Leiter des Seminares ansprechen.
Beiträge von Karl-Dieter
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Hast du dich mal an den Personalrat gewandt?
Grundsätzlich muss man natürlich sagen, dass du eigentlich für den Schuldienst eingestellt worden bist. Versetzung ist ja ganz anderer Haushaltsposten dann. Zumal die (unbefristeten) Planstellen für das wissenschaftliche Personal, welches kein Lehrstuhl ist, extrem rar sind. Bis auf ein paar Akademische Räte u.ä. fällt mir da eigentlich kaum was ein. Ich kann das durchaus nachvollziehen, dass die Bezirksregierungen hier doch ein Veto einlegen bzw. das nicht so gern sehen.
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Amtsarzt ist nicht notwendig, da jeder Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann => MuSchG, §3 (1)
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Die Probezeit verlängert sich dann entsprechend. Alternativ überlegst du dir, ob deine Schwangerschaftsbeschwerden tatsächlich so beschwerlich sind, dass man deswegen krank geschrieben werden muss.
Und ja, ich weiß, es gibt wirklich extreme Schwangerschaftsbeschwerden. Und ja, ich weiß auch, dass viele Frauen mit Bekanntwerdung der Schwangerschaft keine Lust mehr auf Arbeit haben bzw. alternativ kleine normale Wehwechen etwas hochschaukeln. Was davon bei dir der Fall ist, weiß ich nicht. Musst du mit dir ausmachen.
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Also ich weiß , dass mein Vertrag über die Bezirksregierung Arnsberg läuft ...
Dann ist das Arbeitgeber dein Land. Dann bist du sofort (bzw. zu Beginn der Planstelle) raus. Keine Kündigung o.ä. nötig.
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Nach Artikel 9 UN Behindertenrechtskonvention darf jeder Schüler auf Elternwunsch an einer Regelschule beschult werden
Das ist die ins deutsche Recht gegossene Auslegung der UN-Behindertenrechtskonvention. Da drin stehen tut was anderes, Kritiker (der dt. Umsetzung) sagen, dass dieser Abschnitt darauf abzielt, dass Behinderte überhaupt das Recht haben eine Schule zu besuchen, was in vielen Ländern eben nicht der Fall ist, und Deutschland hier mal wieder übers Ziel hinaus geschossen ist.
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Ich setze, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, die Kosten bei der Steuer ab.
Mit dem Unterschied, dass die meisten Arbeitnehmer (Beamte sind keine Arbeitnehmer) nicht die Hälfte ihrer Arbeit mit nach Hause nehmen und sich selber noch irgendwelche Sachen für die Arbeit kaufen.
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Wenn das Opfer hier nicht aussagt, Pech gehabt. Ist halt so.
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Irgendwann würde ich Ordnungsmaßnahmen einleiten.
Kann man selber ja nicht machen, das muss halt über die Schulleitung gehen. Zumindest in NRW.
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Du scheinst, wie schon erwähnt, in den Fehler zu verfallen deine Entscheidungen irgendwie verteidigen zu müssen, dich rechtfertigen o.ä.. Das würde ich weder vor der Schülerin noch vor der Mutter.
Ansonsten: Jeden Vorfall protokollieren. Bei Ordnungsmaßnahmen / Teilkonferenzen (oder wie die in Niedersachsen heißen) gibt es übrigens kein "Aussage gegen Aussage", sondern deine Aussage zählt. Fertig.
Ansonsten wäre ich da schon längst bei der Schulleitung aufgekreuzt, egal ob die "angespannt" ist, das ist ihr Job.
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Ich kenne keinen Lehrer, der in den Ferien das Arbeitszimmer versiegelt und keine Nach- oder Vorbereitung leistet.
Ehrlich? Ich kenne da etliche.
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Die Ausbildung von z.B. Referendaren ist in NRW aber verpflichtend, das gehört mit zum normalen Gehalt und ist keine "unbezahlte freiwillige Mehrarbeit". Die PSS in NRW sind deutlich anders gestellt als normale Praktikanten.
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Wenn das die Praxissemesterstudenten in NRW sind => die müssen eh nur extrem wenig Unterricht machen in den 6 Monaten, irgendwas um die 10 Stunden selbstständig. Ich hatte eine PSS jetzt etwas längere Zeit betreut, das war eigentlich ganz praktisch, die hat zwischendurch auch mal was gemacht, natürlich nach Absprache, aber als zusätzliche Kraft war es sehr wertvoll.
Und dass du die betreust, heißt ja nicht, dass die die ganze Zeit in deinem U sein müssen, sondern die sollen ja auch zu anderen gehen.
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Das bezieht sich vermutlich darauf, dass einige befristete beschäftigte Lehrkräfte mit etlichen Kettenverträgen entsprechende Entfristungsklagen gewonnen haben. Dazu muss man dann aber auch erst klagen.
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Werden Nichterfüller nicht inzwischen in E10 eingruppiert oder bezieht sich das nur auf die, die gar kein Staatsexamen haben? (edit: Bezieht sich auf letzteres)
Falls E11: Dann sind das bei 70% (20h von 28h) 2000 Brutto, also bei SK1 ohne Kinder usw. 1360 netto.
Falls E10: 50 EUR jeweils weniger, macht den Kohl also auch nicht fett.
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Gerade in den ersten Monaten will (und meiner Meinung nach sollte) die Mama beim Baby sein.
Väter wollen (und sollten) auch in den ersten Monaten beim Baby sein. Trotzdem ist das auch deren Privatvergnügen.
Sofort muss die Mutter ja nicht nach der Geburt arbeiten gehen, sie hat ja 8 Wochen Mutterschutzfrist. Und danach MUSS sie auch nicht arbeiten gehen, aber man muss dann auch damit leben, dass es nicht auf irgendwelche Wartezeiten angerechnet wird.
Deswegen verstehe ich nicht, warum du hier gleich von der Benachteiligung der Frau redest.
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Wisst ihr dazu mehr bzw. wo kann ich das nachlesen?
Genau in den Beiträgen über dir sowie nach zügiger Google-Recherche findet man heraus, dass das die Schulleitung entscheiden kann wieviel sie sehen will. Sie kann auch 6 Stunden pro Revision angucken. -
Kann man mich zwingen oder dazu drängen, die Auszahlungen über mein privates Konto laufen zu lassen?
Drängen ja, zwingen nein. Ich würde hier auch definitiv nicht zustimmen.
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