Beiträge von Karl-Dieter

    Vor einer Ordnungsmaßnahme müssen erzieherische Maßnahmen stattgefunden haben

    Das ist für NRW so nicht richtig. Es wird empfohlen, aber es ist nicht verpflichtend.


    Desweiteren muss vor Verhängung einer Ordnungsmaßnahme durch den Schulleiter eine Anhörung der Eltern und des Schülers stattgefunden haben und auch der KL muss eine Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äußern.


    Anhörung muss stattfinden, kann aber nachgeholt werden. KL muss keine Gelegenheit erhalten, sich zu äußern.

    wiederhole einfach immer wieder, was du gerade schon gesagt hast ("du findest das also unfair. ist okay. ich seh dich trotzdem nach der stunde kurz bei mir, weil du gerade geredet hast."). und wieder. und wieder. freundlich und bestimmt. und nochmal. und nochmal. nochmal.


    Wenn man sich richtig zum Affen machen will, kann man das machen. Sonst sollte man das tunlichst sein lassen. Derartige Aufforderungen wiederhole ich einmal, und dann gehe ich weiter nicht darauf ein. Erscheint der Schüler nicht, eskaliere ich die Konsequenzen entsprechend.

    Vermutlich reagierst du nicht oder nicht angemessen auf Unterrichtsstörungen und dementsprechend nicht konsequent genug.


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    Warum du das Coaching als "verdonnert" betrachtest, ist mir schleierhaft. Offensichtlich benötigst du Hilfe - hier bekommst du sie. Dann nutze es auch und gehe nicht gleich mit einer negativen Grundeinstellung daran.

    Was willst Du denn noch bewerten? Etwa eine gute Note dafür, daß die Schüler nicht ihre Mitschüler beklauen?


    Mappenführung, fachspezifische Kompetenzen (z.B. wie gut jemand mit einem Mikroskop umgehen kann), Arbeit in Partner- und Gruppenarbeiten, Tests, usw


    Was meinst du, warum es nicht "Mündliche Note" sondern "Sonstige Leistungen/Mitarbeit" heißt?

    Hier mal als Beispiel für das Fach Mathematik:


    Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler im Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche und schriftliche Formen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit umfassen. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen.
    Zu „Sonstigen Leistungen“ zählen beispielsweise

    • Beiträge zum Unterrichtsgespräch in Form von Lösungsvorschlägen, das Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibilitätsbetrachtungen oder das Bewerten von Ergebnissen
    • kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit (Anstrengungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit)
    • im Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z. B. vorgetragene Hausaufgaben oder Protokolle einer Einzel- oder Gruppenarbeitsphase, angemessene Führung eines Heftes oder eines Lerntagebuchs
    • kurze, schriftliche Überprüfungen.

    ich plane im Mai mein Ref. anzufangen. Doch vor kurzem habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Entbindung ist wohl im Juli.

    Du hast Mutterschutz, 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen danach. Und die üblichen Regelungen. Dort bekommst du dein Gehalt weitergezahlt. Nach den 8 Wochen Mutterschutz kannst du halt normal dein Referendariat weitermachen - oder du gehst in Elternzeit. Da gibt es aber kein Geld vom Dienstherren.

    wenn sie jetzt seit 6 Doppelstunden gar nichts gesagt hat, könntest Du ihr auch in jeder Doppelstunde als Rückmeldung geben, daß diese Doppelstunde jetzt wieder eine 6 in der Sonstigen Mitarbeit bedeutet, eben weil sie nichts gesagt hat.

    Wenn die "Sonstige Mitarbeit" sich ausschließlich aus der mündlichen Mitarbeit zusammensetzt, könnte man das. Zum Glück tut es das nicht.

    In der schule gibt es und DARF es diesbezüglich keine Deutungen, Verklausulierungen o.ä. geben.

    Darf es in der Privatwirtschaft auch nicht geben, aber da hält sich keiner dran.

    Ein klassisches Arbeitszeugnis als Angestellter in der Schule ist rechtlich kein Unterschied zu einem Arbeitszeugnis als wenn man bei z.B. IKEA arbeitet.

    Bei meiner Bewerbung auf meine Beförderungsstelle (auch in NRW) habe ich nur geschrieben "Hiermit bewerbe ich mich auf die ausgeschriebene Stelle blabla" und mehr nicht.
    Dann hat meine Schulleitung die Aufforderung zur Beurteilung bekommen.

    Mitschicken muss man eigentlich nichts

    Ich bin auch für abwechslungsreichen Unterricht und Methodenvielfalt etc., aber doch nicht innerhalb von 45 Minuten


    Es erwartet keiner eine Makromethodenvielfalt innerhalb von 45 Min. Du suchst dir dein Lernziel aus, und überlegst, welche Methode dann dazu passt.

    Oder wie läuft bei dir der Unterricht ab? Du stehst 45 Min vorne und erzählst?

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