Beiträge von Seph

    In einer Zeit, in der bereits zu viele junge Menschen zu studieren (und zugleich Hochschulen über mangelnde Kompetenzen der Studienanfänger (m/w/d) klagen), würde ich sogar die Frage stellen, ob es die Fachhochschulreife überhaupt braucht oder es nicht zeitgemäßer ist, den Hochschulzugang auf Absolventen (m/w/d) der allgemeinen Hochschulreife zu beschränken, sowohl für den Besuch der Hochschulen der angewandten Wissenschaften, vormals Fachhochschulen, als auch der Universitäten.

    Diese spricht als Qualifikationsebene auch diejenigen an, die gerade kein klassisches Studium anstreben, sich aber weitere Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgter Ausbildung eröffnen wollen. Ich finde schon, dass diese "Nische" sinnvoll ist.

    Sowas gibt nicht (außer in Bayern).

    Die Fachhochschulreife kann nur am beruflichen Schulen erworben werden und passt überhaupt nicht an eine allg. Schule.

    Die Aussage finde ich tatsächlich etwas verwirrend. Selbstverständlich kann die Fachhochschulreife auch an allgemeinbildenden Schulen erworben werden. In NDS benötigt man dafür letztlich nur bestimmte Mindestleistungen in einigen Fächern in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase und anschließend einen praktischen Teil wie FSJ oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.


    PS: Dieser Weg ist auch bei euch in Hessen explizit möglich (vgl. u.a. §48 Abs. 1 OAVO).

    Darf man denn generell unterschiedliche Arbeiten einsammeln?
    Wie mir von einer Kollegin zugetragen wurde, hat man sich darüber aufgeregt, dass ich unterschiedliche Aufgaben zu unterschiedlichen Themengebieten einsammle, weil das unfair wäre.

    Ironischerweise war es aber eine Kollegin, die mir das erst vorgeschlagen hat.

    Spätestens bei notwendigen Nachschreibarbeiten ist das unumgänglich, unterschiedliche Aufgabenstellungen zu verwenden. "Unfair" ist das mit Sicherheit nicht.

    Kloster Walkenried?

    Ja, genau :) Falls ihr mal in der Gegend dort seid, ist das wirklich einen Besuch wert. Das Kloster selbst ist weitgehend begehbar und architektonisch interessant (z.B. mit doppelschiffigem Kreuzgang), nur die Kirche wurde leider bereits im 16. Jahrhundert so stark beschädigt, dass sie anschließend verfiel.

    Also, eine Zeugniskonferenz kenne ich nicht.

    Bitte nicht falsch verstehen, ich bin sehr ratlos und kenne mich nicht aus.


    Der Ablauf ist der: jeder trägt seine Note ein. Die Klassenlehrer prüfen dann ob alle Eintragung vorhanden sind. Das soll zur Zeitpunkt X geschehen. Dann ist nur ein Schluss und man macht das Zeugnis. Das Zeugnis muss zur Zeitpunkt Xy vorliegen.

    Jetzt bin ich offen gestanden verwirrt, wenn du "Gymnasium in Sachsen" als Dienststelle angibst. Denn auch für Sachsen sieht die Lehrerkonferenzverordnung ganz klar Klassenkonferenzen vor, deren Aufgabe es auch ist, über Zeugnisnoten und Versetzungen zu beraten und entscheiden.


    (1) 1Die Klassenkonferenz berät und beschließt im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz über alle Angelegenheiten, die für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind. 2Dazu gehören insbesondere

    (....)

    3.

    Zeugnisnoten- und Versetzungsentscheidungen sowie Bildungsempfehlungen,

    (....)

    Ich glaube auch, dass es diese minimale Schulgröße für ein sinnvolles Gesamtsystem braucht (eher 2000 als 1500).

    Wie kommt ihr auf derartige Schulgrößen? Die integrierten Gesamtschulen hier haben genau wie die Gymnasien in der Gegend zwischen knapp 700 und 1300 Schüler und können dennoch alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse abbilden.

    Am Gymnasium hätte ich direkt die Schulleitung angetextet, jetzt wohl eher die Bildungsgangleitung oder Abteilungsleitung.

    Grundsätzlich wundere ich mich aber gerade bei genauerem Überlegen eh über das Verfahren. Ist es nicht in der Regel so, dass Noten vor (oder spätestens bei) Zeugniskonferenzen vorliegen sein müssen und Zeugnisse wiederum erst nach der Konferenz gedruckt werden?

