Beiträge von Seph

    Wikipedia nicht, KI dann aber doch. Bumm, Eigentor.

    Eigenen Kopf einschalten und mit dem Geschriebenen auseinandersetzen hilft tatsächlich. Dann gibt es auch bei Verwendung von Wikipedia oder KI kein Eigentor ;) Führe doch mal genauer mit Bezug auf den Inhalt des Beitrags #4037 aus, was dich zur Einschätzung "Eigentor" führt. Ich sehe da jedenfalls keine groben Fehler bei der Einordnung des "Faschismus"-Begriffs.

    Leute bitte schmeißt den Anspruch auf Weiterbildung gemäß Schulgesetz und den nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz jetzt nicht in einen Topf und macht da irgendein Gelee draus funktioniert nicht

    Genau das sollte wirklich nicht passieren. Insofern muss man sich selbst schon Gedanken machen, ob man diese Karte spielen möchte oder nicht. Die Kehrseite der kaum ablehnbaren Freistellung über den Anspruch auf Bildungsurlaub ist, dass die Weiterbildungen nicht auch noch vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Insofern ist es häufig sinnvoller, den "internen" Weg zu gehen.

    Wenn du privates Interesse hast, dich von Korrekturfächern ein bisschen abzulenken oder später mit der neuen Qualifikation wegzugehen und deine Schule hat keine besondere Verwendung dafür (dafür allerdings großen Bedarf in informatische Bildung, und es wollen andere KuK genau sich da fortbilden), dann muss die Schule priorisieren.

    (und dann gibt es vielleicht den Kompromiss der Freistellung ohne Kostenübernahme.)

    Genau solche Fälle hatte ich im Blick und haben wir auch immer mal wieder. Die meisten der angefragten Fortbildungen sind im dienstlichen Interesse und werden auch übernommen, aber das hat eben auch Grenzen.

    Im Übrigen stand hier auch gar nicht so sehr der Unterschied zwischen verschiedenen Bundesländern zur Debatte, sondern die Ausgangsfrage des TE, ob man für eine Entlastungsstunde die Vertretungsplanung übernehmen solle. Mit Blick auf den damit verbundenen tatsächlichen Arbeitsaufwand bleibe ich dennoch dabei, dass das für die Übernahme von Teilaufgaben (z.B. 1-2 Wochentage) ein sinnvoller Deal sein kann, für die komplette Vertretungsplanung der Woche aber eher schlechte Konditionen sind.

    Du sprichst aus der Perspektive einer Schulart mit diversen Beförderungsämtern und zusätzlichen Entlastungsstunden. Jenseits der Gymnasien geht es anders zu, das sollte bei so einem Thema und schulinternen Forderungen nach Entlastungsstunden nicht vergessen werden, denn auch an anderen Schularten wird dennoch die Arbeit erledigt.

    Das ist mir durchaus klar. Der Fragesteller ist aber an einer Gesamtschule in NRW, daher habe ich die entsprechenden Bedingungen zur Grundlage genommen.

    Von A15- Stellen für die Stundenplanerstellung habe ich aber auch von den Gymnasien in BW noch nicht gehört.

    Mit den Strukturen und Geschäftsverteilungen an Gymnasien in BW kenne ich mich tatsächlich nicht aus. In NRW scheint dies jedoch ähnlich wie in NDS zu laufen:

    Bei uns ist der Stundenplan die stellv. Schulleitung (A15Z inkl. Entlastung), der Vertretungsplan ein Mitglied der erw. Schulleitung (A15 + 4 Entlastungsstunden) und beide werden unterstützt von einem weiteren Kollegen (A14 + 4 Entlastungsstunden). Vierzügiges G9 Gymnasium NRW (allerdings Ersatzschule, d.h. mehr Beförderungsstellen). Die Entlastungsstunden sollten aus der Leitungszeit kommen, das dürfte unproblematisch sein.

    Ich denke, dass die ganzen letzten Beiträge von uns hier auch eher mit Augenzwinkern zu sehen sind. Ich bin jedenfalls ganz zufrieden mit der Anzahl unterrichtsfreier Tage, die sowohl für Urlaub als auch für Überstundenabbau gut genutzt werden können. Das lese ich bei dir und bei state_of_Trance auch heraus.

