Beiträge von Schmeili
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Hm, ich weiß nicht, ob das reine Arbeitsrecht hier so anwendbar ist. Die meisten Arbeitnehmer haben ja zumindest die Möglichkeit zwischendurch die Toilette aussuchen zu können.
Hast du wegen deiner Lage schonmal mit jemandem von schulischer Seite oder dem Schulamt gesprochen? Gab es da bestimmte Auskünfte, Zusicherungen oder komplette Ablehnung?
Falls eine Verbesserung deiner aktuellen Situation aus schulischer Sicht gar nicht möglich ist, würde ich das Gespräch mit dem Personalrat suchen oder ggf. sogar die Gewerkschaft mit ins Boot holen. -
Was für eine Klassenstufe hast du denn und welche Fächer unterrichtest du in der Klasse?
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Die Tatsache, dass man so wenig darüber findet, zeigt aber, dass der Sachverhalt schulisch nicht wirklich relevant zu sein scheint.
Vor allem zeigen all eure Antworten, dass da tatsächlich ein Schreibfehler in dem Buch zu sein scheint...

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Meine Erfahrung von 3 Frühlingsbasaran: Alles was groß und teurer ist verkauft sich besser (und schneller!!!) als viel Kleinkram.
Osterhasen aus Zaunlatten, Laubsägearbeiten z.B. für den Garten, Serviettenständer (mit österlichen Motiven aus Serviettentechnik, Rohlinge gekauft), Insektenhotels (geht toll aus Mandarinenkisten), gefüllte Osternester (geht sogar aus Tonkarton, kommt auf ne schöne Füllung an), Blumenketten (so Hängerchen für Türen) aus Filz, große Bilder auf Leinwand (moderne Muster - kaufen zumindest immer die Eltern des Kindes, kann man gut und gerne 10-15€ für nehmen, je Rahmen 10€ Gewinn), gesägte Türschilder (verziert mit Knöpfen und Bändern) mit Drahtaufhänger, Tontopffiguren......
So Kleinkram geht auch immer, aber man braucht ziemlich viel davon, um einen ordentlichen Gewinn zu erwirtschaften - und dann hat man oft das Problem, dass haltnicht soooviel davon gekauft wird. Ein paar Beispiel: Marmorierte Ostereier / Ostereierkerzen, Schlüsselanhänger, gefilzte Eier, umwickelte Flaschen (mit Bast/Schnüren), Kresse in bemalten Tontöpfen, Fensterbilder aus Tonkarton, gefaltete Schachteln, selbstgebastelte Osterkarten.... -
Naja, kommt ja immer darauf an, was du verdienst. Bis 450€ kannst du steuerfrei arbeiten, danach werden die Abzüge fällig. Da U+ ja eher weniger regelmäßig ist, wird es dann auf das Jahreseinkommen ankommen. Hier findest du weitere Informationen: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Hat weniger etwas mit Schule zu tun, sondern mit Steuerrecht.
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Außerhalb der Schulzeit und außerhalb der Schule sind aber keine Kriterien, sonst würde kein Deutschlehrer mehr abends ins Theater gehen.
Den Theaterbesuch mit thematischem Bezug zum Deutschunterricht wird wohl auch überaus selten vom Elternbeirat aus organisiert sein.
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Soleil: Gerade aufgrund des neuen Aufsichtserlasses DARF es gar keine Schulveranstaltung mehr sein!!! Da würde ich also schon alleine zu deinem Schutz die Finger von lassen!
Der Charakter der Veranstaltung (dein letztes Posting) klingt auch definitiv nach privat organisierter Veranstaltung.
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Solange dir als Lehrer keine richterliche Verfügung vorliegt machst du dich unter Umständen sogar strafbar, wenn du das Kind dem vater NICHT aushändigst.
Sorgerechtsschlammschlachten- und kriege sind NICHT Sache der Lehrer/Schule. Erst wenn eine richterliche Verfügung vorliegt (egal ob vorläufig, oder alleiniges Sorgerecht oder alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht), kann die Schule mit der sorgeberechtigten Person gemeinsam eine Lösung überlegen, aber eben erst DANN.
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Welche Größe hast du dir denn vorgestellt (also in etwa)?
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Hm, also ich finde, dass ihr ketfesem grad unnötig Angst macht. Mit dem aktuellen Abkommen (http://www.schulbuchkopie.de wurde ja bereits genannt) ist es doch ziemlich eindeutig 10%, max. 20 Seiten. Die Schule bzw. ketfesem selber (Liederbücher habe ich persönlich z.B. gerne selber - selbst wenn ein Exemplar der Schule zur Verfügung steht) muss halt das Liederbuch haben - und das ist in diesem Falle dann auch "Das Werk".

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Weihnachtsferien (7 Tage) und 1 Tag nach Zeugnissen-sonst ist nix frei. MuSchu beginnt 1 Woche vor den Osterferien...
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Danke Susannea. Den Gefallen mit dem Elternabend tue ich weniger meinem Schulleiter sondern mehr mir und den Eltern.
Solange es mir gut geht habe ich keine Probleme, einen Elternabend von 19-21 Uhr durchzuführen. Früher komme ich eh nicht ins Bett...Urlaubstage:
Bei dem Urlaubsanspruch ist ja gerade das Problem: Soweit ich informiert bin (ha! und das ist nicht besonders gut!) haben wir in Hessen keinen explizit genannten Urlaubsanspruch, bei uns sind tatsächlich die Ferien frei (außer die letzte Woche in den Sommerferien, die kann für schulische Dinge verplant werden). Das mit Ende MuSchu ist trotzdem gut zu wissen!Edit: Google (schnelle Suche, ohne Gewähr!) sagt, das hessische Beamte 30 Tage Urlaub haben - bei 7 Kalendermonaten macht das 17,5 Urlaubstage, das wären mal krasse 2 Wochen, die mir "fehlen" würden.

