Dann kann ich so langsam die Verschwörungstheoretiker verstehen, die die ganze Zeit vom "Deep State" faseln. So ein Vorgehen ist Wasser auf deren Mühlen und extrem schädlich für die Demokratie.
Das hat überhaupt nichts mit "Deep State" zu tun, sondern damit, dass das Urteil des BAG leider oft nur stark verkürzt wahrgenommen wird.
Ein Gericht hat festgestellt, dass es eine Arbeitszeiterfassung geben muss. Wieso können die Ministerien das eigentlich konsequenzlos einfach ignorieren? Gilt für die Exekutive der Rechtstaat nicht mehr und jeder kann jetzt machen, was er will?
Das stimmt nämlich nicht in dieser Verkürzung. Das BAG hat gerade nicht entschieden, dass für alle Arbeitnehmer eine Arbeitszeiterfassung erfolgen muss. Hast du das Urteil mal in Gänze gelesen? Falls nicht, ist das sehr zu empfehlen und ziemlich erhellend.
So lässt sich das BAG ziemlich detailliert darüber aus, aus welchen Rechtsnormen alles gerade keine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung folgt und leitet diese für den konkreten Rechtsfall dann indirekt aus einer Richtlinie her. Gleichzeitig stellt es auch klar (Hervorhebung durch mich):
Zitat
(1) Die Pflicht eines Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeiten betrifft diejenigen Arbeitnehmer, für die der nationale Gesetzgeber nicht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG von den Vorgaben der Art. 3, 5 und 6 Buchst. b dieser Richtlinie abgewichen ist. Der Gerichtshof hat angenommen, die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gelte „unbeschadet von Art. 17 Abs. 1“ dieser Richtlinie (vgl. EuGH 14. Mai 2019 – C-55/18 – [CCOO] Rn. 63). Dies bedeutet, dass sich die Arbeitszeiterfassung nicht auf Arbeitnehmer erstrecken muss, für die ein Mitgliedstaat Ausnahmen vorgesehen hat, weil die Dauer ihrer Arbeitszeit wegen besonderer Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht bemessen und/oder vorherbestimmt ist oder von den Arbeitnehmern selbst bestimmt werden kann.
Die Bundesländer wiederum argumentieren gerade damit, dass die Dauer der Arbeitszeit von Lehrkräften wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit gerade nicht über eine klassische "40h/Woche" Definition, sondern über Deputatsstunden festgelegt ist. Diese werden im Übrigen auch jetzt bereits an den Schulen lückenlos erhoben.
Davon kann man erst einmal halten, was man möchte und es gibt gute Argumente, warum diese Sichtweise der Bundesländer hier möglicherweise nicht haltbar ist. Aber die Behauptung, sie würden einfach geltendes Recht ignorieren, ist vor dem Hintergrund, dass die Rechtslage gar nicht so eindeutig ist, wie sie oft in der Diskussion dargestellt wird, ebenso nicht haltbar.