Beiträge von Seph

    Ja komisch, das muss jetzt alles ganz demokratisch geändert werden, wo die AfD stärkste Kraft ist. Hmmmm, kombiniere, kombiniere. :D

    Dass es von der Mehrheit der gewählten Vertreter des Landtages Vorbehalte mit Blick darauf gibt, inwiefern ein Landtagspräsident der AfD wirklich überparteilich agieren kann, mag auch davon getragen sein, dass das nicht einmal der Alterspräsident hinbekommen hatte.

    Der Landtagspräsident wird in Einklang mit demokratischen Prinzipien von der Mehrheit der Landtagsmitglieder gewählt, nicht von der stärksten Fraktion.

    dazu kommt noch, dass ja wahnsinnig viel Unterricht ausfällt und enorme Unruhe entsteht, weil gefühlt jede Woche ne andere Klasse mit ihren LehrerInnen auf Klassenfahrt ist. oder machen die dann die Schule einmal im Jahr für zwei Wochen zu?

    So machen wir das mehr oder weniger, nur dass halt bei weitem nicht alle Klassen unterwegs sind. Aber diejenigen, die fahren, fahren weitgehend in der gleichen Schulwoche. Diese Wochen wiederum sind mit den umliegenden Schulen koordiniert.

    Bei uns haben wir ein Gesamtbudget. Dia Lehrkräfte werden vorher darauf hingewiesen, dass nur dann die Fahrten genehmigt werden können, wenn freiwillig verzichtet wird. Alle machen mit und setzen damit neue Mitfahrer oder Klassenlehrer unter Druck, es ebenso so zu machen.

    Wenn jemand auf die Erstattung aller Kosten besteht, bekommt er diese auch auf Kosten der anderen, die noch weniger aus dem Topf bekommen. Alles nur, damit die geliebten Fahrten stattfinden können.


    Wie jemand , der alles einfordert, dann vor den anderen betrachtet wird, muss wohl nicht extra erläutert werden.


    Bislang haben noch alle brav verzichtet.

    Und genau wegen dieser Kopplung von enormen sozialen Druck und "freiwilligen" Verzicht haben diverse Verwaltungsgerichte bereits darauf abgestellt, dass ein "freiwilliger" Verzicht trotz entsprechender Erklärung i.d.R. nicht zu halten ist und nicht einmal ansatzweise von der SL als Bedingung suggeriert werden darf.

    Es ist sachlich und rechtlich schlicht falsch, dass Fahrten nur genehmigt werden können, wenn verzichtet wird. Korrekt wäre, dass das Fahrtenkonzept der Schule von vorneherein so gebaut sein muss, dass alle darin enthaltenen Fahrten finanziell vollständig abgedeckt sind. Und auch nur diese werden dann durchgeführt.

    Ja, ehrlich gesagt, finde ich, dass junge Eltern ihre Grenzen kennen müssen und dann halt auch kürzere Teilzeit arbeiten müssen. Dann hat man genug Puffer, um eigene kleinere Krankheiten mal auszukurieren und/oder die Kinder betreut zu kriegen und trotzdem nicht auszufallen. Dann kann man eben kein schickes Eigenheim finanzieren.

    Es soll gerüchteweise Kollegen ohne kleine Kinder gibt, die ähnlich viele Krankheitstage bereits alleine vorweisen können. Und nein, junge Eltern müssen nicht pauschal kürzer in Teilzeit arbeiten, nur damit im Krankheitsfall weniger vertreten werden muss. Die allermeisten Kollegen bekommen es übrigens hin, ihre Ausfallzeiten in Grenzen zu halten - selbst mit Kindern. Aber diese Erkenntnis eignet sich natürlich nicht so schön für ein Bashing.

    Wenn ich eine Fachgruppe als A14er leite, ist es ebenso selbstverständlich, dass ich dann auch fast alles erledige, was so an Arbeit anfällt.

    Ähm nein, ist es nicht. Auch für A14er gelten die Arbeitszeitbestimmungen und nur weil ein A14er - neben oft noch anderen Aufgaben - auch den Vorsitz einer Fachgruppe hat, heißt das nicht, dass alle anderen Fachlehrkräfte auf einmal von den eigenen Aufgaben zur Mitgestaltung in dieser Fachgruppe freizustellen sind.

