Ach, jetzt schreibe ich es doch: bei allem Verständnis für den Frust einer nicht unmittelbaren Umsetzung muss man sich vlt. mal die haushaltsrechtlichen Hintergründe klar machen. Dafür hilft auch ein Blick in die Artikel 65ff der Nds. Verfassung.
Unsere neue Regierung ist seit Oktober 2022 im Amt, das Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt 2022/2023 wurde bereits im Dezember 2021 und damit 10 Monate vor Antritt der neuen Regierung beschlossen. Der mit heißer Nadel gestrickte Nachtragshaushalt von November 2022 hingegen darf überhaupt nur für unvorhergesehene und unabweisbare Bedarfe beschlossen werden, die im ursprünglichen Haushaltsgesetz noch nicht absehbar waren (hier: Energiekrise u.ä.). Es ist haushaltsrechtlich insofern völlig klar, dass eine solch umfassendes Vorhaben wie die Anhebung aller Lehrkräfte auf A13 mit einem Volumen von ca. 189 Millionen Euro p.a. noch nicht im Haushaltsjahr 2023 erfolgen konnte.