Beiträge von pete_ms

    Bei uns auch. Bei dir anscheinend nicht. Daher: suche das Gespräch. Anders geht’s nicht. Es nützt dir auch nichts, wenn das bei anderen Schulen anders läuft als bei dir.

    Danke. Ich bin ja bereits in der Klärung. Und in dem Zuge fand ich es ganz nett, zu erfahren, wie andere Schulen das Thema so handhaben. Zum einen um abzugleichen, ob ich die Regelungen in OBAS/OVP richtig interpretiere oder vielleicht einem Denkfehler unterliege bzw. was übersehen habe. Und zum anderen, um im Gespräch mit der Schulleitung bereits Ideen und Vorschläge zur Umsetzung unterbreiten zu können.

    Bist Du ABBA? Dann besprich das doch mit der Schulleitung, wenn Du Dich da ungerecht behandelt fühlst. Aber bitte bedenken: Auch die Schulleitung hat Arbeit mit der Ausbildung. Meine jedenfalls schaut sich auch UBs an und hat Gespräche mit den OBASlern und Refs, muss die Gutachten in Form bringen, hat Gespräche mit dem ZfsL, hat Gespräche mit den ABBAs. Vielleicht sind die Stunden ja da und das fänd ich auch absolut gerechtfertigt.

    Ich bin Ausbildungslehrer ("Mentor"). Den Job unserer ABB möchte ich nicht machen.

    Und dass es gerechtfertigt wäre, wenn die Schulleitung einen Teil der Anrechnungsstunden für sich behielte: Puh, interessante Sichtweise. 😅 In der OVP ist ja schon mal festgehalten, dass Anrechnungsstunden "unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Inanspruchnahme der Lehrerinnen und Lehrer" verteilt werden, "soweit sich diese nicht aus dem Inhalt des Amtes ergibt." (§15 Abs. 3 S. 3). Und es ergibt sich aus dem Amt einer Schulleitung, dass diese Unterricht einsieht, Gutachten schreibt, mit der/dem ABB auch mal spricht wenn sie ihr Aufgaben deligiert usw. Das ist der Job einer Schulleitung. Dafür ist die Leitungszeit da. Und eine Vergütung aus dem Kontingent der Anrechnungsstunden (ob allgemein oder nach OBAS/OVP) unzulässig.

    Bei uns an der Schule ist das tatsächlich mal gut geregelt mit den Anrechnungsstunden, weil es eben diese Zweckbindung gibt.
    Wir trennen auch strikt nach LAAs (OVP) und LiAAs (OBAS).

    Was helfen könnte ist folgender Abschnitt aus der OBAS:

    § 11 Abs. 4: "Die Schulleitung benennt dafür für jede Lehrkraft in Ausbildung in jedem Fach eine schulische Ausbilderin oder einen schulischen Ausbilder, die oder der mit der schulpraktischen Ausbildung beauftragt wird."

    Also pro Fach einen hauptverantwortlichen schulischen Ausbilder (=Mentor bei uns genannt), der dann laut §11 Abs. 5 eine Anrechnungsstunde erhält, solange er die LiAA fachlich betreut.

    Die ABBs bei uns bekommen tatsächlich nur für den Zeitraum, in dem die LAAs im sU sind, Anrechnungsstunden gemäß der Anzahl an LAAs, die sie betreuen und nicht pauschal X Anrechnungsstunden.

    Auf die Vorschriften der OBAS hatte ich mich in meinem ursprünglichen Post ja bezogen. Und §11 Abs. 5 sieht die Verteilung der Anrechnungsstunden eben für die schulischen Ausbilder je Fach (§11 Abs. 4) und die Durchführung der Ausbildung an der Ausbildungsschule gemäß § 9 Abs. 2 (worunter man alles mögliche verstehen kann) vor.