    Ja, genau so sollte es ablaufen. Und in NDS sehen dann auch Eltern- und Schülervertreter, dass Kollege x noch nicht in der Lage war, die Noten trotz Aufforderung rechtzeitig genug einzureichen ;) Ok...das kam natürlich entsprechend auch noch nicht vor.

    Mein Augenmerkt fiel viel mehr auf den Aspekt, dass es gar keine gesetzlichen Vorgaben gibt wie zu gendern ist. Entsprechend kann auch kein Studienseminar so etwas verlangen.

    Es bedarf keiner expliziten Rechtsnorm, um bestimmte Vorgaben für schriftliche Ausarbeitungen wirksam vorgeben zu können. Das dürften wir alle auch noch von der Uni kennen. Oder kennst du ein Gesetz, in dem explizit vorgeschrieben wäre, wie z.B. Quellenangaben in wissenschaftlichen Arbeiten auszusehen haben?

    Mal gucken, ob dem zwangsweisen Gendern jetzt gerichtlich ein Ende gesetzt wird. :pirat:

    —> https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesell…cht-li.10016791


    Damit wäre dann wohl auch das Zwangsgendern der Unterrichtsentwürfe fürs Seminar vom Tisch und auch die LuL, SuS und KuK.

    Interessanter Fall, den werde ich gerne mitverfolgen. Danke!

    Die Schlussfolgerung halte ich aber für verfrüht. Zwischen der Unzulässigkeit einer Kündigung und der Unzulässigkeit der Verwendung Gendergerechter Sprache an sich, gibt es dann doch noch kleine Unterschiede. Das Ergebnis kann auch sein, dass diese zwar grundsätzlich gefordert werden kann und die Verweigerung eine Pflichtverletzung darstellt, diese aber für sich allein genommen nicht schwerwiegend genug ist, um eine Kündigung auszulösen.

    Haben wir doch längst. Es gibt bereits zig Arbeitszeitstudien. Ich sehe es nicht ein, jeden Tag Zeit damit zu verschwenden, Zeit aufzuschreiben, die ich gearbeitet habe. Die Länder sind einfach nur träge Behörden, die kein Interesse daran haben, die errechneten Überstunden in Abminderung umzumünzen.

    Es wäre mit hoher Sicherheit nicht nur notwendig, sondern vor allem sehr sinnvoll, den Schulen eine deutlich höhere Anzahl von Abminderungsstunden zur Verteilung zur Verfügung zu stellen. Aber auch dann müssten diese irgendwie erfassen, wo es überhaupt alles besondere Belastungssituationen gibt, um die Stunden sinnvoll zu verteilen.

    Insofern würde es mir genügen, wenn man nun, nach Arbeitszeiterfassung, pauschal für Tätigkeiten Ermäßigung zubilligen würde, etwa Klassenleitungen eine Stunde. Ob ich nun mit Frau Müller länger und Frau Meyer kürzer spreche, die Aufschlüsselung kann man sich m.E. sparen. Wer im Nobelvierteleinzugsgebiet unterrichtet, hat vielleicht weniger Kontakt zum Jugendamt, dafür wird erwartet, dass man Mittwochabend zur Theateraufführung lädt, die man in der AG-Zeit erarbeitet hat usw.

    Genau das passiert ja letztlich bisher schon mit der Bemessung mittels Deputatsstunden. In diesen sind genau die beschriebenen außerunterrichtlichen Tätigkeiten und deren Verteilung auf die Lehrkräfte mit erfasst. Für besondere Belastungen gibt es durch die Schule zu verteilende Entlastungsstunden.

    Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass diese pauschalen Zuweisungen der Arbeitsrealität leider nicht immer gerecht werden. Insofern sollte eine Arbeitszeiterfassung schon etwas weitergehen. Für sich selbst kann es aber sinnvoll sein, die eigene außerunterrichtliche Arbeitszeit auf verschiedene Bereiche zu budgetieren, um etwas den Überblick zu behalten.

