Reihenweise Nein anzuklicken und einer Studentin damit irgendwas versauen zu wollen ist aber glaube ich hier nicht unbedingt die vernünftigste Lösung
Das sehe ich allerdings auch so.
Hier sollten einige vielleicht mal auf dem Teppich bleiben.
Reihenweise Nein anzuklicken und einer Studentin damit irgendwas versauen zu wollen ist aber glaube ich hier nicht unbedingt die vernünftigste Lösung
Das sehe ich allerdings auch so.
Hier sollten einige vielleicht mal auf dem Teppich bleiben.
Schwester würde ich als Trauzeugin lassen.
Ansonsten: Mutter und Schwester klar und deutlich sagen, dass sie entweder den Rand halten oder zuhause bleiben. Das würde ich auch sehr deutlich sagen und nicht so verhuscht.
Ich hätte ja gedacht, dass man ggf. bei der Landesschulbehörde eine Stelle für solche Themen direkt hat.
Wozu? Weshalb soll dich das Land bei der Wahl deiner privaten Krankenversicherung beraten?
Grund hätte ich gern eine Beratung direkt für Lehrer.
Dein Anliegen ist Pillepalle für jeden normalen Versicherungsmakler, also kein großes Ding.
Die Schulleitung versucht mich jetzt mit Vertretungsstunden zu schikanieren. Ich habe mit den entsprechenden Systembetreuern bereits vereinbart, sie in der verbleibenden Zeit zu unterstützen
Ähm, hallo? Du bist als Lehrer eingestellt worden und musst entsprechend deinen Job machen. Du kannst dir nicht nach belieben aussuchen, was du machst. Das ist keine Schikane der Schulleitung, sondern sie sagt dir nur, wie du deinen Job zu tun hast.
Der Bachelor zählt übrigens sehr wohl. Ich habe im ersten Ba/Ma-Jahrgang (2005) an der Universität Dortmund studiert und meine 1. Staatsexamensnote war zusammengesetzt aus Bachelor und Master. In welchem Verhältnis weiß ich allerdings nicht.
Wer plant denn eine Lehrkraft für 6 Wochen mitten im Schuljahr ein? Ich vermute, dass ich die ein oder andere Vertretungsstunde halten und ansonsten administrative Aufgaben erledigen muss. Aber das kann wohl nur meine Schulleitung entscheiden.
Also wenn die Schulleitung hier etwas logisch denkt, dann wird sie dich voll für Vertretungen einsetzen, also mit deiner regulären Stundenzahl. Oder du wirst irgendwo in Doppelbesetzung eingesetzt. Alles andere wäre dem Kollegium auch gegenüber unfair, weil für die sechs Wochen wirst du eben auch bezahlt - für deine orginäre Tätigkeit. Unterrichten. Wenn du stattdessen nur "ein oder andere Vertretungsstunde" hältst, bedeutet das nämlich automatisch, dass das Kollegium Mehrarbeit leisten muss, für die du aber eigentlich bezahlt wirst. Die Vertretung muss ja idR sowieso gemacht werden.
Und administrative Aufgaben sind entweder Sache des Schulträgers (falls es das Sekretariat ist), oder die sind schon über entsprechende Beförderungsstellen oder Entlastungsstunden abgedeckt.
Karl-Dieter: Danke, aber der oben zitierte Passus (" Zeiten einer Elternzeit/Beurlaubung ohne Teilzeitbeschäftigung [sind] nicht ruhegehaltfähig. Für die ersten drei Lebensjahre des Kindes [...] wird ein Ruhegehalt gewährt.") widerspricht sich doch inhaltlich. Bin ich die einzige, der das auffällt oder habe ich so ein Brett vorm Kopf?
Elternzeit kann man auch später nehmen, z.B. wenn das Kind 5 ist.
Dann ist das aber nicht ruhegehaltfähig, nur wenn das in den ersten drei Jahren genommen wird.
Also so schwer ist es jetzt auch nicht unbedingt. Das hat nichts mit "Juristendeutsch" zu tun.
Aber vielleicht kannst du mir ja erklären, was der Unterschied zwischen "nicht ruhegehaltfähig"
Nicht ruhegehaltfähig = zählt nicht für die Pension
ruhegehaltfähig = zählt für die Pension
Als junge Mutter bist Du in der "glücklichen" Situation, zwischen drei Möglichkeiten wählen zu können.
a) Du gehst wieder Vollzeit arbeiten und hast das Kind den ganzen Tag fremdbetreut.
b) Du gehst unterhälftig in Teilzeit arbeiten und hast das Kind an den Tagen, wenn Du arbeitest, betreut.
c) Du bleibst zwei (oder drei) Jahre zu Hause und bist ausschließlich für Dein Kind da.
d) Man geht Vollzeit arbeiten und der Mann bleibt zuhause.
Heißt das, dass ich für diese sechs Wochen an die Schule zurückkehren muss/ darf? Hat jemand hier Erfahrungswerte und kann mir sagen, wie sie in der Zeit eingesetzt wurde (Unterricht/ Verwaltungsarbeiten/...)?
Jap, musst du.
Unterricht natürlich. Das ist dein Job.
Bei uns hat in diesem Jahr eine Deutschkollegin Examen gemacht, in deren Bewerbungsschreiben nach erfolgreich bestandenem Ref es vor Rechtschreibfehlern nur so wimmelte.
Habe keine Rechtschutzversicherung... kann ich mich da eigentlich selbst vertreten oder muss ich einen Anwalt nehmen und entsprechend bezahlen
a) Sind Anwälte nicht unendlich teuer
b) Ruf doch erst einfach mal beim FA an.,
Als erfahrene Kollegin müßtest du doch wissen: es gibt auch genug gründlich ausgebildete Lehrer, die gar nicht in der Lage sind, vernünftig zu unterrichten, sich an Absprachen zu halten, oder sich durchsetzen zu können.
Zumindest haben diese aber mehrmals bewiesen, dass sie es prinzipiell können.
Bin auch männlich und habe diese Problematik nie bemerkt, weder an Uni, noch am Seminar, noch in der Schule.
Dass die Polizei definitiv mit einbezogen werden muss, hatten wir befürchtet
Wieso "befürchtet" ihr das?
Welche Stundenanzahl würdet Ihr Quereinsteiger empfehlen, um zu Beginn alles unter einen Hut zu bringen?
Vollzeit.
Mir wurde empfohlen, auf 70 bis 80 Prozent zu reduzieren, da ich keine Kinder habe, die unterhaltspflichtig sind.
Wer empfiehlt denn sowas?
Deine unterhängigen Stunden sind dann entsprechend z.B. Vertretungsbereitschaft. Die zählen ganz normal zum Deputat.
Eine Mittlere Reife bzw. teilweise auch nur Quali reicht um bei uns eine Ausbildung beginnen zu können und um die Chance zu erhalten sich zu beweisen
Reicht hier in NRW auch aus. Dass man nur mit Abitur ne "gute" Ausbildung bekommt, ist völliger Quatsch.
Was sagen deine Kollegen?
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