Nein, man kann die als Lehrkraft durchaus wegbringen, wenn man möchte. Aber nicht zu eigenen Gunsten. Man könnte den Erlös ja z.B. über den Förderverein spenden.
Beiträge von Seph
-
-
Da ging es um eine Supermarkt-Kassiererin, die Pfand-Bons, die der Markt ausgestellt hatte, zu eigenen Gunsten eingelöst hat.
Ja genau. Es ging darum, dass die Mitarbeiterin eines Unternehmens Pfand-Bons eines Kunden zu eigenen Gunsten eingelöst hat. Hier soll es gerade darum gehen, dass ein Mitarbeiter einer Behörde (auch wenn er Beamter ist) Pfand von Schülern zu eigenen Gunsten einlösen möchte. Worin genau soll da der wesentliche Unterschied bestehen?
-
Wenn ich Pfandflaschen, die nicht die Firma gekauft hat, mitnehme? Wohl kaum, höchstens eine Zivilklage der eigentlichen Besitzer.
Doch, siehe "Fall Emmely". Dort ging es genau darum. Der Fall ging bis zum BAG. Dort hatte sie zwar letztlich insofern Recht bekommen, dass das BAG eine fristlose Kündigung nach nur einer Verfehlung dieser Art als verfrüht ansah, abmahnungswürdig hielt aber auch das BAG ein solches Verhalten.
Ich habe davon gehört, dass Kinder und Jugendliche zu faul zum laufen sind, dass es so krass ist, war mir nicht klar.
Das ist letztlich eine Frage der Komfortzone. Auch heutige Jugendliche verlassen diese durchaus, wenn sie dazu "ermuntert" (um nicht zu sagen "gezwungen") werden. Dafür ist das wirklich eine gute Möglichkeit und habe ich für Fahrten schon öfter in ähnlicher Form genutzt:
Da wäre ein Selbstversorgerhaus 1,5km vom Supermarkt schon ein Dschungelerlebnis.
-
Oder gibt es dort vielleicht andere Möglichkeiten von Sek1 zu Sek2 zu kommen?
Zu einem so frühen Zeitpunkt ist es vermutlich am sinnvollsten, direkt zu prüfen, in den Studiengang für die Sek 2 zu wechseln, zu schauen, welche Leistungen aus dem bisherigen Studium dafür bereits anerkannt werden und fehlende Leistungen nachzuholen.
Es ist später in Ausnahmefällen möglich, über ein Aufstiegsverfahren von Sek 1 auf Sek 2 umzuschulen, das Verfahren ist aber recht aufwendig und bei weitem nicht garantiert, es auch machen zu dürfen. Ob es das in allen Bundesländern gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
-
Da wird es mit hoher Sicherheit keine landesweit einheitliche Regelung dazu geben. §63 Abs. 6 SchulG NRW normiert insbesondere, dass die Schulkonferenz eine Geschäftsordnung beschließen soll. In dieser könnte man auch eine Orientierung für die Anzahl der Sitzungen regeln.
Mit Blick auf die vielfältigen Aufgaben der Fachkonferenzen ist nur eine Sitzung pro Schuljahr vermutlich etwas wenig - wenngleich es Schulen geben mag, an denen das so gehandhabt wird. Mehr als 2-3 Sitzungen hingegen wird man vermutlich äußerst selten benötigen.
-
Unsre Klassen haben 12-15 Schüler und oft eine Zweitkraft (Sonderpädagoge) mit drin. Da kommt man lehrerstundenmäßig vermutlich auf die gleiche Zahl wie im gym.
Zumal unsere Schüler in der 3. Klasse zB 29 Wochenstunden haben, mein Kind in der 3. Klasse GS auch, davon eine mit doppelter Besetzung.
DAS kann es also nicht sein.
Mein Kind im Gym hat 32 Stunden.
