Beiträge von Seph

    Als ich mich aus dem Dienst entlassen lassen habe, musste meine LK Fahrt z.B. neu besetzt werden. Kommt ab und an vor. Oder schwangere Kollegen verkünden, dass sie nicht mitfahren werden o.ä.

    Danke. Das kann ich mir gut vorstellen. Damit entfernen wir uns inzwischen aber weit vom Ausgangspunkt der Diskussion, nämlich dass es wegen der bösen Kollegen mit Kindern immer die Kollegen ohne Kinder beim kurzfristigen Einspringen trifft.

    Ich könnte nur mit wichtigen nicht aufschiebbaren Gründen mich verweigern. Keine Lust oder mir zuviel Verantwortung gehören nicht dazu.

    Unaufschiebbare private Termine in der dienstfreien Zeit können auch Lehrkräfte ohne Kinder haben. Und wie gesagt: wer hier mit Nachweispflichten der Beamten an den Dienstherrn käme, möge andersherum mal den Dienstherrn in die Pflicht nehmen, die Zumutbarkeit der Dienstreise nachzuweisen.

    Und wer fährt dann?

    Das soll die Sorge der Schulleitung sein. Im Zweifelsfall halt niemand und die Fahrt fällt aus.

    Ich müsste Attest oder Pflege der Eltern vorweisen. Kann ich nicht.

    Auch bei sehr kurzfristigen Anfragen? Auf welcher Grundlage denn? Man kann den Spieß auch einfach mal umdrehen: die SL möge nachweisen, wie das Dienstgeschäft innerhalb der Arbeitszeitrichtlinien erledigt werden kann. Volle Kostenübernahme versteht sich dabei von selbst.

    1. selbst erlebt.

    Man erlebt in Schule so einiges, was rechtlich nicht sauber ist. Davon zeugen viele der Themen hier im Forum.

    2. was heißt kurzfristig? auch ein paar Wochen?

    Wer weiß denn ein paar Wochen vorher bereits, dass der eigentlich geplante Kollege X, der die Fahrt beantragt hatte, zum Zeitpunkt der Fahrt ausfällt?

    Ich dachte, es ging um ungewollte Aufgaben. Und natürlich müsste ich genauso bei Klassenfahrten einspringen, wenn der Kollege am Vortag erkrankt. Bei 2 Ausflügen und einem Austausch ist das bereits passiert, da es Eltern im Kollegium so kurzfristig nicht zugemutet werden kann. Es ist nur Jahre her, jetzt müssen jüngere heran und ich weiß nicht, ob es immer freiwillig ist. Die Chemiesammlung wurde ich nicht mehr los und bei der 2. Und 3. habe ich mich wirklich gewehrt.

    Nein, müsstest du nicht. Es spielt einen großen Unterschied, ob man kurzfristig eine Unterrichtsstunde vertreten soll, ob man während der üblichen Dienstzeit eine über Unterricht hinausgehende Aufgabe übernehmen soll oder ob man kurzfristig auf eine mehrtägige Fahrt gehen soll. Das ist auch einer Lehrkraft ohne Kinder nicht zumutbar.


    Einer SL, die der Meinung wäre, man müsse sich auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten jederzeit bereit halten, um kurzfristig einzuspringen, dürfte man getrost den Vogel zeigen.

    Also ich habe zwei kurzfristige Einspringen erlebt: es waren Kinderlose, die ‚angefragt‘ wurden.

    Als ich nach einem Backup suchte, sollte ich zwar selbst suchen, die mir vorgeschlagenen KuK waren alle kinderlos und es war ebenfalls die Begründung.

    Ich will gar nicht ausschließen, dass diese Kollegen die ersten Ansprechpartner sein könnten. Und ja, es ist für Eltern mit Kinder etwas schwieriger, sehr kurzfristig alles umzuorganisieren. Ich habe aber bisher weder erlebt, dass Kollegen mit Kindern grundsätzlich nicht auf Klassenfahrt fahren würden noch dass Kollegen ohne Kinder zu solchen gezwungen würden....schon gar nicht bei kurzfristigem Einspringen.

