Öhm, kannst du mir auch erklären was das für ein Programm ist bzw. wofür man es braucht? Gehört habe ich sowas in der Art natürlich schonmal.....
Beiträge von Schmeili
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Bei uns hat sich eine Bewertung nach H.Kern durchgesetzt (wer auch immer das ist, der hat irgendwann vor meiner Zeit dazu wohl mal ne Lehrerfortbildung zum Thema Diktate gemacht)
Wörterzahl Kl. 2: ca. 40 Wörter
Wörterzahl Kl. 3: ca. 80 Wörter
Wörterzahl Kl. 4: ca. 120 WörterFehler ___ 0,00 1
Wörterzahl bis 0,04 2
bis 0,07 3
bis 0,09 4
0,10 – 0,12 5
ab 0,14 6Bei 82 Wörtern
0-0,5 Fehler =1
1 - 3,5 F. = 2
3,5 - 6 F. = 3
6,5 - 7,5 F. = 4
8 - 10 F. = 5
10,5 und mehr = 6Irgendwie finde ich es total doof, dass es für sowas nicht festgelegte Richtlinien gibt... Das denke ich jedesmal wieder bei Diktaten..
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Zu meiner Schulzeit ist deswegen ein Schüler mit sofortiger Wirkung von der Schule geflogen.
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Kennst du die Cd "Bewegen und Entspannen" (ich glaube Verlag an der Ruhr)? Da ist eine Bewegungsgeschichte zum Thema Astronauten drauf.
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Zitat
Original von AntigoneIch mache in solchen Situationen mit den Klassen 5 - 7 in Englisch auch gern bloße Leseübungen nach der Knock-Methode:
Nur eine kleine Anmerkung aus der Grundschulpädagogik heraus: Mit dieser Methode provozierst du, dass die Schüler, die den größten Übungsbedarf haben (-->schlechte Aussprache) die geringste Übungszeit erhalten. Schwächere werden zusätzlich dadurch demotiviert, dass alle nur noch auf ihre Schwächen achten. Von daher würde ich diese Methode nicht überstrapazieren (anderer Name davon ist "Felerlesen" und inzwischen eigentlich sehr verpönt).
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Kostenloses Material eher weniger, aber fast alle Verlage bieten Prüfstücke zum günstigen Preis an. Ich habe es nicht bereut dort gewesen zu sein (auch wenn ich mir irgendwie "mehr" erwartet hätte). (Übrigens auch bei 2 Stunden Fahrt
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Gut, dann hast du Recht und meine Schüler überleben...

Weißt du WIE lange 12 Minuten sind bei einem allergischen Schock? -
Zitat
Original von Elysium
So, das ist die rechtliche Seite. Da gibt es auch keine Diskussion. Die gibt es aber, wie gesagt, natürlich in der Praxis. Wer will das so handhaben...?
Keine Diskussion? Na da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn ich einem anderen Menschen (ganz egal ob Kind oder Unbekannter) ein offensichtlich notwendiges Notfallmedikament braucht, derjenige dieses mit Anleitung bei sich trägt, dann kann das schon als unterlassene Hilfeleistung ausgelegt werden (z.B. du bist Klassenlehrerin, bist über eine lebensbedrohliche Allergie informiert, weißt, dass eine Notfallspritze im Schulranzen/in der Schule deponiert ist und du tust im Falle eines Notfalls außer dem Absetzen des Notrufes nichts).
Ganz eindeutig ist die Rechtslage in diesem Bereich nämlich nicht - und das ist nicht Schulrecht, sonder Zivil- und Strafrecht.Zur Praxis: Auf Klassenfahrten ist es mir lieber, dass ich die Medikamente verwahre, da weiß ich, dass damit kein Unfug geschieht.
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Zitat
Original von Finchen
Kann man auf der Didacta eigentlich mit Karte zahlen?Nicht überall, ich würde eher dazu tendieren genug Geld mitzunehmen. Bei einigen Verlagen bekommst du eh erst später deine Bestellungen, da zahlst du dann auf Rechnung.
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Poooouuuuuhhhhh - ich komme grade von der didacta und bin vollkommen platt und reizüberflutet.
Es ist wie immer ein großés Angebot, viel zu sehen, vieles günstiger zu kaufen. Den Trolley konnte man wirklich gut gebrauchen. Wir haben wirklich den kompletten Tag dort verbracht - und einige Stände trotzdem nur gestreift, bringt wirklich Zeit (und genug Geld
) mit - es lohnt sich!
