... und hinzu kommt: Der SEK I Kollege kann im Sommer noch nicht mal eine Entlastungsstunde erhalten, da er seine Aufgabe für ein Beförderungsamt macht.
Der "Witz" bei dieser Argumentation liegt durchaus darin, dass hier vor der Anhebung auf "A13 für alle" immer betont wurde, die anderen sollen sich nicht so haben, niemand verliere etwas dabei. Und tatsächlich verliert auch der von dir angesprochene Kollege noch immer nichts. Er führt genau dieselbe Tätigkeit in genau derselben Stufe und zu denselben Konditionen wie vorher aus.