Beiträge von Seph

    Für mich das beste Beispiel für diese verschwundenen Erfindungen sind im negativen Sinn die Mondflüge in den 1960ern. Heute haben wir nicht einmal mehr die Baupläne für die Saturn 5 Rakete, die Apollo-Kapsel und die Mondfähre. Selbst wenn wir wollten, wir kämen nicht mehr zum Mond.

    Mit der Technik der 60er-70er Jahre möchtest du heute auch gar nicht mehr auf den Mond fliegen ;) Es ist im Übrigen nicht so, dass man die Technologie verloren hätte, bis zum Mond zu fliegen, sondern dass das in den letzten Jahrzehnten einfach kein vielversprechender (Forschungs-)Ansatz war. Warum auch Menschen aufwändig zur Erkundung hinschicken, wenn Rover das wesentlich günstiger konnten.

    Gleichzeitig sind gerade in einigen Ländern wieder bemannte Mondmissionen in Planung. Dabei geht es auch um wesentlich größere Nutzlasten und längere Aufenthalte als bei Apollo.

    Bislang nur für Beamte, für die das auch das 1. Beförderungsamt darstellt...also i.d.R. Gymnasiallehrkräfte.

    Man beachte das einleitende Wort.

    Ansonsten ist für NDS zu beachten, dass mit der Anhebung der bisherigen A12er auf A13 nicht automatisch eine Anhebung der A13-Funktionsstellen auf A14 einhergeht. Das wird zwar u.a. für die Jahrgangs- und Fachbereichsleitungen an den IGS wirklich vorgenommen, für Schulleitungen kleinerer Schulen oder auch für Realschullehrkräfte bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten wird es jedoch nur eine Amtszulage geben.

    Hingegen wäre meine Antwort auf die Propagierung von Sonderzeichen, offensiv für das generische Maskulinum einzutreten.

    Damit würdest du allerdings gegen die gesetzliche Vorgabe des LGG NRW verstoßen. Immerhin bemerkenswert mit Blick auf frühere Kommentare von dir, man möge sich als Lehrkraft doch an geltende (gesetzliche) Vorgaben halten ;)... was übrigens selbstverständlich sein sollte, es aber scheinbar doch nicht ist.

    Der Rat der deutschen Rechtschreibung gibt Empfehlungen ab, bindend für unser Handeln sind Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Und wie gesagt: konkret für NRW gibt es ein Gesetz, welches in Behörden (dazu gehören explizit auch Schulen) die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Kommunikation vorschreibt.

    Die von dir weiter oben propagierte Beibehaltung des generischen Maskulinums würde insofern viel eher eine Dienstpflichtverletzung begründen, als die Verwendung gendergerechter Sprache, die explizit nicht verboten ist.

    Das ist deine persönliche Meinung. Als Staatsdiener sollte man sich den Regeln anpassen, die der Staat aufstellt. Der Weg, den du und andere geht, führt in letzter Konsequenz in die Anarchie.

    Nochmal: bitte benenne konkrete rechtliche Normen, die die Verwendung von Gendersprache in NRW verbieten, wenn du schon die Behauptung aufstellst, es gäbe solche.

    Es sei noch einmal darauf verwiesen, dass es diese nicht gibt, sondern vielmehr eine Norm, die explizit die Abbildung beider Geschlechter in behördlicher Kommunikation verlangt.

    Also es gibt hier im Forum schon einige, die sich für besonders klug halten. Es ist erstaunlich, dass kaum substanzielle Argumente gebracht werden, sondern hauptsächlich Polemik ad hominem verwendet wird.

    Ein substantielles Argument wäre zum Beispiel die Benennung konkreter Normen, die für den von dir andiskutierten Fall Klarheit darüber bringen, ob die beteiligten Lehrkräfte wirklich Verletzungen von Dienstpflichten begangen haben oder solcher, die Rechtsgrundlage für deren handeln waren. Ich gehe vorab schon einmal davon aus, dass du keine Norm angeben können wirst, die für NRW die Nutzung gendergerechter Sprache in Schule verbietet.