(Coupons gibts dort übrigens ohnehin genug, die Prüfpakete bekommt man mit und ohne Coupon) -
Zitat
Original von Mikael
Personensorgeberechtigter im Sinne des BGB und Erziehungsberechtigter im Sinne des Schulgesetzes können zwei unterschiedliche Dinge sein. Im Zweifel hilft nur ein tiefer Blick in das eigene Schulgesetz. Da müsste drinne stehen, wer was darf.Gruß !
Dazu müsste UNS als Schule aber auch immer einwandfrei gemeldet werden, wenn sich Änderungen in der Sorgeberechtigung ergeben...
Ob ich den "Spaß" mit 2 getrennten Terminen für ein Kind mitmachen würde weiß ich nicht so sicher... War zum Glück noch nie.. -
Also wenn ich diese Woche krank werden sollte, werde ich KEIN schlechtes Gewissen haben.
Wir durften heute bei 12°C Raumtemperatur Unterricht machen, da ich ohnehin schon angeschlagen war, gings mir hinterher natürlich super..
Flexibilität (z.B. Umlegung der regelmäßigen Konferenz): Fehlanzeige.Gnarf, in diesem Fall wünsche ich mir beschwerdefreudige Eltern, ich würde sie direkt weiter nach oben verweisen... 
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Ui, gut zu wissen. Danke!
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Ich kenne sowas von http://www.kino.to - aber ob das legal ist...

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Vielleicht hilft dir meins:
Teilnahmeerklärung
1. Ich erkläre, dass mein Kind, _________________________________ an der Fahrt vom (Datum) in die Jugendburg Sensenstein, am Radfahrtraining und an allen geplanten Ausflügen teilnehmen darf. Die Kosten in Höhe von xyz € tragen wir.
2. In der Jugendburg Sensenstein ist ein Lehrschwimmbecken in dem die Schüler unter Aufsicht (Namen der Lehrkräfte) schwimmen gehen können.
O Ja, mein Kind darf unter Aufsicht schwimmen. Es ist Schwimmer/Nichtschwimmer.
O Nein, mein Kind darf nicht mit zum Schwimmen gehen.3. Ich erteile den verantwortlichen Lehrkräften (Namen der Lehrkräfte) die Vollmacht, in meinem Namen alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.
4. Ich bin darüber informiert, dass die Zusage zur Klassenfahrtteilnahme bindend ist.
Falls mein Kind aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Schule liegen,
nach Vertragsabschluss nicht an der Fahrt teilnehmen kann, so trage ich anteilig die entstehenden Kosten.5. Ich bin darüber informiert, dass mein Kind bei grobem Fehlverhalten oder Krankheit von der Fahrt ausgeschlossen werden kann.
Sollte dieser Fall eintreten, hole ich mein Kind auf eigene Kosten ab.6. Während der Fahrt sind wir unter folgenden Telefon-/ Handynummer erreichbar:
tagsüber: __________________________ abends: __________________________
7. Ich erkläre, dass mein Kind zur Zeit frei von ansteckenden Krankheiten und organischen Leiden ist, die eine Teilnahme an der Klassenfahrt ausschließen.
Die folgenden Angaben werden vertraulich behandelt:
Mein Kind leidet unter folgender Erkrankung: ________________________________________ ____________________________
und bedarf folgender Medikamente:
________________________________________ ____________________________
Mein Kind leidet unter folgender Allergie/Medikamentenunverträglichkeit:
________________________________________ ________________________________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten -
Ja, wenn ich mich dafür entscheide, probiere ich es auf jedenfall erstmal aus - noch suche ich erstmal nach Erfahrungen und/oder Tipps.
Am liebsten wäre mir ja nen Bastelkurs dazu - aber das gibts hier in der nähe nicht. -
Hallo Sacaste!
Ich hole den Thread hier mal wieder herauf. Ich will mit meinen Kids jetzt auch Kugeln filzen, ich habe auf nem Weihnachtsbasar hier nämlich einen Schlüselanhänger aus ner Filzkugel, Bändchen und Perlen gekauft. Sowas würde ich gerne nachmachen. Hat das bei dir geklappt? Meine Kolleginnen haben mir bisher eher davon abgeraten, weil sie meinten, dass filzen schwierig und aufwändig sei. *schulterzuck* Bei euch hört sich das irgendwie anders an..
Hast du dafür eine Anleitung gefunden? Oder einen tollen Buchtipp? -
Ich finde es gut. Würde dann aber als codes (ähnlich wie die passwörter bei antolin) einfach nomen (haus, baum, gespenst o.ä.) nehmen.
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Nein, keine Erfahrungen, aber mir erscheint es recht teuer. Wäre aber auch auf Erfahrungen und Äußerungen zum Preis-Leistungsverhältnis gespannt!
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Erkundige dich doch einfach mal offiziell im KuMi wie es mit einem Versetzungsantrag ausschaut, bei Familienplanung.
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