Ich teile deine Ansicht ebenfalls.
Für eine längere Fahrt ist das ok, aber für normale Klassenfahrten - nope! Da reicht schon die normale Mehrarbeit die klassenfahrtstypisch anfällt.
Beiträge von Schmeili
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Meine Güte!!! Ich erfinde doch keine sexuelle Vielfalt, sie ist einfach so da!!!
Oder taucht der Freund vom Papa (und man bedenke: ich arbeite in einem winzigen Dorf) erst ab der 7. Klasse auf?? Es ist in der heutigen Gesellschaft einfach Fakt, dass es nicht nur "Vater, Mutter, Kind"-Familien gibt sondern noch jede Menge anders strukturierter Familien. Und die Kinder dieser Familien sitzen bei uns im Unterricht, auch in der Grundschule!! Ja, das ist sexuelle Vielfalt. Warum sollte ich sie verschweigen? Es geht nicht darum, Sexpraktiken o.ä. zu thematisieren. Ich vermittle: Ja, es gibt Familien da heißt es eben Papa, Papa, Kind.
Holz-Penisse werden m.E. nur von solchen Leuten als "Schweinkram" bezeichnet, die selbst eine sehr verklemmte Wahrnehmung von Sexualität haben. Das ist okay. Solche Menschen sollte man nicht dazu zwingen, Sexualkunde zu unterrichten. Aber es aus der weiterführenden Schule verbannen? No way!
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Welchen Schweinkram meinst du genau?
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In so einem Fall würde ich einfach nur den fehlenden Buchstaben ergänzen und fertig.
Ich erhielt neulich eine Rechnung für Gabriele - ich heiße aber (nur so als Beispiel ;-)) Mathilde, da habe ich dann doch mal angerufen und ne neue Rechnung angefordert, diese kam nach 2 Tagen. -
Es gilt immer das Datum der Rechnung, nicht das Behandlungsdatum. Wenn dich also eine Rechnung, datiert "2014", erreicht, dann gib die bei der Krankenkasse ab, für dieses Jahr. Ein Arzt kann dir nicht heute eine Rechnung schicken, mit einem Rechnungsdatum von Anno Tuck. L.G. Pia
Das hilft ihr leider nur in bezug auf ein Problem. Bei der Beihilfe kann sie es so noch problemlos einreichen, dafür zählt das Rechnungsdatum. Für die Inanspruchnahme der BRE zählt jedoch das Bahandlungsdatum.
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Dass die Schulaufsicht das wissen will, ist eine Lüge. Du solltest die Schulaufsicht darüber informieren, damit sie den Schulleiter über die Rechtsvorschriften belehrt und dieses Verhalten abstellt. Der Schulleiter weiß, dass du langfristig ausfällst, das ist Planungssicherheit genug.
Nele
Und das am besten in Schriftform...
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Sehr gute Entscheidung!
Herzlichen Glückwunsch!Für die Schule ändert es doch eh nix - ob du es jetzt sagst oder nach den Ferien (oder ist das an Förderschulen anders?). Freu dich über deine Schwangerschaft und schone dich und deine Nerven!
Glückwunsch! -
Habdamalnefrage: Du darfst wenn du Teilzeit in Elternzeit machst auch unterhälftig arbeiten! Eine genaue Stundenzahl habe ich hierbei noch nirgendwo gelesen. (Da ich ja auch noch in Elternzeit bin. Wenn ich was anderes lese gebe ich dir Bescheid. :-))
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Mal ein bisschen Aufklärung für Hessen:
- In Hessen darf man nach Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt weiterarbeiten, da die Hessen im Voraus mitdenken und einfach grundsätzlich Frauen nur einstellen, wenn ein Rötelnschutz besteht (und das es es auch, was die anderen BL in der Zeit prüfen) - kein Rötelnschutz - keine Einstellung (nicht mal für Vertretungsverträge).