    Dafür gibt es aber eine Norm, die explizit anregt, auch in der dienstlichen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten (vgl. §4 Landesgleichstellungsgesetz NRW). Abgesehen von Vordrucken gibt es dazu keine näheren Regelungen, wie das genau zu geschehen hat. In Bezug auf Schule ist die genaue Ausgestaltung derzeit freigestellt.

    Ich vermute mal nicht, dass es so gemeinte ist, aber die Re-Integration von NS-Eliten als selbstverständlich oder alternativlos zu betrachten (à Adenauers "dreckiges Wasser"), oder als "das haben doch alle gemacht" zu bagatellisieren, erscheint mir verharmlosend.

    Da vermutest du genau richtig. Und wie du leicht nachvollziehen kannst, tauchen in der Summe auch relativ wenige der früheren NSDAP-Mitglieder später in den anderen Parteien auf...aus gutem Grund. Wenn man sich die Liste mal etwas genauer anschaut, findet man darunter auch Politiker, die bereits zur NS-Zeit wieder aus der NSDAP austraten und dementsprechend als "Volksverräter" galten. Dennoch werden auch diese als frühere NSDAP-Mitglieder gelistet.

    Das wichtigste Argument gegen die AfD scheint zu sein, dass diese angeblich alle Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund ausweisen wolle. An der Ausweisung von Ausländern stört man sich dabei noch gar nicht, aber Deutsche - das geht nun aber doch zu weit!

    Nein, das wichtigste Argument gegen die AfD sind die klar verfassungsfeindlichen Tendenzen innerhalb der Partei. Das betrifft u.a. die Positionen zu Grundrechten wie der Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Pressefreiheit u.v.m.

    Ausländerfeindlichen Nationalismus nur bei der AfD zu verorten ist ungefähr so, als würde man sagen, dass Hitler allein schuld sei am NS.

    Ausländerfeindlicher Nationalismus gehört zweifelsfrei immer eindeutig benannt und es muss immer dagegen vorgegangen werden...natürlich auch bei der AfD.

    Die einen haben rechtsextreme Verdachtsfälle, die anderen original NSDAPler.

    Mit Blick darauf, dass die NSDAP in der Zeit von 1933-1945 die einzige zugelassene Partei war und dass einige Politiker ihre Karriere in der Politik auch nach 1945 fortgesetzt haben, kann erst einmal wenig überraschen, dass es in de facto allen etablierten Parteien quer durch das gesamte politische Spektrum auch ehemalige NSDAP-Mitglieder gab. Eine nahezu vollständige Auflistung lässt sich u.a. hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehe…%C3%A4tig_waren. Dass die AfD dort nicht auftaucht, liegt daran, dass die Partei schlicht zu jung ist.

    - nach Angriff der Hamas auf Israel: Forderung verstärkte Abschiebungen und Entzug von deutscher Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatsbürgern im Fall von Terrorismusunterstützung

    - Teilnahme einzelner Mitglieder beider Parteien an Potsdam-Treffen

    Beide Parteien waren auch zuletzt zunehmend beliebt bei jungen Menschen unter 30 und homosexuellen Männern.

    Und eben jetzt noch die Schnittstellen mit China.

    Beide Parteien äußerten sich mehrfach gegen das Gendern, aber das nur am Rande.

    Es gibt sogar noch eine krasse Gemeinsamkeit: beides sind Parteien! :staun:

    Mal im Ernst: die selektive Entnahme einzelner auf den ersten Blick (und auch wirklich nur auf den ersten Blick) scheinbarer Gemeinsamkeiten sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich beide Parteien in vielen Dingen stark unterscheiden. Insbesondere nicht darüber, dass eine davon zurecht als rechtsextremer Verdachtsfall - in einzelnen Landesverbänden sogar als gesichert rechtsextrem - eingestuft wird und die andere nicht.