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Hallo,
ich habe mal eine Frage: Ich gehe im April in Mutterschutz. So langsam stelle ich fest, dass alle anderen "Mitschwangeren"-Nicht-Lehrerinnen wesentlich früher gehen, da sie noch Urlaubsanspruch haben.
Wie ist das eigentlich bei Lehrern geregelt bzw. wo könnte ich dazu Auskunft erhalten (Hessen).
Bei angestellten im nicht-öffentlichen Dienst rechnet man im schlechtesten (!) Fall mit 2 Urlaubstagen je begonnenem Kalendermonat bis zur Geburt, wären bei mir 10 Urlaubstage.
Würde ich so bei mir rechnen, müsste ich eigentlich ja noch "Resturlaubsanspruch" von 3 Tagen haben (wenn ich Zahlen vom öffentlichen Dienst zugrunde lege noch viel mehr). Kennt ihr Regelungen o.ä. dazu?(Mir gehts hier grad nur um die theoretische, offizielle Regelung da ich heute doch ein wenig schräg geschaut habe, als von mir seitens des Schulleiters erwartet wurde, dass ich an meinem letzten Arbeitstag vor Mutterschutzbeginn tatsächlich noch an einer größeren Abendveranstaltung teilnehme - das war dann in der Tat das erste Mal, dass ich mal auf die Mutterschutzrichtlinien bzgl. Arbeiten nach 20.00 Uhr hingewiesen habe
. DAS fand ich schon dreist. Für mich ist es aktuell selbstverständlich, dass ich meinen Elternabend auch so "elternverträglichen" Zeiten abends noch mache obwohl ich das nicht müsste, aber soviel Dreistigkeit fand ich dann schon stark... ) -
Ähm, Mollekopp, bist du dir SICHER, dass es eine Ganzjahresnote gibt? Das wäre mir für Hessen komplett neu, es sei denn, der Zeugniserlass ist für die Grundschule ein anderer, was ich mir aber nicht vorstellen kann (meine auch, dass das ein gesamter Erlass ist).
Das Zeugnis vor den SOmmerferien ist das Zeugnis für das 2. Halbjahr. -
Nein, zumindest nicht verpflichtend in der Schule blau.
mollekopp: Weiß die SL auch, dass deine Kollegin die Arbeiten haben soll, aber nicht erhalten hat? Würde ich nochmals abklären und die SL fragen, wie du nun mit dieser Situation umgehen sollst, gerade ggü. den Eltern und Schülern. Das mit den "guten Noten" ist halt oftmals so, gerade bei Referendaren (nicht abwertend gemeint) - da wirst du ncihts tun können. Aber da du ja scheinbar zum Halbjahr angefangen hast, ist das für dich gar nicht so relevant, da du ja deine Noten für das 2. Halbjahr machst, im schlimmsten Falle musst du halt Ende des Schuljahres nen Notensprung begründen.
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Wichtig ist auch die Unterscheidung im Studium ob Langfach oder Kurzfach.
Hast du zwei Langfächer studiert? Oder ein Langfach und 2 Kurzfächer`?
Oder hast du wirklich NUR Mathe als Fach?
Bei mir wurden die Kurzfächer "nur" für GS anerkannt und das Langfach bis Klasse 10. Wobei es letztlich schon fast unrelevant ist, da du auch als GS-Lehrer in der HS/RS arbeiten kannst. -
soleil: Irgendwie habe ich im Kopf, dass es bei den Klassenteilern im letzten Jahr (in Hessen) eine Änderung gab (weg von absolut festen Zahlen).
Vielleicht weiß deine Schulleitung mehr? -
Was definitiv weder eine gute Idee noch ein guter Rat an andere ist, erlaubt ist es schon gar nicht. Denn wenn etwas passiert, bist du überhaupt nicht abgesichert. Ein SL der das zulässt hat ME überhaupt keine Ahnung.
Hm, kann man sehen wie man will. Wenn man ohne Vertrag bereits unterrichtet, hat man (falls man das vorhat ;-)) gute Chancen sich in den Beruf FEST einzuklagen. Darum steht bei uns Feuer und Tod darauf irgendjemanden ohne Vertrag unterrichten zu lassen.

Da die Verträge ja oftmals sehr kurzfristig ankommen kenne ich das auch so, dass die Leute schon in die Klasse gehen. Wirklicher UNTERRICHT wird da nicht erwartet, sondern ein erstes Beschnuppern. Eine Vorstellungsrunde kann man auch später machen, oder sich sie Schüler gegenseitig vorstellen lassen. Unbedingt vorher Namenslisten geben lassen - dann kannst du dir gleich ein paar Notizen dazumachen.
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Tootsie hat das ganz gut erklärt.
Wenn das Thema "Satzanfänge" aktuell gerade thematisiert wird, kann solch eine "Regel" oftmals formuliert werden, damit die Kinder wirklich dazu gewzungen sind, verschiedene Satzanfänge zu nutzen. Wenn GENAU in dieser Zeit hierzu ein Aufsatz/Test geschrieben wird, könnte ich mir auch einen Punktabzug hierzu vorstellen. Spätestens ab dem darauffolgenden Aufsatz aber schon nicht mehr.
Entweder abwarten oder Lehrerin fragen.
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