Wie gesagt: in NDS haben Grundschulkinder 20-26 Stunden Wochenstunden Unterricht laut Stundentafel, an den weiterführenden Schulen in der Sek 1 dann 29-32 Wochenstunden. Dieser Unterschied entspricht bei Vergleich der jeweils höheren Werte etwa +28% und damit so ziemlich dem anteiligen Unterschied der jährlichen Bildungsausgaben pro Kopf zwischen dein einzelnen Schulformen.
(vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pres…24_097_217.html)
Das ist natürlich nur eine erste grobe Näherung, on top kommen an allen Schulformen dann noch weitere Angebote im Ganztag u.ä und insbesondere an den Gesamtschulen ein erhöhter Aufwand mit Mehrfachsteckungen und Kursleisten. Daher findet man dort auch die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben. Ich wollte nur mal zeigen, dass ein bedeutender Teil der scheinbaren Mehrausgaben an weiterführenden Schulformen aus einem erhöhten Personalbedarf durch den höheren Unterrichtsumfang resultiert und gerade nicht daraus, dass sich deutschlandweit alle Schulträger dafür entschieden hätten, die Grundschulen stiefmütterlich zu behandeln.
-
Was macht ihr, wenn es keines gibt? Rotkohlsaft kochen?
Für das Abi brauchten wir dieses Jahr einfaches Backmalz

GS brauchen mehr als 20 h pro Klasse: Zusatzbedarfe, sonderpädagogische Grundversorgung für FöS Lernen/Sprache/ESE, sonderpädagogische Versorgung für GE-Kinder, Ganztag.
Das ist mir vollkommen klar und betrifft die weiterführenden Schulen genauso.
-
In jeder Unterrichtsstunde hat die Klasse eine Lehrkraft, das müsste doch dann immer das gleiche kosten...?
Das fängt damit an, dass die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen mehr Wochenstunden Unterricht haben. In NDS sieht die Stundentafel in den Grundschulen 20-26 Wochenstunden Unterricht (je nach Klassenstufe vor), in den weiterführenden Schulen sind das schnell 29-32 (zzgl. Wahlpflichtunterricht). In der Sek II kommen Schülerinnen und Schüler je nach Kursbelegungen auch mal auf 38 Wochenstunden Unterricht.
Und zu den Ausgaben: Die Grundschulen (und auch gerne die Förderschulen) hätten für qualitativ hochwertigen Unterricht auch mehr Geld nötig, zB anstelle von Chemie in höheren Klassen dann zB bezahlte Ausflüge in den Wildtierpark oder Wald beim Thema "Wald" oder Materialien zum Erforschen der Elektrizität (stattdessen kauft der Lehrer der GS eben die Zitronen, eben weil es kein Geld dafür gibt).
Wie gesagt: das ist eher abhängig vom Schulträger. Hier sind auch die Grundschulen ganz gut ausgestattet und für Sachkunde muss keine Lehrkraft Zitronen kaufen. Aber um mal bei dem Beispiel zu bleiben: die notwendige sächliche Ausstattung einer naturwissenschaftlichen Sammlung an einer Grundschule und einer weiterführenden Schule (insbesondere mit Sek II) unterscheiden sich im Kostenfaktor erheblich. Da geht es gar nicht darum, für wen ein Träger mehr Geld ausgeben will, sondern um die curricularen Vorgaben und dafür vorzuhaltendes Equipment.
-
Nochmal, auch wenn das gerne übersehen wird und oft suggeriert wird, "Sonderaufgaben" sei alles über den eigentlichen Unterricht hinaus: die Beteiligung an Schulentwicklung, Kooperation mit anderen Fachkräften (auch außerhalb von Schule), Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen u.ä. gehören genauso zum Berufsbild von Lehrkräften und ist in gewissem Umfang bereits im Arbeitszeitansatz dieser berücksichtigt.
