Fürsorgepflicht ist auch nur eine leere Worthülse,oder?
Ähm, sorry, aber Fürsorgepflicht bedeutet nicht, dass der Dienstherr gucken muss, dass jeder Landesbeamte einen Arbeitsplatz hat, der nur eine Minute fußläufig weg ist. Eine Abordnung ist ein völlig normales Instrument, um den Unterricht an verschiedenen Schulen sicherzustellen. Das sind jetzt keine unzumutbaren Zustände, die du hier beschreibst. Sondern, ganz ehrlich, das klingt etwas nach "Mimimi". Wenn für deine "Kollegin" der normale Unterricht schon an der Grenze der Überlastung ist, dann soll sie halt Teilzeit arbeiten.
Mag vielleicht etwas hart klingen, aber ich habe bei sowas wenig Verständnis. Mir ist völlig bewusst, dass es auch bei Abordnungen beschissene Zustände gibt, gerade wenn die Schulen nicht miteinander kommunizeren, aber darum geht es hier nicht.