Warum das Tragen von Einweghandschuhen kontraproduktiv sein kann, steht im Link von Karl-Dieter ganz eindeutig drin. Andersherum bringt das Tragen keine messbaren Vorteile, wie du ja selbst korrekt zitiert hast. Folgerichtig findet man z.B. auch im Hygieneleitfaden für die Verpflegung an nds. Schulen bei Personalhygiene lediglich den Hinweis auf Einweghandschuhe im Falle kleinerer Wunden und sonst die klassische Handhygiene. Und ja, die beteiligten Schüler erhalten natürlich eine entsprechende Einweisung und es schadet sicher nicht, dass als verantwortliche Lehrkraft auch mal zu kontrollieren.
Beiträge von Seph
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Vielen Dank für deine aufmunternden Worte.

Kannst gern mal meinen anderen Beitrag lesen, da habe ich genaueres reingeschrieben. Falls dich das interessiertDie von dir dort angeführten Punkte sind regelmäßig Anlässe für dienstliche Feedback-Gespräche zwischen SL und Lehrkräften und in gewisser Hinsicht typisch....auch bei "gestandenen" Kollegen. Keine Sorge, nichts davon rechtfertigt die Nichtbewährung im Dienst. Es scheint ja bereits eine Zwischenbeurteilung zu geben, die zwar konkrete Punkte als Entwicklungschancen beschreibt, gleichzeitig aber gerade erkennen lässt, dass du grundsätzlich auf einem guten Weg bist.
Die Probezeitverlängerung bei dir scheint schlicht mit der Elternzeit zu tun zu haben und ist letztlich Standard in einem solchen Fall.
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Hallo,
ich bin aktuell in meiner Verlängerung der Probezeit (wg Elternzeit zwischendurch) und wollte fragen, ob es hier jemanden gibt, der sie nicht bestanden und was er / sie dann gemacht hat? Oder ob jemand „ausgestiegen“ ist und was anderes macht und was?
Rat wäre toll. Bin gespannt auf die Möglichkeiten.
Vielen DankWährend beim Vorbereitungsdienst ein Durchfallen tatsächlich hin und wieder vorkommt, ist die Feststellung der Nichtbewährung in der Probezeit extrem selten. Dafür muss man sich schon einiges "leisten". Neben dann wirklich gravierender Fehlleistung kommen v.a. gesundheitlich bedingte Dienstunfähigkeit und charakterliche Defizite in Frage, die sich i.d.R. auf strafrechtlich relevante Aspekte wie Veruntreuung, Sexualstraftaten u.ä. stützen. Die reine Unzufriedenheit des SL mit den eigenen Leistungen oder kleinere Unzulänglichkeiten wiederum reichen gerade nicht aus, um die Nichtbewährung festzustellen.
Ich kenne bislang auch keine Person, bei der eine Nichtbewährung festgestellt worden wäre. Ganz anders sieht das bei Personen aus, die endgültig das 2. Staatsexamen nicht bestanden haben und die dann teils in verschiedenste Richtungen weitergegangen sind.
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"Einfach anfangen und dann anpassen" ist bei der Gründung einer Schülerfirma eher schwierig, gerade wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln geht. Dazu sind vorab doch einige - von dir zurecht auch genannten - Aspekte zu beachten.
spont009 Die Angabe des Bundeslandes wäre wirklich hilfreich. Für NDS gibt es tatsächlich eine Handreichung zum Vorgehen und zu beachtenden Aspekten. Das sieht in anderen Bundesländern vlt. ähnlich aus.
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Dabei kann man das Gesetz aber nicht beliebig abwandeln, sondern muss sich an die Vorgaben halten.
Der Versuch, Lehrkräfte vom Gesetz auszunehmen, ist gescheitert.
Ebenso kann man keine Kontingente festlegen, zu erheben sind Anfang, Pausen und Ende.
Zum Einen erlaubt die Richtlinie der EU zur Arbeitszeiterfassung explizit Ausnahmen, wenn andere Arbeitszeitmodelle vorliegen, und zum anderen deutest du die Konsequenzen daraus falsch. Selbst wenn man eine Arbeitszeiterfassung im Sinne "Anfang - Pausen - Ende" durchführt, führt dies nicht dazu, dass AN sich unbegrenzt Stunden aufschreiben können und diese einfach als Mehrarbeit abzurechnen sind.