    Das bedeutet, dass es bei Eltern junger Kinder regelmäßig durchaus zwingende Gründe gibt, die einen völlig freien Einsatz verhindern und die zu berücksichtigen sind. Dass das in den seltensten Fällen zu so absurden Forderungen führt wie

    Und da geht mir regelmäßig der Puls hoch, wenn die Jungmamas und -papas meinen, sie müssen 20 Stunden arbeiten, aber bitte ein Tag frei und bitte nur 3.-6. Stunde. Ja, wie soll der Stundenplaner das bitte erfüllen? 4x4 ist nur 16…

    ist dir mit Sicherheit auch klar. Es bedeutet auch, dass Zeitwünsche von Nichteltern häufig (nicht immer) deutlich weniger zwingend sind. Der Wunsch nach einem freien Tag eines Vollzeitkollegen ohne Kinder ist zwar nachvollziehbar, aber dessen Erfüllung halt weniger entscheidend. Die mir bekannten Stundenplaner versuchen dennoch im Rahmen der Möglichkeiten auch Zeitwünsche von Nichteltern zu berücksichtigen.

    Ich führe einen für den Einsatz geprüften Rettungshund. Wir machen in der Prüfung die Übung „Sitz aus der Bewegung“ immer gleich. Mal ist es ne 2, mal ne 3; es war auch schon einmal ne 5. Kommt auf den Prüfer an und hat überhaupt nix mit unserer Ausführung der Übung zu tun.

    Dass Bewertung auch Beobachtungsfehlern unterliegt, ist in der Literatur gut beschrieben und sollte nach dem Studium allen bekannt sein. Das gilt sowohl für die Eigenwahrnehmung als auch für die Wahrnehmung der Prüfer. Dass Bewertung deswegen völlig beliebig wäre, lässt sich daraus aber gerade nicht folgern. Insbesondere nicht, wenn kriteriengeleitet verschiedenste Teilaspekte zusammengefasst werden.

    Konkret für Lehramtsanwärter könnte ich mich sicher an der ein oder anderen Stelle auch gut darüber streiten, ob eine Prüfungsleistung nun wirklich "gut" oder "befriedigend" war. Solche Abwägungen kennen viele von uns sicher auch aus mündlichen Abschluss- oder Abiturprüfungen. Ich kann aber auch guten Gewissens sagen (ich weiß: anekdotisch), dass in allen mir bekannten Fälle, in denen Anwärter wirklich mal durchgefallen sind, sich dieser Befund bereits lange vorher abzeichnete und in den Lehrproben lediglich deutlich sichtbar wurde.

    Jeder Schule steht eine genau definierte Anzahl von Stellen für die Beförderungsämter zur Verfügung. Wenn diese besetzt sind kann auch niemand sonst befördert werden. Die Funktionsstellen der Gesamtschulen sind grundsätzlich im Schulverwaltungsblatt ausgeschrieben, Stellen im 1. Beförderungsamt an Realschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen werden jeweils separat ausgeschrieben.

    Toplehrer haben eine 5 bekommen, weil die eine falsche Aussage eines Schülers nicht korrigiert haben und vollkommene Idioten haben sehr gute Noten bekommen.

    Das halte ich für eine extrem verkürzte Darstellung. Nur wegen einer fehlenden Korrektur einer Schülerantwort fällt niemand durch die Prüfung.

    Zudem beschäftigt mich die Frage, ob es gerecht ist, einem einzigen Tag so viel Bedeutung beizumessen. Die Prüfer kennen weder meine Schülerinnen noch die besonderen Umstände meiner Schule. Natürlich habe ich die Besonderheiten meiner Schüler*innen beschrieben, aber reicht das wirklich aus, um das Leistungsniveau meiner Schüler*nnen angemessen zu bewerten?

