In NRW wird nur dann erneut geprüft, wenn der Krankenstand relativ hoch ist bzw. man bereits in der Wiedereingliederung war usw.
Vielleicht lässt du dich als Selbstzahler behandeln?! Somit wäre die Krankenkasse erst einmal außen vor. Der Arzt wäre nur dir allein auskunftsberechtigt und du bist auf der sicheren Seite. Die Problematik lässt dich sonst nicht zur Ruhe kommen.
Die Krankenversicherung (nicht -kasse, die ist für gesetzlich Versicherte) ist sowieso außen vor, solange man die Arztrechnung da nicht einreicht. Die Versicherung hat mit der Verbeamtung sowieso nichts zu tun. Und wenn der Amtsarzt fragt, muss man das angeben, egal, wie man die Behandlung bezahlt hat. Von einem Verschweigen würde ich dringend abraten, das ist u.U. strafbar.