Davon habe ich ja noch nie was gehört. Gibt es das nur in Hessen?
Ja, Beihilferecht ist Ländersache.
Davon habe ich ja noch nie was gehört. Gibt es das nur in Hessen?
Ja, Beihilferecht ist Ländersache.
Eine Bekannte von mir ist Vorsitzende in einem Förderverein. Sie machen dort seit 2 (?) Jahren mit und haben schon einiges an Geldern darüber sammeln können. Sie sagte, dass es für sie aus Fördervereinssicht NUR positiv ist: Keine Arbeit und die Eltern unterstützen das gerne....
Ich, 33, w zahle 230€, inkl. 30%igem Risikozuschlag. Habe 55& oder 60% Beihilfeanspruch.
Die heftigen hohen Beiträge treffen nebenden bereits genannten Gründen auch oftmals die Leute, die eben in jungen Jahren extrem gespart haben, den allergünstigsten der billigen Tarife gewählt haben (häufig Kampfpreise recht junger Versicherungen), wo man dann später einfach merkt, dass da die Altersrücklagen gefehlt haben. Ich mache mir aktuell eigentlich keine Sorgen, dass mir meine Versicherungsbeiträge im Alter über den Kopf steigen.
Der hessische Ministerpräsident hat sich zur Herrn Höcke schon ausführlich geäußert. Diesen Aussagen zufolge wird er nicht in den Schuldienst zurückkehren, solange er aber beurlaubt ist, hat man keine Handhabe dagegen.
"sofern ich sie wünsche" - wenn du den Platz erstmal annimmst, hast du einen Ref-Platz sicher. Ich denke, dass ist eine nicht zu vernachlässigende Option.... ![]()
Man beachte hierbei jedoch den ausdrücklichen Hinweis auf den Abrechnungszeitraum KALENDERMONAT!!! Das würde dem TE ja auch schon helfen....
Eher nein. Zumindest nicht, wenn du alleine mit dem Baby hinmöchtest.
Oft ist es an den Ständen und teils auf den Gängen recht eng. Da viele Trolleys etc. mitnehmen muss man ach gut hinschauen, wo man den so hintritt. Wenn du noch jemanden mit dabei hast, der etwas abseits stehen kann während du in Ruhe stöberst ist es schon eher machbar.
Ich nutze das Mini-Tramp ab Klasse 1. Ich habe einen Trampolinschein, auch hier wird eine "besondere Ausbildung" in den Ausführungsbestimmungen aufgeführt.
Spiele etc. mache ich nicht mit dem Minitramp, da ich es nur unter direkter Hilfestellung meinerseits nutze.
Sprungrollen in Klasse 1/2? Da haben die meisten Kinder ja noch mit nem Purzelbaum Probleme... Für Erstklässler ist es schon eine Herausforderung, beidbeinig auf dem Trampolin zu landen und wieder davon abzuspringen! Ich starte grundsätzlich damit, mit 1-2 Schritten Anlauf auf von einer Langbank auf das Minitramp zu springen, damit sie da noch keinen Höhenunterschied haben. Anschließend sollen sie mit 3 Zwischenhüpfern (um Tuchgefühl zu bekommen) auf einen großen Kasten aufhocken. So steigere ich das dann sukzessive, weiterer Anlauf, Wegnahme von der Langbank, Springen ohne Zwischenhüpfer, Springen mit Bewegungsaufgabe auf Matte etc.
Na was bin ich froh, dass ich eine mündigere Elternschaft bei meinen aktuellen Erstklässlern habe.... Auf der Schleimspur kann man ja nur ausrutschen
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Erzieherinnen (zumindest bei uns im Ort!) recht gut einschätzen können, wenn ein Kind lieber noch im Kindergarten verbleiben sollte. Wir haben im aktuellen Jahrgang 2 Kinder, die nach der Erzieherinnenempfehlung in die Vorklasse bzw. noch ein Jahr in den KiGa gegangen wären.
Das eine Kind wurde jetzt im dezember in die Vorklasse zurückgenommen, das andere Kind wird sich wohl leider mit vielen negativen Schulerfahrungen durchboxen müssen, um dann später zurückgestuft zu werden (natürlich nur eine Prognose...).
Berate dich gut mit den Erzieherinnen. Freundschaften zu knüpfen mit denen sie dann im kommenden Jahr eingeschult werden kann - das wird ganz schnell passieren.
Bei mir hat es noch nie jemanden interessiert, wer was bekommt...
Inzwischen mache ich es so, dass ICH das Original behalte und KV und Beihilfe je das Duplikat bzw. das kopierte Duplikat bekommen.