Die "Sonderaufgaben" müssen daher nicht per se zu einer Entlastung führen. Das kann dann sinnvoll und notwendig sein, wenn auf einzelne Lehrkräfte Aufgaben in einem Maße gebündelt werden, dass diese nicht mehr innerhalb der regulären Zeit erledigt werden können ohne Entlastung zu erhalten. Wie ich weiter oben bereits schrieb, führt die Mitwirkung bei der Organisation der Lehrer-Weihnachtsfeier vermutlich eher nicht zu einem solchen Befund, während eine Entlastung bei anderen Aufgaben (z.B. First-Level-Support der IT) durchaus gerechtfertigt sein kann...aber auch hier nicht pauschal muss.
Ich habe den Eindruck - ohne es genau zu wissen - dass das Problem an vielen Schulen eher in einem Ungleichgewicht der notwendigen Verteilung entsprechender Aufgaben liegt. So gibt es sicher viele Lehrkräfte, die (teils mehrere) Aufgaben übernommen haben ohne dafür immer eine adäquate Entlastung erhalten zu können und gleichzeitig nicht wenige Lehrkräfte, die keinerlei solcher Aufgaben wahrnehmen. An dieser Stelle kann die Leitung auch gut ansetzen und sollte sicherstellen, dass die anfallenden Aufgaben zum einen auf Relevanz und Notwendigkeit geprüft werden (und damit auch mal welche entfallen dürfen) und gleichzeitig diese so zu zerlegen, dass sie gut im Kollegium verteilt werden.
-
@Schlaubi Schlau Nur, damit das nicht aus dem Zusammenhang gerissen ist:
Logischer wäre, die Familienzuschläge wegzustreichen und dem Beamten, nicht seiner Familie, ein angemessenes Gehalt zu zahlen. Alles andere ist völlig antiquiert und verdreht.
Maylin85 das würde gegen die Verfassung verstoßen, die müsste dann sowohl auf Bundes- und Landesebene geändert werden, zudem wäre noch fraglich ob die Grundsätze des Berufsbeamtentums verletzt würden (…) ich meine, dass euer Nachbarbundesland NDS bereits ein Modell entwickelt und die Verordnung verabschiedet hat, geklagt wird dort bereits auch…das wird wieder vor das BvfG gehen und zehn Jahre dauern, es hilft nur, Widerspruch jährlich und fristgemäß einzulegen…
Nein, auch in NDS gibt es nach wie vor die Familienzuschläge. Die letzte Änderung am Modell gab es Anfang 2023 mit einer nur sehr moderaten Erhöhung der Familienzuschläge bei den niedrigeren Besoldungsgruppen, die weit weit weg von dem ist, was z.B. Thüringen und insbesondere NRW umgesetzt hatten. Das steht auf dem Prüfstand.
Der Familienergänzungszuschlag - der wie von mir erwähnt zum 01.01.2023 eingeführt wurde - hat an dem grundlegenden System der Familienzuschläge nichts wesentliches geändert. Dein Beitrag suggerierte im Zusammenhang mit der Replik auf Maylin85, es habe in NDS Überlegungen zur Streichung der Familienzuschläge gegeben. Das ist nicht korrekt und war mir wichtig klarzustellen.
Mit der Grundproblematik der Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen schlagen sich Bund, Länder und Kommunen ja schon lange herum. Bisher war die Standardantwort, die jeweils niedrigste Besoldungsgruppe wegzustreichen, nun wird das eben über solche künstlichen Anhebungen versucht in den Griff zu bekommen.
Spannend wird es, wenn damit das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen untereinander in Widerspruch kommt. Mal schauen, wie das gelöst wird

-
Wer kapiert es endlich ??? Ist es soooo schwer? Es gibt im Einzugsgebiet eines Gymnasiums mehr Grundschüler als Schüler in der SekII - und weniger Gymnasien als Grundschulen. Oder stockt ihr die Schülerzahl aus unbekannten Quellen auf? Für EINEN Grundschüler muss derselbe Betrag vorhanden sein, wie für EINEN Schüler der Sek II. Das geschieht jedoch nicht.
Falls das Konsens und Vorschrift für den Stadtkämmerer wäre, müssten die GS-KuK nicht mehr als "Aufstocker" den eigenen Geldbeutel öffnen.Wandern eure Grundschüler geschlossen hoch bis in die SekII? Nur dann ergäbe deine Rechnung Sinn.
