Sie drangsaliert alle Kollegen im alten Dienstrecht (alle, die etwa mehr als 9 Jahre da sind). 🥲🤮😡
Wie meinst du das? Geht es um überholte Ansichten?
Sie drangsaliert alle Kollegen im alten Dienstrecht (alle, die etwa mehr als 9 Jahre da sind). 🥲🤮😡
Wie meinst du das? Geht es um überholte Ansichten?
Einige Unternehmer wohl auch, die befürchten, dass die "biodeutschen Fachkräfte" allein den Laden nicht am Laufen halten.
Wenn man sich mal z.B. im medizinischen und pflegerischen Bereich umschaut, dann ist da mit Sicherheit etwas dran.
Wie lange willst du da jetzt eigentlich noch drauf herumreiten, obwohl es bereits längst eine klare Stellungnahme auch von Mod-Seite hierzu gab? Die allgemeine Frage, inwiefern Lehrkräfte fachfremd für DaZ eingesetzt werden können, lässt sich problemlos ohne persönlich Betroffene abklären.
Das ist auch rechtlich so okay? Oder sieht es rechtlich anders aus?
Grundsätzlich ist es rechtlich in Ordnung und auch zumutbar, fachfremd zu unterrichten. Ausgenommen ist davon der Religionsunterricht, dessen Erteilung aus Gewissensgründen verweigert werden darf. Die fachfremde Erteilung von Sportunterricht ist nicht per se unzulässig oder unzumutbar. Hier kommt es erheblich auf die konkrete Ausgestaltung an und ob man für diese die notwendigen Qualifikationen hat.
Sie hat Deutsch und Französisch auf Gymnasiallehramt studiert.
Die zu vertretende Lehrerin unterrichtet Mathe und Sport.
Ich sehe da wenig Probleme wenn die Vertretung nicht unmittelbar, sondern durch mehrfache Umbesetzungen in Lerngruppe auch mittelbar erfolgt.
Das hängt vermutlich stark davon ab, in welchen Fächern genau Lehrkräfte fehlen und durch Umbesetzung nicht "aufgefüllt" werden kann. Aber ja, das hier besprochene Konstrukt ist schon etwas abenteuerlich.
Ob die Idee, bei massiven Unterbesetzungen lieber in zwei Fächern Teile ausfallen zu lassen als ein Fach vollständig, wirklich rechtswidrig ist, wage ich zu bezweifeln. Ich bin aber voll bei euch, dass das dann auch entsprechend durch die SL auszuweisen ist und nicht einfach mündlich auf die Lehrkräfte abgewälzt werden kann....schon gar nicht auf Anwärter.
Was tun? Nachfragen möchte ich ja aus Prinzip nicht, zurückzahlen natürlich nur im Ernstfall. Sehe das als Schmerzensgeld für die ganze Idioti die man täglich ertragen muss
Damit würdest du gegen deine beamtenrechtliche Treuepflicht verstoßen, wie bereits Verwaltungsgerichte (u.a. VG Koblenz, Az. 5 K 1066/21.KO) festgestellt haben. Neben der natürlich vorzunehmenden Rückerstattung (bzw. Ausgleich mit den nächsten Zahlungen) kann das auch disziplinarische Konsequenzen haben.
Bin ich verpflichtet was zu machen oder soll ich erstmal abwarten?
Ich bin da ganz bei den anderen: Du bist verpflichtet, die Bezügestelle auf den Fehler aktiv hinzuweisen.
Ich finde gerade die passende Rechtsgrundlage dazu nicht, mir sind aber Fälle auch in NDS bekannt, in denen auf Antrag des Beamten eine "Rückernennung" in ein niedrigeres Statusamt erfolgte. (vgl. u.a. VG Oldenburg, Az. 6 A 2803/02). Theoretisch möglich ist das also.
Das steht außer Frage.
An meiner Schule sind leider einige Jugendliche mit Messer unterwegs und meinen sie seien damit der King. Problem ist das ihnen oftmals gar nicht bewusst ist, dass sie da eine wunderbares Werkzeug mitschleppen das, einmal gezogen, in der Regel im Besitzer steckt am Ende wenn es hart auf hart kommt.
Das mit dem Messer scheint bei uns aber so ein Provinz/dorfding zu sein.
Wie kann es sein, dass dies zwar einerseits bekannt ist, aber nicht abgestellt wird? Oder ist das wieder so ein Bundesland-"Ding"? In NDS ist das Mitführen von Messern, aber auch von Reizstoffen und Laserpointern in Schulen klar verboten. Entsprechende Gerätschaften werden eingezogen und den Jugendlichen auch nicht direkt wieder ausgegeben. Dass man dafür nicht proaktiv Taschen durchsuchen kann, ist natürlich klar.
Hallo,
dürfen/können SL ihre Lebenspartner einstellen. Gibt es hierfür Grenzen? Freue mich auf Infos bzw. Hinweise.
Zur Frage: Technisch ist das möglich, ein "Geschmäckle" hat das natürlich so oder so. Es gibt Partner, die an dieser Stelle klar zwischen Beruf und Privatleben trennen können, häufiger allerdings dürften sich die Ebenen vermischen.
Welche Schulleitungen können überhaupt jemanden einstellen, das fällt bei uns nicht in deren Zuständigkeitsbereich.
