Ich habe ein bisschen Angst, dass wenn ich wieder anfange und die Betreuungszeiten der Kinder nicht berücksichtigt werden, ich schlicht nicht arbeiten kann.
Dann muss man sich halt noch einen Babysitter oder Tagesmutter ergänzend nehmen. Auf Rücksichtnahme auf die Betreuungszeiten der Kinder hast du keinen Anspruch, bindend ist erstmal nur das Teilzeitkonzept.
Die ersten fünf Jahre kannst du eine Versetzung vergessen, falls die Schulleitung dich nicht freigibt.