Wenn du etwas schriftlich verlangst, wird deine Schulleitung lieber 5Mal an anderen Stellen nachfragen, ob ihre Handhabe WIRKLICH rechtens ist...
Kannst du bitte nochmal die genauen Unterrichtszeiten schreiben?
Ansonsten würde ich das Gespräch mit Kollegin, Personalrat und Schulleitung suchen. Die Schulleitung würde ich um ein Schriftstück bitten, auf dem steht, dass 20-25 MInuten wöchentlich (!!! nicht mal ausnahmsweise weil ein Bus nicht kam) Mehrarbeitszeit "dazu gehören". Alternativ wäre eine Befreiung von den übrigen Pausenaufsichtszeiten ggf. eine Alternative.
Ironie an Mit so einer bissigen Antwort wirst du hier sicherlich noch sehr viele hilfreiche und kompetente Antworten erhalten...
Ironie aus. Wieso auch, sollte sich eine hessische Lehrkraft perfekt in der bayrischen Schullandschaft auskennen?
Es geht hier aber um das Grundsätzliche: Meike hat das (und ja, wenn man hier nicht ganz neu ist, dann weiß man um Meikes Hintergrund) schon recht gut auf den Punkt gebracht.
Wie bei Versicherungen üblich, wird dir vermutlich der Eintritt JETZT in eine Gewerkschaft (du schriebst "noch kein Mitglied"...) für den aktuellen Fall auch nicht mehr viel bringen, da das Kind ja schon in den Brunnen gefallen ist.
Wenn ihr Schulleiter sie bei der Konferenz dabei haben will, muss er ihr den Unterricht an diesem Tag verkürzen oder frei geben. Es geht um Arbeitszeit pro Tag - das ist nicht beliebig auf den Rest der Woche/Monat/verbleibende Zeit umrechenbar.
Sie bekommt das Beschäftigungsverbot ja nicht aus Spaß, damit sie mehr Zeit zum Babyshopping hat....
Das ist Quatsch, Susannea. Vor- und Nachbereitung zählt mit zum Arbeiten, als kommt die mit in die Tagesgesamtzeit.Wie soll sie denn am nächsten Tag Unterricht machen, wenn sie ihn nicht vorbereiten konnte?
Ich denke, dass da Unsicherheit auf beiden Seiten herrscht. Das einfachste wäre m.E., wenn du mit demjenigen sprichst, der das individuelle Beschäftigungsverbot ausgestelllt hat. Das kann ja individuell geändert werden, also auch auf Unterrichtsstunden bezogen. Wichtig ist vor allem, dass das wirklich keine Wochenstundenanzahl ist, sondern eine Tagesbegrenzung (sowas wollen Schulleiter gerne mal umgehen): Bei uns an der Schule durfte eine KOllegin nur 3 Unterrichtsstunden am Tag halten. Nicht einen Tag 4, einen Tag 2 . genau 3!
Eine eindeutige, gesetzliche Regelung wird es da nicht geben. Der Vorschlag von WillG wirkt recht logisch. Ansonsten: That`s not your job! Du hast das Beschäftigungsverbot, dein Dienstherr muss es ausführen. Alles weitere muss ER dir dazu erzählen.
Puh, ganz schön heftig... Ich fnde es unfassbar, solche DInge von der Schulleitung zu hören... Mehr kann ich dazu grad garnicht schreiben...
Kann Trantor da nur beipflichten. Leider ist es deine Sache, wie du die Tage regelst. Die "normalen" Schließtage vom Kindergarten müssen wir auch so überbrücken. Kannst du evtl. mit anderen Mamas eine Regelung finden? Dafür könntest du ja ihre Kinder mal in den Ferien mitbetreuen.
Ja nach Kind ist es manchmal auch möglich, das Kind ausnahmsweise mal für einen Tag mitzubringen: Einen Tag du, einen Tag dein Mann und schwupps, Problem gelöst.
(Ja, natürlich weiß ich, dass das nicht mit jedem Kind und nicht an jeder Schule geht. Mit meinem Kind wäre es aktuell noch undenkbar, aber schon mehrer Kolleginnen hatten mal für einen Tag ihr Kind/Kinder mit).
Gibt es keine Notbetreuung im Kindergarten? Würde das dort ruhig ansprechen, dass diese Regelung ungünstig ist. Betrifft ja nicht nur Lehrer, sondern auch Kinder mit schulpflichtigen Geschwistern.