    Immerhin fließen bei euch alle Anrechnungsstunden unmittelbar in die Ausbildung und es gehen keine Stunden verloren. Da kann ich was mit anfangen...

    Was genau ist jetzt euer Problem?

    Das Problem ist, dass aktuell Anrechnungsstunden irgendwo im Nirgendwo verschwinden.

    Beispiel:

    3 OBASler = 6 zur Verfügung stehende Anrechnungsstunden.

    Aktuell verteilt werden bei uns: 0,5 Stunden für jede Ausbildungslehrkraft (bei 2 Ausbildungslehrkräften je OBASler also = 3 Stunden).
    ABB erhält 1 Stunde.
    Macht in Summe 4 Stunden.

    Der Verbleib der übrigen 2 Stunden: unklar.

    Das hat offenbar bislang niemand hinterfragt.

    Und das ist doch ein Problem, oder?

    Meine Frage ist ja erstmal: Ist eine langfristige Mischkalkulation überhaupt zulässig? Den Regelungen nach müsste ja tagesaktuell feststehen, wie viele Stunden zur Verfügung stehen und zu verteilen sind.

    Und klar, über die Verteilung im Einzelnen muss man nachdenken bzw. das in einem Konzept festschreiben. Aber das ist ja der zweite Schritt. Die Ausbildungslehrkräfte bei uns haben natürlich zusätzliche Arbeit und bekommen dafür die genannten 0,5 Stunden, aber haben ja andererseits auch Entlastung (den Unterricht führen in der Regel die LiAs durch).

    Mit Stundenplanung, UBs, APGs, Formularen, Orga der Staatsprüfungen etc. wird ausschließlich die ABB beauftragt. Dazu noch 2-wöchentliche Treffen mit den Refs/OBASler*innen. Da kommt schon einiges zusammen.

    Hallo zusammen,

    mit Beginn des neuen Schuljahres haben wir an unserem Berufskolleg mal wieder die Verteilung der Anrechnungsstunden in den Blick genommen (wer kennt's nicht?) - und dabei ist Sonderbares zu Tage getreten. Die Ausbildungsbeauftragte erhält seit jeher für die Betreuung aller Lehrkräfte, die irgendetwas mit Ausbildung zu tun haben (OBASler*innen, Referendar*innen, dual Studierende, PEler*innen usw.) eine Anrechnungsstunde. Sind Lehrkräfte im Ausbildungsunterricht eingesetzt (also im Falle von OBAS und bei Referendar*innen), erhalten diese 0,5 Stunden (pro zu betreuender Lehrkraft in Ausbildung). So weit so gut. Oder auch nicht.


    Denn jetzt ist aufgefallen:

    Die Verordnungen OBAS und OVP (u. a.) sehen ja verschiedene Stundensätze vor, die zudem an die Anzahl der aktuell zu betreuenden Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS und OVP gebunden sind.

    §11 Abs. 5 OBAS: 2 Stunden für die "Ausbildungsarbeit" nach § 9 Abs. 2 (die Ausbildung an der Schule) und § 11 Abs. 4 (die Arbeit der Ausbildungslehkräfte je Fach).

    § 13 Abs. 7 OVP: 2 Stunden für die insgesamt 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts (etwas kompliziert formuliert), umgerechnet also 1 Stunde für die Zeit des selbstständigen Unterrichts mit 9 Wochenstunden. Auch hier liegt eine Zweckbindung vor (§ 15 Abs. 3: zu verwenden für "Ausbildungszwecke"), über Grundsätze für die Verteilung ... entscheidet die Lehrerkonferenz, über die Verteilung im Einzelnen ... die Schulleitung.

    Der Passus mit den Grundsätzen und die Verteilung fehlt in der OBAS, da aber ja ebenfalls eine Zweckbindung vorgegeben ist, spricht nichts gegen eine analoge Vorgehensweise zur OVP.