    Gymshark war schneller. Die Schieflage haben wir ausschließlich deswegen, weil Eltern überhaupt ein Entscheidungsrecht bei der Wahl der weiterführenden Schulform haben. Richtig wäre es, zentrale Kompetenzstandsprüfungen am Ende der Grundschulzeit durchzuführen und die Kinder in Abhängigkeit vom Ergebnis einer Schulform zuzuweisen. Das würde sowohl dubiosen Gefälligkeitsempfehlungen als auch Fehlanmeldungen vorbeugen.

    Ich warte auf den Politiker, der dafür antritt, die Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehne zu korrigieren. Meine Stimme hätte er.

    Ich habe es an anderer Stelle schon einmal geschrieben: Der Ansatz, bereits am Ende der 4. Klasse sicher prognostizieren zu wollen, welches Kind mal ein Abitur ablegen wird und welches nicht, ist völlig vermessen. Die Schieflage entsteht nicht aufgrund eines Mitentscheidungsrechts der Eltern an sich, sondern weil es gerade durch das mehrgliedrige Schulsystem überhaupt erst passiert, dass sich an bestimmten Schulen die "Problemfälle" konzentrieren und diese entsprechend gemieden werden. Auch das ließe sich weitgehend verhindern, wenn die Schüler auch nach der Grundschule bezüglich der besuchten Schule gut durchmischt bleiben.

    Und machen wir uns nichts vor:
    Die Gesamtschule suggeriert ein integriertes Schulsystem, ist aber intern letztlich auch ein zweigliedriges Schulsystem durch die Differenzierung in E- und G-Kurse - wenn man böse ist, bildet die Gesamtschule die Haupt- und die Realschule unter einem gemeinsamen Dach ab, da die wenigsten Eltern Kinder mit reiner Gymnasialempfehlung an die Gesamtschule geben.

    Das mag mal wieder in anderen Bundesländern anders aussehen, aber eine äußere Fachleistungsdifferenzierung erfolgt eigentlich erst in den höheren Jahrgängen und auch nur in wenigen (Kern-)Fächern. Es gibt in NDS aber tatsächlich auch noch "Kooperative Gesamtschulen", an denen Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialzweig tatsächlich in der Praxis weitgehend getrennt und lediglich administrativ unter einem Dach vereint sind. Diese dürfen derzeit aber nicht neu gegründet werden.

    Konsequent wäre es dann, gleich auf die Mehrgliedrigkeit zu verzichten und alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zu Gesamtschulen umzubauen. Aber da traut sich irgendwie niemand ran.

    Dann kann ich so langsam die Verschwörungstheoretiker verstehen, die die ganze Zeit vom "Deep State" faseln. So ein Vorgehen ist Wasser auf deren Mühlen und extrem schädlich für die Demokratie.

    Das hat überhaupt nichts mit "Deep State" zu tun, sondern damit, dass das Urteil des BAG leider oft nur stark verkürzt wahrgenommen wird.

    Ein Gericht hat festgestellt, dass es eine Arbeitszeiterfassung geben muss. Wieso können die Ministerien das eigentlich konsequenzlos einfach ignorieren? Gilt für die Exekutive der Rechtstaat nicht mehr und jeder kann jetzt machen, was er will?

    Das stimmt nämlich nicht in dieser Verkürzung. Das BAG hat gerade nicht entschieden, dass für alle Arbeitnehmer eine Arbeitszeiterfassung erfolgen muss. Hast du das Urteil mal in Gänze gelesen? Falls nicht, ist das sehr zu empfehlen und ziemlich erhellend.


    So lässt sich das BAG ziemlich detailliert darüber aus, aus welchen Rechtsnormen alles gerade keine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung folgt und leitet diese für den konkreten Rechtsfall dann indirekt aus einer Richtlinie her. Gleichzeitig stellt es auch klar (Hervorhebung durch mich):

    Zitat

    (1) Die Pflicht eines Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeiten betrifft diejenigen Arbeitnehmer, für die der nationale Gesetzgeber nicht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG von den Vorgaben der Art. 3, 5 und 6 Buchst. b dieser Richtlinie abgewichen ist. Der Gerichtshof hat angenommen, die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gelte „unbeschadet von Art. 17 Abs. 1“ dieser Richtlinie (vgl. EuGH 14. Mai 2019 – C-55/18 – [CCOO] Rn. 63). Dies bedeutet, dass sich die Arbeitszeiterfassung nicht auf Arbeitnehmer erstrecken muss, für die ein Mitgliedstaat Ausnahmen vorgesehen hat, weil die Dauer ihrer Arbeitszeit wegen besonderer Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht bemessen und/oder vorherbestimmt ist oder von den Arbeitnehmern selbst bestimmt werden kann.