In einigen Bundesländern - so auch in NDS - sind durchaus schulscharfe Ausschreibungen möglich. Die zugehörigen Auswahlgespräche und die Auswahlentscheidungen liegen in der Hand der Schule. De jure erfolgt die Einstellung natürlich durch das Land selbst....vertreten durch die SL.
Die "Rückgabe" dürfte relativ wenig bringen, da die Aufgaben ja dennoch erledigt werden müssen und damit vermutlich zumindest bis zur Neubesetzung kommissarisch dennoch vom bisherigen Aufgabenträger weiter durchgeführt werden.
Oh nein. 😭 Ich kann jetzt nie wieder Schokoeis essen ohne dabei an Bernd Höcker zu denken. Was hast du getan?😭
Nur gut, dass ich Schokoeis nicht so mag ![]()
Was soll denn hospitiert werden wenn ich mit der Ausbildung noch nicht fertig bin?
Das verstehe ich nicht, weißt du?
Es ist ja klar, dass ich einem Lehrer noch nicht gleich bin vom Unterricht.
Bei den Hospitationen geht es doch gerade um strukturierte Rückmeldungen zum Unterricht, die Besprechung möglicher Alternativen und Hinweise zur Weiterentwicklung. Eine sinnvolle Ausbildung ohne zwischenzeitliches Feedback zu den einzelnen Aspekten beruflichen Handelns ist undenkbar.
Da bin ich innerlich zum nächsten Mal zusammengebrochen. Was will sie denn hospitieren? Damit ich den wenigen Respekt vor den Schülern noch mehr verliere?
Um bei jemandem zu hospitieren setzt man doch voraus, dass der dazu lernt und es eine Entwicklung gibt. Wo soll ich denn aber lernen, wenn meine Quereinsteigerfortbildung noch gar nicht begonnen hat? Mir sagt ja keiner wie ich es zu machen habe?
Ich befürchte dass die Schüler dann komplett vor mir den Respekt verlieren, wenn sie erfahren, dass ich keine ausgebildete Lehrerin bin. Ich hab das bis jetzt nicht zum Thema gemacht. Allerdings weiß ich nicht was die Klassenlehrerin erzählt, die die gleichen Fächer wie ich unterrichtet und sicher Konkurrenz wittert.
Ich möchte dich mal zu einem kurzen Perspektivwechsel einladen: Solche Hospitationen und zugehörige Auswertungsgespräche sind vielmehr ein Unterstützungssystem und können dir gerade als noch nicht fertig ausgebildeter Lehrkraft wichtige Handlungskompetenzen vermitteln. Das kann also eine große Bereicherung sein.
Bei uns wissen die Klassen immer sehr genau Bescheid, welche Lehrkräfte gerade noch im Vorbereitungsdienst o.ä. sind. Das an sich hat jedenfalls keine spürbaren Auswirkungen auf den Umgang miteinander. Wichtig ist halt ein klares, schlüssiges, konsequentes und gleichzeitig zugewandtes Handeln....völlig unabhängig vom Erfahrungsstand im Beruf.
Das schätze ich auch so ein. Eine Versetzung einer Sek 1 Lehrkraft an ein Gymnasium habe ich tatsächlich auch noch nie erlebt - selbst in Mangelfächern nicht. Viel realistischer ist die Gegenrichtung vom Gymnasium an eine Sek I Schule, wobei auch das i.d.R. eher temporäre Abordnungen sind.
Ist der Einwand: "Der Unterricht kann in Fach xyz nicht gewährt bleiben, insofern Sie uns verlassen!" das Argument schlecht hin?
Das kann je nach Fach durchaus ein zwingendes Argument sein.
Denn Gesundheit, beispielhaft ein Behinderungsgrad, sollte doch eigentlich stärker ins Gewicht fallen.
Wenn diese tatsächlich eine Versetzung zwingend nötig erscheinen lässt. Ansonsten reicht das als Argument eher nicht aus.
Zumal die SL knapp ein Jahr Zeit hat eine andere Lehrkraft ins Boot zu holen.
Das kann durchaus wesentlich schwieriger sein, als es zunächst scheint. Gerade in Mangelfächern ist die Bewerberlage teils wesentlich dünner als der Bedarf umliegender Schulen. Und ich weiß nicht wie das in NRW ist, aber uns wurde hier schon der Vogel gezeigt, als wir einen Versetzungsantrag bewilligt hatten und direkt danach diese Fächer ausschreiben wollten. Argumentation war dann "Wenn sie versetzen konnten, dann kann der Bedarf gar nicht so groß sein".
Und auch um das geht es nicht. In diesem Thread geht es um Zusagen der Schulleiterin, die diese nicht eingehalten hat. Da muss man sich gegen wehren dürfen, ohne sich die Leidensgeschichte der Stundenplanerinnen anzuhören.
Es geht im Eröffnungsbeitrag auch um die durchaus schwierige Konstellation, an jedem der Wochentage immer spätestens nach der 6. Stunde aus der Schule zu müssen/wollen, weil man eine Kinderbetreuung nur bis 14 Uhr habe. Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber bei uns liegen dienstliche Veranstaltungen durchaus auch an Nachmittagen.
Aber ja, natürlich darf das nicht zu einem solchen Plan wie ursprünglich beschrieben führen.
Werbung