Beiträge von Seph

    Kann ich so nicht unterschreiben weil ich es als schulleitungsmitglied selbst schon erlebt habe das eine stellv. Schulleiterin ganz bewusst Unsinn SL Team angekündigt hat einen richtig bescheidenen Stundenplan für die eine Kollegin zu basteln. Grund war das genervt sein von häufigem Kranksein

    Das hilft ja dann auch sehr gegen das häufige Kranksein :autsch:

    Ich weiß zumindest von NDS, dass es auch möglich ist, eine Versetzung unter freiwilliger Rückstufung auf A13 zu vollziehen. Das kann u.U. aussichtsreicher sein, als auf eine frei werdende A14-Stelle zu warten, sofern das in Frage kommt. Wenn aber ohnehin das Ziel eher A15 ist, kann Option 3 sehr sinnvoll sein.

    Richtig. Das hier ist ein öffentlich Raum, in dem ich nichts breittreten werde. Nein, es handelt sich nicht um eine fiese Stundenverteilung (Ich unterrichte gerne LKs! Mit guten Ergebnissen. Und Klassenleitungen mag ich auch!) und auch um keinen gemeinen Stundenplan - die Mühe macht sich hoffentlich niemand.

    Nein, die Mühe macht sich niemand. Jemandem absichtlich einen schlechten Stundenplan zu basteln, ist aufgrund der vielen Nebenbedingungen viel zu aufwendig. Und wenn man sich in den Kollegien mal umhört, wird man auch sehr verschiedene Meinungen dazu hören, was eigentlich ein schlechter/gemeiner Stundenplan ist. Was die einen als Zumutung empfinden, begrüßen andere wiederum sehr.

    Ich mag nicht so gerne "ihr, euch, man". Vielleicht hast du in diesem Fall erkannt, was diese Person braucht, vielleicht auch nicht, ein Garant, dass alle Vorgesetzten der Welt erkennen, was für andere das Beste ist, gibt es nicht.

    Gesundheitliche Belastung hängt zum Beispiel nicht immer mit der Schule zusammen, wird aber manches Mal verstärkt durch unprofessionelles Verhalten von Vorgesetzten, Mobbing im Kollegium etc. Da wäre eine Beförderung vielleicht nicht kontraproduktiv, sondern jemand hätte mehr Zeit für Verwaltungskram, weniger Zeit vor der Klasse und mehr Selbstwirksamkeitserleben.

    Es ging darum, dass man sich nicht mit der Hoffnung auf Beförderung durchschleppen sollte. Und dass sich jemand nur noch durchschleppt, dürften die meisten Vorgesetzten erkennen. Dass nicht alle dann auch erkennen (und sinnvolle Maßnahmen einleiten), was der Person am meisten hilft, ist unbestritten.

    Und darauf dass diese durch eine nur bedingte Dienstfähigkeit nicht ausgeschlossen ist, sondern das ganze von der konkreten Situation (Grund der bedingten Dienstfähigkeit in Bezug auf das konkrete Stellenprofil) abhängt, hatte ich bereits explizit hingewiesen.

    Bei 5kg Kartoffeln würde ich es tatsächlich mal so probieren 😊


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    Und das hat was genau mit dem Thema Teildienstfähigkeit zu tun??? So wie ich das Forum kenne, geht es jetzt gleich nur noch um Kartoffeln und nicht mehr um das ernste eigentliche Thema des Threads.

    PS: Interessante Methode :)

    Und PPS: Ihr dürft euch sicher sein, dass den beurteilenden Personen auch lange vorher bereits klar ist, dass sich jemand nur noch durchschleppt. Manchmal auch bereits bevor die betreffende Person selbst realisiert hat, dass es so nicht weitergehen kann.

    Wir hatten bereits einen solchen Fall, bei dem sich eine Lehrkraft trotz klar erkennbarer (und auch von ihr angezeigter) Überlastung entgegen aller Hinweise immer wieder weitere Aufgaben aufhalsen wollte anstatt sich um wesentliche Kernaspekte und vor allem sich selbst zu kümmern. Das hatte uns vor allem Sorgen um die Person bereitet und weniger den Drang, diese Person auch noch zu befördern und damit die Probleme zu verschlimmern.

    Ist bekannt, ob eine aktuelle Teildienstfähigkeit Nachteile bei Beförderungen hat oder Bewerbungen auf Abordnungsstellen außerhalb der Schule?

    Es wäre ja auch denkbar:

    1) Kollege ist bereits seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung (zB wie hier genannt: Blutdruck/Herz, Psyche etc.)

    2) Er stellt selbst einen Antrag auf Teildienstfähigkeit und bringt Gutachten vom Kardiologen, Hausarzt, Psychiater etc. bei.