Das Modell ist immer verknüpft mit einer Vorgabe von Arbeitszeit, mit der auszukommen ist, und mit der Notwendigkeit der Meldung bei notwendiger Überschreitung dieser Vorgabe und der Freigabe oder zumindest dann stillschweigende Akzeptanz des AG für diese Überschreitung im Einzelfall. Das ist im Kern aber auch jetzt bereits nicht anders, nur machen das die wenigsten.
PS: Das hier im Forum gern zitierte stundenlange Feilen am Layout eines Arbeitsblatts löst eine solche Notwendigkeit im Regelfall gerade nicht aus.
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Ich verstehe nach wie vor nicht, welchen Sinn es hat, bereits zwei Wochen vor Ostern Osterferien zu haben, aber dann nicht einmal die Osteroktav ganz.
Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen.
Ich musste jetzt ernsthaft mal nachschauen, was eigentlich "Osteroktav" sein soll, aber das scheint wieder was speziell römisch-katholisches zu sein. Und während mir eine ganze Reihe von besonderen Anlässen VOR Ostern bekannt sind, fällt mir auch nicht so recht ein, warum man NACH Ostern zwingend frei haben müsste. Aber da kannst du uns sicher aufklären.
Dass in NDS die "Osterferien" (man könnte sie sicher auch gut Frühlingsferien nennen) in den 2 Wochen vor Ostern liegen, hängt sicher eher damit zusammen, dass es hier keine speziellen Winterferien gibt, die kurz nach Weihnachten auch reichlich sinnlos wären.
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Der Arbeitgeber muss keine Mehrarbeit nachweisen, sondern die tatsächliche Arbeitszeiterfassung umsetzen.
Der Arbeitnehmer, der eine Vergütung von Mehrarbeit verlangt, muss nachweisen, dass diese auch tatsächlich entstanden ist und notwendig war. So jedenfalls die derzeitige Rechtslage, die sich auch in den o.g. Urteilen wiederfindet.
In einem der Fälle konnte der betreffende SL diese zumindest teilweise nachweisen und hatte eine entsprechende Vergütung der nachgewiesenen Mehrarbeit erhalten, im anderen Fall wurde diese nur pauschal behauptet, was dem Gericht nicht ausreichte.
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Was ist daran schwierig?
Der Nachweis und die Anerkennung der Mehrarbeit. Die einfache Tatsachenbehauptung, man habe x Stunden mehr gearbeitet, reicht dafür regelmäßig nicht aus, wie übrigens selbst bei dem von Tom123 angesprochenen Fall deutlich wurde. Selbst vom OVG wurde nur ein Teil der geltend gemachten Überstunden anerkannt. Das betraf die nachgewiesene, strukturell bedingte Mehrarbeit und war überhaupt nur möglich, weil der betreffende SL sehr präzise Mehrbelastung und deren Ursache aufzeichnete. In einem anderen Fall wurde die Mehrarbeit gar nicht anerkannt, weil diese individuelle und präzise Aufzeichnung fehlte.
Daher: Arbeitszeiten für sich möglichst detailliert erfassen...und zwar nicht nur die reine Zeit, sondern idealerweise auch die jeweilige Verwendung. Ich persönlich orientiere mich dabei an der Aufschlüsselung der Arbeitszeit auf Aufgabenbereiche in der damaligen Arbeitszeitstudie (also Unterricht, unterrichtsnahe Tätigkeiten (Korrekturen, Vorbereitungszeit....), Kommunikation (DB, päd. Gespräche....), Schulentwicklungstätigkeiten usw.
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Ich glaube, dass die 43 aus der Arbeitszeitstudie in Niedersachsen kommen. Die Ferien komplett frei, passt ja auch nicht. Wir haben die letzte Woche der Sommerferien in der Regel 2-3 Tage in der Schule. Meistens ist man auch am Ferienbeginn noch ein Tag in der Schule, um Restarbeiten zu erledigen. Dazu natürlich noch die normalen Aufgaben in den Ferien. Unterrichtsplanung, Korrekturen, Berichte/Zeugnisse etc. schreiben. Am Ende müsste man es mal genau zählen. Dazu fehlt mir aber die Lust.
Das ist eigentlich vergleichsweise einfach. Ein Vollzeitarbeitnehmer hat abzgl. seines Urlaubs von knapp 30 Tagen und Feiertagen etwa 220 Arbeitstage im Jahr (das Finanzamt akzeptiert bei 5-Tage -Wochen bis zu 230 Tage). Das Schuljahr selbst umfasst aber nur etwa 190 Schultage. Wenn man demnach wirklich konsequent in der unterrichtsfreien Zeit gar nicht arbeiten würde, müsste man dann in der Schulzeit bei einer nominell 40h-Woche knapp 46h/Woche arbeiten.
