Gibt es jemanden, der sich mit dem Schulgesetz gut auskennt und mir beantworten kann, ob und wenn, mit welchen Folgen, man zwei Noten schlechter im Zeugnis geben kann?
Danke im Vorraus
Es muss in der Zeugniskonferenz schriftlich begründet werden (z.B. schriftliche Noten entsprechen Note x, mündliche Beteiligung entsprechen Note Y und sonstige Mitarbei ist Note Z, somit ergibt sich eine Gesamtnote von XYZ). [Hessen]