    In unserem Hause herrscht jetzt Irritation und Zurückhaltung. Dabei erscheinen die rechtlichen Bestimmungen doch ziemlich eindeutig und sinnvoll: Es ist ein großer Unterschied, ob gerade 5 OBASler*innen und 3 Referendare gleichzeitig zu betreuen sind oder vorübergehend mal nur eine Lehrkraft nach OBAS. Und das gilt für alle an der Ausbildung beteiligten Personen, also Ausbildungslehrkräfte und ABB.


    Ohne jetzt ein Rechenbeispiel nach dem anderen aufzumachen, stellt sich ja schon die Frage:

    Wenn an unserem BK bisher starr der gleiche Umfang an Anrechnungsstunden an die ABB ging, wo kamen die Stunden her, wenn mal weniger OBASler*innen/Referendar*innen im Hause waren und wo gehen die Stunden hin, wenn - wie aktuell - überdurchschnittlich viele OBASler*innen ausgebildet werden? (Wir sprechen hier von phasenweise 3 bis 4 OBASler*innen). Müsste nicht tagesaktuell berechnet werden, wie viele Anrechnungsstunden jeweils für Ausbildungszwecke zur Verfügung stehen und wie diese (basierend auf getroffenen Vereinbarungen) auf Ausbildungslehrkräfte und ABB zu verteilen sind?


    Wie machen das andere Schulen?

    Hallo liebe Community,

    folgendes Szenario beschäftigt mich seit längerer Zeit und die Informationen hierzu sind spärlich. Vielleicht gibt es aber ja ein paar Erfahrungsberichte, die Licht ins Dunkle bringen. Worum geht's?

    Lehrer P ist an einem Berufskolleg im Regierungsbezirk M (NRW) tätig. Er wurde dort vor einigen Monaten zum OStR (A14) befördert.
    Aufgrund einer veränderten familiären Situation möchte P seinen Lebensmittelpunkt mittelfristig gerne in eine Stadt im Regierungsbezirk A verlagern.
    Unabhängig davon kann er sich vorstellen, früher oder später auch eine nach A15 bewertete Funktion zu übernehmen.

    Was wäre nun der eleganteste Weg und welche formalen Hürden ergeben sich jeweils?


    1) Bewerbung auf Funktionsstellen (A15) in der Wunschregion
    - Entsprechende Stellen wurden dort zuletzt immer wieder mal ausgeschrieben und P erfüllt das gewünschte Profil meist relativ gut (auch wenn natürlich klar ist, dass das Profil meist auf einen bereits vorhandenen Kandidaten/eine bereits vorhandene Kandidatin zugeschnitten ist).
    - Wer wäre im Falle einer Bewerbung zuständig für das Verfahren? Das heißt wo findet die Revision statt und wer bewertet diese?
    - Inwiefern hat die abgebende Bezirksregierung M die Möglichkeit, die Bewerbung/das Verfahren zu stoppen bzw. ist eine Freigabe seitens der Bezirksregierung M erforderlich?


    2) Versetzungsantrag über OLIVER
    - Stellt das aktuelle Amt (A14) eine größere Hürde dar, d. h. muss P davon ausgehen, dass die abgebende Bezirksregierung M den maximalen Zeitraum von 5 Jahren bis zur Freigabe voll ausreizt?
    - Sobald eine Freigabe vorliegt, ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen, da an einer der möglichen Zielorte/-schulen erst ein A14-Dienstposten freiwerden muss?
    - Macht es Sinn, vorab mit der Bezirksregierung A bzw. dortigen Schulen Kontakt aufzunehmen, um das Verfahren eventuell zu beschleunigen?


    3) Gibt es noch ganz andere Möglichkeiten? Zum Beispiel Klinkenputzen bei Schulen in der Wunschregion mit dem Ziel, dass diese nach entsprechender Verfügbarkeit eine passende A15-Stelle ausschreiben?


    Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen!

    Liebe Grüße und schon einmal einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    Pete

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