Beiträge von Karl-Dieter

    Wenn ich eine halbe Stelle arbeite und meine 4 Stunden täglich bereits abgeleistet habe, weil ich z.B. von 9-13 Uhr Unterricht geleistet habe, dann sind sämtlich Nachmittagstermine Zeiten, die als (unbezahlte) Überstunden gelten

    Nein, sind es nicht. Sondern das gehört auch zu deiner Arbeit dazu und ist einzukalkulieren.


    § 10 Allgemeine Dienstordnung (NRW)



    Zitat

    § 10Weitere Aufgaben(1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichenmit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sieüberwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht,beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigungder Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führenUnterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste).(2) Die Lehrerinnen und Lehrer führen im Rahmen der Aufsichtspflicht derSchule Aufsicht.(3) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehört es auch, Vertretungsaufgabenzu übernehmen, an Konferenzen und Dienstbesprechungenteilzunehmen sowie an der Vorbereitung des neuen Schuljahres mitzuwirken.(4) Lehrerinnen und Lehrer stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinanderab und arbeiten zusammen (§ 57 Absatz 2 Satz 2 SchulG). Siewirken an der Qualitätsentwicklung und -sicherung schulischer Arbeit sowiean der Gestaltung des Schullebens mit (§§ 3 Absatz 4, 57 Absatz 2Satz 1 SchulG).(5) Lehrerinnen und Lehrer können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnenund -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) undbei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums (§ 12 LABG - BASS 1-8)sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssennach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken.


    Wenn du davon ausgehst, dass deine Arbeit sich ausschließlich auf den Unterricht bezieht und der Rest unbezahlte Überstunden sind, dann hast du eine völlig falsche Auffassung von deiner Arbeit. Für die anderen Termine wirst du ebenfalls bezahlt!

    30% deines aktuellen Bruttos. Sprich 1037 EUR Brutto. Bei Steuerklasse I also ca. 600 EUR netto.


    Du bekommst KEINE Mischung aus Sonderzahlung Angestellter und Sonderzahlung Beamter, sondern einfach 30% deines Beamtenbruttosoldes. Angerechnet werden aber alle 12 Monate.



    Ist keine Vermutung, sondern definitiv so. Kannst du nachlesen, und war bei mir bei einer ähnlichen Konstellation genauso.

    Was ist denn das Problem daran nur ab der 2. Stunde zu können,


    Wenn das Kollegen mit Hauptfächern betrifft die in der Regel vormittags gelegt werden sollen und die Fächer idealerweise in Doppelstunden unterrichtet werden, und wie bei uns in der 6. Stunde Mittagspause ist: Dann führt das zu Problemen, weil der einzige Block, wo die Doppelstunde dann hingelegt werden kann, z.B. die 3+4 Stunde ist. Es gibt aber nun mal nicht nur ein Hauptfach.
    Und wenn man mit so einer Regel ankommt "Immer nur ab der 2. Stunde" dann bedankt sich die Person dann auch, wenn ihr Hauptfach dann regelmäßig in der 7+8 oder 8+9 Stunde liegt ODER/UND ein anderer Hauptfachkollege immer im Spätnachmittagsbereich liegt.


    Mal ganz grob ausgedrückt. Und wir haben ja nicht nur einen solcher Wünsche im Kollegium, sondern vielfach ausgestaltet (problematisch auch: Ein Kollege kann erst etwas später, der andere Kollege aber nicht am Nachmittag). Wenn es möglich ist, wird es gemacht, wenn nicht, dann aber halt nicht, außer bei verbindlichen Sachen (Arzt).



    Daran sieht man, was für eine Auswirkung dieser Wunsch hat. Hat man den Wunsch an einem oder zwei Tagen: Kein Ding, wird möglich gemacht. Hat man den Wunsch an jedem Tag, eventuell kombiniert mit einer Unwilligkeit in den Nachmittagsbereich umzuziehen: Geht nicht.