    3) Beim Amtsarzt wird ihm zB 70% Dienstfähigkeit bescheinigt.

    4) Dann will er sich auf eine entsprechende Beförderungsstelle bewerben… gibt es da Probleme?

    Offiziell? Nein.

    Inoffiziell? Ja.

    Aber im Ernst: Man wird sich schon Gedanken machen, inwiefern eine Person mit Teildienstfähigkeit belastbar genug ist, um weitere Verantwortungen zu übernehmen. Das ist aber letztlich stark einzelfallabhängig und hängt entscheidend von der Konstellation aus Ursache der nur begrenzten Dienstfähigkeit und dem Anforderungsprofil der Stelle ab.


    Andersherum gilt aber auch ganz klar: Wer sich nicht mehr vollständig dienstfähig sieht, sollte das unbedingt (ärztlich) abklären lassen und sich nicht aus falsch verstandener Hoffnung auf eine Beförderung durchschleppen, bis es vlt. irgendwann gar nicht mehr geht.

    Ich glaibe, du verkennst da etwas die Rolle der Kirchen beim Religionsunterricht - die haben nicht "von außen [...] irgendwie ihre Finger mit im Spiel", die haben die Spielanleitung geschrieben und sind die eigtl. Spielleiter, Religionslehrer spielen das Spiel in ihrem Namen; wer als Religionslehrer nicht "den SuS die Inhalte der Bibel als Realität [verkauft]"", nicht einen der "Kirche hörigen [...] Religionsunterricht" veranstaltet, der sich eben doch "zwingend aus de[m] Staatsvertrag" ergibt, riskiert im Zweifelsfall, falls sich zu ostentativ gegen all das gerichtet wird, seine Vokation resp. missio canonica (s.o.). Frag deine Kollegen mal, wie 'frei' die in diesen Belangen wirklich sind...

    Du scheinst das Wesentliche überlesen zu haben: der Religionsunterricht wird in Niedersachsen überkonfessionell angeboten. Das verhindert dann auch gleichzeitig den einseitigen Zugriff einer Konfession auf die Art und Weise der Durchführung von Religionsunterricht ziemlich gut. Und ja, die Kirchen haben natürlich auch Vertreter (neben vielen anderen) in der zugehörigen Kommission zur Erarbeitung des neuen KC gehabt. Von den Vorwürfen "den SuS die Inhalte der Bibel als Realität verkaufen" usw. kann jedoch keine Rede sein.

    Möglich. Etwas kritische Distanz wäre aber hilfreich. Die Reproduktion der religiösen Innenansichten hilft nämlich wenig. Man muss sich schon die Mühe machen zu erkennen, dass ethisches Handeln aus der Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln entsteht. Das Befolgen religiöser Regeln ist so ziemlich das Gegenteil davon.

    Die kritische Distanz ist im Ethik-Unterricht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben, keine Sorge.

    Ach du Lieber! Das ist doch kein Ethik-Unterricht. Das ist Unterricht über Religion.
    Im Ethik Unterricht sollte vermittelt werden, wie es läuft, dass man zu Werten und Normen kommt, ohne Religion dafür bemühen zu müssen.

    Die Ethik als Teilbereich der Philosophie beschäftigt sich mit Voraussetzungen und Bewertung menschlichen Handelns. Dazu gehört auch ein grober Blick auf wesentliche Aspekte weitverbreiteter Religionen. Und keine Sorge: es wird durchaus vermittelt, dass nicht die Religion A der einzig richtige Weg zu Werten und Normen darstellt.


    Andersherum wäre es ziemlich strange, sich gerade im Ethik-Unterricht nicht damit auseinanderzusetzen, woraus ein großer Teil der Menschheit ihre Werte und Normen so alles ableiten.

    Mal abgesehen von der bereits gemeldeten offensichtlichen Werbung im Erstbeitrag: Man kennt sie, die ganzen Grundschüler, die mit KI im Unterricht arbeiten ;)


    PS: Kein Tool kann hinreichend rechtssicher KI-generierter Texte erkennen.

    Doofe Zusatzfrage: Stellt es ein Problem dar, wenn man seine Ernennungsurkunde (Verbeamtung auf Lebenszeit) noch nicht erhalten hat? Ich warte da schon einige Zeit drauf..

    Sollte es für die Bewerbung zunächst nicht, diese muss nicht beiliegen. Unabhängig davon ist es natürlich immer gut, dass auch wirklich in den Händen zu haben.

    Es sind Vorgaben der Schule und der Schulleitung.

    Als ich mal krank war, ist durch den Vertretungsnterricht aufgeflogen, das ich anders als die Parallelkollegen gearbeitet habe. Danach hatte ich ein Gespräch mit der Schulleitung ...

