Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Ich kenne einen Fall, bei dem das einfach etwas mit Aufenthaltsrecht zu tun hatte.
Dieser Mensch ist "inoffiziell" inzwischen über 70, offiziell arbeitet er noch (da 62). Hätte er damals sein wahres Alter angegeben, hätte er, aus einem afrikanischen Land kommend, in der DDR kein Aufenthaltsrecht für ein Studium erhalten.
Mag man verurteilen, ich persönlich kann es inzwischen verstehen.
Genauso kann das natürlich mit dem Kindergeldbezug sein - aber letztendlich hat eine Behörde dieses akzeptiert. Du persönlich hättest möglicherweise (würde ich vermuten, habe aber keinerlei rechtlichen Kenntnisse diesbezüglich) sogar die Möglichkeit das anzuzeigen - aber die Frage ist: Was bringt dir das?