Schau mal hier: http://www.stmf.bayern.de/oeffentlicher_…_beschaeftigte/
In der Broschüre steht (soweit ich es überflogen habe) nichts von einer zeitlichen Vorgabe, nur eben die gesamte zeitliche Begrenzung, also die maximale Elternzeit.
Rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Nein, das ist falsch. Und wenn deine Schwester 14 MOnate und 3 Tage Elternzeit nehmen will, dann kann sie das auch tun.