    Die Bundesländer wiederum argumentieren gerade damit, dass die Dauer der Arbeitszeit von Lehrkräften wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit gerade nicht über eine klassische "40h/Woche" Definition, sondern über Deputatsstunden festgelegt ist. Diese werden im Übrigen auch jetzt bereits an den Schulen lückenlos erhoben.


    Davon kann man erst einmal halten, was man möchte und es gibt gute Argumente, warum diese Sichtweise der Bundesländer hier möglicherweise nicht haltbar ist. Aber die Behauptung, sie würden einfach geltendes Recht ignorieren, ist vor dem Hintergrund, dass die Rechtslage gar nicht so eindeutig ist, wie sie oft in der Diskussion dargestellt wird, ebenso nicht haltbar.

    Schön, dass du das so tust, wir eben manchmal nicht und gerade das macht der Personalstelle viel Ärger und zeigt aber ihnen auch, dass eben nicht alles mit einer einheitlichen Formel abzurechnen geht.

    Es gibt einfach Termine, die liegen am Streiktag und sind wichtig und kann oder will man nicht ausfallen lassen, Regionalkonferenzen, PC-Updates von anderen Firmen usw. usw.

    Wenn ich da nämlich schon Monate drauf warte, dann warte ich da nicht noch länger, sondern nehme den Termin, egal ob freier Tag, Streiktag usw.

    Geht es beim Streik nicht gerade darum, dass mal "wichtige Termine" liegen bleiben und eben nicht alles reibungslos abläuft?

    Und Seph Ich sehe deine drei Punkte oben als logisch und rational und begründet an und ich glaube, dass du als Mitglied der SL nach dieser Maxim handelst. Die Erfahrung lehrt aber leider auch, dass die individuelle Meldung von Überlastung in der Regel nicht zur Entlastung führt. (Das passt auch zu den Erfahrungen aus Wiesbaden, wo ein systemisches / strukturelles Problem, das individuell nicht mehr handhabbar ist, durch die Schulverwaltung wieder zu einem individuellen heruntergebrochen wird.) Und hier sehe ich - leider - nur noch die AZ-Erfassung als Lösung. Wie sehr das ein Schreckgespenst ist, zeigen ja die entsprechenden Reaktionen bspw. in NRW.

    Da bin ich bei dir. Eine Arbeitszeiterfassung macht die Belastungssituation gerade erst sichtbar und je breiter diese erfolgt, umso deutlicher wird auch, dass das nicht nur Einzelfälle betrifft. Ich begrüße daher ganz ausdrücklich die Schaffung einer zentralen Vorgabe für Arbeitszeiterfassung.


    Mir geht es mit meinen Beiträgen zu dem Thema nur darum, dass wir nicht ohnmächtig warten müssen, bis sich die Dienstherrn irgendwann mal auf den Weg machen. Je mehr Lehrkräfte auch jetzt bereits ihre Arbeitszeiten systematisch erfassen, umso breiter werden strukturelle Probleme auch jetzt bereits sichtbar. Die Nachsteuerung der eigenen Arbeitszeit erfolgt am effektivsten auch über die individuelle Verteilung dieser Zeiten und die Entscheidung, bestimmten Aufgaben höhere oder niedrigere Prioritäten und Zeitumfänge zuzuweisen. Wenn dann trotz dieser Steuerungsmöglichkeiten Aufgaben nicht hinreichend innerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit erfüllt werden können, dann muss die Antwort in Zukunft (und bisher) lauten, dies anzuzeigen und um Weisung zu bitten, wie damit umgegangen werden soll. Keine Lösung - auch im Sinne der eigenen Gesunderhaltung - kann es sein, die eigenen Arbeitszeiten auszudehnen und "eigenmächtig" Überstunden zu machen.


    Die eigentliche Überlastungsanzeige ist dafür nur das formale Instrument und löst an sich die Situation noch nicht auf. Damit verbunden werden kann aber auch eine Formulierung für einen Vorschlag, was man selbst zur Lösung tun kann (z.B. bis auf weiteres Aufgabe x nicht mehr wahrnehmen können), und bei davon abweichenden Wünschen seitens der SL um Gespräch bitten. Solange dieses nicht erfolgt, wird dann mit gutem Gewissen nach dem eigenen angekündigten Plan A verfahren.