    Das Leistungsniveau deiner Schüler wird doch gar nicht in diesem Rahmen bewertet. Vielmehr geht es darum, wie es dir gelingt, passend zu den besonderen Umständen deiner Schule und deiner Schüler dennoch die gesetzten Lernziele erreichen zu lassen. Mit hoher Sicherheit gab es da an diesem Tag gewisse Diskrepanzen zwischen dem gewählten Setting und ebenjenen Lernvoraussetzungen. Das bedeutet noch nicht einmal ansatzweise, dass du in dem Job fehl am Platz wärst. Es bedeutet aber auch nicht, dass das Prüfungssetting an sich unfair gewesen wäre.

    Das mag es in Einzelfällen geben, der Regelfall ist das nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn man unter Vernachlässigung nicht bereits das Nutzen bewährter Routinen versteht und auch von langjährigen Lehrkräften erwartet, jede Unterrichtsstunde im Stile einer Examenslehrprobe durchzuführen.

    Der Begriff "Zusatzaufgabe" ist schon allein deswegen schwierig, da es impliziert, alle Tätigkeiten außerhalb von Unterricht und dessen Vor- und Nachbereitung stünden außerhalb des Aufgabenbereichs von Lehrkräften. Tatsächlich handelt es sich hier um Aufgaben, die so oder so im Kollegium zu verteilen wären und die bereits im Ansatz der Arbeitszeit von Lehrkräften berücksichtigt sind. Auch wenn die Unterschiede in der Besoldung eher kleine Schritte als Sprünge sind, nehme ich persönlich doch gerne die paar Hundert Euro mehr mit anstatt vergleichbare Tätigkeiten im Einstiegsamt auszuführen ;)

    Üblicherweise ausgeschrieben wird eine Fachgruppenleitung + 1-2 weitere Aufgaben, die Fachgruppenleitung enthält die Fachkonferenzleitung, die ist aber nur ein kleiner Teil davon.

    Gängig ist die Regelung, dass eine Funktionsstelle Aufgaben enthält, die ohne Funktionsstelle mit 2 Entlastungsstunden abgegolten würden und ca. 3-4 Zeitstunden Arbeit pro Woche bedeuten. Für die Sachen, die ich schon gemacht habe, halte ich das auch für realistisch.

    Die Ausschreibungen sind öffentlich einsehbar und es ist leicht nachvollziehbar, dass diese Stellen bei weitem nicht immer an Fachgruppen- oder Fachkonferenzleitung gekoppelt sind. Tatsächlich kommen auch beide Formulierungen vor, wie ich in einem parallelen Thread bereits gezeigt hatte.

    (vgl. https://bildungsportal-niedersachsen.de/ueber-uns/rlsb…aren/dezernat-3)

    Man kann nicht wirksam auf die Kostenerstattung verzichten. D. h. die Kolleginnen, die den entsprechenden Passus aufgeschrieben haben, haben trotzdem Anspruch auf die volle Erstattung. Da man der SL ordentlich vorn Koffer scheißen. Und wenn die anfängt Druck zu machen, sollte man das auch tun.

    Das ist entscheidend! Tatsächlich kann die Kostenerstattung trotz vorher abgegebener Verzichtserklärung eingeklagt werden. Schulleitungen tun also sehr schlecht daran, auf einen solchen Passus zu bestehen und können im Falle der Missachtung der Voraussetzungen zur Genehmigung vom Land auch persönlich in Regress genommen werden. Ich habe den Eindruck, dass das nicht allen Schulleitungen klar ist.

    An allen mir bekannten Gymnasien ist das genau so.

    Schau dir gerne mal die aktuellen A14-Ausschreibungen für die Gymnasien an. Dort finden sich zwar häufig, aber bei weitem nicht immer Kombinationen mit Fachkonferenzleitungen. Die Schulleitungen der Gymnasien sind in der konkreten Ausgestaltung der A14- Stellen relativ frei.

    An den Gesamtschulen hingegen besteht diese Freiheit nicht. Die A14-Stellen sind dort explizit Jahrgangs- oder Fachbereichsleitungen, die auch umfangreicher als eine Fachobschaft an den Gymnasien ausfallen. Dafür können andere besondere Aufgaben wie IT-Betreuung, die Organisation besonderer Projekte o.ä. nicht als gezielte Stelle ausgeschrieben werden.

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