Du hast deine Pflicht und Schuldigkeit getan.
Unabhängig davon: Anhand deiner Rechtschreibfehler in dem Text gehe ich davon aus, dass du kein Lehrer bist.
Du hast deine Pflicht und Schuldigkeit getan.
Unabhängig davon: Anhand deiner Rechtschreibfehler in dem Text gehe ich davon aus, dass du kein Lehrer bist.
ich könnte noch so viel schreiben, wie unfair ich an der Schule behandelt wurde und was mir bei der Prüfung alles vorgeworfen wurde, aber das müsste fürs Erste reichen.. kennt ihr ähnliche Fälle, in denen man in einem anderen Land oder an einem anderen Studienseminar eine dritte Chance erhalten kann?
Also sind alle Schuld, die Schüler, die Mentoren, die Schule, die Schulleitung und die Prüfer?
Also alle außer du?
Jetzt habe ich eine junge Referendarin, die das partout nicht einsehen will, mir ihre Planung für den nächsten Tag einfach nur zu spät abgibt oder einfach glaubt, dass sie es sich leisten kann, ohne vorbereitetes Tafelbild in die Stunde zu kommen
Tja, wenn "strukturierten UNterricht lernen" = drangsaliert werden, ja, gerne. Ich sage es mal so: Einige müssen es auch mal härter gesagt bekommen, weil sie die netten Worte nicht verstehen.
Und nur, weil es einen hohen Lehrermangel gibt, heißt es nicht, dass die Qualität sinken darf.
Meine Worte (s. Post unter dir), witzig, dass wir gleichzeitig den gleichen Gedanken hatten.
stattdessen sind wir alle am Limit unterwegs und nicht wenige quälen sich täglich in die Schule, weil sie von ihren Mentoren drangsaliert werden.
Viele fühlen (!) sich drangsaliert. Ob sie das tatsächlich werden, lasse ich mal im Raum stehen.
Beispiel: Ich habe mal einen Referendar betreut, netter Kerl, kam persönlich super mit ihm klar. Dienstlich war es aber extrem anstrengend mit ihm. Er war bei mir im Ausbildungsunterricht, relativ am Anfang (nach ca. 6 Monaten), ich würde also gerne wissen, was er die jeweiligen Stunden vorhat. Ich erwarte da keine schriftliche Ausarbeitung, aber wenigstens eine kurze Mail / Zettel, wo grob der Verlauf skizziert ist. Kam aber nie etwas, auch auf Nachfragen. Gleichzeitig sahen die Stunden so aus, als wenn er die offensichtlich fünf Minuten vor der Stunde zusammengeschustert, absolut katastrophal. Ich rede hier nicht vom UPP-Niveau, sondern von relativ simplen Stunden.
Ich habe ihm das dann irgendwann gesagt, dass ich so nicht bereit bin, ihn weiter zu betreuen und er sich entweder meinen Bedingungen beugt oder er meinen AU verlassen kann bzw. nur noch hospitiert.
Er hat sich dann einen anderen Kollegen gesucht, der mir dann ähnliches berichtet habe.
Frage: Habe ich ihn drangsaliert?
Frage: Hat er sich drangsaliert gefühlt?
Der erste Satz stimmt - aber woher hast du die Info aus dem zweiten Satz?
Kein 2. Staatsexamen - abgesehen davon: Erfahrungswerte
Weiß jemand, was es vor der Geburt sonst noch zu beachten / erledigen gibt?
Weiter nix.
Also im Ref. haben sie mir folgende Floskel beigebracht, wenn es um die Notenbesprechung im 2. bzw. 4. Quartal geht: "Ich versuche dann mal die Note ... in der Zeugniskonferenz durchzubekommen."
Auf die Formulierung stütze ich mich dann auch, wenn ein Schüler mal wieder seine Note verhandeln will: "Deinen Wunsch bekomme ich in der Zeugniskonferenz nicht durch."
Wäre das rechtlich haltbar?
Die Aussage ist einfach Nonsens, weil eben der Fachlehrer die Note gibt.
Das Ansinnen finde ich auch etwas schräg, andererseits würde ich auch mal schauen, was konkret denn "viele nicht ausreichende Schülerleistungen" heißt. Ich kenne das auch von Kollegen, bei denen teilweise 2/3 des Hauptfachkurses 5 stehen. Dann würde ich mal selbst meinen eigenen Unterricht evaluieren, ob nicht evtl. auch die eigene Arbeit an diesen Noten schuld ist.
Allerdings macht es mir Spaß zu unterrichten und ich würde gerne Vertretungsunterricht an einer Schule geben.
Lehrer zu sein ist ja nicht dafür da um dir "Spaß" zu machen und dein persönliches Hobby zu sein, sondern du hast einen Bildungsauftrag und die Kinder haben auch ein Anrecht auf vernünftigen Unterricht -letzteres scheint bei dir nicht gegeben zu sein.