    Bei deiner Suggestion bleibt nur seltsamerweise von dir unerwähnt, dass die CDU selbst diesen Vorgang bekanntgegeben hat und entsprechend dagegen vorgehen wird. Hierzu wurde von der Partei selbst bereits die Staatsanwaltschaft hinzugezogen.

    Der Witz dabei war doch, wenn ich das richtig verstanden habe, dass die Kollegen das freiwillig auf Eigeninitiative hin machen, weil die Schüler sonst z.B. gar keinen Sportunterricht mehr hätten.

    Stimmt, ein solcher Fall wurde hier kürzlich mal beschrieben. Ich persönlich mache da gerade für Sportunterricht ein großes Fragezeichen dran, ob man selbst innerhalb derselben Räumlichkeit knapp 50-60 Kinder adäquat betreuen kann. Die betreffende Lehrkraft setzt sich damit erheblichen Haftungsrisiken aus, wobei auch das stark von der tatsächlich angeleiteten Tätigkeit abhängig ist.

    Man muss hoffen, dass sich die Strategie gegen Lehrermangel mancher Kollegen hier im Forum - alleine 2 Klassen gleichzeitig unterrichten - nicht verbreitet. (Diesen Trick liebt nämlich der Dienstherr.)

    Und dieser "Trick" ist - wie hier im Forum bereits mehrfach diskutiert wurde - bereits in den 70er Jahren vom BGH als rechtswidrig eingestuft worden.

    Ergänzung: Daher mein dringender "Standardtipp" für alle Betroffenen: Unbedingt sofort schriftlich gegen eine solche Dienstanweisung remonstrieren!

    Man muss hier aber im Kontext der bisherigen Diskussion auch klar sagen, dass sich dieser Widerspruch nicht gegen die Anhebung der Familienzuschläge richtet, sondern diese als Anpassungsoption sogar explizit erwähnt. Das Land NRW dürfte sich auf den Standpunkt stellen, dass hierdurch bereits eine verfassungsgemäße Besoldung sichergestellt wurde und bei Beamten ohne Kinder keine Unteralimentation vorliege. Einreichen kann man den Widerspruch natürlich dennoch und hoffen, dass das Land diesen ruhend stellt und nicht abschlägig bescheidet, wie das in NDS gehandhabt wird.

    1. Weiter mit voller Stelle und vollem Gehalt und die Kosten für die KV selbst stemmen


    2. Reduzieren, weniger verdienen, damit unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze bleiben und die Mehrkosten für die KV sparen.

    Die "Kosten" fallen ohnehin an und ich kann grundsätzlich erst einmal nachvollziehen, wenn man sich die Frage stellt, ob man dafür 100% arbeiten soll oder nur noch 90%...viel größer dürfte der Unterschied nicht werden. Ob man eine Reduktion der Arbeitszeit von 100% auf 90% im Alltag wirklich spürt, ist fraglich. Bitte bedenke bei der ganzen Betrachtung aber unbedingt auch, dass eine Reduktion auch zu Abschlägen bei der Pension führen wird und damit zu dauerhaften Lebenseinkommenseinbußen!

    Wenn's nur ums "Wirtschaftliche" geht, okay. Aber wenn man "aus Gründen" diese Arbeit nicht mehr machen will (oder kann), finde ich es sehr seltsam, wieder in der Schule vorstellig zu werden.

    Ich kenne nicht wenige Lehrkräfte, die zwar auch nach 30 Jahren noch gerne in dem Beruf arbeiten, aber nicht mehr unbedingt täglich 6 Stunden vor einer Klasse stehen möchten. Wenn es dann die Option gibt, mit vergleichsweise wenig Einbußen in den Ruhestand zu gehen und noch wenige Stunden zu unterrichten, kann das durchaus attraktiv sein.

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