Sinnentnehmendes Lesen hilft sehr. Ich schrieb ganz eindeutig von "weiterführenden Schulen" und nicht nur von "Sek II". Auch schrieb ich ganz eindeutig von den einzelnen Schulen als abgeschlossenen Systemen, denen jeweils in Abhängigkeit ihrer Schülerzahlen Budgets vom Träger zugewiesen werden. So läuft das jedenfalls hier. Und dass dann eine einzügige Grundschule mit nur 4 Klassen weniger Budget hat als eine weiterführende Schule mit 4-6 Klassen pro Jahrgang und 6 (Sek I) bis 9 (incl. Sek II) Jahrgängen kann man sich leicht klarmachen.
Das Problem ist aber, dass aus diesem Budget auch an den kleineren Schulen einige Kosten anfallen, die nicht mit den Schülerzahlen korrelieren, sodass hierfür ein größerer Anteil des Gesamtbudgets bereits verbraucht wird.
Ob es wirklich einzelne Träger gibt, die den Schulformen unterschiedliche Beträge pro Kopf zuweisen, kann ich weder ausschließen noch ist mir ein solches Beispiel bekannt. Vielleicht hast du da ja belastbarere Informationen. Hier in der Diskussion tauchten diese jedenfalls noch nicht auf.
-
Es ist genau das Gegenteil der Fall., siehe #37 - die Schülerzahlen sind vier Mal so hoch.
Aber nicht an den einzelnen Grundschulen. Die sind hier bei uns eher 1-2 zügig mit 4 Jahrgangsstufen, die weiterführenden 4-6 zügig mit 6-9 Jahrgangsstufen.
-
Das mag wie so oft Bundesland- und möglicherweise sogar stellenabhängig sein. In NDS würde bei gleicher Beurteilung tatsächlich ein Blick auf das möglicherweise unterrepräsentierte Geschlecht in der entsprechenden Stufe an dieser Schule fallen und möglicherweise das jeweils frühere Gutachten zur Unterscheidung hinzugezogen werden. Ansonsten gibt es häufig spätestens im Auswahlgespräch auch Anhaltspunkte, die eine bessere oder schlechtere Passung auf die konkrete Stelle begründen können. Das Dienstalter hingegen spielt eher keine Rolle.
-
Klar, mit A13 würde die Rechnung vorerst wieder passen. Habe nach diesem Thread den Eindruck, dass die Dienstherren die Vergütung am Liebsten auf Mindestlohnniveau auf Kommissionsbasis ändern würden.

A13 ist weit weit weg von Mindestlohnniveau.
Also mein Ex-Kommilitone hat aufgrund seiner 9 Monate Grundwehrdienst schneller die nächste Erfahrungsstufe erhalten. Und ja, es klang nach einer Einzelfallentscheidung.
Für die Erfahrungsstufen gibt es berücksichtigungsfähige Zeiten, zu denen auch der Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst usw. gehören. Mit Beförderungen in höhere Statusämter hat all das jedoch nichts zu tun.
-
Es ist sicher sinnvoll, sich erst einmal einen Überblick zu verschaffen, welche besonderen Aufgaben bei euch in der Schule alles anfallen und wer da genau was macht. Dann muss man sich klar, dass die Übernahme von auch außerunterrichtlichen Aufgaben grundsätzlich Dienstpflicht aller Lehrkräfte ist und in bestimmtem Ausmaß bereits in der regulären Arbeitszeit eingepreist ist.
Insofern schaut man dann mit Blick auf die Aufgabenliste, deren antizipiertem Umfang für einzelne Kollegen und den wenigen zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden, wer entsprechende Stunden zugewiesen bekommt. Ich sage dazu mal plakativ, dass die Lehrkraft, die 1x pro Jahr eine Kollegiumsfeier mit organisiert eher nicht entlastet werden muss, die Lehrkraft, die alleine als 1st-Level-Support für die IT herhalten darf, schon eher. Aber auch das ist von der konkreten Ausgestaltung und Zuweisung der Aufgaben und deren Umfang von Schule zu Schule unterschiedlich.