Kann ich nur bedingt nachvollziehen. Meine Güte, die Kinder sind (bei uns) nun 11 Wochen in der Schule - das ist nicht lang. Wenn ich möchte, dass wirklich alle Kinder ihre rote Mappe im Ranzen haben, dann sage ich "Nun packt ihr alle die rote Mappe in den Ranzen" - wenn vorher großes Chaos herrschte, oder alle Kinder mit unterschiedlichen Aufgaben beschäftigt waren gehe ich sogar noch einen Schritt zurück "Alle Kinder halten nun bitte ihre roten Mappen hoch" - warten bis alle Mappen da sind (man ahnt gar nicht, wo de nun überall her gekramt werden) und dann "Nun packt sie bitte alle in den Ranzen ein". Klar, das mache ich nicht ewig, aber bis Weihnachten gibts den EInpackhinweis auf jeden Fall.
Wenn Kinder trotzdem zuhause keine rote Mappe (mehr) dabei haben (und das mehrfach), DANN gibt es auch von mir einen dezenten Schludrigkeitshinweis oder Eintrag an die Eltern.
Zunächst einmal: Du machst genau das richtige: Du schreibst die Lehrerin an, mit der Bitte um einen Gesprächstermin.
Das erste Mal eine Klasse 1 ist hart - da lernt man als Lehrerin gaaanz viel
(was man traurigerweise weder im Studium noch im Ref gelernt hat). Ich habe aktuell meine 4. erste Klasse und inzwischen habe ich ein System, was scheinbar einigermaßen läuft - bei den meisten Kindern.
Das A & O ist es wirklich, sich Zeit zum eintragen der Hausaufgaben zu nehmen. Ich habe für diesen Durchgang erstmals ein einheitliches HA-Heft für alle Kinder gekauft. DAS erleichtert es schon. (Die Bitte an die Eltern, das Datum immer vorneweg einzutragen - nunja. Bei einigen steht es.) Ich habe ein Farbsystem, welches ich den Eltern auf dem 1. Elternabend mitgeteilt hat. Wenn sich auch die Fachlehrer daran halten, dann klappt es (die Mathelehrerin fing jetzt an, Mathedinge in orange aufzuschreiben - was wieder zu Chaos führte - also: Mitteilung an die Mathelehrerin doch bitte weiterhin blau zu nehmen). Ich kontrolliere täglich bei JEDEM kind, ob die HA notiert sind. Das kostet 10-15 MInuten Zeit am Ende des Tages. Das weiß ich und plane sie mit ein.
Lösungsansatz: Wenn das bei euch nicht läuft, könntest du bitten, dass sie das HA-Heft immer unterzeichnet und kontrolliert, ob alles aufgeschrieben ist.
Selbstständiges Arbeiten verlange ich von meinen Kindern auch - die arbeiten in ihren Arbeitsheften selbstständig, das kann durchaus auch schonmal an einem Tag 60 oder mehr Minuten sein. Genau DAS haben wir aber zu Beginn kleinschrittig eingeübt.
WhatsApp-Gruppe: Finde ich ganz und gar unnötig. Das was die Kinder nicht mehr wissen, wissen sie nicht mehr. Dann muss die Lehrerin besser erklären oder notieren. Weiß das Kind nicht was HA ist und du kannst es auch nicht entziffern- Mitteilung an die Lehrerin.
Bei Arbeitsblättern ohne Aufgabe gehe ich stark davon aus, dass a) die Kinder die Aufgabenstellung schon ganz oft gemacht haben oder die Lehrerin es erklärt hat (auch wenn sich einzelne Kinder manchmal schon mittags nicht mehr daran erinnern ;-)).
Zu den negativen Aussagen: Da würde ich die Lehrern ganz direkt drauf ansprechen, was sie denn in ihrem Unterricht tut, um positives Verhalten zu fördern: Übt sie leises Arbeitsverhalten ein? Übt sie selbstständiges Arbeiten / Aufräumen / Material holen etc.?
Es ist ein großer Schritt zwischen Kindergarten und Schule: Im Kindergarten wird noch keine Selbstständigkeit erwartet, einige Kindergärten bahnen sie an, andere nicht. Da können die Kleinen doch nicht plötzlich von heute auf morgen selbstständig sein?!
Deine Schilderungen hören sich für mich an, als ob die Lehrerin ein wenig überfordert mit der Situation ist. Es kann doch nicht sein, dass nahezu alls Kinder negatives Feedback bekommen (oder deren Eltern). Selbstständigkeit und selbstständiges Arbeiten muss man trainieren, das ist kein Selbstläufer.
Aber wie schon zu Beginn geschrieben: Sprich, so wie du es geplant hast, mit der Lehrerin!
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