    PS: Nicht alle Kollegen mit Kindern haben Kinder in einem Alter, die eine Betreuung "rund um die Uhr" notwendig erscheinen lassen und die ständig fehlen würden. Da geht es um 2-3 Personen in jedem Kollegium mit entsprechenden Allüren. Und wir brauchen auch nicht so zu tun, als würden solche Allüren nur bei Kollegen mit Kindern auftreten.

    Was wäre das?

    Großflächige Zwangswerbungen von Microsoft, die eingeblendet werden und nicht dauerhaft beseitigt werden können. Die kommen zugegebenermaßen eher selten vor.

    Aha. Kannst du dazu ein paar mehr Details geben? Seit diesem Schuljahr laufen die Schulrechner bei uns auch unter Windows 11. Bedeutet das, dass unter meinem Namen bereits ein Microsoft-Konto angelegt wurde, von dem ich bisher nichts wusste? Oder reicht es, wenn die Adminininnen solcherlei Konten haben, um die Geräte ans Laufen zu bekommen?

    Zu Schulrechnern kann ich da wenig sagen, mir ging es um meinen privaten Rechner zu Hause. Das hätte ich deutlicher kenntlich machen sollen.

    KuK ohne Kinder werden bei Krankheitsfällen bevorzugt als Springer auf Fahrten geschickt, da die Schulleitung davon ausgeht, dass diese flexibler planen können, weil sie Zuhause nicht "gebraucht" werden.

    Und wie weist die Schulleitung Lehrkräfte gegen ihren Willen dazu an, kurzfristig als Springer auf Fahrten zu fahren?

    Warum wollt ihr unbedingt Windows 10 behalten und dann für die Updates Geld ausgeben?

    Weil Windows 11 einige sehr nervige Eigenschaften hat, die bei Windows 10 noch nicht so zu Buche schlagen. Dazu gehören z.B. Scoobe-Screens, der Zwang zur Nutzung eines Microsoft-Kontos, dürftiger Schutz der Privatsphäre usw.

    Losgelöst von der rechtlichen Situation und dem Prinzip der Alimentation sind das falsche Anreize. Der öffentliche Dienst sollte besonders familienfreundlich sein. Aber in einem gewissen Maße muss man sich auch überlegen, dass man die andere Leute erreicht. Es hieß schon vor 20 Jahren: Wer viele Kinder haben möchte, soll in den öffentlichen Dienst gehen. Aber das sind dann auch die Leute, die zwischendurch mal ein paar Jahre weg oder in Teilzeit sind. Dann sind die Leute ohne Kinder nicht nur finanziell schlechter gestellt, sondern müssen ggf. auch bei der Stundenverteilung etc. Rücksicht nehmen. Wer am Ende am meisten leistet, bekommt am wenigsten Geld. Grundsätzlich ist das auch alles ok. Aber so wie es jetzt in NRW ist, ist es einfach zu weit auseinander.

    Man liest hier die typischen Allgemeinplätze, die schnell hingeschrieben, aber i.d.R. selten fundiert sind. Daher mal ganz konkret:

    Wieviele Kolleginnen und Kollegen mit mehr als 2 Kindern habt ihr denn?

    Welchen Anteil am Gesamtkollegium macht das aus?

    Leisten Kolleginnen und Kollegen mit Kindern wirklich weniger als solche ohne Kinder? Woran machst du das fest?

    Wie genau schlägt sich die Eigenschaft Kinder zu haben oder nicht bei euch an der Schule auf die Stundenverteilung nieder?

    ......

    Hallo zusammen,
    ich soll für unsere Schulleitung ein passendes Zeugnisprogramm finden. Im Netz gibt es ja eine ganze Menge Angebote, daher dachte ich, ich frage mal direkt hier nach euren Erfahrungen: Welche Programme nutzt ihr und was ist euch dabei besonders wichtig? Wenn ihr euer Bundesland angebt, wäre das hilfreich, da die Zeugnisdarstellung ja überall etwas anders geregelt ist.

