Versetzungsantrag vs. Bewerbung auf Funktionsstelle

  • Hallo liebe Community,

    folgendes Szenario beschäftigt mich seit längerer Zeit und die Informationen hierzu sind spärlich. Vielleicht gibt es aber ja ein paar Erfahrungsberichte, die Licht ins Dunkle bringen. Worum geht's?

    Lehrer P ist an einem Berufskolleg im Regierungsbezirk M (NRW) tätig. Er wurde dort vor einigen Monaten zum OStR (A14) befördert.
    Aufgrund einer veränderten familiären Situation möchte P seinen Lebensmittelpunkt mittelfristig gerne in eine Stadt im Regierungsbezirk A verlagern.
    Unabhängig davon kann er sich vorstellen, früher oder später auch eine nach A15 bewertete Funktion zu übernehmen.

    Was wäre nun der eleganteste Weg und welche formalen Hürden ergeben sich jeweils?


    1) Bewerbung auf Funktionsstellen (A15) in der Wunschregion
    - Entsprechende Stellen wurden dort zuletzt immer wieder mal ausgeschrieben und P erfüllt das gewünschte Profil meist relativ gut (auch wenn natürlich klar ist, dass das Profil meist auf einen bereits vorhandenen Kandidaten/eine bereits vorhandene Kandidatin zugeschnitten ist).
    - Wer wäre im Falle einer Bewerbung zuständig für das Verfahren? Das heißt wo findet die Revision statt und wer bewertet diese?
    - Inwiefern hat die abgebende Bezirksregierung M die Möglichkeit, die Bewerbung/das Verfahren zu stoppen bzw. ist eine Freigabe seitens der Bezirksregierung M erforderlich?


    2) Versetzungsantrag über OLIVER
    - Stellt das aktuelle Amt (A14) eine größere Hürde dar, d. h. muss P davon ausgehen, dass die abgebende Bezirksregierung M den maximalen Zeitraum von 5 Jahren bis zur Freigabe voll ausreizt?
    - Sobald eine Freigabe vorliegt, ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen, da an einer der möglichen Zielorte/-schulen erst ein A14-Dienstposten freiwerden muss?
    - Macht es Sinn, vorab mit der Bezirksregierung A bzw. dortigen Schulen Kontakt aufzunehmen, um das Verfahren eventuell zu beschleunigen?


    3) Gibt es noch ganz andere Möglichkeiten? Zum Beispiel Klinkenputzen bei Schulen in der Wunschregion mit dem Ziel, dass diese nach entsprechender Verfügbarkeit eine passende A15-Stelle ausschreiben?


    Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen!

    Liebe Grüße und schon einmal einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    Pete

  • Ich weiß zumindest von NDS, dass es auch möglich ist, eine Versetzung unter freiwilliger Rückstufung auf A13 zu vollziehen. Das kann u.U. aussichtsreicher sein, als auf eine frei werdende A14-Stelle zu warten, sofern das in Frage kommt. Wenn aber ohnehin das Ziel eher A15 ist, kann Option 3 sehr sinnvoll sein.

  • Herzlich willkommen im Forum.

    Zu Deinen Fragen:
    1) Bei der Revision ist grundsätzlich das Heimatdezernat zuständig, es ist aber auch nicht unüblich, dass der/die zuständige DezernentIn der aufnehmenden Schule mit dabei ist. (Bei den Bewerbungen auf stv. SL-Stellen ist dies beispielsweise der Fall.) Eine Freigabe der BR M ist in diesem Fall nicht erforderlich.

    2) Die Versetzung über das Regelverfahren bedarf einer Freigabe durch die Schulleitung - dies kann in der Regel nicht umgangen oder verkürzt werden. Schlechtestenfalls dauert es dann fünf Jahre bis zur Freigabe - und selbst dann ist eine Versetzung kein Automatismus. Eine Kontaktaufnahme zu aufnahmebereiten Schulen ist daher nicht zielführend, weil die Schulleitungen ja selbst keinen Einfluss auf das vorgelagerte Verfahren haben.

    3) Ja, gibt es. Beispielsweise eine Bewerbung auf eine Abordnungsstelle als pädagogische/r MitarbeiterIn im MSB oder in Soest bei der QUA-LiS. Im Anschluss daran wird man in der Regel versetzt.

    Klinkenputzen nutzt nichts, da die Schulen nicht auf Dich warten. Da gibt es oft genug HauskandidatInnen. Dass Dir als Externem bei allen Unwägbarkeiten (HauskandidatIn, andere KonkurrentInnen) eine Stelle auf den Leib ausgeschrieben wird, halte ich für unwahrscheinlich.

    Du hast aber noch 4) vergessen. Das klappt tatsächlich ganz gut.

    Bekomme ein Kind (oder lasse selbiges bekommen), geh ein Jahr in Elternzeit und ziehe dann währenddessen in den neuen Bezirk um. Im Anschluss an die Elternzeit hast Du Anspruch auf wohnortnahen (50km) Einsatz.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

Werbung