Nun ist es natürlich so, dass man zumindest die 2-3 Vorbereitungstage vor Schuljahresstart hat und evtl. auch in der unterrichtsfreien Zeit korrigiert o.ä. Wenn das insgesamt 10 Tage im Jahr ausmacht, kommt man eher in den Bereich 44h/Woche...aber auch nur, wenn an den besagten 10 Tagen ebenfalls jeweils 8h/d gearbeitet wird, sonst ist man schnell eher bei 45h/Woche im Mittel.
In der Praxis schwankt die wöchentliche Arbeitszeit aber ohnehin so stark von Woche zu Woche, dass nur eine persönliche Arbeitszeiterfassung detaillierte Auskunft über die Verteilung geben kann. Die angesprochenen Wochenstundenzahlen sind insofern nur ein langfristiger Mittelwert zur Orientierung.
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Nirgendwo sonst bemisst sich ein erheblicher Anteil der Besoldung an der rein privaten Entscheidung, ob man Kinder möchte oder nicht. Man wird nicht für die Besoldungsgruppe bzw. seine Tätigkeit bezahlt, wie das in allen anderen Arbeitsverhältnissen außer dem Beamtentum normal ist, sondern nach seinem Privatvergnügen, ob man Kinder hat oder nicht. Das ist doch völlig absurd!
Nein, man wird weder für seine Tätigkeit direkt bezahlt noch dafür, dass man Kinder hat. Beamte werden amtsangemessen alimentiert und dazu gehört, dass ein gewisser Lebensstandard - dessen Kosten auch von den Familienverhältnissen abhängen - sicherzustellen ist.
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Das 2. Staatsexamen bzw. der Vorbereitungsdienst ist für den Erwerb der Laufbahnbefähigung. Das ist kein Bildungsabschluss.
In der Liste werden "zum Master gleichgestellte Abschlüsse" aufgeführt. Zwar ist das 1. Staatsexamen kein akademischer Abschluss im engeren Sinn und lässt sich nicht 1:1 in einen Master "tauschen", es wird aber i.d.R. gerade als gleichgestellt anerkannt. Deutlich wird das u.a. daran, dass man auch auf Basis eines 1. Staatsexamens an der Uni weiter promovieren kann, ohne zunächst noch einen akadamischen Abschluss erreichen zu müssen.
PS: In der Liste wird auch das Staatsexamen explizit auf Qualifikationsniveau 7 genannt (siehe S.83).
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Für Brandenburg gilt die angesprochene "Soll"-Regelung:
Zitat von Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg4) Die Korrekturzeiten sollen in der Primarstufe eine Woche, in der Sekundarstufe I zwei Wochen und in der gymnasialen Oberstufe drei Wochen nicht überschreiten. Schriftliche Arbeiten sollen jedoch spätestens vor der nächsten schriftlichen Arbeit korrigiert und zurück gegeben werden.
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Moin zusammen,
ich habe mein Ref nun hinter mir und fange nun an einer Gesamtschule als Vertretungslehrer an. Gleichzeitig finden aktuell die Bewerbungen für die unbefristeten Stellen statt. Habt ihr Erfahrungswerte zu Unterschieden zwischen städtischen und ländlichen Gesamtschulen? Kann man davon ausgehen, dass ländliche Gesamtschulen eine verhaltensunauffälligere Schülerschaft hat? Oder ist das einfach von Schule zu Schule unterschiedlich? Wie ist das Unterrichten an städtischen Gesamtschulen, was die Schüler angeht? Ich bin für Sek 2 ausgebildet, das heisst ich habe zumindest die Oberstufe als Ausgleich.
Das kann bereits zwischen räumlich nah gelegenen Schulen sehr unterschiedlich aussehen. Bei uns in der Region gibt es auch im urbanen Bereich sowohl Gesamtschulen, die zu den beliebtesten weiterführenden Schulen überhaupt gehören und entsprechend "gutes" Klientel haben, als auch solche, die eher Resterampen sind. Zum Unterschied Stadt vs. Land lässt sich im Durchschnitt schon sagen, dass sich problematische Konstellationen eher im urbanen Raum ballen, aber auch das muss nichts für die konkreten Schulen heißen.