    Alle müssen den gleichen Wochenplan haben, damit der Unterricht im Vertretungsfall auch reibungslos ablaufen kann (weil man notfalls die Parallelkolleginnen fragen kann).

    Alle müssen die gleichen Hausaufgaben aufhaben, damit es für die Hausaufgabenbetreuung leichter ist.

    Es gibt viele gute Gründe, in den parallelen Lerngruppen auch möglichst parallel zu arbeiten. Ganz parallel (z.B. zur selben Zeit exakt dieselben Hausaufgaben) kann es aber schon deswegen nicht laufen, weil die eingesetzten Kollegen i.d.R. nicht parallel zueinander krank werden, die Klassen nicht zur selben Zeit dieselben Fragen stellen und man diese gemeinsam ausführt u.v.m.

    Wir sprechen auch Themenreihenfolgen, die Gestaltung unserere Klausuren usw. miteinander ab, was ich als sehr entlastend finde. Dabei ist aber immer klar, dass es dennoch leicht unterschiedliche individuelle Schwerpunktsetzungen und zeitliche Verschiebungen gibt.

    "Kompetenzen" > Wissen, das ist seit der orchestrierten PISA-Studie um die Jahrtausendwende klar. Die Wirtschaft braucht neues Kanonenfutter, dass nicht denkt, sondern "kompetent" ist. Worin auch immer.

    Was für eine polemische Verkürzung. Dass sich in den KCs durchgesetzt hat, dass neben der reinen Kenntnis von Fachinhalten auch der Austausch über diese, deren Anwendung und Beurteilung eine Rolle im Unterricht und bei der Bewertung eine Rolle spielen, halte ich nach wie vor für begrüßenswert.

    Im Zweifel, das habe ich dieses Jahr bei zwei Schülern der 12. gemacht, holt man sich denjenigen ran und zeigt ganz klar auf, dass sie nicht mal die verwendeten Fremdwörter definieren oder erklären können.
    Wenn sie das nicht hinbekommen reicht das bei uns als Nachweis für den Betrug. Deswegen machen wir das seit diesem Jahr auch zu dritt (Fachlehrkraft, OSKO, Tutor) mit kurzem Protokoll.

    Ganz genauso handhaben wir das auch. Das Vorgehen ist auch rechtlich ziemlich gut abgesichert: Beweis des ersten Anscheins, dessen durchaus möglich Erschütterung aber gerade nicht gelingt.

    Okay, also CAS nutzen wir gar nicht. Ich finde die Polynomdivision eigentlich ganz schön. Aber die Lösungen meines Beispiels quasi mitzuliefern um Sie dann zu "diskutieren" hat doch eher keinen Mehrwert, weil man gar nicht weiß wo sie denn überhaupt herkommen!

    Natürlich weiß man, "woher" sie kommen. Man spart sich nur den vergleichsweise zeitintensiven Weg dahin. Und wie state_of_Trance schon korrekt bemerkte: das Verfahren der Polynomdivision ist ohnehin nur auf wenige idealisierte Beispiele beschränkt nutzbar.

    Ich kenne einen Fall. Der Kollege hatte das Fach sechs/sieben Jahre nicht mehr unterrichtet und sollte dann einen Grundkurs übernehmen. Dagegen hat er sich erfolgreich gewehrt, indem er gegen das Deputat remonstriert hat. In diesem Zusammenhang wurden wir informiert, dass man nach fünf Jahren seine Fakultas abgeben kann. (Der Dienstherr müsste also regelmäßig abfragen, ob so ein Kollege freiwillig besagtes Fach nicht unterrichtet, so dass die Fakultas nicht "erloschen werden" kann.)

    Dazu würde mich dann mal die Rechtsgrundlage interessieren. Der einzige Fall einer "freiwilligen Abgabe" einer Fakultas, den ich kenne, hängt mit dem Fach Religion und der kirchlichen Lehrerlaubnis zusammen. Die Missio canonica kann nämlich tatsächlich zurückgegeben werden...allerdings sind wir da im Kirchenrecht und nicht im Verwaltungsrecht unterwegs.

    Wir machen die Polynomdivision in Klasse 10. Wie bestimmt ihr denn Schnittstellen des Graphen eines Polynoms mit der Abszissenachse, wenn der Grad des Polynoms höher als 2 ist und der konstante Summand ungleich 0 ist?

    Dafür werden "inzwischen" (also seit deutlich über einem Jahrzehnt) Computer-Algebra-Systeme genutzt. Es ist schlicht nicht mehr notwendig, diese aufwendig per händischer Polynomdivision zu ermitteln und es bringt auch kaum Mehrwert, das doch zu tun. Dann doch lieber auf die Bedeutung der Lösungen und deren Diskussion konzentrieren....

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