    Es ist sicher hilfreich und für einige der auf eine zentrale Arbeitszeiterfassung Hoffende hier sehr empfehlenswert, sich mal mit der derzeitigen (zumindest arbeitsrechtlichen) Rechtsprechung in Bezug auf Überstunden und deren Ausgleich auseinanderzusetzen. Das LAG Niedersachsen befand z.B. bereits 2021

    Zitat von LAG NDS Az. 5 Sa 1292/20

    Für eine erfolgreiche Überstundenklage ist nicht nur Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer Mehrarbeit geleistet hat, die über seine vertraglich vorgesehene Arbeitszeit hinausgeht, vielmehr muss diese Mehrarbeit auch in irgendeiner Weise dem Arbeitgeber zurechnet werden können. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig sein. Den Arbeitnehmer trifft die Beweislast. Soweit es um die Anordnung geht, hat er vorzutragen, wer wann und auf welche Weise Überstunden angeordnet hat. Allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsort begründet nicht die Vermutung, die Überstunden seien notwendig gewesen. Die Billigung beinhaltet die Anerkennung vorher geleisteter Überstunden, der Arbeitgeber muss zu erkennen geben, er sei mit diesen Überstunden einverstanden gewesen. Unter Duldung ist zu verstehen, dass der Arbeitgeber von den Überstunden weiß und keine Vorkehrungen trifft, sie zu unterbinden. Die betriebliche Notwendigkeit setzt voraus, dass die Arbeit nur unter Ableistung der Überstunden zu bewältigen ist (grundlegend BAG vom 10. April 2013 – 5 AZR 122/12 – Rn. 14 – 21).

    Auch in diesem Fall war eine bereits erfolgte Arbeitszeiterfassung (durch den AN) Grundlage für die Anerkennung einiger Überstunden. Der Großteil der noch vom Amtsgericht akzeptierten geltend gemachten Überstunden wurde allerdings vom LAG verworfen, da sie weder angeordnet waren noch ihre Notwendigkeit nachgewiesen werden konnte. Dazu führt das LAG aus:

    Zitat

    Es ist nicht erkennbar, dass seine Arbeit nur unter Ableistung von Überstunden zu bewältigen gewesen wäre. Hierzu fehlt die Beschreibung der Arbeit im Detail. Es ist nicht erkennbar, welche Tätigkeit der Kläger an jedem einzelnen Arbeitstag zu verrichten hatte und aus welchen Gründen diese nur unter Ableistung von Überstunden hätte erfolgen können.

    Ich bleibe vor diesem Hintergrund bei meinen Kernaussagen:

    1. Arbeitszeiterfassung ist total sinnvoll zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit und ggf. als Gesprächsgrundlage mit den Vorgesetzten bei hohen Belastungen.

    2. Damit müssen wir nicht erst auf eine zentrale Lösung seitens der Dienstherrn warten, sondern können direkt loslegen.

    3. Die Arbeitszeiterfassung wird wohl in den seltensten Fällen zur Abrechenbarkeit von Mehrarbeit führen. Sie macht aber mögliche hohe Belastungen sichtbar und ermöglicht, rechtzeitig gegenzusteuern.

    Bewusst langsames Arbeiten zum (im Falle einer Arbeitszeiterfassung) Aufbauen von Überstunden (und damit zusätzlicher Einnahmen) ist im Prinzip Arbeitszeitbetrug. Da kannst du mir nicht erzählen, dass das mit den Grundprinzipien des Dienstrechts vereinbar ist.

    Das stimmt. Die Gefahr sehe ich aber eher nicht, da die Voraussetzung für den Ausgleich für Überstunden ohnehin ist, dass diese entweder explizit angeordnet oder geduldet sind (hier wird sich der Dienstherr durch ein explizites Verbot von unaufgeforderten Überstunden absichern) oder wenn diese objektiv zur Erledigung der anfallenden Aufgaben erforderlich sind. Das mag für zeitkritische Korrekturen in Abschlussprüfungen ohne Entlastung noch denkbar sein, bei der oft zitierten mehrstündigen Bastelarbeit an einem Arbeitsblatt fehlt es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an der objektiven Notwendigkeit.

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