-
…ich meine, dass euer Nachbarbundesland NDS bereits ein Modell entwickelt und die Verordnung verabschiedet hat, geklagt wird dort bereits auch…das wird wieder vor das BvfG gehen und zehn Jahre dauern, es hilft nur, Widerspruch jährlich und fristgemäß einzulegen…
Nein, auch in NDS gibt es nach wie vor die Familienzuschläge. Die letzte Änderung am Modell gab es Anfang 2023 mit einer nur sehr moderaten Erhöhung der Familienzuschläge bei den niedrigeren Besoldungsgruppen, die weit weit weg von dem ist, was z.B. Thüringen und insbesondere NRW umgesetzt hatten. Das steht auf dem Prüfstand.
-
Ich glaube auch nicht, dass das ein rein schulformspezifisches Problem ist, insbesondere nicht in dieser Form:
Nicht absurd, sondern Ursache. In die Sek II wird von den Schulträgern viel Geld investiert. Auch, weil dort die Kids der Stadträte und der Oberschicht sitzen, die viel Einfluss auf die Entscheidung der Stadträte haben - die wiederum die Schuletats absegnen - und darin ist die Gesamtsumme gedeckelt. Da wird das Geld oben in den Trichter geleert und unten, in der Primarstufe tröpfelt es nur noch. Klebestifte, Scheren, Papier, Bastelmaterial sind Sache der Eltern und kosten ja kaum etwas.
Die "Kids der Stadträte und der Oberschicht" sitzen gerade auch in den Grundschulen und das i.d.R. gut verteilt. Der einzige Unterschied, der m.E. wirklich bestehen könnte, liegt darin, dass bei Budgetzuweisungen nach Schülerzahlen die Grundschulen oft nur ein sehr niedriges Gesamtbudget aufgrund der geringeren Schülerzahlen haben, einige Ausgaben aber in gleicher Höhe wie an weiterführenden Schulen anfallen können und damit das Budget anteilig stärker belasten.
Dass Schulen sehr unterschiedliche Budgets zugewiesen bekommen und damit die Ursache für die hier im Forum immer wieder andiskutierten starken Diskrepanzen in der sächlichen Ausstattung der Schulen, liegt meiner Wahrnehmung nach sehr viel mehr bei den unterschiedlichen Schulträgern als bei den Schulformen des gleichen Schulträgers. Ich beobachte das hier bei uns in der Gegend ganz deutlich im Unterschied zwischen Großstadt und umliegendem Landkreis, wobei der Landkreis seine Schulen systematisch besser ausgestattet hat.
-
Denselben Eindruck habe ich mit Blick auf einige der Formulierungen auch. Damit meine ich noch nicht einmal "fachlich nicht in der Lage", sondern die hohe Gefahr schneller Frustration im Beruf, die gerade die vom TE beschriebenen Sorgen realisieren helfen würde.
Dennoch kurz zu den anderen Überlegungen:
Ich habe kein Wohneigentum oder ähnliche Rückfalloptionen, dafür erhebliche liquide Rücklagen.
TV-L E9a (...) TV-L E13 (....) A13
Es ist quasi eine Binsenweisheit, dass man mit A13 zum Leben mehr Geld verfügbar haben wird als mit E13 oder gar E9. Insofern sollte ein grundständiges Referendariat nicht fehlen. Die knapp 2 Jahre (in vielen Bundesländern nur noch 1,5 Jahre) mehr mit geringer Besoldung sind sehr schnell wieder aufgeholt.