    Dass man dazwischen nicht mal eben einen flexiblen Urlaubstag einbauen kann, ist stellenweise ärgerlich. Die Vorteile der vielen planbaren unterrichtsfreien Tage überwiegt für mich aber. Fairerweise: mit Kindern ist das ohnehin etwas anderes als ohne.

    So wäre es korrekt. Keine oder teilweise Kostenerstattung kann und darf es nicht geben. Da spreche ich mich als Personalrat entschieden aus und sage das den beteiligten auch immer und immer wieder.

    Der Arbeitgeber hat nicht jede gewünschte Qualifizierungsmaßnahme von Mitarbeitern zu finanzieren oder für diese freizustellen. Das sieht lediglich bei solchen Maßnahmen, die vom Arbeitgeber beauftragt sind, anders aus. Darüber hinaus gibt es noch den Rechtsanspruch auf Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz (in NDS 5 Tage im Jahr). Ob es das auch in anderen Bundesländern so gibt, habe ich gerade noch nicht geprüft.

    Ich arbeite in allen Ferien nicht, höchstens mal einzelne Tage. Ich arbeite in der Regel die Unterrichtstage im Wesentlichen durch und sonst gar nicht. Damit komme ich besser als klar.

    Das handhabe ich genauso und ich vermute, dass das auch relativ viele andere Lehrkräfte so handhaben. Uns muss dann nur klar sein, dass die Wochenarbeitszeiten dann auch über 40 Stunden/Woche liegen dürfen. Aber das lässt sich durch eine entsprechende Erfassung ja gut mitverfolgen.

    Weiß ich nicht, ob du das so machen möchtest. Bei state_of_Trance scheint das jedenfalls eine Option zu sein. Ich persönlich mag dann doch den Sommer zu sehr, um da in der unterrichtsfreien Zeit zu arbeiten.

    PS: Die Diskussion mit der freien Urlaubseinteilung hatten wir hier einfach schon sehr oft. Gerne wird dabei übersehen, dass einerseits auch wir uns die Urlaubstage in gewissen Zeiten gut verteilen können und dass andererseits auch in der hochgelobten freien Wirtschaft Urlaub keineswegs jederzeit genommen werden kann.

    Meiner Meinung nach muss der Schulleiter der Fortbildung zustimmen wenn nicht schwerwiegende schulische Gründe dagegen sprechen. 1 Tag Unterricht würde ausfallen.

    Nein, die Meinung teile ich nicht. Weder muss die Schulleitung einem Fortbildungswunsch zustimmen noch müssen die Kosten hierfür zwingend übernommen werden. Ich wage natürlich nicht zu vermuten, wie das genau bei euch an der Schule gehandhabt wird, daher nur kurz ein Blick auf unsere interne Regelung.

    Wir schauen bei Fortbildungswünschen genauer auf die Themen und gleichen diese mit den aktuellen Entwicklungszielen der Schule ab. Dadurch ergibt sich vereinfacht eine Einteilung in eine der folgenden 3 Kategorien:

    1) hohes dienstliches Interesse -> Freistellung und (meist) vollständige Kostenübernahme

    2) teils dienstliches Interesse -> i.d.R. Freistellung ohne Kostenübernahme

    3) überwiegend eigenes Interesse -> Freistellung wenn dienstlich nichts entgegensteht, keine Kostenübernahme

    Eine Ermäßigungsstunde bei A14 klingt insofern für mich sehr angemessen.

    Solange damit nicht die vollständige Vertretungsplanung oder gar Vertretungs- und Stundenplanung gemeint ist, mag das sein. Bei uns haben nahezu alle Gymnasien jeweils einen Koordinator (A15) für fast nur dieses Aufgabenfeld zur Verfügung. Diese erhalten dafür zudem mind. 5 Entlastungsstunden qua Amt. An den umliegenden Gesamtschulen liegt dieses Aufgabenfeld i.d.R. bei den stellv. SL, die aber noch einmal mehr Entlastungsstunden und A15Z haben.

    Ich halte - zumindest in größeren Systemen - eine einzige Entlastungsstunde für nicht ausreichend für die Vertretungsplanung einer Schule. Das mag in kleinen Systemen, in denen pro Tag nur wenige Umbuchungen anfallen, noch gut darstellbar sein.

    Die Einschätzung ist mit Sicherheit richtig. Ein möglicher Deal könnte daher tatsächlich so aussehen:

    Falls du die kompletten Aufgaben (Stundenplan und Vertretungsplan) übernehmen sollst, solltest du dafür zunächst auch die entsprechenden Anrechnungsstunden der stellv. SL erhalten (m.M.n. mind. 5 für diese Aufgabe).

