Hier in SH gibt es einfach nur einen schwachen HPR - die letzte Arbeitsbelastungserhebung in SH ist auch im Sande verlaufen ...
Fürsorgepflicht geht anders.
Ja, richtig. Aber ganz wichtig: "...nach zur Verfügung stehender Zeit". D.h. wenn vor den Ferien - dann nichts ... nach den Ferien sieht es besser aus ... in der Regel 0,5 bis zu 3 Tage. Hatte im letzten Jahr zur Folge, dass z.B. Mathe 3 Tage bekam, Englisch nur 0,5 Tage - auch hier: Gerecht sieht anders aus, nämlich:
Folgendes Beispiel unserer Schule geht mir irgendwie nicht so ganz ein:
Kollegin A, Vollzeit:
Korrektur von Q2 Mathe Abitur, dieses wird nach den Osterferien geschrieben. Kollegin macht sich, zumindest was das schriftl. Abi angeht, schön erholsame Osterferien. Sie bekommt mehrere Korrekturtage nach den Ferien für die Korrektur. Ihr Q2 Kurs fällt teilweise weg, weil die Abiturienten nicht da sind. Sie bekommt Schutz vor Vertretung, weil sie ja Abi korrigieren muss.
Kollegin B, Teilzeit:
Korrektur von Q2 Profilkurs Abitur. Dieses wird vor den Osterferien geschrieben. Kollegin schlägt sich die Osterferien mit der Abikorrektur herum. Sie bekommt keine Korrekturtage, sondern muss nach den Ferien ganz normal unterrichten. Hinzu kommt: Weil ihr Q2 Kurs ja weg ist, kann sie in den weggefallenen Stunden ja vertreten. Und zwar Kollegin A, die ja Korrekturtage hat und sich schöne Osterferien gemacht hat. Und die außerdem Vollzeit ist.
Was ist los ist Schleswig-Holstein?!