    In Hamburg sind 30 Minuten vorgeschrieben, pro Kind. Früher zweimal im Jahr, jetzt darf man auch nur einmal machen. Bei 24 Kindern sind das mal eben 12 Stunden. Und doch es sind genau das Entwicklungsgespräche, Lernentwicklungsgespräche um genau zu sein. Andere gibt es nicht.

    Okay, gut. Mein Fehler, das wusste ich jetzt nicht. Bei uns (weiterführende Schule) ist das nur kurzer Überblick zum Leistungsstand und Besonderheiten und wenn man das zügig macht ist man in 5-8 Minuten durch.

    Der Punkt ist doch aber, wenn ich als Mutter meine Arbeitszeit reduziere für die Kinderbetreuung und mein Mann Vollzeit arbeitet das zu bestimmten Zeiten einfach nicht geht, dass er da einspringt, weil er da noch arbeitet.

    Aber auch das ist nicht das Problem des Stundenplaners. Dann muss man halt selbst gucken, wie man das organisiert (Babysitter, Großeltern, Freunde). Die Kinderbetreuung ist nicht das Problem des Arbeitgebers/Dienstherrs. Oder dein Mann muss eben auch Teilzeit arbeiten.


    Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass auf Sonderfälle (Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung) Rücksicht genommen wird, aber bitte nicht zu Lasten anderer Kollegen.

    Bei mir sind es 28 mal 15 Min bzw. mind bei zwei bis drei Kindern pro Jahrgang reichen die 15 min nicht aus und man muss direkt 30 ansetzen.

    Dann setzt man halt nur 5 Minuten an und mit Uhr. Der Elternsprechtag ist ja nicht für ausführliche Entwicklungsgespräche und Schulplanung bis zum Abitur gedacht. Bei den schwierigen Fällen muss man dann halt einen Einzeltermin machen.

    Da wir hier in diesem Thread ja aber nun beim TE kein überzogenes Anspruchsdenken haben, sondern eine überlastete Kollegin, die zu Recht gefragt hat, worauf sie konkret zu achten hat, können wir hier ja auf Verallgemeinerungen verzichten und einfach weiter Informationen zusammentragen.


    Ich habe hier nicht alle ledigen und kinderlosen Schulleiter über einen Kamm geschoren...

    kannst du mal ein wenig konkreter werden? Was genau verstehst du unter Anspruchsdenken?

    Da wird bei einer vollen Stelle wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass man jeden Tag zur zweiten, besser zur dritten Stunde hat. Oder der Mittwoch-Nachmittag immer frei ist, weil da Bastelnachmittag oder sowas ist. Nur mal zwei Beispiele.


    (Es gibt auch Kollegen ohne Kinder mit Anspruchsdenken, so ist es nicht)

    edit vom Mod: Ausgelagert aus diesem Thread:


    Halbe Stelle und arbeite ständig


    Es bestand Bedarf an einer übergreifenden Diskussion, allerdings war sie in diesem Thread, in dem eine konkrete Fragestellung vorlag, etwas fehl am Platze.


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    Das ist zugegebenermaßen schwierig, wenn die SL-Mitglieder ledig und kinderlos sind ...

    Ich habe selbst einen ledigen und kinderlosen SL, und da fluppt das problemlos.



    Unabhängig von diesem Fall, der meiner Meinung nach eine Katastrophe ist: Viele Kollegen mit Kindern gehen aber auch davon aus, dass man ihnen den roten Teppich ausrollt. Was da teilweise für ein Anspruchsdenken da ist - das schaudert es mich.

    Angeblich sollen die Jobaussichten aktuell ziemlich gut sein, geradezu "grandios", wie eine Mitarbeiterin des Schulministeriums auf einer Infoveranstaltung, die ich neulich besucht habe, sagte. Insbesondere mit dem Fach Deutsch. Konkret ist das natürlich nicht...

    Grandios sind die Einstellungschancen im Bereich Haupt-, Real-, Gesamtschulen. Da gibt es tatsächlich zu wenige Lehrer und viele Stellen können nicht besetzt werden. Auch unabhängig von "Willkommens"-Klassen (oder wie sie nach Schule auch heißen)

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