    Auf meiner Liste stehen bisher edoop und K&S. Mich würde interessieren, wie zufrieden ihr damit seid – oder ob ihr vielleicht andere Lösungen empfehlen könnt.:)

    Easygrade von K&S scheint für Hessen bislang nicht adaptiert zu sein, bei edoop (und vermutlich auch bei anderen Anbietern) lohnt sich sicher die Rücksprache mit dem Schulträger, da bei flächendeckenden Lösungen günstigere Lizenzmodelle möglich sind, als wenn jede Schule alleine losläuft. Gab es hier schon eine Rücksprache der SL mit dem Träger?

    Wir wollten auf LEB-online umstellen, das ist gescheitert, nun sind wir bei EDoop gelandet.

    Darf ich kurz fragen, was da schief ging? LEB-online kann ja direkt in WebUntis integriert werden. Ich weiß natürlich nicht, ob ihr Untis überhaupt nutzt. Bei uns in der Region ist das vergleichsweise verbreitet, kann aber auch am Träger liegen (siehe oben).

    Auf Trainerschein geht der TS nicht ein. Dass das unter bestimmten Vorraussetzungen möglich ist, weiß ich, war hier aber nicht gefragt. Er schreibt "ohne jegliche Ausbildung" und darauf bezog sich meine Antwort.

    Auch hier: Ein Trainerschein ist ein geeigneter Nachweis für die entsprechende Sachkunde in einem Bewegungsfeld, aber nicht die einzig mögliche Variante. Er schrieb im Übrigen von "keinerlei Ausbildung in Sport" in Bezug auf Sport als Unterrichtsfach. Deine Aussage, es bedürfe einer Fakultas für die Erteilung von Sportunterricht, ist aber völlig unabhängig davon schlicht falsch.

    Natürlich bedarf es einer Fakultas für das Fach.

    Nein, das stimmt natürlich nicht so pauschal. Die unterrichtende Lehrkraft muss mit den Sicherheitsanforderungen der jeweils angebotenen Sportarten/-bereiche vertraut sein und muss bei einem Unfall Sofortmaßnahmen ergreifen können. Am ehesten nachweisen lässt sich das über zumindest Übungsleiterscheine der entsprechenden Sportarten, die wiederum im Sport-Studium oftmals bereits integriert sind. Das schließt aber nicht aus, dass auch andere Lehrkräfte entsprechende Sachkunde für bestimmte Sportbereiche mitbringen.

    Es geht doch darum, dass man in normalen Berufen nicht solche Geschenke bekommt. Da muss man sich die Frage stellen, ob man sich so viele Kinder leisten kann. Als Beamter stellt sich die Frage nicht. Da gibt es sogar einen fetten Bonus.

    In normalen Berufen wird auch nicht alimentiert. Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass Beamte im Durchschnitt gerade nicht mehr Kinder haben als Angestellte. Oder liegen dir da andere Informationen vor?

    Ich finde "Kopiergeld" sowieso befremdlich. In meinem Bundesland wäre das auch nicht zulässig (Lernmittelfreiheit).

    War das bei dir nicht Hessen (sorry, falls ich mich da irre)?. In Hessen und auch in Bayern, dem Bundesland von Magellan gibt es zwar eine Lernmittelfreiheit, diese ist aber jeweils beschränkt und umfasst gerade keine Gegenstände geringen Werts und Material, das die Schüler für eigene Zwecke verarbeiten (vgl. z.B. §153 Abs. 4 SchulGHe). Man findet auch in Hessen durchaus die Auffassung, Kopien fallen genau unter diese Regelung und seien daher nicht von der Lernmittelfreiheit gedeckt (vgl. z.B. Stadtelternbeirat der Landeshauptstadt Wiesbaden : https://www.steb-wiesbaden.de/kopiergeld/ oder auch die Stellungnahme des Kultusministeriums selbst: https://kultus.hessen.de/schulsystem/lernmittelfreiheit).