- Ein "verbrieftes" RECHT/Anspruch seine vorhergehende Schule hat man NUR, wenn man nicht pausiert, d.h. nach dem Mutterschutz direkt weiterarbeitet (habe mich da genau informiert, weil ich auch von "einer gewissen Zeit" gehört hatte). In der Regel wird allerdings versucht (zumindest hier im Schulamtsbezirk), den WÜnschen nachzukommen (gleich ob es an die alte oder an eine neue Schule gehen soll).Meine ehemalige Kugel liegt nun grade selig schlummernd neben mir und ist schon fast 5 Wochen

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ZitatAlles anzeigen
Aufnahme aus der privaten Krankenversicherung
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen sind zum Beispiel,wenn durch Aufnahme einer Beschäftigung Krankenversicherungspflicht eintritt oder durch Gehaltsabsenkung das Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt oder Arbeitslosigkeit eintritt und Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit bezogen wird.
Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber der privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen.Der Eintritt von Versicherungspflicht ist ausgeschlossen,
wenn der Betroffene das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig war.
Trifft dies zu, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Quelle: Techniker KrankenkasseVielleicht hilft dir obiges ja schon weiter..
Ja, auch Chili! -
Das mit der privaten Krankenversicherung stimmt nicht. Du musst solange in der privaten bleiben, bis du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst. Da gab es in den letzten Jahren viele Änderungen, wie z.B. die Schaffung der Basisversicherung.
Informier dich da ganz genau und am besten schriftlich sowohl bei deiner, als auch bei der gesetzlichen deines Mannes - sonst annst du böse auf die Nase fallen. -
Also bei meinem Chef würdest du als Mann, selbstverständlich inoffiziell, definitiv bevorzugt eingestellt werden, selbst bei nicht identischer Qualifikation... Der braucht einfach Unterstützung im Hühnerstall...

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Wenn man zur Bearbeitung einer Aufgabe in einer (oder etwa auf einer) Deutscharbeit in der Grundschule schon ein Lehrerforum und/oder einen Duden zur Hilfe nehmen muss, dann würde ich im Zweifel immer für die Kinder entscheiden.
Ich singe sowohl in der Dusche als auch unter der Dusche. -
@Prinz: Die Anzahl aus (1) bezieht sich aber nicht auf mehrtägige Fahrten, sondern auf eintägige Schulwanderungen oder Schulfahrten, für Annie ist Punkt (2) relevant, und hier wird keine Anzahl mehr genannt!
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Annie: Lies dir mal den aktuellen Aufsichtserlass durch (der, der gerade geändert wurde!). Ich bin der Meinung, dass das nach diesem Erlass jetzt offiziell nicht mehr zulässig ist. Du findest ihm (auch online) im hessischen Amtsblatt - ich glaube 1/2014 oder 2/2014.
Zitat(2) Bei mehrtägigen Fahrten soll unabhängig von der Gruppengröße und der Jahrgangsstufe
neben der verantwortlichen Lehrkraft auch eine Hilfskraft (§ 2 Abs. 3) die Schülerinnen
und Schüler begleiten.Uns wurde bei der Besprechung des Erlasses mitgeteilt, dass in schulischem Kontext ein soll mit einem muss gleichzusetzen ist, außer es gibt eine schriftliche Ausnahmegenehmigung. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde, d.h. euer Schulamt.
Das andere (mit mehr als 21 nicht mal mehr Schulgrundstück verlassen) stimmt nicht, auch wenns teilweise so gehandhabt wurde.
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Sarek: Ich glaube, "Verweis" ist in den BL unterschiedlich definiert!
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Dir Parallelkollegin hat ihren Aufsatz doch sicherlich auch nach bestimmten Kriterien korrigiert (*Hoffnung*) - kann sie dir diese nicht mit entsprechendem Notenschlüssel zukommen lassen?
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Viel wichtiger als ein schneller Klick bei dieser Petition fände ich, auch mal in den eigenen Garten (so denn vorhanden) zu schauen. Ist der wirklich so angelegt, das Schmetterlinge, Bienen, Hummeln, Insekten und Co. einen Lebens- und Futterraum finden?
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Bei Leererkalender kannst du dir z.B. aussuchen, was für ein Kalendarium du haben willst. Außerdem wählst du, wieviele Klassenlisten du haben willst, ob du die Möglichkeit für Konferenzprotokolle hinten drin haben willst, Kurznotizen für Elterngespräche oder Ausleihlisten, Blanko/linierte/karierte Seiten etc. Musst du dir einfach mal auf der Seite anschauen.
Ansonsten kannst du dir dort auch das Cover selbst gestalten und und und.
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