Die eigenen Arbeitsbedingungen hängen übrigens oft viel mehr von der Stimmung im Kollegium und der Haltung von Schulleitung gegenüber dem Kollegium ab als von der Zusammensetzung der Schülerschaft. Dass sich das teils gegenseitig bedingt, ist aber leider auch Teil der Realität an einigen Schulen. Dennoch würde ich empfehlen, in Frage kommende Schulen aktiv zu kontaktieren und diese mal im laufenden Betrieb zu besuchen, um einen ersten Eindruck zu erhalten.
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Und, wo ist der Unterschied zu dem, was ich sage?
Du hast den Punkt, wenn eine Teilnahme zwingend erforderlich ist, dann ist ein Ausgleich zu gewähren, ja auch merkwürdig gekürzt.
Der Unterschied besteht darin, dass auch von Teilzeitkräften anteilig zu ihrer Teilzeitquote die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu erwarten ist... und zwar ohne Ausgleich. Der Fall des notwendigen Ausgleichs ist limitiert auf Teilnahmepflichten über die Teilzeitquote hinaus.
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Ich bin aber leid, dass ich den gleichen Text immer und immer wieder an alle Kollegen schicke. Die sollen mich in Ruhe lassen.
Das kann ich verstehen und lässt sich zum Glück leicht mit einer Abwesenheitsnotiz in der E-Mail-Adresse beheben:
"Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus gesundheitlichen Gründen bin ich derzeit nicht im Dienst. Ich werde Ihr Anliegen nach meiner Rückkehr bearbeiten."
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Es geht nur um eine normale LK. Gelten da auch 3 Wochen?
Grundsätzlich ja und gleichzeitig ist das eine "Soll"-Regelung. Diese bedeutet, dass so zu verfahren ist, außer es liegen im Ausnahmefall begründete Umstände vor, die dies verhindern. Eine 2-wöchige Erkrankung ist mit Sicherheit ein solcher Ausnahmefall und dann dauert die Korrektur halt mal länger.
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Nein, steht immer noch so im Frauenförderplan, der aktuell gültig ist.
Hast du ja selber nachlesen können.
Da steht drin, dass Teilzeitkräfte an Konferenzen, außerunterrichtlichen Veranstaltungen usw. lediglich anteilig (entsprechend ihrer Quote) teilzunehmen haben ODER entsprechender Ausgleich an anderer Stelle zu gewähren ist. Es steht auch drin, dass an Wochentagen, an denen Zeitfenster für Kooperation und Teamarbeit festgelegt sind, nach Möglichkeit keine unterrichtsfreien Tage sein sollen.
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Es wäre für alle Beteiligten besser, Schulen könnten sich die Schüler aussuchen. Denn gäbe es in jeder Stadt wenigstens ein paar Reste an "guten Schulen", an denen das Niveau gehalten werden kann und nicht nur flächendeckend verkappte Gesamtschulen.
Nein, dann gäbe es auf der anderen Seite gerade erst "Resterampen"-Schulen, in denen die Probleme konzentriert sind.
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Ah, verstehe. Ich denke, im Ergebnis ist der Unterschied gar nicht so groß. Denn auch ein Losverfahren wie beschrieben führt nicht gerade dazu, dass man sich die Schüler "aussuchen" kann. Ich möchte aber nicht ausschließen, dass es Schulen gibt, an denen diese Verfahren tatsächlich intransparent ablaufen und ein solches Ergebnis haben können.
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Ach, muss es schön sein, an einer solchen Schule zu arbeiten.
(Da spricht nur mein Neid als arbeitende Kraft, die Schwächen und Ungerechtigkeiten des Systems dahingestellt)Ehrlich gesagt kann ich dir da gerade nicht folgen. Ein transparentes Losverfahren bei den Anmeldungen halte ich nicht gerade für eine Besonderheit, sondern sollte eher der Standard sein und hat auch erst einmal wenig mit den eigentlichen Arbeitsumständen der Kolleginnen und Kollegen zu tun. Dass intransparente Verfahren wiederum durchaus zurecht das Bedürfnis von Eltern wecken, die Schulplatzvergaben auch auf rechtlichem Weg zu hinterfragen, ist nachvollziehbar und einfach unnötiger Stress. Aber auch mit dem haben die Kolleginnen und Kollegen vor Ort herzlich wenig zu tun, das ist eher für die SL ein Problem.
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