Beiträge von Karl-Dieter
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Zwischen 12 und 13 ist aber ein deutlich höherer Unterschied als zwischen 13 und 14.
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Such dir doch eine Abordnungsstelle, Gibt es doch zig Sachen, die nicht direkt in der Schule sind.
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Hier kannst du das doch für deine persönliche Situation ausrechnen: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/
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Richtig. Nur auf Basis deiner Schilderungen.
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Wenn das so stimmt und auch für uns Lehrer zutrifft, klingt das so, als zahle sich (temporäre) Faulheit endlich mal aus
Das ist richtig, wer allerdings z.B. gleichzeitig einen Immobilienkredit laufen hat, sollte die Rückzahlung eher für eine Sondertilgung nutzen.
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Hat man hinterher wirklich nur 100 € mehr raus?
a) Bewirb dich einfach. Es ist deine Entscheidung. Hast du daran Interesse, traust du dir das zu: Dann mach es auch. Erfahrung gewinnst du auf jeden Fall, auch wenn du die Stelle nachher nicht bekommst.
b) Mich erstaunt es aber immer wieder, wie jemand, der seit 7 Jahren im Schuldienst ist, keine Besoldungsrechner bedienen kann. 500 EUR Brutto ist der Unterschied knapp. Mal schnell für A12/4 und A13/5 geguckt.
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(... und naja, wir haben auch ein bisschen Stimmung gemacht ... )
Halte ich für fragwürdig.
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Da liegt eben der Hase begraben, ich melde mich gleich von Donnerstag bis Freitag (bzw. aktuell sogar nur für Donnerstag!) krank und bin damit ab Samstag gesund gemeldet und benötige kein Attest.
Hier benötigt nur jemand (egal ob Angestellter oder Beamter) ein Attest, wenn er Montag auch noch fehlt.
Nein, nur Angestellte. Beamte nicht, da er bei Donnerstag, Freitag und Montag nur drei Arbeitstage gefehlt hat, eine AU aber bei länger als drei Arbeitstage erforderlich ist. Zumindest in NRW. -
Beamte : Werktage werden gerechnet.
In NRW: Arbeitstage. Aufgrund der Fünf-Tage-Woche ist das sogar ein Werktag weniger (Samstag ist nämlich auch ein Werktag)
(2) Wird der Dienst wegen Krankheit von Beamtinnen oder Beamten längerals drei Arbeitstage, von Tarifbeschäftigten länger als drei Kalendertageversäumt, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der dievoraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich ist (§ 62 Absatz 1 LBG,§ 5 Absatz 1 EntgFG).
§ 15 ADO (NRW)
Bedeutet: Für Donnerstag und Freitag krank und Montag wieder da, muss in keinem Fall eine AU her.
Auch wenn man Dienstag, Mittwoch und Donnerstag krank ist, benötigt man keine AU, weil es gilt für länger als drei Arbeits- bzw. Kalendertage.
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Da stimme ich dir ja völlig zu. Aber wenn nach Krankheiten der letzten 10 Jahre gefragt wird, sollte man nicht beiläufig von der Krankheit vor 11 Jahren erzählen.
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Esoterischer Unfug.
Leitungswasser hat schon hervorragende Qualität. Und derartige Anlagen werden meist nur von Esoterikern propagiert.
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Auf jeden Fall das mit der Zyste angeben. Auch, dass sie i.A. keine Probleme bereitet.
Nicht ohne, dass man gefragt wird!
Nur genau auf die Fragen antworten, auf keinen Fall was zusätzliches angeben oder ins Plaudern verfallen.
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Ein Verschweigen kann strafbar sein und zur Entlassung führen. Du gibst alles an, was gefragt wird.
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Kinderkranktage gelten auch nur dann, wenn niemand anderes im Haushalt das Kind betreuen kann. Hat z.B. der Mann gerade Elternzeit => Geht kein Kindkranktag
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Probe. Du bist schon Beamter, nach der Probezeit wird das in Lebenszeit umgewandelt.
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Karl-Dieter, passiert es, dass du Beiträge nur halb liest und aufgrund dieses "Halblesens" andere als "Deppen" bezeichnest
In dem Beitrag, auf den du dich beziehst, stand die fragliche/fehlende Information auf der Homepage, nicht im eigentlichen Beitrag. Den eigentlichen Beitrag habe ich schon vollständig gelesen.
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