Beiträge von Seph

    Tiernamen für Kollegen und ähnliches Nachtreten habe ich schon öfter in Abizeitungen gelesen, selbstverständlich wurden die "Späße" ohne ihre Urheber abgedruckt.

    Nur als Hinweis: das verhindert jedenfalls keine Strafverfolgung im Falle strafrechtlich relevanter Handlungen. Erste Ansprechpartner sind hier die für die Abizeitung verantwortlichen Personen im Sinne des Presserechts. Auch darüber klären wir unsere Schüler auf, die seitdem sehr bedacht mit solchen Veröffentlichungen umgehen ;)

    Samstags vormittags ist bei mir keine übliche Dienstzeit

    Bei uns findet die Zeugnisausgabe Donnerstag oder Freitag am frühen Nachmittag statt.

    Doch. Uhren laufen nur vorwärts. Jede Stunde Dienstzeit kann ich nur einmal verbringen.

    Das bestreitet auch niemand. Gleichzeitig kann ich mir meine Arbeitszeit über das Schuljahr durchaus so verteilen, dass mich eine bereits zu Schuljahresbeginn bekannte schulische Abschlussfeier im Rahmen von ca. 2 Stunden nicht ins Schwimmen bringt, weil ich dann für andere Dinge keine Zeit habe. Und nein, die 2 Stunden weniger Vorbereitungszeit im gesamten Schuljahr haben keinen nennenswerten Einfluss auf meine anderen Schüler.

    Ist so ein Verhalten also kein Einzelfall?

    Was genau meinst du mit "so ein Verhalten"? Krasse Vorkommnisse sind sicher Ausnahmefälle, gleichzeitig ist jungen Erwachsenen oft noch nicht ganz klar, wo genau die Grenze zwischen einem Scherz und strafbarer Körperverletzung/Sachbeschädigung und zwischen Satire und ehrverletzenden Straftaten verläuft. Darüber proaktiv aufzuklären, sehe ich durchaus auch im Bildungsauftrag von Schule :)

    Wir lassen uns die Abizeitung vor dem Druck vorlegen, wir sind in intensivem Kontakt mit den Komitees, die die einzelnen Feierlichkeiten organisieren und bitten auch darum, dass „Abrechnungen“ mit den Lehrkräften nicht bei den offiziellen Anlässen erfolgen sollen. Gelegentlich meint eine Gruppe, es doch tun zu müssen, das bleibt dann aber ein Einzelfall.

    Wir handhaben das ähnlich und setzen uns proaktiv noch zu Beginn der Planungen mit den entsprechenden Komitees zusammen, um den rechtlichen Rahmen und Fallstricke abzustecken. Das wird i.d.R. sehr ernst genommen, sodass wir anschließend kaum mit ehrverletzenden Delikten u.ä. zu tun haben.

    Stimmt, allgemeinbildende Gymnasien machen ja nur eine Sache. Und wenn die halt so wichtig ist, fällt mir die Entscheidung, ob ich mich um die kümmere, die den Abschluss schon haben, oder die, die noch auf dem Weg dorthin sind, leicht.

    Das ist doch keine Entweder-oder-Entscheidung. Wir reden hier schlicht von einem äußerst langfristig bekannten Termin zur üblichen Dienstzeit, der je nach Schule zwischen 1 und 3 Stunden dauert und insofern sehr gut in die eigene Arbeitszeitverteilung eingeplant werden kann. Wir müssen doch nicht so tun, als würden die Lehrkräfte, die diesem Termin fernbleiben, die entsprechende Zeit am Ende des Schuljahres für strukturierte Unterrichtsvorbereitung benötigen, weil sie vorher in keiner Weise über das Schuljahr verteilt, entsprechende Planungen vornehmen konnten.

    Um den Altersversorgungsunterschied zwischen A13 und A15 zu erreichen bedarf es in der gesetzlichen Rentenversicherung auf jeden Fall jahrzehntelanger Beitragszahlung (nicht wenige erreichen den Unterschied im ganzen Erwerbsleben nicht).

    Der Vergleich hinkt noch immer. Die Gehaltssprünge bei Beförderungen in Führungspositionen sind in der freien Wirtschaft erheblich höher als im öffentlichen Dienst. Die Differenz hierzu kann dann gut in private Altersvorsorge, Betriebsrente o.ä. gesteckt werden. Leitende Angestellte gehen mit hoher Sicherheit nicht nur mit der gesetzlichen Rente in den Ruhestand.

    Vielleicht ist das inzwischen organisatorisch wirklich einfach zu schwierig?

    Es erfordert vlt. ein kleines bisschen mehr Planungsaufwand, ist aber durchaus machbar. Mir scheint, die SL macht sich das Leben hier etwas zu einfach. Du selbst musst dich übrigens nicht aktiv nach einer anderen Schule umsehen, sondern meldest einfach ganz formal deinen Wiedereinstieg und die Teilzeitquote an. Im Regelfall dürftest du dann dennoch an deiner bisherigen Schule wieder landen, es sei denn, diese hätte nun wirklich keinen Stundenbedarf mehr.