    Alternativ dazu können die Aufgaben auch auf mehrere Schultern verteilt werden. Die Vertretungsplanung sollte dabei je nach Größe der Schule und Umfang der notwendigen Planungen m.M.n. 0,5-1 Ermäßigungsstunden pro zu planendem Tag umfassen. Das entspricht ganz grob etwa 45-90 min Arbeitszeitaufwand pro Tag und dürfte realistisch den Aufwand abbilden.

    Realistisch ist eine Stunde pro Tag bei einer großen Regelschule.

    Das denke und beobachte ich auch.

    Ich soll nun einen Teil der Arbeit für eine Ermäßigungsstunde übernehmen.

    Für die komplette Vertretungsplanung wäre eine Ermäßigungsstunde definitiv zu wenig. Bei der Formulierung "Teil der Arbeit" scheint es mir dringend angeraten, den genauen Umfang vorab zu vereinbaren. Wenn damit gemeint ist, den Vertretungsplan an einem der Wochentage zu machen, kann das angemessen sein. Wir haben tatsächlich ein Team von Lehrkräften, die mit jeweils einer Stunde die eigentliche Vertretungsplanung unterstützen.

    Ich finde es eher praktisch, vor einer solchen Abstimmung auf die Rechtswidrigkeit eines solchen Beschlusses hinweisen zu können. Dann sind da immer noch welche, die trotzdem abstimmen wollen. Aber in aller Regel gibt es dann eine Ansage der Schulleiterin dazu. Dann hat sich’s.

    Da bin ich voll bei dir. Genau dafür ist der Austausch hier so wichtig. Warum und wie diese Beschlussfassung an der betreffenden Schule damals so möglich war, kann ich nicht nachvollziehen. Ich fürchte, dass das von der früheren SL direkt ausging und diese wenig Interesse daran hatte, die Rechtswidrigkeit des Vorgehens zu offenbaren. Dass eine SL nicht gewusst haben soll, dass das so nicht geht, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    Ich selbst bin nicht an der Schule, teile den Kollegen, die ich von dort kenne, aber natürlich mit entsprechenden Rechtsgrundlagen mit, dass sie natürlich nicht auf Reisekosten verzichten müssen. Ob sie das dann auch wirklich umsetzen und ihre Rechte einfordern, ist leider fraglich.

    Ginge das ohne großen Aufwand?

    Das bezweifle ich. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht immer sofort mit Anmeldung klar ist, mit welcher Motivation ein neuer User hier schreibt. Ein "Go" ist daher kein hinreichend sicheres Kriterium. Wir tun wahrscheinlich gut daran, lieber einmal zuviel nett zu antworten und anschließend nicht über jedes Stöckchen zu springen.

    Die Lehrerkonferenz ist das höchste Verfassungsorgan im Land. Weiß man doch.

    Das schlimme ist, dass das in der Praxis halt wirklich manchmal so läuft. Mir ist z.B. auch eine Schule bekannt, bei der ein Beschluss erwirkt wurde, dass Lehrkräfte notwendige Auslagen (z.B. für Fahrten) nur anteilig entsprechend der Gesamtaufwendungen der Schule in Relation zum Budget erstattet bekommen.

    Dass das nicht nur klar einem Urteil des BVerwG widerspricht, sondern zudem auch schlicht das entsprechende Gremium gar nicht zuständig für diese Art Fragestellung ist und nicht einfach mit Mehrheitsentscheid in Rechte Einzelner eingegriffen werden kann, schien dort kaum zu interessieren. Ich kenne einige Kollegen, die darüber zurecht stöhnen, wehren will sich aber auch kaum jemand :autsch:

    Umso wichtiger finde ich den Austausch hier. Es geht ja gerade auch darum, uns untereinander durch sichere Kenntnis der Rechtslage zu stärken.

    Es wäre grundsätzlich auch egal ob es der Rechtslage entspricht oder nicht, denn die KuK wollen es so haben. Wir haben versucht das zu kippen, im Interesse der „jungen“ KuK, die das so nicht möchten, es ist aber gescheitert.

    Meinst du damit ernsthaft, dass durch Mehrheitsbeschluss eines Kollegiums die Rechtslage ausgehebelt wird? Interessante Rechtsauffassung...

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