    Ob ich die Anweisung hatte, weiß ich nicht, dazu müsste ich mir den Elternbrief anschauen, was da genau drin steht. Hab ich nicht, danicht Klassenleitung und da: In der Praxis ist es bei uns so, dass alle Kollegen Geld bar einsammeln (es überweisen pro Klasse vielleicht 0-1 Eltern) und der SL das weiß und immer wieder die Order gibt, Geld nicht im Klassenzimmer aufzubewahren. Insofern weiß er zumindest davon und duldet es stillschweigend. Oder auch laut, irgendwie.

    Überweisen an deiner Förderschule echt alle Eltern?

    Diese Regelung ergibt ja zumindest Sinn mit Blick auf unverschlossene Räume und Schränke. Wenn aber Diebe in das Schulgebäude auf einem Weg einsteigen können, bei dem kein Alarm ausgelöst wird, dann liegt das Problem sicher nicht bei dir als Lehrkraft, die Geld im verschlossenen Pult im verschlossenen Raum aufbewahrt hatte.


    Anders ausgedrückt: Bargeld im offenen Klassenraum in einer Pause herumliegen lassen, ist mit hoher Sicherheit grob fahrlässig. Bargeld in verschlossenem Pult im verschlossenen Klassenraum nach Unterrichtsschluss liegen lassen, mit hoher Sicherheit nicht. Das Problem ist hier an ganz anderer Stelle zu suchen.

    Da es in aller Regel verboten ist, Geld einzusammeln, zweifle ich an der Haftung durch das Bundesland, das will ich damit sagen. Aber vielleicht hat sie ja Glück.

    Wer soll denn sonst für einen solchen Schaden haften? Doch wohl kaum die Lehrkraft, die die Dienstanweisung hatte, Kopiergelder einzusammeln.

    Edit: alle Lehrkräfte sollten so lange Schulkonten einfordern, bis das zuständige Amt genervt aufgibt.

    Das teile ich vollumfänglich.

    Mal sehen, ob ich es zahlen muss, unsre SL ist wirklich sehr mitfühlend und wird irgendwas möglich machen.

    Ich HÄTTE es in den Tresor tun können, mittags. Weiß allerdings gar nicht, ob die Sekretärin noch da gewesen wäre.

    Ich dachte mir, Schüler weg, Gefahr gebannt.

    Pult war verschlossen.

    Wenn es sich dabei um Gelder im dienstlichen Zusammenhang handelt, dann musst du das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht selbst erstatten. Ich kann hier jedenfalls keine grobe Fahrlässigkeit erkennen, wenn das Geld im verschlossenen Klassenzimmer im verschlossenen Pult lag. Ärgerlich und nervig ist eine solche Situation aber so oder so. Ich drücke dir die Daumen!

    Darauf habe ich hingewiesen. Da eine Stellvertretung nach § 70 SchulG NRW eine Vertretung des Fachkonferenzvorsitzenden nicht zwingend vorgesehen ist, hieß es aber, dass die Abstimmung sich nicht nach § 64 Abs. 1 richten muss. Aber gut, dann weiß ich ja, was ich morgen tun werde.

    Zwingend vorgesehen mag diese nicht sein, aber wenn sie eben doch gewählt wird, dann greift §64 Abs. 1 SchulG NRW sehr wohl.

    Offenbar brauchte es ein Fünftel der Mitglieder für eine geheime Abstimmung. So wurde es mir erklärt. Ich hielt dagegen, dass eine Stellvertreter-Wahl wie die Wahl des Vorsitzenden verdeckt erfolgen muss.

    Das gilt für "normale" Abstimmungen, nicht jedoch für die angesprochene Wahl. Die Wahlen der Vorsitzenden und deren Stellvertretungen in Mitwirkungsgremien sind nach §64 Abs. 1 SchulG NRW zwingend geheim durchzuführen.

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