Mit "wenn nachts um 2 Uhr ein Einbrecher bei dir im Haus steht" ist es noch lange nicht getan.
Bei diesem Fall ist der Einbrecher geflüchtet und ihm wurde in den Rücken geschossen. In der Urteilsbegründung steht explizit drin, dass das Urteil anders ausgegangen wäre, wenn der Einbrecher z.B. das Portemonnaie des Überfallenen mitgehabt hätte.
aber was du schreibst ist juristisch absolut nicht haltbar
Der Autor des Kommentars ist Richter am Bundesgerichtshof. Warum sollte das juristisch nicht haltbar sein? Ich habe für meine Aussage Belege geliefert, ich hätte nun gerne auch mal Belege für deine Aussagen.
Angriffe auf das Eigentum sind nicht einmal durch §32 StgB abwehrbar, sondern nur durch §34 StgB (Rechtfertigender Notstand). Und hier ist zwingend auf Verhältnismäßigkeit zu achten:
Auch hier:
Ohne auch nur ansatzweise irgendwelche Belege zu liefern, behauptest du konsequent weiter irgendwelchen groben Unfug. Das erinnert mich an den Diskussionsstil von russischen Verschwörungstheoretikern.
Ich liefere nun ein letztes Mal Belege für meine Aussagen, ansonsten werde ich deinen Unfug in dieser Diskussion ignorieren, sofern da nicht irgendwas Substanzielles mit Belegen kommt.
Notwehrfähig sind grundsätzlich alle Individualrechtsgüter. Aufeinen strafrechtlichen Schutz kommt es nicht an. Immer wieder wirdverkannt, dass nicht nur Leib und Leben, die Freiheit und das Eigentum,sondern auch etwa das Hausrecht, der Besitz, die Ehre und bestimmteAusprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2I i. V. m. Art. 1 I GG) geschützt werden. Insoweit darf das „von sich“in § 32 II 1. Var. nicht missverstanden werden; es bezieht sich auf denAngegriffenen als Inhaber eines notwehrfähigen Rechtsguts (Mitsch,JuS 2000, 851)
http://www.chbeck.de/fachbuch/lesep…08552966_lp.pdf
Aus: Strafrecht Allgemeiner Teil: Strafrecht AT, der Autor ist Professor für Strafrecht an der Universität Konstanz.
Ich nehme deine unsachlichen Antworten schon einmal vorweg:
- Juristisch nicht haltbar
- Schlussfolgerungen sind falsch
- Lies deine Quellen genauer
- gefährlicher Schwachsinn.
Das ist also geklärt, nun erwarte ich für deine Aussagen Belege. Ansonsten, wie bereits oben erwähnt, ist die Diskussion mit dir für mich beendet.