Speziell wenn ich für meine Dienstzeit schneller befördert werden würde (bin militärisch A5Z). Aaaber... 5-6 Bundesländer setzen da auch schon wieder die Axt an
(ich bin flexibel, wobei ich nicht nach B/HB/HH/NRW will)Dienstzeiten im Militär spielen für die Übernahme höherer Statusämter schlicht keine Rolle. Wann jemand befördert wird, hängt schlicht von dessen Bewerbung auf geeignete Stellen und die dafür persönliche Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ab...ok und manchmal von den eigenen Kontakten

Meine momentanen Rückfalloptionen:
Wiedereinsteller beim Bund (gerade bei Stationierung in Frankreich oder Litauen bedeutet das ein sehr günstiges Arbeits-Einkommensverhältnis)
Monteur (mir wurden 2800€ netto für einen bundesweiten Montagejob von jeweils Montag bis Donnerstag in Aussicht gestellt. Alleine arbeiten und 3 Tage Freizeit, wie damals als Saunawart!)
Briefbote
Eventuell "normaler" Beamter im mittleren oder gehobenen Dienst (bei letzteren Jobs gehe ich von mangelhafter Alterssicherung aus, die ich in der Freizeit aufbessern will)
Es ist gut, dass du dir bereits Rückfalloptionen überlegt hast, insbesondere mit Blick auf das eingangs geschriebene. Die Bundeswehr sucht natürlich Leute, ob man dann auch wirklich im Ausland mit entsprechenden Zuschlägen stationiert wird, liegt leider außerhalb der eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei den anderen Jobs musst du mit Blick auf deine Ansprüche zum Lebensstandard im Blick haben, dass entweder die Freizeitkomponente stark eingeschränkt ist (Monteur mit bundesweiten Montagejobs...man darf davon ausgehen, dass die Baustellen nicht pünktlich Donnerstags abgeschlossen sind) oder die Gehaltskomponente ist eingeschränkt.
-
Okay. Aber ist die Konsequenz davon dann nicht, dass ledig Beamte die Differenz ausgezahlt bekommen, da sie die 538 € dann ja nicht haben, die zur Alimentierung nötig ist?
Nein, die 538€ haben eine ganz andere Bedeutung. Es geht doch darum, dass das Alimentationsprinzip die gesamte Familie des Beamten erfasst. Da eine Familie auch höhere Lebenshaltungskosten als eine Einzelperson hat, gibt es jetzt bereits die hier viel diskutierten Familienzuschläge. Und offen gestanden: zumindest beim Familienzuschlag der Stufe 1 mache ich in Zeiten von Zweiverdienerhaushalten ein großes Fragezeichen dran.
Wenn es um die Berechnung des nötigen Mindestabstands von Grundsicherung und Beamtenbesoldung geht, wird bisher vereinfacht die Grundsicherung des Beamten (+ Familie) seinem Einkommen inklusive der Familienzuschläge gegenübergestellt und geprüft, ob letzteres mind. 15% höher ausfällt. Zukünftig soll bei dieser Gegenüberstellung ein fiktives Einkommen des Partners von 538€ mit eingerechnet werden, sodass selbst bei Anhebung der Grundsicherung der Abstand nicht so schnell auf unter 15% abschmilzt. Ich gehe davon aus, dass Nachweise erbracht werden können, dass dieses real niedriger liegt und dann zu entsprechenden Boni in der Besoldung führt. Für die höheren Besoldungsgruppen ändert sich durch dieses fiktive Einkommen zunächst überhaupt nichts.
-
Wer genau sagt hier, notwendiges Unterrichtsmaterial muss von der Lehrkraft selbst gestellt werden? Manche möchten aber gerne immer wieder darüber diskutieren, wofür ich mein privates Geld gerne ausgeben möchte.
Es wurde und wird auch gerade hier im Forum immer wieder deutlich, dass es bei weitem nicht darum geht, dass bei einer bereits vollkommen zufriedenstellenden Ausstattung der Schulen einzelne Lernkräfte aus eigenen Stücken noch "Gimmicks" mit einbringen wollen, sondern dass es vielmehr darum geht, dringend notwendiges Lehrmaterial, welches rechtswidrig nicht zur Verfügung gestellt, privat zu stellen. Und darüber dürfen mit Sicherheit nicht nur GS-Lehrkräfte diskutieren.
Werbung