallen müssen. Von beiden Vorgaben weicht der obige Stundenplan erheblich ab. Was ist daran verwirrend?

    Hi,

    Wir sind gerade dabei zu schauen, ob wir unseren Stundenplan vielleicht anpassen müssen. Also mal ne kurze Frage: Wie sieht euer Stundeplan so aus?

    Ich habe eine dritte Klasse in Hessen. Hier ist meiner (wenn ich schon andere um ihren bitte...).


    Danke. :)

    Ist der Plan ernst gemeint und hat das eine übergeordnete Behörde abgesegnet? Nicht nur verstößt der deutlich gegen die vorgeschriebene Stundentafel, sondern überschreitet auch massiv die Schülerstundenanzahl in Klasse 3.

    Zusätzlich leistest du hier auch wegfallende Abiturkurse teilweise nach (Stunden nach Korrekturfrist gehen ins Minus)… bei Projektwochen gibt es bspw auch Minus wenn die Projekte nicht „voll“ laufen … also hast du im nächsten Halbjahr ggf einen Kurs mehr…

    Das erste kann ich ja noch nachvollziehen und dazu gibt es auch in NDS eine ziemlich klare Regelung, bis wann der Unterricht in Abiturkursen als erteilt gilt. Aber bedeutet das andere ernsthaft, dass man trotz Angebots und Durchführung eines vollen Projekts in einer Projektwoche Minusstunden erhalten soll, wenn sich nicht genug Schüler in das eigene Projekt einwählen....man es aber dennoch durchführen soll?

    Ich verstehe es nicht. Wieso sammeln Lehrkräfte allen Ernstes Argumente gegen Bildung? Nicht gegen oder für Inhalte, nicht gegen oder für eine bestimmte Art der Leistungsbewertung und auch nicht für eine bestimmte Art der Didaktik, sondern gegen Fremdsprachenerwerb im Allgemeinen?

    Weil es durchaus Gegenstand der gesellschaftlichen Debatte sein kann und sollte, was man eigentlich unter Bildung versteht und was davon zeitgemäß ist. Es geht im Übrigen bei Kretschmanns Anregung auch gar nicht darum, einfach nur eine Fremdsprache zu streichen, sondern darum, diese Zeit in alternative und möglicherweise wichtigere Inhalte zu stecken. Dass wir in Deutschland gerade auch im Bereich der digitalen Bildung, aber auch im MINT-Bereich nicht so gut aufgestellt sind, ist wohl unbestritten. Das betrifft blöderweise inzwischen auch die Innovationsfähigkeit und damit Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Ob wir uns das perspektivisch als rohstoffarmes Land leisten können und wollen nur um am humanistischen Bildungsideal des 19. Jahrhunderts festzuhalten, muss offen diskutiert werden.

    Da hat jemand mit ChatGPT gespielt ;)


    Als Bewerbungsschreiben finde ich es eher abschreckend, es sind viel zu viele blumige Formulierungen ohne Aussagekraft enthalten, die angerissenen persönlichen Erfahrungen fehlen ja gerade weitgehend. Ich kenne diese Art Schreiben leider auch, die zugehörigen Vorstellungsgespräche waren nicht selten ernüchternd.

    Hey ihr,

    gibt es die Möglichkeit den Dienstweg zu umgehen, wenn man das Handeln der Schulleitung nicht in Ordnung findet? Einen Personalrat haben wir nicht, ob der Gesamtpersonalrat das für wichtig erachtet, weis ich noch nicht. Aber es kann doch nicht sein, dass ich mich dem ausliefern lassen muss.


    LG

    Um was für ein Problem geht es denn fiktiv? Gerade wenn man als (verbeamtete) Lehrkraft den Eindruck hat, dass das Handeln der Schulleitung rechtlich nicht in Ordnung ist, ist sogar zwingend der Dienstweg im Zuge einer Remonstration zu beachten. Auch bei "kleineren" Problemen gebietet es die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, zunächst das direkte Gespräch zu suchen und auf die Problematik hinzuweisen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Auf keinen Fall erlaubt ist die "Flucht in die Öffentlichkeit", zum Beispiel unter Hinzuziehung der Presse.

    Ganz und gar nicht. Du kennst die Eltern, kennt die Kinder, das erleichtert immens.

    Dafür brauchte ich bislang nie 6 Jahre ;) Wie gesagt: wenn das für beide Seiten passt, ist alles gut. Wir wissen aber alle, dass es auch Konstellationen gibt, in denen 6 Jahre für beide Seiten einfach nur noch eine Qual sind. Ob das dann durch das angeblich bessere Verhältnis - welches ja gerade nicht vorliegt - wieder aufgewogen wird, ist mehr als fraglich.

    Anregen kann man vieles an Schulen, was dann aber nur allzu oft daran scheitert, dass Schulträger kein Geld für die Umsetzung haben bzw. einplanen wollen. Poller und Schranken für Lehrerparkplätze rangieren auf der "Das brauchen wir noch dringend dieses Haushaltsjahr" - Skala sicherlich im Regelfall ganz unten.

