Beiträge von Karl-Dieter

    Und warum muss ich mich damit abfinden, dass mein Mann der 50% seines Einkommens an den Staat abgibt vielleicht keine oder sehr wenig Rente bekommt?

    Sei mir nicht böse, aber das ist so hohles unqualifiziertes Gelaber, da sträuben sich einem ja die Haare.

    a) Gibt er keine 50% ab
    b) Wir haben eine umlagenfinanzierte Rente, die Beiträge davon sind nicht mal ansatzweise bei 50%, außerdem kommt der Staat nicht für die Rente auf, sondern die Rentenversicherungen.
    c) Ein Teil seiner Beiträge geht in die Arbeitslosenversicherung. Er bekommt auch Geld wenn er nicht arbeitet.
    d) Ein Teil seines Gehalts ist Lohnsteuer, damit wird z.B. die Bundespolizei bezahlt
    e) Ein großer Teil seiner Abgaben ist die Krankenversicherung. Meinst du die Ärzte arbeiten umsonst?


    Kann es sein, dass du dir eine Gehaltsabrechnung noch nie angeschaut hast oder dass für dich böhmische Dörfer sind?

    Wir können nicht alle aufnehmen, wer das nicht kapiert, ist echt ein wenig verblendet... Es gibt Armut in unserem Land. Das muss man Lehrern vielleicht mal erklären.
    Meine Oma kriegt genau 235 Euro Rente plus Miete, das ist weniger als jedem Asylbewerber zusteht....


    Dann kann sie Grundsicherung Alter beantragen, damit wird sie auf ALG II - NIveau angehoben. Wenn deine Oma natürlich nie gearbeitet hat -was erwartest du da? Dass sie da 2000 EUR Rente bekommt?

    "Minusstunden" gibt es auch in Sachsen-Anhalt. Die werden dann mit "Mehrstunden" verrechnet.

    Das gibt es bei uns in NRW auch, allerdings nur innerhalb der gleichen Woche.

    Beispiel: Kurs ist auf Exkursion (ohne mich), zwei Stunden entfallen. Habe ich dann woanders innerhalb der gleichen Woche zwei Überstunden => bleibt bei 0.

    Aber: Gleicher Fall wie oben, nur ohne zwei Überstunden: Dann ist am Freitag das Konto wieder auf 0. Also ich kann nicht wochenlang irgendwelche Minusstunden mit rumschleppen.

    "(2) Der Objektschutz umfasst alle Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen gegen gefährdete Objekte getroffen werden.
    ...
    Die Angehörigen der Wachpolizei sind zur Anwendung von Polizeizwang (§§ 30, 32, 33 und 34 Abs. 1 Nr. 1 SächsPolG) mit der Maßgabe, dass als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (§ 31 Abs. 2 SächsPolG) nur Fesseln und Reizstoffe sowie als Waffen (§ 31 Abs. 3 SächsPolG) nur Schlagstock und Pistole zugelassen sind, befugt, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

    Okay, hast Recht.
    Dann ist das aber keine Selbstjustiz, sondern unmittelbarer Zwang und gesetzlich geregelt.

    Du musst hier auch die weiteren Abschnitte nennen:

    §32

    (1) Unmittelbarer Zwang darf nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht erreichbar erscheint. Unmittelbarer Zwang darf nicht mehr angewandt werden, wenn der Zweck erreicht ist. Gegen Personen darf unmittelbarer Zwang nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck durch unmittelbaren Zwang gegen Sachen nicht erreichbar erscheint. Das angewandte Mittel muss nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Betroffenen angemessen sein.

    (2) Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen.

    §33
    (1) Der Schusswaffengebrauch ist nur zulässig, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs vorliegen und wenn einfache körperliche Gewalt sowie verfügbare Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder mitgeführte Schlagstöcke erfolglos angewandt worden sind oder ihre Anwendung offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Auf Personen darf erst geschossen werden, wenn der polizeiliche Zweck durch Waffenwirkung gegen Sachen nicht erreicht werden kann.


    Dann sieht das nämlich schon völlig anders aus.


    Und insbesondere:

    §34


    Schusswaffengebrauch gegenüber Personen

    (1) Schusswaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,
    1.um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach a)als ein Verbrechen oder b)als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder Sprengmitteln begangen werden soll oder ausgeführt wird, darstellt,2.um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie a)eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder b)eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Sprengmittel mitführt,3.zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, wenn diese in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist a)wegen eines Verbrechens oder aufgrund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder b)wegen eines Vergehens oder aufgrund des dringenden Verdachts eines Vergehens, wobei zu befürchten ist, dass sie von einer Schusswaffe oder einem Sprengmittel Gebrauch machen werde,4.um die gewaltsame Befreiung einer Person aus amtlichem Gewahrsam zu verhindern, oder in sonstigen Fällen des § 100 des Strafvollzugsgesetzes.


    Somit ist Schusswaffengebrauch gegen Leute, die Steine auf Häuser schmeißen, NICHT ZUGELASSEN, da KEIN Vergehen mit Schusswaffen oder Sprengmitteln ODER Verbrechen.


    Dein Passus sagt einfach aus, dass die Beamten der Wachpolizei z.B. nicht mit Maschinenpistole oder Sturmgewehr ausgestattet werden dürfen, was die sächsische Polizei grundsätzlich im Bestand hat.

    Da schaffen doch Knarren in den Händen eines jeden irgendwo dahergelaufenen Heiopeis so richtig Sicherheit auf den Straßen...

    Natürlich schaffen PTB-Waffen keine Sicherheit, das ist auch völliger Quatsch. Nicht umsonst untersagt die BGV für den Sicherheitsdienst die Nutzung von PTB-Waffen für Sicherheitsleute. Bei der entsprechenden Gefährdungslage müssen die "richtige" Schusswaffen tragen und das tun sie ja dann auch.

    m Grunde wird durch das Gesetz Selbstjustiz legalisiert, da ein Wachpolizist als Polizist handeln darf, ohne dafür ausgebildet worden zu sein.

    Auch ein ausgebildeter Polizist übt keine "Justiz" aus, da er zu Exekutive gehört, rechtssprechende Gewalt (Judikative) üben z.B. Gerichte aus.


    Beispiel: Weder ein "Wachpolizist" noch ein normaler Landesbeamter werfen irgendwo den Strick über einen Baum und knüpfen da einen Verbrecher auf. DAS wäre Selbstjustiz.

    Weil wir mit einer Horde bewaffneter Hilfsscheriffs, die ohne grundständige Polizeiausbildung rumläuft, ruckzuck so eine Situation wie in den USA haben, wo in einem einzigen Einsatz ein einziger Mensch mit so vielen Schuss durchlöchert wird wie von der deutschen Polizei in tatsächlichen Einsätzen in einem ganzen Jahr verschossen werden.

    Wie viele Fälle von durchlöcherten Menschen gab es denn in Gebieten, wo z.B. das Ordnungsamt bewaffnet ist (Das ist nämlich die Stadtpolizei)?

    Das muss ja deiner Aussage nach "ruckzuck" geschehen.

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