Da wurde auf mich eingeprügelt, weil ich als Schulleiter ein nicht genutztes privates Konto mit passender Buchführung nutze, um Klassenfahrten zu ermöglichen (den Fall müssen wir hier jetzt aber nicht diskutieren), weil ich damit verhindern würde, ein Konto des Schulträgers zu bekommen. .... Inzwischen habe ich eins. Denn das eine schließt das andere nicht aus. Scheinbar.
Von "einprügeln" würde ich in dem Zusammenhang nicht sprechen, sondern von deutlichen Hinweisen auf die Problematik einer solchen Konstellation. Und dass das eine das andere nicht zwingend ausschließt, ist mit Sicherheit kein Argument, weiter so zu verfahren. Denn dass sich die eigentlich Verantwortlichen durch das Engagement vieler Lehrkräfte einen schlanken Fuß machen können, ist naheliegend. Ich habe das damals ja selbst durch und bin überzeugt davon, dass erst ein gewisser Druck auf das Land durch immer mehr Lehrkräfte, die dabei nicht mehr mitgespielt haben, zu einer entsprechenden Klarstellung führte. Ähnliches gilt für private Beschaffungen für den Beruf. Hier ist ganz klar der Schulträger in der Pflicht. Dessen Versäumnisse privat auszugleichen wird nicht gerade dazu führen, dass der Schulträger ein schlechtes Gewissen bekommt und daran etwas ändern wird. Seltsamerweise funktioniert das schlechte Gewissen andersherum noch immer bei zu vielen.