Die Info von der GEW bezieht sich aber auf Leute, die keine Vertretungstätigkeiten vorher gemacht haben. Wenn du z.B. schon 2-3 Jahre vorher gearbeitet hast, muss die erste Revision innerhalb von 4, die zweite dann innerhalb der darauf folgenden 8 Monaten stattfinden. Also alle in einem Jahr.
Beiträge von Karl-Dieter
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Sprich die Schulleitung drauf an, ich denke, dass ist von einem/r A12er zu erwarten, dass man da mal nachfragt.
Wie genau die Revision aussieht, ist der SL im Groben und Ganzen selbst überlassen, ich musste z.B. nur eine Stunde zeigen und das Kolloquium danach war auch entspannt. Meine Freundin musste reihenweise Schulrecht auswendig lernen.
http://www.gew-nrw.de/fileadmin/down…beurteilung.pdf
Hier gibt es auch Informationen dazu
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so viele stillende männer habe ich bisher noch nicht getroffen... !
Mir ist neu, dass man a) zum Stillen verpflichtet ist und b) man in der Zeit nicht arbeiten kann. Wenn du Elternzeit nimmst, ist das dein privates Vergnügen. Da kannst du nicht erwartet, dass das irgendwo angerechnet wird.
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Würde ich gar nicht großartig überlegen, höflich absagen und fertig.
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Du solltest ehrlich auf die Fragen antworten, die dir gestellt werden. Nicht mehr und nicht weniger.
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Mutterschutz zählt natürlich mit rein, sprich die 6 Wochen vor der Entbindung und die 8 Wochen nach der Entbindung.
Der Rest nicht, warum sollte er? Was hat das mit einer Benachteiligung der Frau zu tun? Du arbeitest ja während der Schwangerschaft (außer s.o.) , also zählt das auch mit rein. Wenn du danach in Elternzeit u.ä. gehst, ist das ja deine Entscheidung, die steht ja auch dem Mann offen.
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die lehrerin der nichte hatte völlig recht. rot in das geschriebene der kinder reinzukorrigieren und vor allem diese für diese "fehler" zu bestrafen ("du schreibst jetzt 15x...") ist einfach völlig hirnlos.
Die Lehrerin der Nichte hatte völlig recht. Rot in das Geschriebene der Kinder reinzukorrigieren und vor allem diese für diese "Fehler" zu bestrafen ("Du schreibst jetzt 15x...") ist einfach völlig hirnlos.So können das alle Erwachsenen sofort verstehen! Super!
(Zum Thema: Du hast natürlich völlig recht)
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Als Deutschlehrerin in der Sek. 1 erlebe ich nur Nachteile. Die SuS dürfen zwei, drei Jahre ohne jegliche Korrektur schreiben wie sie möchten.
Vielleicht solltest du als Deutschlehrerin mal weniger reißerische Artikel in der BILD lesen sondern mehr wissenschaftliche Fachliteratur und empirische Studien:
http://www.kjp.med.uni-muenchen.de/download/MSM_Abschlussbericht.pdf (z.B., geht zwar um LRS, auf deine Methode geht es aber auch ein. Plus zig andere Studien. Und zum Glück beruht unsere Arbeit nicht auf den anekdotischen Erfahrungen einzelner, wäre das in der Medizin noch der Fall, würden wir noch Aderlass als Mittel gegen die "Franzosenkrankheit" präferieren.
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"Zu verdeutlichen ist daher hiermit nochmal:
Eine rechtliche Grundlage für Bereitschafts- oder Präsenzstunden gibt es im Lehrerbereich nicht.
Diese dürfen schon gar nicht von der Schulleitung angeordnet werden. Zu überlegen wäre, ob die Lehrerkonferenz gemäß § 68 SchulG einen Beschluss fassen darf in welchem Präsenz,- bzw. Bereitschaftszeiten festgelegt werden. Nach § 68 Abs.2 SchulG darf die Lehrerkonferenz einen Beschluss fassen, in welchem Sie die Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Vertretungen festlegt. Diese kann jedoch nicht jeden Einzelnen verpflichten die Pflichtstundenzahl zu erhöhen.