    Das ist so und haben wir bereits mit unserem Träger mal durchdiskutiert. Das Ergebnis war voraussehbar ;)

    Falls jemand meint ich übertreibe, es gab schon Gerichte die in ähnlichen Fällen mit Parkkrallen eine Nötigung bzw. verbotene Eigenmacht bejaht haben...wenn da der Schüler oder Mami und Papi genug Geld bzw. eine RV für einen guten, ausgefuchsten Anwalt haben, dann gibt es zumindest erst einmal Theater, Diskussionen und überflüssige Klagen.

    Das ist ein wichtiger Hinweis, rechtlich aber gar nicht so klar, wie man sich das wünschen würde. Die mir bekannten Fälle, in denen Gerichte wirklich gegen die Zulässigkeit der Parkkrallen entschieden hatten, wiesen aber jeweils noch Sonderumstände auf, z.B.


    1) Anbringen einer Parkkralle schon nach weniger als 1 Minute, Fahrer teils noch im Fahrzeug, Entfernung nur gegen Zahlung von 100€ (AG Augsburg, Az. 17 C 4888/09) ---> Rückzahlung der Gebühr


    2) gleicher Fall wie oben, aber als konsequentes Geschäftsmodell einer Firma (LG Augsburg, Az. 1 KLs 601) --> Freiheitsstrafe gegen den Unternehmer


    Aber eben auch:


    3) Parkraumüberwacher brachte teils Parkkrallen vor dem Abschleppen an, nahm diese erst gegen geringere Gebühr wieder ab oder ließ Fahrzeuge tatsächlich abschleppen -> LG München und auch BGH sahen hier keine strafbare Handlung (BGH, Az. 1 StR 253/15). Entscheidend war hier u.a. die nicht überhöhte Gebühr. Zur Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit der Parkkrallen hatte sich der BGH leider nicht weiter geäußert.



    In der Praxis ist es aber sicher sinnvoller, auf die Parkkrallen zu verzichten und direkt abschleppen zu lassen, es sei denn, der Fahrer des Fahrzeugs ist leicht ermittelbar und entfernt sein Fahrzeug zügig. Im Falle des Abschleppens sollte auf die vorherige Anbringung der Parkkrallen verzichtet werden. Zumindest das LG Hanau sah hierin ein unzulässiges Vorgehen.

    Völlig richtig. Aber ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, bei locker der Hälfte (eher mehr) der NRW-KuK in Fächern ohne Klausurpflicht bedeutet Anweisenheit = 5 Punkte (ausreichend).

    ...und das ist genau das, als was du es beschrieben hast: eine Behauptung. Ich finde es tatsächlich lächerlich, wie hier Stimmung gegen eine klare Vorgabe zur Leistungsbewertung gemacht wird, sich gleichzeitig aber gerade nicht damit auseinandergesetzt wird, wie es kriteriengeleitet eben doch gut möglich ist, Fachleistungen auch im Bereich der sonstigen Mitarbeit festzustellen.


    Dann kommt man im Übrigen auch schnell dazu, dass Schüler, die "nur anwesend sind" dennoch mit "ungenügend" bewertet werden und auch stille Schüler, die auch außerhalb von schriftlichen Leistungssituationen erkennbar gute bis sehr gute Fachleistungen bringen, dennoch mit "gut" oder gar "sehr gut" bewertet werden können, selbst wenn sie kaum aktiv zu Unterrichtsgesprächen beitragen.

    Zum Thema: Was bei unseren Kindern und deren Freunden immer gut ankommt, ist das Aufstellen eines Rasensprengers und dann durchrennen. Es gibt da welche, die recht sparsam im Betrieb sind und er muss ja auch nicht die ganze Zeit laufen. Vielleicht hat jemand in der Elternschaft so etwas griffbereit herumstehen.

    Unkündbarkeit ist z.B. eines der Gimmicks - oder auch, quasi jederzeit wieder Vollzeit arbeiten zu können/dürfen.

    Das gilt de facto auch für Angestellte im öffentlichen Dienst und ist mit Sicherheit kein Argument dafür, dass verbeamtete Teilzeitkräfte zu höheren Arbeitsanteilen herangezogen werden dürfen als ihrer Teilzeitquote entspricht. Dennoch danke für den Hinweis, diese Gimmicks gibt es natürlich im öffentlichen Dienst.


    Das Beamtenverhältnis ist schon von seiner Genese her als Vollzeitverhältnis konzipiert worden....darauf spielt der Schulleiter vermutlich an. Deutlich wird das heute noch in Debatten, etwa der amtsangemessenen Besoldung, wo davon ausgegangen wird, dass der Beamte als Alleinverdiener eine gesamte Familie unterhalten muss.

    Das mag sein und ist tatsächlich noch im Amtseid und in der aktuellen Diskussion um die Nichtgenehmigung anlassloser Teilzeit zu sehen, bedeutet aber ebenfalls gerade nicht, dass man Teilzeitkräften zum Beispiel nur 50% der Bezüge zahlen und sie dennoch zu 70% der Arbeitszeit heranziehen darf. Insofern irrt der betreffende Schulleiter einfach deutlich.

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