    Es geht auch weniger um irgendwelche Kugelschreiber oder andere Geschenke. Gleichzeitig finde ich es auch eher seltsam, dass zur offiziellen schulischen Entlassfeier (nicht Abiball) kaum Lehrkräfte anwesend sind.

    Die Schule möchte mich über den Arbeitgeber versichern, da ich mich aber dazu verpflichtet habe, privat versichert zu sein, stellt sich bei mir die Frage, was ich nun tun kann. Kann ich die Stelle möglicherweise gar nicht annehmen? Kann ich mich über den Arbeitgeber versichern und bei meiner PKV nur die Anwartschaft zahlen?

    Wir sprechen von einer Schule in Deutschland oder? Die Krankenversicherung in Deutschland ist immer auf die Person bezogen und diese unterliegt einer entsprechenden Versicherungspflicht. Eine Versicherung "über den Arbeitgeber" gibt es insofern gar nicht, dieser führt bei gesetzlich Versicherten lediglich einen entsprechenden AG-Anteil ab.

    Ich hab schon erlebt, dass Schulen auf viele Unterrichtsstunden verzichten, weil ihre Teilzeitkonzepte so starr waren; dass es hieß „wenn du einen Tag frei brauchst, kannst du nur 75% arbeiten; bei zwei Tagen nur noch unter 50%…“

    Wo bitte ist da die Logik?

    Da soll man sich auch auf der anderen Seite über Mangel und wenig Bereitschaft zur Erhöhung des Deputates aber bitte nicht beschweren.

    Die Schulen verzichten damit nicht etwa auf Unterrichtsstunden, sondern sichern die Erstellbarkeit brauchbarer Stundenpläne ab. Die scheinbar fehlenden Unterrichtsstunden werden durch weitere Stellen generiert, was übrigens durchaus wünschenswert sein kann.

    Hallo zusammen,

    ich fahre demnächst als Begleitperson auf Klassenfahrt. Ich arbeite im Angestelltenverhältnis (Teilzeit) in Bayern (Mittelschule). Die Klassenfahrt geht über 5 Tage, also deutlich über meinem eigentlichen Stundenpensum. Gibt es Möglichkeiten auf einen finanziellen Ausgleich in diesem Fall? Freu mich über Erfahrungen! Herzliche Grüße!

    Das kann man so pauschal nicht beantworten und hängt von deinem konkreten Arbeitseinsatz bei der Fahrt ab.

    Solltest du dabei - wie meist in der Praxis - anlässlich der Fahrt wie eine Vollzeitkraft arbeiten, steht dir eine entsprechende zusätzliche anteilige Vergütung oder entsprechende Arbeitsbefreiung zu. Das bedeutet letztlich, dass du für die Dauer der Klassenfahrt Stunden entsprechend einer Vollzeitkraft angerechnet bekommen musst (vgl. hierzu u.a. BAG Az. 5 AZR 566/04).

    Ja, das dürfte der Grund sein, warum man inzwischen trotz noch positivem Test dennoch wieder arbeiten gehen kann. Mir geht es ja auch gar nicht um die beiden Extreme entweder noch völlig krank und als "Virenschleuder" zur Arbeit zu gehen oder andererseits ewig auf Verdacht "krank" zu hause zu bleiben. Wenn aber jemand nach Abklingen der Symptome und damit bereits eine gute Reihe von Tagen nach Infektionsstart und damit mit nur noch geringer Virenlast wieder gesund zur Arbeit geht und dabei sicherheitshalber andere durch Maske tragen schützt, darf das wirklich kein Grund für Anfeindungen darstellen.

    Auch hier ist es inzwischen ganz gut untersucht, dass die PCR-Tests noch wesentlich länger anschlagen (ca. 12 Tage nach Symptombeginn bei der Hälfte der Patienten und unter 15 Tagen bei fast allen) als eine Infektiosität besteht (6 Tage bei der Hälfte aller Patienten, 7 Tage bei mehr als 75%).

    Bei einer Abordnung muss die Schulleitung zustimmen.
    WENN deine Schule nachweisen könnte, dass du unabdingbar bist, könnte deine SL versuchen, das zu blockieren.
    Da du aber scheinbar schon die Freigabe für einen Versetzungsantrag hast, wird es wohl nicht der Fall sein.

    Nur interessehalber: ist bei euch wirklich eine Versetzungsfreigabe notwendig, um sich erfolgreich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben zu können? Zumindest bei Beförderungsstellen ist das bei uns nämlich nicht der Fall, was uns leider kürzlich auch eine Lehrkraft mit seltenen Fächern gekostet hat.

    Ich habe aber die Möglichkeit, mich bei anderen Unternehmen zu bewerben. Es geht ja um einen Schulwechsel!

    Um mal in der Analogie zu bleiben, sind andere Schulen zunächst nur andere Zweigstellen desselben Unternehmens. Und andersherum steht es dir auch jetzt bereits frei, dich auch bei verschiedensten privaten Trägern parallel zu bewerben ohne dass dabei jemand seltsam guckt.

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