In § 11 Abs. 3 ADO ist deutlich geregelt, dass eine Verpflichtung von Lehrkräften zur Anwesenheit in der Schule über ihre Pflichtstundenzahl hinaus nur im Einzelfall erfolgen darf. Eine Regelung die feste Zeiten beinhaltet würde klar gegen diese Vorschrift verstoßen."Aus der VBE (NRW, also nicht geeignet zur Beantwortung der Frage des Fragestellers) Rechtsdatenbank. Da die Pflichtstundenanzahl nicht erhöht werden darf durch Präsenzzeiten, müssen sie also zwangsläufig im Deputat sein. Was anderes ist die "spontane" Vertretung in z.B. Springstunden, die ja häufig als inoffizielle Vertretungsreserve benutzt werden. Nimmt das überhand bei einzelnen Personen oder ist es jede Woche "zufällig" die gleiche Klasse in der gleichen Stunde, muss man da auch mal gucken.
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Vertretungsreserven / Vergütung halbe Stunde
Vertretungsbereitschaft muss in NRW aber voll berechnet werden, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wird. Die halbe Stunde bezieht sich ja nur auf den Ganztagskram.
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Sehe ich anders, aber gut.
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Das hat aber nichts mit VZ/TZ zu tun. Das besagt einfach, dass die Schule einen bestimmten Pool hat und zB sagt, die Sammlungsleitung Physik bekommt 1 Entlastungsstunde. Eine andere Schule sagt, die ist sehr umfangreich, wir nehmen dafür 2. Ob die ein TZ/VZ-Kollege dann einnimmt, ist ja irrelevant, sein Deputat wird in jedem Fall um 1 reduziert.
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Auch einige Therapien und Medikamente bezahlt die GKV nicht.
Fairerweise muss man sagen, dass auch als gesetzlich Versicherter immer der Goldstandard angewendet wird bei einer Behandlung. Therapien und Medikamente, die die PKV bezahlt, aber die GKV nicht, sind meistens im Alternativmedizinischen Bereich, sprich Esoterik und Unfug, einzuordnen.
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ich habe gemerkt, dass mich die freie Wirtschaft nicht im Geringsten interessiert.
Wieviele Erfahrungen hast du denn damit?
aber ist es bei einem Studium für Grundschullehramt auch so, dass man etwa 6 Klausuren in einem Semester schreibt und für jede einzelne um die 1200 Seiten auswendig lernen muss?
Kann auch durchaus vorkommen. Dass man 7200 Seiten auswendig lernen muss, halte ich allerdings für stark übertrieben, ich habe mehrere Bekannte, die auch BWL studiert haben, und das war nicht ansatzweise so.
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In der Regel Elternhaus. Falls das massive Probleme sind, so dass es zu Problemen in der Klasse kommt, greift die Schule auch schon mal ein, aber in der Regel ist es die Privatsache der Betroffenen.
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Kann man nicht so pauschal sagen. Mit E13 Stufe 5 ist man schon über der Bemessungsgrenze für Krankenkassen und kann sich privat versichern. Ob das sinnvoll ist - ist eine andere Sache.
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Zustände wie in Duisburg-Marxloh etwa kann ich mir in keiner bayerischen Stadt vorstellen.
Och, in Teilen von Augsburg, Ingolstadt oder München-Neuperlach und -Hasenbergl ist es auch nicht viel besser als in Marxloh.
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Bei den meisten Versicherungen sollte man dafür den Vertreter kontaktieren, bei wem hast du denn deine PKV abgeschlossen?
Deine Zahnzusatzversicherung kannst du auch über einen anderen Anbieter nutzen, in den meisten Fällen gibt es da erhebliche Unterschiede.
Wenn man jung ist lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung häufig sowieso nicht.
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