Aber im EQR steht die Promotion deutlich über dem Master. Das muss doch was Wert sein?
Nö.
Aber im EQR steht die Promotion deutlich über dem Master. Das muss doch was Wert sein?
Nö.
Du bist aber schon Förderschullehrerin?
- Eines für alles? Also evtl. ein Block?
Meinst du das ernst?
Habt ihr kein Beamtenrecht im Referendariat gemacht????
Das macht effektiv keiner.
Warum darfst du sie nicht einsetzen?
Oft sitzen sie in gewisser Weise auch einfach dabei und zwingen die Schüler zum Lernen, wofür sie sonst einfach zu faul wären.
Das wird der Knackpunkt sein.
Und da es eine fremde Person ist, ist das was anderes als die Eltern, denen gegenüber man bockig sein kann.
hoffe ich auf so eine Öffnungsklausel.
Die PKV muss dich nehmen über die Öffnungsklausel - problematisch ist häufig bei starkem Übergewicht eher die Verbeamtung grundsätzlich.
Aber warum bekommst du in NRW keine Planstelle? Da gibt es doch etliche Stellen? Oder hast du eine ungünstigere Fächerkombination?
Hochschulabschluss
Nein, § 10 Absatz 2 Satz 1 Lehrerausbildungsgesetz (auf den wird in deinem gefundenem Abschnitt verwiesen) besagt nämlich folgendes:
ZitatDie Studienabschlüsse sind an Universitäten zu erwerben oder in denUnterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport einschließlich der Bildungswissenschaftenan Kunst- und Musikhochschulen oder an der DeutschenSporthochschule Köln. Leistungen aus Studiengängen an Fachhochschulenkönnen angerechnet werden, soweit das Studium nach diesem Gesetzinsgesamt überwiegend an den in Satz 1 genannten Hochschulen geleistetwird.
Reine Bachelorabschlüsse sind damit sowieso raus, da mWn keiner 8 Semester Regelstudienzeit hat.
Hast du schon Kontakt mit jeweils den beiden Schulen aufgenommen?
Gut, mache ich die Hautkrebsvorsorge eben auf eigene Kappe mit diesem Verfahren.
War das irgendein besonderes Verfahren?
1. Kann ich die Versicherung der HanseMerkur (oder auch andere PKVs) ,,beenden'' und zurück in die GKV, sofern ich nach dem Referendariat (was sehr wahrscheinlich ist) nicht sofort verbeamtet werde, sondern in ein Angestelltenverhältnis wechsel.
Sofern du nicht mehr als 59000 EUR/Jahr verdienst, musst du in die gesetzliche Krankenversicherung. Der Name "sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" kommt ja nicht von irgendwoher.
Grundsteuer
Grundsteuer wird umgelegt auf den Mieter.
Bürokosten
Das musst du dem Finanzamt noch mal verklickern, welche großartigen Bürokosten bei der Vermietung eines Gästezimmers hier anfallen.
und die Miete nur symbolisch ist
Wenn die Miete eine bestimmte Grenze unter der ortsüblichen Miete ist, wird euch das Finanzamt sowieso alles streichen.
Die Kosten von 20 Euro sind klar kalkulierbar
Das Problem ist nur, dass diese Handyversicherungen in Anbetracht zum Handypreis exorbitant teuer sind, zumal das Handy sehr stark im Wert sinkt.
Und dann haben die auch häufig nur so komische Bedingungen, wie dass das Handy repariert wird o.ä.
Wie die Stiftung Warentest sagt: "Wenig Schutz für viel Geld"
Das ist mir bekannt, danke. Allerdings können wir die Kosten ja abschreiben und somit werden uns durch die Vermietung steuerlich vermutlich keine Nachteile entstehen.
Steuerliche Nachteile gibt es hier so oder so nicht, da ihr Steuern ja nur auf den Gewinn zahlt, und trotz Steuern dann mehr Geld als vorher habt. Und generell erhöht es natürlich den Steuersatz für das gesamte Einkommen. Trotzdem habt ihr insgesamt aber mehr als vorher.
Wenn ihr mehr Ausgaben als Einnahmen habt, würde ich mir das allerdings stark überlegen. Dann subventioniert ihr eure ehemalige Schüler. Bei dieser einmaligen kurzen Vermietung dürfte das aber nicht der Fall sein. Bei längeren Vermietungen kann das durchaus mal sein, wenn man Investitionen in die Wohnung tätigt, z.B. neue Dusche im Badezimmer.
dass sie nicht so laut sind, dass es andere stört
Die sollen gar keine Geräusche machen, die über übliche Arbeitsgeräusche hinausgehen.
Die Einnahmen musst du bei der Steuererklärung bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben.
Ansonsten würde ich persönlich davon Abstand nehmen, hier einfach nur aus Mitleid an eine ehemalige Schülerin zu vermieten.
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