Weil die Zeugniskonferenz die Noten quasi absegnet.
Ist mir bewusst. Trotzdem hätte ich gerne die Rechtsgrundlage für die Aussage. Alles was ich vorher sage, ist Schall & Rauch. Das ist mir bewusst. Aber ich würde gerne wissen, wo das konkrete Verbot steht.
Zeugnisnoten darf man den SuS ja nicht vor der Zeugniskonferenz mitteilen.
Da würde ich gerne die rechtliche Grundlage für wissen (NRW, Sekundarstufe I)
den reinen Fachinhalten des Studiums. Die absolviert man, weil sie dazugehören und im Idealfall aus fachlichem Interesse, sie bringen einem aber in der Schule recht wenig bis gar nichts
Das ist so nicht korrekt. Gerade für die didaktische Reduktion ist ein großer fachwissenschaftlicher Überblick über das Thema extrem wichtig.
Das ist mitunter recht frickelig, da sich bei mir öfter (besonders bei Word) die Anordnung der Sachen verschiebt, wenn ich nachträglich etwas am Arbeitsblatt ändere.
Vertiefe deine Word-Skills, dann löst sich das Problem.
Allerdings sollte gerade anstrengende Arbeit (zB Pflege) auch endlich mal angemessen bezahlt werden.
examinierte Alten/Krankenpflegekräfte verdienen nicht wenig.
Das was angeblich immer gering bezahlt wird, sind die sog. Pflegehelfer. Allerdings sind das quasi angelernte Tätigkeiten.
Aber allein schon die mehrtägige Abwesenheit von zu Hause halte ich für nicht zu vernachlässigen.
Das ist aber vorher bekannt, dass es sowas gibt! Wer das nicht will, soll sich nicht für diesen Beruf entscheiden.
Wenn ich mich bei einer Elektroinstallationsfirma bewerbe, kann ich auch nicht nachher sagen "Nee, sorry, auf Montage fahr ich nicht. Mit mehrtägiger Abwesenheit komme ich nicht klar" - dann fliegt derjenige halt. Ganz einfach. Da habe ich auch kein Mitleid, weil sowas steht auch vorher im Arbeitsvertrag - genauso wie die ADO ja nix Geheimes ist.
Nicht alles, was der Dienstherr in die Vorschriften schreibt, ist auch rechtens. Ich weiß nicht, ob schon mal jemand die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gerichtlich hat überprüfen lassen.
So:
ZitatSie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste).
Das steht beispielsweise in der ADO NRW. Ich kann natürlich jetzt sagen, dass alles, was mir irgendwie nicht passt, bestimmt nicht rechtens ist. Fakt ist aber : Hierzu gibt es kein gegenteiliges Urteil, also ist es erstmal rechtens, bis ein Gericht das Gegenteil urteilt.
In dem von dir zitierten Beitrag werden auch kranke Kollegen genötigt.
Nein, hier wird irgendwie von Darmproblemen und Migräne schwadroniert, wer Darmprobleme oder Migräne hat, soll sich krank schreiben lassen. Fertig. Das wurde in dem zitierten Beitrag auch ausdrücklich gesagt, dass nur eine Krankschreibung davor schützt.
Wie definiert sich so ein Ausnahmefal
Worum geht es dir denn konkret? Einfach weniger Fahrtstrecke?
Unsere Schulleitung zwingt jeden auf Klassenfahrt zu fahren, wirklich jeden. Kinder, Darmprobleme, Migräne alles egal. Unter dem Schlagwort Dienstpflicht wird alles durchgepresst.
Sorry, aber Klassenfahrten gehören nun mal zur Dienstpflicht von Lehrern. Wenn man nicht krank ist, kann man nun mal auch auf Klassenfahrt fahren. Fertig. Das gehört zum Job dazu. Und minderjährige Kinder hat ab einem bestimmten Alter jeder, kann dann kein Lehrer im Alter von 30 - 55 nicht mehr auf Klassenfahrt?
Will man das nicht => Soll man kein Lehrer werden.
Dem gegenwärtigen Erlass zufolge gehöre ich in die Entgeltgruppe 11
Du hast doch kein 2. Staatsexamen (sog. Nicht-Erfüller), also gehörst du eigentlich in die EG 10. Oder welchen Erlass meinst du?
Ich kenne die exakte juristische Definition von "Bestenauslese" nicht. Reicht für "besser als xxx" schon, dass man eine Ausbildung abgeschlossen hat, sich danach aber als total unfähig für den Job herausstellt? (Frage ist ernst gemeint!)
Durch das 2. Staatsexamen wurde offiziell nachgewiesen, dass die Person NICHT "total unfähig" für den Job ist. Das es in der Realität teilweise anders ist, aber formal ist das nun mal so.
Hier mal eine Definition für einen Teil der Bestenauslese: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/befaehigung.html
Werbung