Zu der behindertenrechtliche Seite kann ich wenig sagen. Es ergibt sich aber eine andere Möglichkeit, an der Dauerpendelei etwas zu machen. Wenn Fußweg und ÖPNV nicht in Frage kommen, kann nicht gependelt werden. Dann muss sich die Schulleitung etwas anderes einfallen lassen.
Genau das ist die Stelle, an der man sich persönlich genau überlegen muss, wie weit man das eskaliert. Ich bin bei der grundsätzlichen Aussage ja vollkommen bei dir und es darf natürlich nicht sein, dass der Dienstherr stillschweigend voraussetzt, dass man sein Privat-Kfz für solche Standortwechsel nutzt.
Für mich persönlich spielte das an einer früheren Schule in - zum Glück - seltenen Ausnahmefällen mal eine Rolle. Für den Wechsel an die Außenstelle war die Pause etwas zu kurz und nur mit Auto hektisch annähernd machbar. Letzteres habe ich nicht gemacht, sondern darauf hingewiesen, dass ich halt leider für den Fußweg länger als die Pause benötige, der Unterricht damit erst leicht verspätet beginnen kann und die Außenstellenleitung sich um die Aufsicht kümmern möge.
Eine Totalverweigerung wäre hier zwar rechtlich vlt. auch möglich gewesen, der Weg zu einem wesentlich besch**** Stundenplan durch Berücksichtigung hinreichend langer Wechselpausen ist dann aber wirklich nicht mehr weit. Auch eine noch so engagierte SL wird keine Dienstfahrzeuge auftreiben können, nur weil der Schulträger die Schule an verschiedenen Standorten betreibt und kann letztlich nur durch die Einsatzplanung darauf reagieren. Und wenn das bei weit entfernten Standorten für eine Lehrkraft bedeutet, zur 1./2. Stunde an Standort A zu sein und dann halt aufgrund mangelnden Dienstfahrzeug erst zur 5. Stunde an Standort B eingesetzt werden zu können, so wird das dann ggf. genau so eingeplant.