Tiernamen für Kollegen und ähnliches Nachtreten habe ich schon öfter in Abizeitungen gelesen, selbstverständlich wurden die "Späße" ohne ihre Urheber abgedruckt.
Nur als Hinweis: das verhindert jedenfalls keine Strafverfolgung im Falle strafrechtlich relevanter Handlungen. Erste Ansprechpartner sind hier die für die Abizeitung verantwortlichen Personen im Sinne des Presserechts. Auch darüber klären wir unsere Schüler auf, die seitdem sehr bedacht mit solchen Veröffentlichungen umgehen ![]()